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Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1390/2020 Datum RR-Sitzung: 2. Dezember 2020 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2020.BVD.3945 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 26.11.2020| Version: 2 | Dok.-Nr.: 218144 | Geschäftsnummer: 2020.BVD.3945 1/2

02|16|D|v00

Regierungsratsbeschluss

RRB Nr.: 1390/2020

Datum RR-Sitzung: 2. Dezember 2020

Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2020.BVD.3945

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Langenthal, Weststrasse 17-29, Kantonale Berufsschule und Gymnasium, Anschluss an den Wärmeverbund Langenthal, Verpflichtungskredit für die Kapitalkosten

1. Gegenstand

Das Blockheizkraftwerk, das die kantonale Berufsschule sowie das Gymnasium auf dem Hard Areal in Langenthal mit Wärme versorgt, ist am Ende seiner Lebensdauer angelangt und muss ersetzt werden.

Mit dem beantragten Kredit von CHF 2'586'842 soll die Einmalzahlung der Kapitalkosten für den An- schluss an den neuen Wärmeverbund Langenthal während 25 Jahren und der Rückbau des alten Block- kraftwerks finanziert werden. Die Inbetriebnahme ist für den Beginn der Heizperiode 2022 geplant.

Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11), Art. 51 Abs. 3

‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 64

‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD), Art. 14

‒ Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 42 ff.

‒ Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 136 ff.

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe Preisstand 1. April 2020, Baupreisindex Espace Mittelland, 125.2 Punkte

Gesamtkosten, inkl. MWST, bestehend aus CHF 2'586'842

‒ Einmalige Kapitalkosten (Kostendach, KV IBL +15%) CHF 2'254’904

‒ Einmalige Rückbaukosten CHF 331'938

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 143 FLV

CHF 2'586'842

Zu bewilligender Kredit CHF 2'586'842

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 26.11.2020| Version: 2 | Dok.-Nr.: 218144 | Geschäftsnummer: 2020.BVD.3945 2/2

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 46 und 48 Abs. 1 FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 151 FLV).

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr Produktgruppe: 09.15.9100 Immobilienmanagement

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 FLG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Voranschlag und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdi- rektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr

529000 Übrige immaterielle Anlagen 2022 CHF 2'254’904 314400 Baulicher Unterhalt Hochbauten / Gebäude 2022 CHF 331'938

Total CHF 2'586'842

5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungs- dauer und zu den Abschreibungen

Die Angaben befinden sich in der Beilage "Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung".

6. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler

‒ Grosser Rat Beilagen

‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung

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