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Entscheidungen - Verfassungsbeschwerde bzgl Änderung des Akkreditierungsverfahrens im sog. "NSU-Verfahren" unbegründet

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Academic year: 2022

Aktie "Entscheidungen - Verfassungsbeschwerde bzgl Änderung des Akkreditierungsverfahrens im sog. "NSU-Verfahren" unbegründet"

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- Bevollmächtigter:

Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Hans-Jörg Bücking, M.A., Höhenweg 10, 35282 Rau- schenberg -

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2 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BVR 1236/13 -

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn L. ,

gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts München vom 19. April 2013 - 6 St 3/12 -

und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof,

den Richter Masing und die Richterin Baer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntma- chung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 2. Mai 2013 einstimmig beschlos- sen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist un- begründet, da Grundrechte des Beschwerdeführers nicht verletzt sind.

Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgese- hen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Kirchhof Masing Baer

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2013 - 1 BvR 1236/13

Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2013 - 1 BvR 1236/13 - Rn. (1 - 2), http://www.bverfg.de/e/

rk20130502_1bvr123613.html

ECLI ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130502.1bvr123613

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