15.12.2021
Wohngeld: Umstellung der Software – keine Anträge zum Jahreswechsel
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 bundesweit erstmals automatisch entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung erhöht.
Die Rechtsänderung erfordert eine Anpassung der zentralen Software-Anwendung. Diese Aktualisierung wird von Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz in der Zeit vom 25. Dezember 2021 bis mindestens 5. Januar 2022 vorgenommen.
Aus diesem Grund können bei der städtischen Wohngeldstelle in dieser Zeit keine Anträge auf Miet- beziehungsweise Lastenzuschuss bearbeitet werden.