• Keine Ergebnisse gefunden

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop - Geschäftsstelle - Am Eickholtshof 24 46236 Bottrop

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop - Geschäftsstelle - Am Eickholtshof 24 46236 Bottrop"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop

- Geschäftsstelle - Am Eickholtshof 24 46236 Bottrop

Telefon: (02041) 70 4851-4855 Telefax: (02041) 70 4874

E-Mail: gutachterausschuss@bottrop.de

Antrag auf Erstellung eines Wertgutachtens gemäß § 193 BauGB

über den Verkehrswert: □ Grundstück u. Gebäude □ nur Grundstück

□ Wohnungs-/ Teileigentum □ Erbbaurecht

der Besitzung: ... (Straße, Hs.-Nr.)

Gemarkung: ... Flur: ... Flurstück(e): ...

Soweit nicht ausdrücklich anders beantragt, bleiben etwaige Hinweise und Feststellungen hinsichtlich von Ablagerungen und Altstandorten (Altlasten) bei der Wertermittlung unberücksichtigt.

Weitere Angaben: Ansprechpartner: ... Tel.: ...

Zweck der Gutachtenerstellung: ...

Lasten und Rechte: ...

(außerhalb des Grundbuches) ...

Wertermittlungsstichtag: □ Zeitpunkt der Gutachtenerstellung

□ ...

Das Gutachten wird in ….... – facher Ausfertigung benötigt.

Ich / Wir sind: □ Eigentümer □ Erbe(in), Pflichtteilsberechtigte(r) □ Mieter

□ ...

Die Gebühr nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW in der jeweils gültigen Fassung werden vom Zahlungspflichtigen übernommen. Wird ein Antrag vor der Be- schlussfassung durch den Gutachterausschuss zurückgenommen, so wird die Gebühr gemäß § 2 (8) VermWertKostO NRW nach den erbrachten Teilleistungen bemessen.

Der Zutritt zum Wertermittlungsobjekt wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle so- wie für die Mitglieder des Gutachterausschusses sichergestellt.

Das Einverständnis der Eigentümerin/ des Eigentümers zur Erstellung des Gutachtens und der Einsicht- nahme in alle zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Akten und Unterlagen zu nehmen

□ wird hiermit erteilt. □ wird nachgereicht. □ ist beigefügt.

Zahlungspflichtiger: □ mir / uns

(siehe Anschrift oben)

□ Herrn, Frau, Firma

...

...

...

Ort, Datum Antragsteller/in Zahlungspflichtige/r

Die Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können unter www.bottrop.de/gutachterausschuss eingesehen werden.

Antragsteller:

Straße:

PLZ, Ort:

Telefon:

Telefax:

E-Mail:

(2)

Der Gutachterausschuss

für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop

Gebühren für die Erstattung von Gutachten

Die Höhe der Gebühren richtet sich ab dem 01.03.2020 nach der Vermessungs- und Wertermittlungs- kostenordnung – VermWertKostO NRW.

Auszug aus dem Vermessungs- und Wertermittlungskostentarif

Die Gebühren für Gutachten gemäß der Grundstückswertermittlungsverordnung NRW vom 08.12.2020 in der jeweils geltenden Fassung sind aus der Summe der nachfolgenden Gebührenantei- le abzurechnen.

Der Grundaufwand ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Wert des begutachteten Objektes, bei Miet- und Pachtwerten vom 12-fachen des jährlichen Miet- oder Pacht- wertes zu bestimmen.

Verkehrswert Berechnungssatz

in % vom Verkehrswert

zzgl.

Grundgebühr

zzgl.

Umsatzsteuer

bis 1.000.000 € 0,2 % 1.250 € 19 %

1 Mio. € bis 10 Mio. € 0,1 % 2.250 € 19 %

10 Mio. € bis 100 Mio. € 0,05 % 7.250 € 19 %

über 100 Mio. € 0,01 % 47.250 € 19 %

Zuschläge Führen

a) gesondert erstellte Unterlagen oder umfangreiche Aufmaße bzw. Recherchen,

b) besondere wertrelevante öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Gegebenheiten (z. B. Denk- malschutz, sozialer Wohnungsbau, Mietrecht, Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnungsrecht), c) aufwändig zu ermittelnde und wertmäßig zu berücksichtigende Baumängel oder -schäden,

Instandhaltungsrückstände oder Abbruchkosten, d) weitere Wertermittlungsstichtage oder

e) sonstige Erschwernisse bei der Ermittlung wertrelevanter Eigenschaften

zu einem erhöhten Aufwand, ist für den Mehraufwand eine dementsprechende Zeitgebühr gemäß § 2 Abs. 7 VermWertKostO NRW zu berücksichtigen.

Abschläge

Soweit Leistungen in mehreren Gutachten genutzt werden, ist der dadurch entstandene Minderauf- wand anhand der Zeitgebühr gemäß § 2 Abs. 7 zu bemessen. Wird auf Leistungen eines bereits ab- geschlossenen Gutachtens zurückgegriffen, ist der Minderaufwand nur für das aktuelle Gutachten als Ermäßigung anzurechnen. Werden die Leistungen gleichzeitig für mehrere Gutachten erbracht, ist der Minderaufwand auf alle Gutachten zu gleichen Teilen als Ermäßigung anzurechnen. Der Minderauf- wand darf jedoch je Gutachten maximal 50 Prozent der jeweiligen Gebühr (Grundaufwand) betragen.

Mit der Gebühr ist die Abgabe von

a) einer Mehrausfertigung für den Eigentümer des begutachteten Objektes, b) bis zu 3 beantragte Mehrausfertigungen

abgegolten. Jede weitere beantragte Mehrausfertigung hat eine Gebühr von 30 Euro.

In den Gebühren sind alle benötigten Auslagen (gem. § 2 VermWertKostO NRW) enthalten.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Doch gibt es auch viele Menschen unter uns, die auf Unterstützung angewie- sen sind und für sie und ihre Teilhabe am Leben in un- serer Stadt gilt es sich gemeinsam einzusetzen..

Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um vorläufige Werte, da der Jahresabschluss 2020 in der Sitzung des Rates der Stadt am 21.09.2021 eingebracht und zwecks Prüfung an

Der Geschäftsverlauf des Jahres 2018 war bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH („FMR") ganz wesentlich durch die Integration der im Vorjahr

Dieses Grundstück (Mastergrundstück) steht ebenfalls als Repräsentant für weitere wertbeeinflussen- de Eigenschaften (z. Abweichungen innerhalb der Zone können durch Zu-

Im Jahre 2007 sind bei der Geschäftsstelle 813 Verträge eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr sank die Anzahl um rd.. €) war eine Umsatz- steigerung von rd.. Grundstücksmarktbericht

geplante Verkehrsführung ( Umleitungsstrecken, ÖPNV betroffen, Vollsperrung, halbseitige Sperrung der Fahrbahn, sonstige Einschränkungen z.B. im Gehwegbereich, Fußgänger-

auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung gemäß § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW zur Aufstellung eines Gerüstes!.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, stichtagbezogene Lagewerte für Grundstücke mit genormten Eigenschaften und können nicht ohne weiteres mit dem Grundstückspreis für