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Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 936/2020 Datum RR-Sitzung: 19. August 2020 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2020.BVD.2971 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 20.08.2020 | Version: 1 | Dok.-Nr.: 211625 | Geschäftsnummer: 2020.BVD.2971 1/3

02|16|D|v00

Regierungsratsbeschluss

RRB Nr.: 936/2020

Datum RR-Sitzung: 19. August 2020

Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2020.BVD.2971

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Polizeizentrum Bern (PZB), Köniz Juch Verpflichtungskredit für die Projektierungsarbeiten inkl.

TU-Ausschreibung; Zweiter Zusatzkredit

1. Gegenstand

Am 22. März 2017 hat der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit für den Architekturwettbewerb über CHF 1.8 Mio. und am 6. Dezember 2017 einen Verpflichtungskredit für die Projektierung inkl. Totalunter- nehmerausschreibung in der Höhe von CHF 22.2 Mio. (inkl. Kosten SID) bewilligt. Am 2. März 2020 wur- de ein Zusatzkredit für Prüfaufträge während der laufenden Projektierung von CHF 175'000 genehmigt.

Für die Projektierung zusätzlich benötigter Flächen im Polizeizentrum Bern in Erfüllung der Motion Wüth- rich, für die Stärkung der Gesamtprojektleitung sowie für die neu vorgesehene Entschädigung der anbie- tenden Totalunternehmen werden zusätzliche Mittel benötigt. Dafür wird ein Zusatzkredit von

CHF 6'650'000 zum bereits bewilligten Projektierungskredit beantragt. Im Zusatzkredit enthalten sind CHF 250'000 für nutzerspezifische Planungen und Anpassung der Betriebskonzepte der SID.

2. Rechtsgrundlagen

Polizeigesetz vom 10. Februar 2019 (PolG; BSG 551.1), Art. 1, 9 und 153 Abs. 2

Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (OrG; BSG 152.01), Art. 33

Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (OrV SID; BSG 152.221.141), Art. 1 und 8

Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrs- direktion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14

Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 42 ff.

Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 136 ff.

Grossratsbeschluss 2017.RRGR.493 vom 6. Dezember 2017 betreffend Polizeizentrum Bern (PZB), Köniz Juch Verpflichtungskredit für die Projektierungsarbeiten inkl. TU-Ausschreibung

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 20.08.2020 | Version: 1 | Dok.-Nr.: 211625 | Geschäftsnummer: 2020.BVD.2971 2/3

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe Preisstand 1. April 2017 Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 122.3 Punkte

Gesamtkosten CHF 30'825'000

Mit Grossratsbeschluss vom 22. März 2017 bewilligter Wettbewerbs- kredit

– CHF 1'800'000 Mit Grossratsbeschluss vom 6. Dezember 2017 bewilligter Projektie-

rungskredit (inkl. TU-Ausschreibung)

– CHF 22'200'000 Zusatzkredit vom 2. März 2020 zum Projektierungskredit – CHF 175'000

Aktueller Mehrbedarf CHF 6'650'000

bestehend aus

"Motion Wüthrich" CHF 4'000'000

TU-Entschädigungen CHF 1'200'000

Stärkung Gesamtprojektleitung CHF 1'200'000

Betriebsprojekt SID CHF 250'000

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 54. Abs. 2 FLG

CHF 6'650'000

Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 6'650'000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 46 und 48 Abs. 1 FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 151 FLV).

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 FLG in Form eines Zusatzkredits gemäss Art. 54 FLG.:

Produktgruppe: 09.15.9100 Immobilienmanagement

Die Zahlungstranchen werden voraussichtlich wie folgt abgelöst und sind im Voranschlag und in der Fi- nanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt:

Konto Bezeichnung Jahr

504000 bisher CHF 6'000'000

504000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2020 CHF 5'375'000 504000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2021 CHF 8'000'000 504000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2022 CHF 9'000'000 504000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2023 CHF 500'000

Total CHF 28'875'000

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 20.08.2020 | Version: 1 | Dok.-Nr.: 211625 | Geschäftsnummer: 2020.BVD.2971 3/3

Produktgruppe: 06.02.9100 Polizei

Die notwendigen Mittel für das Betriebsprojekt SID sind im Voranschlag 2021 der SID nicht vollständig eingestellt, sie werden intern kompensiert. Die Kantonspolizei Bern wird für die Jahre 2022 und 2023 die zusätzlich benötigten Mittel in der Erfolgsrechnung neu aufnehmen. Die Zahlungstranchen werden vo- raussichtlich wie folgt abgelöst.

Konto Bezeichnung Jahr

2000 313220 Kantonspolizei bisher CHF 1'000'000

2020 CHF 400'000

2021 CHF 320'000

2022 CHF 180'000

2023 CHF 50'000

Total CHF 1'950'000

5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungs- dauer und zu den Abschreibungen

Die Angaben befinden sich in der Beilage "Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung".

6. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler Grosser Rat Beilagen

Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung

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