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Anträge des Regierungsrates und der Kommission

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Anträge des Regierungsrates und der Kommission RRB Nr. 874

2020_02_SID_GRB Beitritt VPTI

Antrag Regierungsrat I

Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat II

Mehrheit Minderheit

Grossratsbeschluss

betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwi- schen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Be- reitstellung der Polizeitechnik und - informatik in der Schweiz (VPTI) Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfas- sung (KV)1),

auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

I.

Art. 1

Beitritt

1 Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer [xxx.xx] veröffentlichten Vereinbarung vom [xxx] zwi- schen dem Bund und den Kantonen über die Har- monisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)2) bei.

Art. 2

Geringfügige Änderungen

1) BSG 101.1

2) BSG xxx.xx-1

(2)

- 2 -

Antrag Regierungsrat I

Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat II

Mehrheit Minderheit

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Art. 3

Austritt

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, aus der Verein- barung gemäss Artikel 31 Absatz 1 auszutreten oder einer Auflösung der Vereinbarung gemäss Artikel 32 Absatz 1 zuzustimmen.

Art. 4

Inkrafttreten

1 Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Art. 5

Fakultative Volksabstimmung

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volks- abstimmung.

II.

Keine Änderung anderer Erlasse.

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des In- krafttretens.

(3)

- 3 -

Antrag Regierungsrat I

Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat II

Mehrheit Minderheit

Bern, 27. Mai 2020 Bern, 29. Juni 2020 Bern, 12. August 2020

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Ammann

Der Staatsschreiber: Auer

Im Namen der Kommission Der Präsident: Moser

Im Namen des Regierungs- rates

Der Präsident: Schnegg Der Staatsschreiber: Auer

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