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Wohngeldstelle kann Anträge von 23. Dezember bis 7. Januar nicht bearbeiten

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13.12.2019

Wohngeldstelle kann Anträge von 23. Dezember bis 7. Januar nicht bearbeiten

Zum 1. Januar 2020 tritt das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft. Die rechtlichen Änderungen erfordern eine Aktualisierung der zentralen Software-Anwendungen. Diese Aktualisierung wird von Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis

mindestens 7. Januar 2020 vorgenommen. Aus diesem Grund können bei der Wohngeldstelle der Stadt Ludwigshafen, Stadthaus Nord, in dieser Zeit keine Anträge auf Miet-

beziehungsweise Lastenzuschuss bearbeitet werden.

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