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Der gläserne Patient

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104 DIE PTA IN DER APOTHEKE | April 2014 | www.pta-aktuell.de

Seit dem 1. Januar 2014 gibt es die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Schon im Vorfeld wurde immer wieder über ihren Nutzen diskutiert. Sie soll die Kassen finanziell entlasten und eine bessere medizinische Versorgung der Versicherten gewährleisten.

E

twa 96 Prozent

aller Versicherten haben bereits eine eGK; seit Anfang des Jahres ist sie die offizielle Nachfolgerin der alten Gesund- heitskarte. Diese gilt trotzdem noch bis zum Ende des aufge- druckten Gültigkeitsdatums.

Für die Krankenkassen war es ein langer Weg bis zur Einfüh- rung, die immer wieder auf- grund von technischen oder rechtlichen Problemen verscho- ben wurde.

Mit einem Skandal fing alles an Im Jahr 2001 starben mehr als einhundert Menschen an Nierenversagen, nachdem sie den Blutfettsenker Lipobay eingenommen hatten. Ursache war die Wechselwirkung mit einem anderen Medikament.

Das herauszufinden kostete viel Zeit, denn es gab keine vollständigen Aufzeichnungen darüber, welche Medikamente die Betroffenen wann und wie lange eingenommen hatten.

Daraufhin entstand die Idee, eine elektronische Karte einzu- führen, auf der die vollständige Krankengeschichte einschließ- lich der Medikation gespeichert werden konnte. Von der Idee bis zur Einführung dauerte es jedoch mehr als zehn Jahre, was vor allem an Problemen beim Datenschutz lag. Außerdem musste eine neue Telematik-In- frastruktur geschaffen werden,

Der gläserne Patient

© forkART Photography / fotolia.com

PRAXIS ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

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um die Daten der Karte landes- weit nutzen zu können.

Informationen bündeln Durch den Prozessorchip hat die eGK aber Potenzial für mehr: So können und sollen in Zukunft Rezepte online ge- speichert werden, Unverträg- lichkeiten des Patienten sowie ganze Arztbriefe und Laborbe- richte. Ziel ist es, alle patien- tenrelevanten Daten zentral zu bündeln und für jeden Behand- ler jederzeit abrufbar zu ma- chen. Die Versicherten müssen dem Speichern dieser sensiblen Informationen immer zustim- men. Umfassende Daten auf der Karte bieten den Vorteil, dass alle auf demselben Infor- mationsstand sind, wodurch die medizinische Versorgung wesentlich vereinfacht und verbessert werden kann. Ärzte hätten jederzeit Einblick in patientenrelevante Informatio- nen, ohne sich zum Beispiel erst einen Arztbrief zuschicken las- sen zu müssen und diesen auch noch in die praxiseigene EDV zu übertragen. Auch die Kassen profitieren von der Karte, weil

sie dadurch wirtschaftlicher arbeiten können, etwa indem doppelte Untersuchungen ver- mieden werden.

Datenschutz das A und O Viele Versicherte fürchten aber, zum gläsernen Patienten zu werden, dessen Daten miss- braucht werden. Auch wenn für die sensiblen Daten ein komp-

liziertes System mit Verschlüs- selung, Entschlüsselung und PIN geplant ist, weiß niemand, ob das auch wirklich seriös umgesetzt wird. Sanktionen bei Verstößen sind bisher ge- setzlich nicht festgeschrieben.

Die Angst der Versicherten scheint also nicht unbegrün- det. Allerdings ist der Trans- fer von sensiblen Daten im Gesundheitswesen derzeit noch bedenklicher, werden Patientenakten doch vielfach unverschlüsselt per E-Mail ver- schickt. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind sie nicht anonymisiert und liegen zum Teil für jeden einsehbar in den Behandlungszimmern.

Zu den Daten, die per EDV gespeichert werden, hat prak- tisch jeder Mitarbeiter Zugang – eine Sicherheitslücke, die zum Beispiel im Fall Michael Schu- macher deutlich wurde. Des- sen Krankenakten wurden erst gesperrt und nur noch für die behandelnden Ärzte zugänglich gemacht, als Mitarbeiter bereits Informationen zu seinem Ge- sundheitszustand an die Presse verkauft hatten.

Ist auch drin, wer drauf ist?

Sicherlich könnte die elektro- nische Karte ein großer Schritt nach vorne im Hinblick auf die Datensicherheit von Patienten werden, wenn die Auflagen alle verlässlich eingehalten werden.

Aber: Bereits wenige Monate nach der Einführung stellte sich heraus, dass die Krankenkassen den Abgleich zwischen Licht- bild und Versichertem nicht vorgenommen haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren.

Das bedeutet: Niemand weiß, ob der Mensch auf dem Foto und der namentlich genannte Versicherte auf der Karte ein und dieselbe Person ist. Betrug und Datenschutzverletzungen sind somit bereits jetzt Tür und Tor geöffnet. Trotzdem ist der Grundgedanke einer besseren und effizienteren medizini- schen Versorgung richtig und wünschenswert. Ob Politik und Verwaltung die Probleme, die mit der Umsetzung verbunden sind, in den Griff bekommen, bleibt jedoch abzuwarten. ■

Dr. Holger Stumpf, Medizinjournalist WAS IST DRAUF?

Die eGK ist mit einem Pro- zessorchip und einem Lichtbild des Versicherten versehen. Auf dem Chip werden bisher nur all die Informationen gespeichert, die auch auf der herkömm- lichen Karte gespeichert waren, wie Geburtsdatum und Adresse. Doch nun können zum Beispiel Adressänderungen direkt aufgespielt werden, ohne, dass dafür eine neue Karte ausgestellt werden muss.

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