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Wohngeld: Umstellung der Software – keine Anträge zum Jahreswechsel

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15.12.2021

Wohngeld: Umstellung der Software – keine Anträge zum Jahreswechsel

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 bundesweit erstmals automatisch entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung erhöht.

Die Rechtsänderung erfordert eine Anpassung der zentralen Software-Anwendung. Diese Aktualisierung wird von Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz in der Zeit vom 25. Dezember 2021 bis mindestens 5. Januar 2022 vorgenommen.

Aus diesem Grund können bei der städtischen Wohngeldstelle in dieser Zeit keine Anträge auf Miet- beziehungsweise Lastenzuschuss bearbeitet werden.

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