• Keine Ergebnisse gefunden

503 d &#34

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "503 d &#34"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Das Amtsbl Rathaus mi bei den Auß

Der Sta plan Nr Der Be gen Be terhin i entspre Der Ge Lagepl 4622/6 ße).

Der Be Verbind dung w von jed Nach § 1.

2.

3.

unbeac bei der Ludwig

latt erscheint mindes t den Außenstellen O ßenstellen der Ludwi

adtrat der Sta r. 503 d “Süd ebauungsplan ebauungspla

m Aufstellun echend verkl eltungsbereic an und umfa 6, 4623, 4624

ebauungsplan dung mit § 8 während der dem eingese

§ 215 Abs. 1 eine Verletz Formvorsch eine Verletz nutzungspl Mängel des chtlich, wenn r Stadtverwa gshafen am R

stens einmal wöchent Oggersheim, Oppau gshafener Sparkass

Beb Bericht

adt Ludwigsh dlich Halberg

n Nr. 503 d "

n Nr. 503 b "

ngsverfahren leinert.

ch des Bebau asst die Grun 4, 4625, 4639

n wird durch 8 Abs. 6 Lan Dienststunde hen werden.

Baugesetzb zung der in § hriften zung der Vo anes unter d s Abwägungs n sie nicht inn ltung Ludwig Rhein) gelten

tlich und ist bei folge und Achtmorgenstra en und Banken.

Bebauung bauungsplan

tigung Nr. 7 Stadttei

hafen am Rh g” gemäß § 1

"Südlich Halb

"Rheinufer S befindlichen

uungsplanes ndstücke mit 9, 4640 sowi

diese amtlic ndesbauordn en bei der St .

uch sind

§ 214 Abs. 1

rschriften üb der Berücksic

sprozesses n nerhalb von e gshafen am R nd gemacht w

enden Einrichtungen aße 9, Seniorentreffs

gsplan wird n Nr. 503 d “ 7 des Fläche

il: Südliche

hein hat in se 10 Abs. 1 des berg" ersetzt Süd, gerade S

n Änderungs

s Nr. 503 d "S den Flurstüc ie Teile des F

che Bekanntm nung rechtsv

tadtplanung,

Satz 1 Nr. 1

ber das Verhä chtigung des

nach § 214 A einem Jahr s Rhein (Berei

worden sind

der Stadtverwaltung sowie in den Büros d

rechtskräfti

“Südlich Ha ennutzungsp

Innenstadt

einer Sitzung s Baugesetz t in seinem G Straßenführu bebauungsp

Südlich Halb cksnummern Flurstücks 73

machung ge erbindlich. E Rathaus, Ra

1 bis 3 BauG

ältnis des Be s § 214 Abs.

Abs. 3 Satz 2 seit Bekanntm

ch Stadtplan . Der Sachve

Ludwigshafen am R der Ortsvorsteherinn Herausgabe Verlag und (Bereich Öf Rathaus, Po 67012 Ludw www.ludwig Verantwortl Ausgabe - N ausgegebe

ig;

alberg”;

planes ´99;

g am 04.03.2 buches als S Geltungsbere

ung". Der Ge plans Nr. 503

berg" ergibt s n 3575/66, 46

32/52 (Teilab

m. § 10 Abs.

r kann zusam athausplatz 2

B bezeichne

ebauungspla 2 BauGB un 2 BauGB

machung de nung, Rathau erhalt, der die

Rhein erhältlich: Bürg nen und Ortsvorstehe

e

Druck: Stadt Lu ffentlichkeitsarb

ostfach 21 12 2 wigshafen am R gshafen.de lich: Sigrid Nr.: 20/201 n am: 15. Mä

2013 den Beb Satzung besc eich den rech eltungsbereic 3 c “Rheinalle

sich aus beig 622/2, 4622/

bschnitt der R

. 3 Baugeset mmen mit de 20, 3.OG, Ra

eten Verfahre

nes und des nd

es Bebauung usplatz 20 in e Verletzung

erservice im er; darüber hinaus udwigshafen am beit)

25 Rhein

Karck 13 ärz 2013

bauungs- chlossen.

htskräfti- ch des wei-

ee” wird

efügtem 3, 4622/5, Roonstra-

tzbuch in er Begrün-

aum 301,

ens- und

s Flächen-

splanes 67059 g begrün-

m Rhein

(2)

den soll, ist darzulegen. Entschädigungsberechtigte können gemäß § 44 Abs. 3 Baugesetzbuch Ent- schädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnach- teile eingetreten sind.

Die Fälligkeit des Anspruchs ist dadurch herbeizuführen, dass die Leistung der Entschädigung bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen (Bereich Stadtplanung, Rathausplatz 20 in 67059 Ludwigshafen am Rhein) schriftlich beantragt wird. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- ligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 Baugesetzbuch).

Eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) ist nach § 24 Abs. 6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekannt- machung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadtverwaltung (Bereich Stadtplanung, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigsha- fen) geltend gemacht wird. Hat jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach

§ 24 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jeder diese Verletzung geltend machen.

Da der Flächennutzungsplan ´99 der Stadt Ludwigshafen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 503 d bislang eine gemischte Baufläche entlang der Pfalzgrafenstraße und der Rheinallee, sonst Wohnbau- fläche dargestellt hat, der Gesamtbereich jedoch gemischte Baufläche sein soll, wurde eine Anpas- sung des Flächennutzungsplanes nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung dur- chgeführt.

Die Gemeinde hat von der Möglichkeit des § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB Gebrauch gemacht und den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Ludwigshafen am Rhein, den 11.03.2013 Stadtverwaltung

gez.

Klaus Dillinger Beigeordneter

(3)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche