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Archiv "Apothekengesetz: Freier Markt mit Auflagen" (13.05.2005)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1913. Mai 2005 AA1321

Belgien

Sterbehilfe bei Neugeborenen

Viele Ärzte befürworten Legalisierung bei schwer kranken Babys.

D

ie meisten in der Intensiv- versorgung von Neugebo- renen tätigen Ärzte in Flan- dern befürworten die Legali- sierung einer tödlichen Medi- kamentengabe zur Sterbehil- fe bei schwer kranken Babys und Kleinkindern. Das ergab eine Umfrage der Freien Uni- versität Brüssel (VUB) bei 292 Neonatologen, über die The Lancet (2005; 365: 1329–

1331) berichtet. Ein Team der VUB hatte die Totenscheine aller Neugeborenen und Kin- der in Flandern ausgewer- tet, die zwischen August 1999 und Juli 2000 gestorben wa- ren. In diesem Zeitraum hat- ten 292 Kinder die ersten zwölf Monate nicht überlebt.

Mehr als die Hälfte von ihnen war vor der 37. Schwanger- schaftswoche geboren worden.

Ein Drittel wies schwere an- geborene Missbildungen auf.

121 der 175 für das Ausstel- len des Totenscheins verant- wortlichen Ärzte hatten an der anonymen Befragung zur Todesursache teilgenommen.

Ergebnis: Eine Entscheidung zur Sterbehilfe wurde in 143 Fällen (57 Prozent) im Ein- vernehmen mit den Eltern ge- troffen. Bei 68 Prozent wurde die Intensivbehandlung abge- brochen oder nicht begon- nen. 16 Prozent erhielten po- tenziell lebensverkürzende Schmerzmittel. Bei neun Pro- zent verabreichten die Ärzte Medikamente, die das Leben des Kindes gezielt beendeten.

Die Hauptgründe für die ge- leistete Sterbehilfe waren nach Angaben der Ärzte das Fehlen einer reellen Überle- benschance beziehungsweise eine zu erwartende sehr nied- rige Lebensqualität.

Die Anwendung von leta- len Medikamenten bei Min- derjährigen ist trotz des seit 2002 geltenden liberalen Ster- behilfegesetzes in Belgien il- legal. 69 der 121 Ärzte forder- ten daher eine Legalisierung der Sterbehilfe bei Neugebo- renen in speziellen Fällen. ps

Apothekengesetz

Freier Markt mit Auflagen

Krankenhäuser können bald EU-weit

Medikamente beziehen.

K

ünftig können alle Apo- theker der Europäischen Union (EU) deutsche Kran- kenhäuser mit Arzneimitteln beliefern. Ein Kompromiss- vorschlag des Vermittlungs- ausschusses zur Änderung des Apothekengesetzes sieht jedoch Auflagen zur Qua- litätssicherung vor.

Demnach muss gewährlei- stet sein, dass die Apotheke dem Krankenhaus Arzneimit- tel zur akuten medizinischen Versorgung zukommen lassen kann, eine persönliche Bera- tung im Notfall muss jederzeit möglich sein. Der Leiter der Apotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker soll Mitglied der Arzneimittel- kommission des Krankenhau- ses sein. Ausstattung, Räum- lichkeiten und Mitarbeiter der

Apotheke haben definierten Standards zu entsprechen.

Die Änderung des Apothe- kengesetzes ergibt sich aus der Umsetzung einer EU-Richtli- nie in nationales Recht. Um der Forderung nach Dienst- leistungsfreiheit nachzukom- men, wird die bisherige Re- gionalgrenze aufgehoben. Da- nach durften Apotheken nur Krankenhäuser mit Sitz im eigenen oder benachbarten Landkreis versorgen.

Der Bundesrat hat dem Kompromiss am 29. April zu-

gestimmt. EB

Tibolon

Ähnliche Risiken wie Östrogene

B

islang galt der Wirkstoff Tibolon, des- sen Metabolite östrogene, gestagene und androgene Effekte besitzen, als eine weniger riskante Alternative zur post- menopausalen Hormontherapie (HT).

Doch eine aktuelle Auswertung der Million Women Study (Lancet 2005;

365: 1543) deutet darauf hin, dass die langjährige Einnahme des 19-Nortesto- steronderivates mit ähnlichen Karzi- nomrisiken für Gebärmutter und Brust verbunden ist wie herkömmliche Östro- genpräparate. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sieht sich daher veranlasst, „über not- wendige Änderungen der Produktin- formationen“ zu beraten. Valerie Beral von der Universität Oxford und Kolle-

gen untersuchten nun anhand der Da- ten von 716 738 Frauen aus der Million Women Study die Auswirkungen ver- schiedener HT-Regime auf die Ent- stehung von Endometriumkarzinomen.

Die Analyse ergab, dass Frauen, die eine nur östrogenhaltige HT oder Tibolon verwendeten, einem höheren Risiko für Gebärmutterkrebs ausgesetzt waren als Frauen ohne HT. Das Karzinomrisiko nahm zudem mit der Dauer der Tibolon- Behandlung zu. Im Gegensatz dazu er- höhte die Einnahme einer kombinierten HT die generelle Häufigkeit für Gebär- mutterkrebs nicht.

D

ie Auswertung bestätigte das bereits bekannte Risiko, dass Östrogen- Monopräparate das Risiko für Gebär- mutterkrebs steigen lassen. Während von 1 000 Frauen ohne HT etwa drei in- nerhalb von fünf Jahren an Gebärmut- terkrebs erkrankten, waren es nach langjähriger Östrogen-Einnahme fünf von 1 000. Die Studie zeigte auch, dass

das Risiko für Gebärmutterkrebs bei adipösen Frauen auch ohne HT höher liegt, vermutlich weil deren Fettgewebe selbst vermehrt Östrogene freisetzt.Von 1 000 Frauen mit einem Bodymass-In- dex über 30 erkrankten sechs innerhalb von fünf Jahren an dem Tumor.

E

ine unangenehme Überraschung brachte jedoch die Auswertung der et- wa 28 000 Frauen, die Tibolon eingenom- men hatten. Das Mittel ist in Deutsch- land seit 1999 auf dem Markt,in England bereits seit 1991.Viele Experten gingen davon aus, dass Tibolon weniger riskant ist als herkömmliche Östrogen-Präpa- rate. Doch die neuen Ergebnisse wider- sprechen diesem Glauben: Bei den Frauen, die Tibolon länger als drei Jah- re eingenommen hatten, lag das Gebär- mutterkrebs-Risiko sogar noch etwas höher als bei Frauen unter Östrogen- Monotherapie. Auch hier waren aber nur wenige von 1 000 Frauen von Krebs

betroffen. Klaus Koch

Akut

Arzneilieferung: Die Qualitäts- ansprüche sind hoch.

Foto:Daniel Rühmkorf

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