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Academic year: 2022

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Verordnung

der Sächsischen Staatsregierung

über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen

(LeitAnlZuVO)

Vom 11. Juni 2008

Aufgrund von § 11 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen

(SächsUVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 349) wird verordnet:

§ 1 Zuständigkeit

(1) Zuständig für die Ausführung

des Teils 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sowie der Aufgaben nach den aufgrund von § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG erlassenen Verordnungen

ist die Landesdirektion Sachsen.

(2) Bei Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ist die Planfeststellungsbehörde zugleich Anhörungsbehörde.1

§ 2

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

2Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen (LeitAnlZuVO) vom 26. Januar 2005 (SächsGVBl. S. 2) außer Kraft.

Dresden, den 11. Juni 2008 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Prof. Dr. Roland Wöller

§ 1 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. April 2012 (SächsGVBl. S. 256) und durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451, 468)

Änderungsvorschriften

Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen

Art. 1 der Verordnung vom 24. April 2012 (SächsGVBl. S. 256)

Änderung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen

Art. 3 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451, 468)

LeitAnlZuVO

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 22.07.2013 Seite 1 von 1

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