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TOP 6 - Homeoffice für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung"

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In der Senatssitzung am 23. Februar 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen

11.02.2021 L 11

Vorlage für die Sitzung des Senats am 23.02.2021

„Homeoffice für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)) A. Problem

Der Abgeordnete Jan Timke (BIW) hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in der öffentlichen Verwaltung der Gebietskörperschaften des Landes Bremen tätig, wie vielen davon ist es vom Dienstherrn gestattet, im Home Office zu arbeiten, und wie viele Beschäftigte machen von dieser Möglichkeit aktuell Gebrauch (bitte die Zahlen getrennt nach Landes- und Kommunalverwaltungen ausweisen)?

2. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Frage 1., die ständig oder zeitweise im Home Office tätig sind, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die Zahl der Betroffenen nach Jahren ausweisen)?

3. Was sind die Gründe, warum im Land Bremen nur eine vergleichsweise geringe Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung im Home Office arbeitet, und was will der Senat tun, um diese Zahl zu

erhöhen?

B. Lösung Zu Frage 1:

Mobiles Arbeiten und Telearbeit stehen in der bremischen Verwaltung grundsätzlich allen Mitarbeiter:innen offen, sofern dies mit den jeweils aktuell zu erledigenden Aufgaben und Funktionen vereinbar ist. Grundlage sind entsprechende

Dienstvereinbarungen zwischen dem Senator für Finanzen und dem bremischen Gesamtpersonalrat, die als Rahmen und unabhängig von der aktuellen Pandemie gelten.

In Bremerhaven obliegt es den Organisationseinheiten des Magistrats, die Möglichkeiten des Home-Office an den arbeits- und infektionsschutzrechtlichen Anforderungen zu orientieren und die organisatorischen und technischen Möglichkeiten, immer auch im Hinblick auf die Beschäftigten, auszunutzen.

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Insgesamt arbeiten in der bremischen Kernverwaltung gut 18.000 Beschäftigte (entspricht ca.16.000 Vollzeitstellen, ohne Auszubildende, Anwärter:innen und Referendar:innen). In den bremischen Landesbetrieben arbeiten knapp 10.000 Beschäftige. Zu Beschäftigten in der Kernverwaltung zählen auch Gruppen (wie Lehrer:innen, Polizist:innen, Beschäftigte bei der Feuerwehr und im Justizvollzug (zusammen rd. 9.300 Beschäftigte) deren gesellschaftliche Funktion und Aufgaben sich prinzipiell nicht aus dem Homeoffice ausüben lassen.

Von den verbleibenden knapp 9.000 Beschäftigten, deren Aufgaben nicht im direkten Bürger:innenkontakt und somit im „Innendienst“ erledigt werden, arbeiten aktuell bis zu 50 % im Home Office.

In Bremerhaven arbeiten derzeit knapp 1.000 Beschäftigte im Home-Office. Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass einige große Bereiche des Magistrats von jeglicher Möglichkeit des Homeoffice-Arbeitens ausgeschlossen sind. Beispielhaft sind hier Feuerwehr und Rettungsdienst, Vollzugspolizei und Beschäftigte in Kindertages- stätten zu nennen.

Zu Frage 2:

Zahlen zu den Entwicklungen der letzten Jahre sind nicht flächendeckend erfasst.

Der Anteil der mobil arbeitenden Beschäftigten in Bremen hat sich seit dem Frühjahr kontinuierlich erhöht. Zudem wurden die technischen Möglichkeiten seitdem

sukzessive weiter ausgebaut, so dass derzeit etwa 50% der Beschäftigten im Innendienst im Home-Office arbeiten. Im Frühjahr 2020 war dieser Anteil deutlich geringer und lag bei weniger als 25%.

Mobiles Arbeiten ist auch für den Magistrat kein Neuland, da bereits seit vielen Jahren im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mehrere Dutzend Beschäftigte das Instrument genutzt haben. In der Phase des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 ist die Zahl der Beschäftigten im Home-Office auf über 300

angestiegen, hat sich bis Ende Oktober 2020 nahezu verdoppelt und liegt derzeit bei knapp 1000.

Zu Frage 3:

Voraussetzung für das mobile Arbeiten ist eine entsprechende Infrastruktur im Home- Office (stabiles Netz), eine zentrale technische Einwahl-Infrastruktur und eine

Ausstattung mit einem Notebook mit Kamera und Mikrofon oder Headset.

Der Netzausbau ist so weit vorangeschritten, dass schätzungsweise bis zu 80% der Mitarbeitenden im Home-Office arbeiten können.

Für den im Frühjahr 2020 sprunghaft gestiegenen Bedarf für mobiles Arbeiten

wurden entsprechende Anstrengungen unternommen und nach Möglichkeit den sich ändernden und zunehmenden Anforderungen angepasst. Herausforderungen waren und sind dabei Lieferengpässe bei Herstellern und Dienstleistern sowie steigende Preise für die erforderlichen Systemkomponenten.

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Die zentral genutzte technische Infrastruktur der bremischen Verwaltung wurde während der Pandemie von maximal 900 gleichzeitig möglichen Netzzugängen auf maximal 5000 gleichzeitig mögliche Zugänge ins das Datennetz erhöht. Hinzu kommen die verstärkte Nutzung von Telefonkonferenzmöglichkeiten. Der

Videokommunikationsanteil konnte durch weitere zentrale Videokommunikations- angebote für Sitzungsräume in allen Ressorts sowie durch ViKo-Konferenzangebote am Arbeitsplatz deutlich erhöht werden.

Die von den Dienstleistern gemanagten PC Arbeitsplätze können an Videokonferen- zen teilnehmen. Für einen Wechsel zwischen Homeoffice und Präsenz im Office ist der gemanagte Clientbetrieb derzeit gut aufgestellt.

Im bundesweiten Vergleich liegt Bremen bei der Nutzung des Home-Office durchaus im oberen Bereich. Das ist möglich, weil der Bremer Senat konsequent auf die

Möglichkeiten der Digitalisierung abstellt und Rahmenvereinbarungen unterstützt, die es prinzipiell jedem Beschäftigten ermöglichen mobil zu arbeiten, sofern es seine Funktion und Aufgabe gesellschaftlich zulässt.

C. Alternativen keine Alternativen

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Vorlage ist mit dem Magistrat der Seestadt Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Eine Veröffentlichung der Vorlage im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist nicht beabsichtigt.

Die Senatsvorlage soll nach Beschlussfassung über das zentrale elektronische Informationsregister veröffentlicht werden.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Finanzen vom 11.02.2021 der mündlichen Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Jan Timke (BIW) in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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