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Tutzinger Tagung zieht Zwischenbilanz

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Bayerisches Är zteblatt 3/2011

des Betreuungsrechts sei, stünden Minderjäh- rigen jedoch keine „Einwilligungsfähigkeit“ im Entscheidungsprozess zu. Professor Dr. Norbert Nedopil, Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, LMU, sprach über das Ge- setz mit Blick auf psychisch Kranke und geistig Behinderte und Dr. Dr. Ralf Jox, Wissenschaft- licher Mitarbeiter, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, Klinikum Großhadern, ging auf die Problematik bei Demenzkranken und speziell auf das Problem des Widerrufs und des natürlichen Willens ein. Dr. Hans-Joachim Heßler, Vizepräsident des Oberlandesgerichts München, stellte nochmals die „Gültigkeit von Patientenverfügungen“ dar, wenn es keinen Betreuer gibt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, referierte vor der abschließenden Podiumsdiskussion zu „Was die Politik weiter tun kann und tun wird“.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes sei der Streit zwar abgeebbt, jedoch keineswegs zu Ende, und die bekannten Argumente werden weiter- hin diskutiert. Offene Fragen sind geblieben und doch waren sich Referenten und Teilneh- mer einig, dass das Gesetz eine Menge im posi- tiven Sinn bewirkt und für mehr Rechtssicher- heit gesorgt habe.

Dagmar Nedbal (BLÄK) und Patientenautonomie“, wobei er auf die

„Profession unter dem Druck gesellschaftlicher Erwartungen“ und auf den kulturellen und ge- sellschaftlichen Wandel auch in dieser Thematik einging. Professor Dr. Dr. Urban Wiesing, Insti- tut für Ethik und Geschichte der Medizin, Uni- versität Tübingen, stellte anschließend „Offene Fragen zur Patientenverfügung aus ethischer Sicht“. Wiesing ging insbesondere auf den Kon- flikt zwischen Patientenautonomie/Selbstbe- stimmungsrecht und Fürsorgepflicht des Arztes ein. Diesen Konflikt könne auch das Gesetz nicht lösen. Gerade auch der offene Punkt der Indikationsstellung sei einer der herben Kritik- punkte im Gesetz. Professor Dr. Georg Marck- mann, Lehrstuhl für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Ludwig-Maximilians-Univer- sität München (LMU), stellte das „Advance Care Planning” vor, das heißt, was wir von anderen Ländern zur Erstellung und Umsetzung von Patientenverfügungen lernen könnten. Dabei betonte Marckmann, dass es nicht um eine „Vo- rausplanung des Sterbens“, sondern vielmehr um „Selbstbestimmung in der letzten Lebens- phase“ ginge. Offene Fragen im Blick auf Min- derjährige, stellte Professor Dr. Monika Führer, Stiftungsprofessur Kinder- und Jugendmedizin, LMU, anhand von einigen Fallbeispielen vor.

Ganz klar, würden bei Minderjährigen die El- tern in die Indikationsstellung mit einbezogen, teilweise auch Kinder. Da das Gesetz selbst Teil Grund genug für die Evangelische Akademie

in Tutzing, Zwischenbilanz zu ziehen und eine hochkarätig besetzte Tagung zu organisieren, zu der etwa 150 Teilnehmerinnen und Teil- nehmer an die Ufer des Starnberger Sees ka- men. Was hat das Gesetz tatsächlich bewirkt?

Wurde das angestrebte Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen, erreicht? Wo bestehen weiterhin Defizite? Wie bewähren sich die verschiedenen Regelungen in der Praxis? Was sollte korrigiert werden? Schließlich: Gibt es neue Probleme und Aufgaben? So oder so ähnlich lauteten die wesentlichen Fragen. Die zentrale Fra- ge war sicherlich, ob das Gesetz zur weiteren Verbesserung der Behandlung und Betreuung schwerstkranker Menschen, die deren je eige- nen Vorstellungen von Würde im Leben und im Sterben entspricht, beigetragen hat? Sowohl der Versammlungsort als auch die Besetzung des Rednerpults mit Prominenz aus Politik und Wissenschaft signalisierten, dass es hier nicht um Interna des Elfenbeinturms, sondern um Fragen von gesellschaftlicher Bedeutung ge- hen sollte. Die ganze Tragweite des Problems zeigte sich insbesondere am zweiten Tagungs- tag in den Erfahrungsberichten aus der ärzt- lichen Praxis.

Der Soziologe vom Wissenschaftszentrum Ber- lin, Professor Dr. Wolfgang van den Daele, er- öffnete die Referatereihe mit „Ärztliches Ethos

Tutzinger Tagung zieht Zwischenbilanz

Professor Dr. Monika Führer möchte mit der Kinder- palliativstation am Klinikum der LMU in München die Versorgung von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen verbessern, wo das „Shared decision making“ mit den Betroffenen längst zur Praxis gehört.

Im Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Patientenver-

fügung, das am 1. September 2009 in Kraft trat. Vorausgegangen waren heftige De-

batten über das Für und Wider einer gesetzlichen Regelung für Patientenverfügungen

überhaupt sowie über viele damit verbundene Einzelfragen. Am Ende setzten sich die

Befürworter einer Gesetzeslösung durch. Nur durch ein Gesetz könne die Unsicherheit,

was in Deutschland bezüglich Patientenverfügungen und deren Inhalt rechtens sei und

was nicht, beseitigt oder zumindest deutlich vermindert werden. Inhaltlich wurde in dem

Gesetz die aktuelle Rechtslage festgeschrieben, die bis dahin durch höchstrichterliche

Rechtsprechung entwickelt und eigentlich bereits gültig ist.

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