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TOP 27 - Belegungsstopps in Bremer Pflegeeinrichtungen

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In der Senatssitzung am 7. Dezember 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

06.12.2021 L 6

Neufassung

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 07.12.2021

„Belegungsstopps in Bremer Pflegeeinrichtungen“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)) A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Wir fragen den Senat:

1. In wie vielen Einrichtungen gab es zum 31. Januar und zum 30. November des Jahres 2021 in Bremen und in Bremerhaven Belegungsstopps? (Bitte differenzieren zwischen selbst auferlegten und durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht angeordneten.) 2. Wie viele Plätze unterliegen zurzeit aus welchen Gründen einem Belegungsstopp?

(Bitte im Verhältnis zur Gesamtzahl der Pflegeplätze für Bremen und Bremerhaven darstellen.)

3. Ist aktuell gewährleistet, dass pflegebedürftige Menschen bei Bedarf zeitnah in der stationären Pflege aufgenommen werden können und wenn ja, wie wohnortnah ist das in drängenden Situationen möglich?“

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Zum 31. Januar 2021 gab es im Land Bremen sechs angeordnete Belegungsstopps, zum 30.

November 2021 waren es acht. Im November 2021 gab es zudem sechs Einrichtungen, für die die Wohn- und Betreuungsaufsicht eine Belegungsobergrenze ausgesprochen hat. In drei weiteren Einrichtungen sind nur gemäßigte Aufnahmen von Bewohnerinnen und Bewohnern möglich, dies erfolgt zum Beispiel dadurch, dass höchstens eine Neuaufnahme je Woche durchgeführt wird.

Die Zahl der selbst auferlegten Belegungsstopps lässt sich nicht ausweisen. Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht wird darüber nicht in jedem Fall informiert, eine Informationspflicht besteht nicht.

Zu Frage 2:

In der Stadt Bremen unterliegen derzeit circa 200 der rund 6.700 Pflegeplätze in der vollstationären Dauerpflege einem Belegungsstopp. In der Stadt Bremerhaven sind es 66 von circa 1.020. Diese Angaben schwanken täglich. Die Plätze, die von Belegungsobergrenzen und gemäßigten Aufnahmen betroffen sind, sind in diesen Angaben nicht erfasst. Die Gründe für Belegungsstopps oder Belegungsobergrenzen in Einrichtungen sind neben nicht

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ausreichend vorgehaltenem Personal insbesondere Mängel in der Pflege, strukturelle Mängel oder fehlende Leitungskräfte.

Zu Frage 3:

Für zuverlässige Angaben über das Verhältnis von Angebot und Nachfrage fehlt derzeit noch eine valide Datenbasis. Nach Angaben der Pflegestützpunkte sprechen Ratsuchende regelmäßig das Problem an, dass sie nur schwer einen Platz in Bremen finden. Es wird daher in der Pflegeberatung auch auf das stationäre Angebot im Umland hingewiesen. Um die Vermittlung von Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützen wird von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und den Einrichtungsträgern eine Web-basierte Pflegedatenbank vorbereitet, über die in einem ersten Schritt Beratungsdienste freie Pflegeplätze einsehen können und die in einem zweiten Schritt für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht werden soll. Die Umsetzung ist für 2022 geplant.

C. Alternativen

Werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Beantwortung dieser Anfrage.

Der Anteil der Frauen an den pflegebedürftigen Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, beträgt laut Pflegestatistik 2019 rund 68%. Ein Belegungsstopp betrifft deshalb weitaus häufiger die Chancen von Frauen, einen stationären Pflegeheimplatz zu finden. Gleichzeitig tragen Frauen den Großteil der familiären Pflegearbeit und sind so besonders betroffen, wenn ein Pflegeplatz für Angehörige nicht zur Verfügung steht.

E. Beteiligung / Abstimmung

Der Antwortentwurf ist mit dem Magistrat Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 06.12.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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