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Heilberufe formulieren Wahlprüfsteine

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Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 5 / 2014 181

Heilberufe formulieren Wahlprüfsteine

Die bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen waren für die sächsischen Heilberufekammern der Anlass, gemeinsame gesundheitspolitische Positionen zu formulieren, die auch als Wahlprüfsteine genutzt werden sollen. Diese Positionen lauten wie folgt:

Freiberuflichkeit erhalten

Die Freiberuflichkeit der Heilberufe garantiert eine eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbrin- gung von hochqualifizierten Leistun- gen im Interesse der Allgemeinheit.

Sie ist damit ein Garant für eine opti- male Versorgung der Patienten im Freistaat Sachsen. Die sächsischen Parteien sollten sich aktiv dazu be - kennen.

Selbstverwaltung stärken

Als Garant für Freiberuflichkeit sind die demokratischen Selbstverwal- tungsstrukturen zu erhalten und aus- zubauen. Berufspflichten und ethi- sche Normen müssen von den Beru- fen selbst definiert werden. Politi- sche und rechtliche Selbstverwaltung und die Freiheit der Berufsausübung bedingen einander. Mit der Be schrän- kung der Einflussnahme des Staates können die Selbstverwaltungen ihre Erfahrung effektiv einsetzen. Dere- gulierungsbestrebungen aus Europa ist daher das Gemeinwohl entgegen- zusetzen.

Duales Krankenversicherungs­

system fortentwickeln

Die sächsischen Heilberufe plädieren für den Erhalt und die Fortentwick- lung der Dualität von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und

privater Krankenversicherung (PKV).

Der Wettbewerb zwischen diesen beiden Systemen garantiert einen umfangreichen Katalog an Leistun- gen, von denen letztlich alle Patien- ten profitieren.

Um den Wettbewerb innerhalb der GKV zu stärken, ist es notwendig, den derzeitigen Versichertenanteil zu einem einkommensunabhängigen und von den Kassen autonom fest- zulegenden Gesundheitsbeitrag wei- terzuentwickeln. Ein Sozialausgleich schützt Geringverdiener vor finanzi- eller Überforderung.

Für jedes in Deutschland geborene Kind sollte ein Gesundheitsspar- konto eingerichtet werden, das als kapitalgedecktes Ansparprogramm die finanziellen Folgen der demogra- fischen Entwicklung abfedert.

Bei der privaten Krankenversiche- rung muss die Transparenz der Tarife deutlich verbessert werden, ein Leis- tungskatalog für die Mindestversor- gung privat versicherter Patienten verbindlich gemacht und die Portabi- lität der Altersrückstellungen im Fall

eines Versicherungswechsels erleich- tert werden.

Prävention fördern

Prävention ist eine gesamtgesell- schaftliche Aufgabe, an deren Erfül- lung in Kooperation mit allen Heil- berufen unterschiedliche staatliche Ebenen, das Bildungswesen, betrieb- liche Gesundheitsförderung, der Öffentliche Gesundheitsdienst und andere gesellschaftliche Einrichtun- gen mitwirken müssen.

Nicht zuletzt ist es eine Aufgabe der Krankenkassen, Prävention zu einem Instrument intelligenter und differen- zierter Gesundheitsvorsorge zu machen, indem sie sich dazu evalu- ierter und in der Wirksamkeit beleg- ter Interventionsmöglichkeiten bedie- nen.

Kammertätigkeit entbürokratisieren

Die Sächsische Staatsregierung wird aufgefordert, endlich von der Ge - nehmigungspflicht der Wirtschafts- pläne, der Festsetzung der Kammer- beiträge und der Entlastung der

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Berufspolitik

182 Ärzteblatt Sachsen 5 / 2014

Vorstände der Heilberufekammern Abstand zu nehmen und entspre- chende gesetzliche Maßnahmen im Sinne des Bürokratieabbaus, des Abbaus der Regelungsdichte, zur Verwaltungsvereinfachung und zur Stärkung der Finanzautonomie der Kammern einzuleiten.

Abwanderung junger Fachkräfte verhindern

Zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung muss die Abwanderung junger Fachkräfte ver- hindert werden. Der zunehmende Altersdurchschnitt der Bevölkerung fordert eine intensive und langfris- tige Betreuung älterer Patienten.

Den persönlichen Dialog vor Ort sehen wir als alternativlos an.

Ärztlichen Nachwuchs fördern

Die sächsische Ärzteschaft fordert die Staatsregierung dazu auf, stärker Verantwortung für die Förderung des ärztlichen Nachwuchses zu überneh- men. Der Freistaat muss eine ausrei- chende Zahl an Medizinstudienplät- zen schaffen, damit die ambulante und stationäre Versorgung auch künftig auf dem jetzigen hohen Qualitätsniveau erhalten werden kann.

Auch die Zugangskriterien für die Studienplatzvergabe in der Medizin sind zu ändern. Die Staatsregierung soll auf bundesweit einheitliche Kri- terien hinwirken, nach denen beson- ders diejenigen Universitäten mit finanziellen Mitteln der Länder geför- dert werden, die objektivierbare Assessments auf rechtlich abgesicher- ter Basis transparent durchführen.

Pharmazeutischen Nachwuchs sichern

Für die Sicherung des pharmazeuti- schen Nachwuchses ist eine schnelle Entscheidung für den Erhalt und Ausbau des Studiengangs Pharmazie an der Universität Leipzig dringend notwendig. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Kapazitäten ausge- schöpft werden. Es sollten mindes- tens 60 Studenten zum Winter- semester 2014/2015 immatrikuliert werden, um dem steigenden Bedarf an Fachkräften nachzukommen.

Arzneimittelinitiative

Sachsen­Thüringen für Deutschland

Millionen Patienten in der gesetzli- chen Krankenversicherung nehmen dauerhaft fünf oder mehr Arzneimit- tel ein. Dadurch, wie auch aufgrund fehlender Therapietreue, steigt das Risiko für unerwünschte Arzneimittel- ereignisse, die Grund für viele Kran- kenhausaufnahmen sind. Gemein- sam mit den Ärzten und der AOK Plus führen die sächsischen Apothe- ker die Umsetzung eines gesetzlich verankerten, bundesweiten Modell- versuches durch, die Arzneimittelini- tiative Sachsen-Thüringen (ARMIN).

Die Betreuung multimorbider, zum großen Teil geriatrischer Patienten soll zukünftig intensiviert werden.

Langfristig könnte so bundesweit eine Kostendämpfung bei den ge - setzlichen Krankenkassen erreicht werden.

Approbierte Pharmazeuten zur Betreuung multimorbider Patienten

Die Bewertung der Analyse und die Beratung im Rahmen eines Medika- tionsmanagements muss – gesetzlich vorgeschrieben – durch einen Apo- theker erfolgen. Die sächsischen Apotheker appellieren daher mit Nachdruck an die verantwortlichen Politiker, alle notwendigen Weichen für die Ausbildung pharmazeutischer Fachkräfte in Sachsen zu stellen.

Zahnarztausbildung modernisieren

Die Approbationsordnung für Zahn- ärzte aus dem Jahr 1955 muss modernisiert werden. Analog der akademischen Lehrpraxen in der Medizin wird eine praxisnahe Ausbil- dung bei niedergelassenen Zahnärz- ten gefordert, um die Medizinorien- tierung stärker im Ausbildungskon- zept zu verankern.

Gefahrhundegesetz zu einem sächsischen Hundehaltungsgesetz weiterentwickeln

Aus Sorge um den präventiven Schutz der Bürger in Sachsen setzt sich die Sächsische Landestierärzte- kammer nachdrücklich für ein modernes Hundehaltungsgesetz ein.

Dabei sollen die wichtigen Forderun-

gen nach einem verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter, der Kennzeichnungspflicht und der Registrierung aller gekennzeichneten Hunde in einer zentralen Datenbank eingebunden werden. Eine Gesetzes- vorlage der Sächsischen Landestier- ärztekammer liegt der Regierung und den Parteien seit drei Jahren vor.

Wir fordern die Weiterentwicklung des Gefahrhundegesetzes zu einem modernen sächsischen Hundehal- tungsgesetz. Wir müssen dem weite- ren Ansteigen der Beißvorfälle mit verletzten Menschen im Freistaat Sachsen entgegenwirken.

Schaffung effizienter und perma­

nenter Instrumente der staatlichen Tierseuchen bekämpfung

Hochkontagiöse Tierseuchen (wie zum Beispiel die Afrikanische Schwei ne- pest) stellen eine akute Bedrohung für die heimische Landwirtschaft dar.

Die sächsischen Tierärzte sind jeder- zeit bereit, krisenhafte Seuchenge- schehen zu be kämpfen. Überregio- nale Tierseuchenübungen haben jedoch gezeigt, dass mangels eines funktionsfähigen Landestierseuchen- krisenplans und wegen fehlender Bekämpfungsstrukturen erhebliche Defizite bei der Führung der Be - kämpfungsmaßnahmen bestehen.

Deshalb fordern die sächsischen Tier- ärzte die Inkraftsetzung des im Ent- wurf vorliegenden Landestierseu- chenkrisenplans einschließlich der darin vorgesehenen Regelungen zu einem Landestierseuchenkrisenzent- rum. Die im Entwurf eines Sächsi- schen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz vorgesehene Task Force Tierseuchenbekämpfung ist mit mindestens drei in der Tier- seuchenbekämpfung erfahrenen Tierärzten zu besetzen. Die Zusam- menwirkung der Bekämpfungsstruk- turen ist regelmäßig in überregiona- len Übungen zu trainieren.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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