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FORUM-10-2012

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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der

Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

KVB FORUM |12 10

PATIENTEN- RECHTEGESETZ

Noch mehr Bürokratie für die Praxen?

HONORARVERHANDLUNGEN 2013: Ärzteschaft protestiert gegen eBA-Beschluss PRAXIS UND FAMILIE: Auch ein später Wiedereinstieg ist möglich

RECHT INTERESSANT: GEMA-Gebühr für Wartezimmermusik vor dem Aus?

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EDITORIAL 2

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

momentan überschlagen sich im Gesundheitssystem die Ereignisse. Und in der Hauptsache ist daran der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen beteiligt. Erst haben die obersten Kassenfunktionäre einige fragwürdige Studien zum Arbeitsverhalten und der Qua- lität der niedergelassenen Ärzte in Umlauf gebracht. Und dann im Erweiterten Bewertungs- ausschuss dafür gesorgt, dass den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im kommenden Jahr ein Honorarplus von gerade einmal 0,9 Prozent zugestanden werden soll.

Wohlgemerkt: Das wurde vom GKV-Spitzenverband als großes Zugeständnis gegenüber der Ärzteschaft angesehen. Denn ursprünglich hatten die Hüter der Versichertenbeiträge sogar eine satte Honorarkürzung bei den Ärzten und Psychotherapeuten um rund sieben Prozent eingefordert.

Die Argumente, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in die Verhandlungen ein- gebracht hatte – wie die in den vergangenen Jahren stetig steigenden Kosten, der seit vie- len Jahren fehlende Inflationsausgleich oder die weite Spreizung zwischen dem betriebs- wirtschaftlich kalkulierten Punktwert von 5,11 Cent und dem realen Punktwert von 3,5 Cent – wurden bei der Entscheidung ausgeblendet. Ihren Protest haben die Ärzte und Psychothe- rapeuten vehement in einer Sonder-Vertreterversammlung der KBV artikuliert, über die wir ab Seite 16 in dieser KVB FORUM-Ausgabe berichten. Auch viele Kollegen aus Bayern haben in Berlin ihren Unmut über das Verhalten der Krankenkassen zum Ausdruck gebracht. Vor diesem Hintergrund wäre es längst an der Zeit, ein deutsches Ärzterechtegesetz zu erlassen, das uns vor der zunehmenden Willkür der Krankenkassen schützen könnte. Das ist aller- dings derzeit leider noch Wunschdenken. Wesentlich konkreter sind hingegen die Pläne in Berlin für ein Patientenrechtegesetz, das Anfang 2013 in Kraft treten soll. Welche Auswir- kungen dieses Gesetz auf Ihre Praxis haben könnte, lesen Sie im Titelthema dieser Ausgabe.

Ihr KVB-Vorstand

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. Enger

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

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3 AKTUELLES IN KüRZE

Wichtiges für die Praxis

ZAHL DES MONATS ZITAT DES MONATS

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2012

TAG DER ALLGEMEINMEDIZIN

Die letzte Vertreterversammlung der KVB im Jahr 2012 findet an folgendem Termin statt:

„ Samstag, 24. November 2012

Am 10. November 2012 lädt das Institut für Allgemeinmedizin der Technischen Universität München unter Leitung von Professor Dr.

Antonius Schneider zum diesjähri- gen „Tag der Allgemeinmedizin“

ein. Mit über 120 Teilnehmern hat sich diese Veranstaltung in ihrem vierten Jahr auf dem allgemeinme- dizinischen Fortbildungssektor in Bayern als feste Größe etabliert.

Die Veranstaltung am Klinikum rechts der Isar richtet sich insbesondere an niedergelassene Hausärzte und Weiterbildungsassistenten. Den gan- zen Tag über werden Seminare zu vielfältigen Themen angeboten: von der Allergiediagnostik über die Palliativmedizin bis hin zur Betreuung von Pa- tienten mit Multipler Sklerose. Zahlreiche Informationsstände – unter anderem der KVB – ergänzen das Programmangebot. Ein Diskussionsfo- rum widmet sich am Mittag dem Thema „Weiterbildung in Bayern“. Als Diskussionspartner werden Vertreter der KVB, der Bayerischen Landes- ärztekammer und der Verbundpartner erwartet. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.tagderallgemeinmedizin.de.

Raphaela Fritzsche, KVB

„In letzter Zeit hat man nicht den Eindruck, dass die Krankenkassen die Menschen wirklich versichern wollen. Sie verunsichern sie nur noch, indem sie ständig neue Hetz- kampagnen fahren, deren einziges Ziel zu sein scheint, Ärzte als Pfu- scher, Betrüger und geldgierige Abzocker darzustellen.“

Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) (Quelle: Pressemitteilung der KBV

vom 1. September 2012)

Praxisabwesenheiten

Wann muss die KVB informiert werden?

Damit die vertragsärztliche Versorgung der Patien- ten sichergestellt bleibt, muss während Ihrer Abwe- senheit die Praxisvertretung geregelt sein. Wenn Sie (also Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und ermächtigte Ärzte) länger als eine Woche der Praxis fernbleiben, teilen Sie dies bitte der KVB mit.

Unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Service und Beratung/Formulare/Buchstabe A finden Sie das entsprechende Formular.

Sie können sich bei Krankheit, Urlaub, der Teilnahme an einer ärztlichen Fortbildung oder Wehrübung bis zu einer Dauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres (maßgeblich für die Berechnung sind die zu- rückliegenden zwölf Monate) vertreten lassen, ohne dass dies einer Genehmigung bedarf. Vertragsärztin- nen können sich im Falle einer Entbindung sogar bis zu zwölf Monate genehmigungsfrei vertreten lassen.

Eine Besonderheit gilt für Ärztliche und Psychologi- sche Psychotherapeuten: Eine Vertretung bei den probatorischen Sitzungen und bei genehmigten Psychotherapien ist wegen der engen Patienten- Therapeuten-Beziehung grundsätzlich nicht zulässig.

Vertretungen von mehr als drei Monaten (bezie- hungsweise im Entbindungsfall von mehr als zwölf Monaten) bedürfen einer vorherigen Genehmigung der KVB. Eine Genehmigung kann im Rahmen der Aus- und Weiterbildung oder aus Sicherstellungs- gründen erfolgen. Ferner ist eine Vertretung wäh- rend der Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu einer Dauer von 36 Monaten und während der Pfle- ge eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen bis zu einer Dauer von sechs Monaten möglich. Er- mächtigte Ärzte können sich wie Vertragsärzte bei Vorliegen eines Vertretungsgrundes innerhalb von zwölf Monaten bis zur Dauer von drei Monaten ge- nehmigungsfrei vertreten lassen. Einen längeren Zeitraum sieht das Gesetz nicht vor.

Unabhängig davon, ob die Vertretung durch einen Fachkollegen in der eigenen Praxis oder durch Kol- legen in der Umgebung erfolgt, ist die Vertretung für die Patienten nach außen hin beispielsweise mittels Aushang an den Praxisräumen kenntlich zu machen.

Claudia Liebling (KVB)

21,8

Milliarden Euro betrugen rech- nerisch die Fi- nanzreserven der Krankenversiche- rung Ende des ersten Halbjahres 2012. Davon entfallen 12,8 Milliar- den Euro auf die Krankenkassen und rund neun Milliarden Euro auf den Gesundheitsfonds.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesund-

heit vom 5. September 2012 )

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INHALTSVERZEICHNIS 4

PRAXISFüHRUNG

20 Programm fördert ärztliche Versorgung auf dem Land

Mit mehreren Millionen Euro will die Bayerische Staatsregierung die Niederlassung wieder attrak- tiver machen

QUALITÄT

22 „Die goldenen Stunden der Sepsis“

Ein Projekt des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbands München will die Sepsis-Diagnose in Praxis und Klinik erleichtern 24 Tonsillotomie – raschere Heilung

Was ist besser: Verkleinerung oder vollständige Entfernung der Gaumenmandeln? Eine Broschüre gibt Antworten 12 Bitte keine weitere Bürokratie!

Die Regionalen KVB-Vorstands- beauftragten aus Niederbayern wollen keine weiteren Belastun- gen für die Praxen

GESUNDHEITSPOLITIK 13 „Der Geist des Gesetzes wurde nicht erfüllt“

Max Straubinger, gesundheits- politischer Sprecher der CSU- Landesgruppe, im Gespräch mit KVB-Vorstand Dr. Wolfgang Krombholz

16 Starkes Zeichen des Protests Die Sonder-Vertreterversamm- lung der KBV zeigt den Kranken- kassen die rote Karte

GESUNDHEITSTELEMATIK 19 Konnektoren – Netzanbindung für die Praxis

Voraussetzungen für eine sichere Netzwerkverbindung zwischen den Akteuren des ambulanten und stationären Bereichs TITELTHEMA

6 Patientenrechte: Besser durch mehr Bürokratie?

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Regie- rungsentwurfs zum neuen Patientenrechtegesetz 8 Patientenrechtegesetz:

Eine Analyse

Bundesärztekammer und Kassen- ärztliche Bundesvereinigung sehen an verschiedenen Stellen des Vorhabens noch Verbesse- rungsbedarf

10 „Es ist gut, dass wir ein Patientenrechtegesetz bekommen, aber …“

Patientenvertretern der Verbrau- cherzentrale in Berlin und des Münchner Gesundheitsladens geht das Gesetz nicht weit genug

Evaluation belegt:

Ärzte und Patien- ten zeigen sich zufrieden mit Tonsillotomie

24

Das geplante Pa- tientenrechtege- setz soll das Ver- trauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht belasten

6

Ärzte stimmen für Proteste gegen Krankenkassen

16

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5 INHALTSVERZEICHNIS

PATIENTENORIENTIERUNG 34 Netzwerk für Patienten mit neuroendokrinen Tumoren

Selbsthilfegruppe will Ärzte auf

„das Zebra unter den Krebs- erkrankungen“ aufmerksam machen

KURZMELDUNGEN

36 Brustkrebsmonat Oktober 36 Gut leben mit chronischen Schmerzen?!

36 Gegen Gewalt an Frauen 36 Neurofibromatose-Ratgeber

37 IMPRESSUM

38 KVB SERVICENUMMERN KVB INTERN

28 KVB-Azubis in der Arztpraxis Ein Praktikum soll Auszubildende für die alltäglichen Probleme der KVB-Mitglieder sensibilisieren 29 KVB-Praxisberater: Unter- stützung von Anfang an

Die Mitarbeiter in den Bezirks- stellen helfen bei Abrechnung, Praxisführung und Verordnung

RECHT INTERESSANT

30 Musik in der Praxis: GEMA- Gebühr vor dem Aus?

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs weckt Hoffnungen auch für deutsche Ärzte

PRAXIS UND FAMILIE 32 Auch ein später Wiederein- stieg ist möglich

Nach zwölfjähriger Pause ar- beitet Dr. Gabriele Maria Hosch aus Ingolstadt wieder als Ärztin VERORDNUNGEN

25 Steigende Psychopharmaka- verordnungen bei ADS/ADHS Experten bemängeln, dass Kran- kenkassen die notwendige Dia- gnostik und therapeutische Be- gleitung nicht genügend fördern

DMP

26 Wo stehen die DMP im Frei- staat? Der Qualitätsbericht für 2011 gibt Auskunft

Strukturierte Behandlungspro- gramme sind mittlerweile ein etablierter Teil einer hochwerti- gen Versorgung

Wird die Musik- nutzung im War- tezimmer gebüh- renfrei?

30

Die Aufmerksam-

25

keitsdefizitstö- rung ADS/ADHS erfordert eine sorgfältige Dia- gnostik und lang- fristige multimo-

dale Behandlung Ein Modellprojekt

will erreichen, dass niedergelas- sene Ärzte früh- zeitig Gewaltopfer erkennen

36

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TITELTHEMA 6

D

ie Bundesregierung geht davon aus, dass die Patien- tenrechte in Deutschland derzeit in einer Vielzahl von Vor- schriften in verschiedenen Rechts- bereichen – zum Teil lückenhaft – geregelt sind. Auf dem Gebiet des Behandlungs- und Arzthaftungs- rechts stehe Wesentliches nicht im Gesetz, sondern sei Richter- recht. Dies erschwere es allen Be- teiligten im Gesundheitswesen, die Rechte zu kennen, und vor al- lem den Patienten, diese Rechte einzufordern. Auch die Komplexi- tät der Medizin und die Vielfalt von Behandlungsmöglichkeiten ver- langten nach einem gesetzlichen Rahmen, der Patienten sowie Be- handelnde auf Augenhöhe zusam- menbringt. Risiko- und Fehlerver- meidungssysteme könnten dazu beitragen, die Behandlungsabläufe in immer komplexer werdenden medizinischen Prozessen zum Schutz der Patienten zu optimie- ren. Richtig verstandener Patien- tenschutz setze nicht auf rechtli- che Bevormundung, sondern orien- tiere sich am Leitbild des mündi- gen Patienten. Deshalb gelte es, Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der bereits heute be- stehenden umfangreichen Rechte

der Patienten herzustellen, die tat- sächliche Durchsetzung dieser Rechte zu verbessern, zugleich Patienten im Sinne einer verbes- serten Gesundheitsversorgung zu schützen und insbesondere im Fall eines Behandlungsfehlers stärker zu unterstützen.

Folgendes will das Gesetz erreichen:

„ Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bür- gerlichen Gesetzbuch (BGB)

„ Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern

„ Förderung der Fehlervermei- dungskultur

„ Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern

„ Stärkung der Patientenbeteili- gung

„ Stärkung der Patienteninfor- mation

Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag wird aus- drücklich im BGB verankert. Die Regelung erfasst die Vertragsbe- ziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilbe- rufen wie Heilpraktikern, Hebam-

men, Psycho- oder Physiothera- peuten. Patienten müssen ver- ständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Pa- tienten sind gesondert auf Kosten für solche Leistungen hinzuwei- sen, die nicht von den Leistungs- trägern übernommen werden. Kon- kret soll der Behandlungsvertrag im Anschluss an die Regelungen des allgemeinen Dienstvertrags- rechts als neuer besonderer Dienst- vertragstyp in einem eigenen Un- tertitel in das BGB integriert wer- den. Die speziellen Rechte und Pflichten des grundsätzlich form- freien Behandlungsvertrags und insbesondere die in Haftungsfäl- len wichtigen Beweislastfragen sollen ebenfalls festgeschrieben werden. Richtschnur ist das bishe- rige Recht und die dazu ergangene Rechtsprechung.

Aufklärung und Dokumentation Eine Aufklärung muss rechtzeitig erfolgen und ist verpflichtend. Vor jedem Eingriff müssen alle Patien- ten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt wer-

Noch sind die letzten parlamentarischen Hürden nicht genommen, aber die meisten Inhalte des Patientenrechtegesetzes scheinen mittlerweile festzustehen.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass das Gesetz Anfang 2013 in Kraft tritt. Die Rechte der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen demnach weiter ausgebaut werden, unter anderem sollen Patienten künf- tig verständlichere und umfassendere Informationen erhalten. KVB FORUM hat im Folgenden einige Punkte zusammengefasst. Auf weitere Einzelheiten geht der Artikel auf Seite 8-9 ein.

PATIENTENRECHTE: BESSER DURCH MEHR BüROKRATIE?

„Es ist kein Ge- setz gegen je- manden, son- dern sorgt für einen transpa- renten sowie fairen Ausgleich der Interessen und stärkt das Vertrauensver- hältnis zwischen

Arzt und Patien- ten“, so Wolf- gang Zöller, der Patientenbeauf-

tragte der Bun- desregierung.

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7 TITELTHEMA den. Dazu muss vorher rechtzeitig

ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient sei- ne Entscheidung gut überlegen kann. Eine schriftliche Aufklärung allein reicht nicht aus.

Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Ge- setz festgelegt werden. Patienten- akten sind vollständig und sorgfäl- tig zu führen. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, hat dies – so schon die bisherige Rechtspre- chung – in einem späteren Gerichts- verfahren Folgen. Es wird vermutet, dass eine nicht dokumentierte Maß- nahme auch tatsächlich nicht er- folgt ist. Diese Vermutung soll nun ausdrücklich geregelt werden, ge- nau wie die Akteneinsicht. Patien- ten sollen ein gesetzliches Recht auf Einsicht in die sie betreffenden Patientenakten bekommen.

Haftungsfragen

Die bisherige Rechtsprechung zur Beweislastverteilung im Arzthaf- tungsrecht soll nunmehr gesetz- lich geregelt werden. Ziel der Norm ist es, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Beweiserleichterungen aus dem Arzthaftungsrecht systematisch in einer Vorschrift zusammenzufas- sen und auf sämtliche medizini- sche Behandlungsverträge zu er- strecken. Damit soll auch mehr Transparenz hergestellt werden.

Bei sogenannten „einfachen“ Be- handlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Behandlungsfehler sowie die Ursächlichkeit dieses Fehlers für die eingetretene Ge- sundheitsschädigung nachweisen.

Für bestimmte Konstellationen wie den „groben“ Behandlungsfehler sind Beweiserleichterungen zu- gunsten des Patienten vorgesehen.

Hierbei handelt es sich um gravie- rende Fälle, die aus objektiver me- dizinischer Sicht schlechterdings

nicht mehr verständlich erschei- nen. Dann muss sich der Behan- delnde seinerseits entlasten und beweisen, dass der nachgewiese- ne Behandlungsfehler nicht gene- rell geeignet war, eine Gesund- heitsschädigung der eingetretenen Art herbeizuführen. Weitere Be- weiserleichterungen betreffen et- wa das sogenannte „voll beherrsch- bare Risiko“. So wird ein Behand- lungsfehler vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht, das der Behandelnde voll beherrscht.

Rechte gegenüber Kranken- kassen

Auch die Versichertenrechte in der GKV werden gestärkt: Werden Ver- fahrensvorschriften, wie beispiels- weise eine fristgemäße Entschei- dung bei Leistungen der GKV, nicht eingehalten, können sich die Ver- sicherten die Leistung jetzt selbst beschaffen. Sie erhalten die ent- standenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkasse ohne hinreichen- den Grund über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang beziehungsweise innerhalb von fünf Wochen, wenn von ihr ein me- dizinisches Gutachten eingeholt wird, entscheidet. Die Krankenkas- sen sind zukünftig gehalten, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unter- stützen. Bisher war diese Unter- stützung in das Ermessen der Leis- tungsträger gestellt. Ein entspre- chender Anspruch auf Unterstüt- zung besteht auch bei Pflegebe- dürftigen.

Qualitätsmanagement im stationären Bereich

Im Gesetzentwurf ist auch die För- derung einer Fehlervermeidungs- kultur in der medizinischen Versor- gung vorgesehen: Behandlungs-

fehlern möglichst vorzubeugen, hat höchste Priorität. Ein sachgerech- tes Qualitätsmanagement im stati- onären Bereich soll künftig ver- pflichtend auch ein Beschwerde- management für die Belange ins- besondere von Patienten und de- ren Angehörigen umfassen, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist.

Patientenorganisationen Die Patientenbeteiligung wird wei- ter ausgebaut. Patientenorganisa- tionen sollen insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker miteinbe- zogen werden. Bei den von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landes- verbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen aufzustellenden Bedarfsplänen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und ihrer Anpassung soll deshalb künftig auch den Patientenverbän- den – in gleicher Weise wie den zuständigen Landesbehörden – im Rahmen der Aufstellung oder der Anpassung des Bedarfsplans Ge- legenheit zur Stellungnahme gege- ben werden.

Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patien- ten herzustellen, will der Patien- tenbeauftragte der Bundesregie- rung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte ver- öffentlichen.

Den gesamten Text des Gesetz- entwurfs finden Sie im Internet unter www.bundesgesundheitsmi- nisterium.de/patientenrechtege- setz.

Zusammenstellung Redaktion Quellen:

Bundesgesundheitsministerium, Patientenbeauftragter der Bundes- regierung

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TITELTHEMA 8

Informations- und Aufklärungs- pflichten

Für die niedergelassenen Ärzte sind vor allem die Regelungen unmittel- bar spürbar, die sich auf das Auf- klärungsgespräch mit dem Patien- ten und die Dokumentation bezie- hen. Gerade im Bereich der Infor- mations- und Aufklärungspflichten attestieren KBV und BÄK dem Ge- setz jedoch unsaubere Regelun- gen, die teilweise in ihrer Syste- matik wenig Sinn machen.

So würde Paragraph 630c BGB den Arzt verpflichten, vor der Behand- lung uneingeschränkt über sämtli- che für die Behandlung wesentli- chen Umstände zu informieren, insbesondere über die Diagnose, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maß- nahmen. Während der Therapie muss aber nur noch über alle we- sentlichen Umstände informiert werden, soweit dies erforderlich ist.

Das bedeutet, so das Argument der KBV und BÄK, dass vor der Behand- lung uneingeschränkt aufgeklärt werden muss, ganz unabhängig da- von, ob dies überhaupt erforderlich ist. Das führt zwangsläufig zu einem

erheblichen Mehraufwand für das Aufklärungsgespräch vor der Be- handlung, weil die Vollständigkeit der Aufklärung wichtiger ist als die Umstände des individuellen Falls.

Völlig außer Acht lässt der Gesetz- geber dabei, dass ein Arzt auch schon vor dem Behandlungsbeginn sorgfältig abzuwägen hat, welche Diagnosen dem Patienten bei schweren Krankheitsbildern über- haupt zumutbar sind.

Ähnliches gilt auch für die Aufklä- rungspflicht. Nach der Rechtspre- chung muss bislang nur über meh- rere, jeweils auch in Betracht kom- mende Behandlungsalternativen aufgeklärt werden. Diese Einschrän- kung fehlt jedoch im neuen Patien- tenrechtegesetz. Sie ist aber we- sentlich, weil der Arzt ansonsten auch über solche Behandlungsal- ternativen aufklären müsste, die nicht in Betracht kommen.

Die Aufklärung hat dabei grund- sätzlich mündlich zu erfolgen, da- mit der Patient die Möglichkeit hat, Fragen zu stellen. Lediglich bei geringfügigen Eingriffen ist auch eine schriftliche Aufklärung ausreichend. Eine Definition, wann

die Schwelle der Geringfügigkeit überschritten ist, bleibt der Ge- setzgeber jedoch schuldig. Diese wäre aber dringend notwendig, denn bei einfach gelagerten Fällen darf der Arzt, natürlich nur sofern der Patient einverstanden ist, auch am Telefon aufklären.

In jedem Fall aber muss die Auf- klärung ausschließlich durch „einen an der Durchführung des Eingriffs Beteiligten“ erfolgen. Sollten Arzt- kollegen eines MVZ oder einer Ge- meinschaftspraxis, die an dem konkreten Eingriff nicht selbst be- teiligt sind, nicht mehr wirksam auf- klären können, würde dies in der Praxis erhebliche Probleme mit sich bringen – etwa wenn ein Arzt aus Krankheitsgründen bei einer Operation ausfällt, er aber die Auf- klärung im konkreten Fall übernom- men hatte. Diese gesetzliche Vor- gabe ist auch angesichts des Ar- beitszeitgesetzes und des Um- stands, dass eine Aufklärung rechtzeitig erfolgen muss, nicht praxistauglich, so das Urteil von KBV und BÄK.

Im Einzelfall könnte daraus zum Bei- spiel ein unnötiger Aufschub der Behandlung entstehen, weil die

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Gesetzesentwurf näher betrachtet. Darin wird das Vorhaben zwar grundsätzlich begrüßt, aber auch auf einige Probleme aufmerksam gemacht, die unter anderem auf die Praxen zukom- men könnten. Einige markante Passagen des umfangreichen Papiers werden im Folgenden beleuchtet. Was das Gesetz für den Praxisalltag tatsächlich be- deutet, wird sich aber selbstverständlich erst einige Zeit nach seinem Inkraft- treten zeigen.

PATIENTENRECHTEGESETZ:

EINE ANALySE

Die Stellungnah- me von BÄK und KBV ist im Inter- net zu finden un- ter www.bundes- aerztekammer.de

in der Rubrik Ge- sundheitspolitik/

Stellungnahmen.

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9 TITELTHEMA Aufklärung nicht rechtzeitig mög-

lich ist beziehungsweise wieder- holt werden muss. Der Nutzen die- ser Regelung für den Patienten ist also fraglich. Für ihn steht schließ- lich im Vordergrund, dass die Auf- klärung durch einen Arzt erfolgt, der ihm die entscheidenden Fra- gen beantworten kann.

Einwilligung und Dokumen- tation

Im Entwurf zum Paragraph 630d BGB ist die Verpflichtung geregelt, für einen Eingriff in den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, die sexu- elle Selbstbestimmung oder in ein sonstiges Recht des Patienten die Einwilligung des Patienten einzuho- len. Hierbei wird nicht nach Art und Schwere des Eingriffs differenziert.

Ob Blutentnahme oder Operation – die vorliegende Einwilligung des Patienten ist stets zu dokumentie- ren.

Selbstverständlich wird kein Arzt eine Behandlung vornehmen, mit der der Patient oder der berech- tigte Stellvertreter des Patienten nicht einverstanden ist. Neu soll jedoch gelten, dass die Einwilligung auch ausnahmslos dokumentiert werden muss und ihr eine stärkere Bedeutung bei der Arzthaftung zu- kommt. Es sind dabei keine Aus- nahmen für Routineuntersuchun- gen oder geringfügige Eingriffe vor- gesehen.

Die Verpflichtung des Behandeln- den in Paragraph 630f BGB „in der Patientenakte sämtliche aus fach- licher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersu- chungen, Untersuchungsergebnis- se, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wir- kungen, Einwilligungen und Aufklä- rungen“ wird der Analyse der KBV

und der BÄK zufolge erhebliche Auswirkungen haben. Ihrer Ansicht nach geht der Regelungsentwurf über die in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze und die bestehenden berufsrechtlichen Anforderungen hinaus. Das Über- maß an Dokumentation überlage- re das Arzt-Patienten-Verhältnis unverhältnismäßig, weil nicht mehr die Behandlung des Patienten, son- dern die Dokumentation der Maß- nahmen im Vordergrund stehe.

Mögliche Folgen

Nach der bisherigen Rechtspre- chung wurde zum Beispiel in dem Fall, dass keine schriftliche Doku- mentation der Einwilligung des Pa- tienten vorliegt, von einer hypothe- tischen Einwilligung ausgegangen.

Der Patient musste im Streitfall darlegen, dass er Entscheidungs- konflikte hatte und deshalb seine Einwilligung nicht vorlag. Ebenso wurde das Fehlen der Dokumenta- tion einer Behandlungsmaßnahme lediglich als Indiz dafür gewertet, dass die Maßnahme tatsächlich nicht stattgefunden haben könnte.

Der Entwurf zum Paragraph 630h BGB verzerrt die Beweislast in bei- den Fällen entgegen der gegen- wärtigen Rechtsprechung. In bei- den Fällen soll nun die Beweislast beim Arzt liegen, der darlegen muss, dass eine Einwilligung vorlag be- ziehungsweise eine nicht dokumen- tierte Maßnahme tatsächlich statt- gefunden hat.

Die Dokumentation büßt nach Mei- nung von BÄK und KBV damit an Bedeutung für das therapeutische Interesse des Patienten und zur Sicherstellung einer ordnungsge- mäßen Behandlung ein und wird stattdessen bedeutsamer für ge- richtliche Auseinandersetzungen.

Die Folge dürfte sein, dass Ärzte gezwungen sind, deutlich umfang- reicher und detaillierter zu doku-

mentieren, um beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers keine unange- messenen Nachteile fürchten zu müssen.

Die ursprünglichen Forderungen an das neue Patientenrechtegesetz waren oft erheblich umfassender

und schärfer. Von einer generellen Beweislastumkehr war die Rede und von Patientenbriefen, die bei jeder Behandlung ausgehändigt werden sollten. So weit ist es nicht gekommen. Dennoch zeigt die Ana- lyse von KBV und BÄK, dass noch einige offene Fragen geklärt wer- den müssen. Schließlich kann es auch nicht im Sinne der Patienten sein, dass die Bürokratielast in den Praxen weiter ansteigt.

Manuel Friedenberger (KVB)

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TITELTHEMA 10

N

achdem in Deutschland rund 30 Jahre lang über die Frage diskutiert wurde, ob Patientenrechte kodifiziert werden sollten, ist es sehr gut und wichtig, dass dies nun endlich geschieht.

Bislang fanden sich Patientenrech- te in verschiedenen Gesetzen ver- streut und vor allem in Einzelfall- entscheidungen insbesondere des Bundesgerichtshofes, die von un- teren Gerichten ja nicht zwingend berücksichtigt werden müssen.

Umgekehrt ist es natürlich besser:

Ein Patientenrechtegesetz gibt eine klare Norm vor und die Rechtspre- chung präzisiert diese durch Einzel- fallentscheidungen. Bei der nach- träglichen Normierung besteht des- halb jetzt die Gefahr, dass wichtige bereits vorliegende, patienten- freundliche Rechtsprechungen nicht übernommen werden. Denn tat- sächlich nimmt das Patientenrech- tegesetz nicht alle wichtigen Ent- scheidungen der letzten Jahrzehnte auf. Eigentlich klare Sachverhalte müssen infolge der neuen Gesetz- gebung von Betroffenen womöglich erneut durch alle Instanzen geklagt werden. Das kann wieder viele Jahre dauern.

Das Patientenrechtegesetz ist ein Artikelgesetz, für das der Bundes- rat nicht zustimmungspflichtig ist.

In Artikelgesetzen können grund- sätzlich alle bestehenden Gesetze aufgerufen und geändert werden.

Das ist vorteilhaft, wenn – wie bei den Themen Patientenrechte und Patientensicherheit – Regelungs- bedarf in vielen Bereichen des Ge- sundheitswesens besteht. Der Bun- desrat hatte in seiner fundierten Empfehlung 47 Änderungsvor- schläge formuliert, von denen die Bundesregierung allerdings bisher nur wenig aufgreift.

Wie gut ist der vorgelegte Gesetzentwurf?

Die Bundesregierung hat aktuell einen Entwurf vorgelegt, der Patien- tenrechte nur in einigen wenigen Bereichen stärkt. Sehr viele wich- tige Sachverhalte, etwa das Thema Patientensicherheit, werden unzu- reichend konkretisiert und an den Gemeinsamen Bundesausschuss delegiert oder gar nicht berück- sichtigt. Zentrale Leerstellen sind die Qualität des Gutachterwesens und die ärztlichen Schlichtungs- stellen, die ohne einheitliche Qua- litätsstandards, mit großer Nähe zu den beklagten Ärzten und über- wiegend ohne Patientenbeteiligung arbeiten. Kernanliegen der Betrof- fenen und ihrer Interessenvertre- tung ist eine faire Verteilung der

Beweislast bei Behandlungsfeh- lern. Gegenwärtig muss der Patient nicht nur Schaden und Fehler nach- weisen, sondern auch, dass der Fehler des Arztes den Schaden verursacht hat. Ziel wäre gewesen, dass der Geschädigte nur Schaden und Fehler nachweist und der Be- klagte widerlegen muss, dass der Schaden aus seinem Fehler hervor- gegangen ist. Auch Patientenver- bände fordern also keinesfalls ei- ne vollständige Beweislastumkehr.

Schon dieser Begriff ist irrefüh- rend. Da Behandler – anders als Patienten – über die notwendige medizinische Fachkenntnis verfü- gen und außerdem ihr ärztliches Handeln dokumentieren, kann und muss ihnen eine solche faire Re- gelung für den Streitfall generell und nicht nur bei groben Fehlern zugemutet werden.

Und wie können wir das Gesetz besser machen, ohne seine Verab- schiedung zu gefährden? Das Akti- onsbündnis Patientensicherheit hat dankenswerterweise bereits frühzeitig eine repräsentative und umfassende Stellungnahme zum aktuellen Entwurf vorgelegt. Bun- destagsabgeordneten, die verant- wortungsvoll im Interesse der Pa- tienten entscheiden wollen, ist die Lektüre dringend anzuraten. Einige

Susanne Mauersberg ist Referentin für Gesundheitspolitik beim Verbraucher- zentrale Bundesverband e. V. in Berlin. Das Patientenrechtegesetz ist derzeit eines ihrer Hauptthemen. In KVB FORUM bewertet sie den vorgelegten Gesetzentwurf aus Sicht der Patienten.

„ES IST GUT, DASS WIR EIN PATIENTENRECHTEGESETZ BEKOMMEN, ABER …“

Neben ihrer Tätigkeit beim Verbraucher- zentrale Bundes-

verband e. V. ist Susanne Mauers- berg als Patien- tenvertreterin im Gemeinsamen Bundesaus- schuss der Ärzte und Kranken- kassen aktiv.

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11 TITELTHEMA Patientenrechte sind Bürgerrechte,

andere sind Grund- und Menschen- rechte. Alle Menschen, die in Deutschland leben und medizinisch behandelt werden, sind also von diesem Gesetz betroffen. Umso wichtiger wäre, den Anliegen der Patienten und nicht nur den ökono- mischen Interessengruppen Gehör zu schenken und über den vorlie- genden Entwurf deutlich hinauszu- gehen. Die Liste mit Verbesserungs- vorschlägen zum Patientenrechte- gesetz ist lang und viele sind sehr gut begründet. Klein und wenig be- gründet ist dagegen die Hoffnung, dass das deutsche Parlament den Regierungsentwurf signifikant ver- bessert.

Primum nil nocere!

Der Hippokratische Eid fordert, dem Patienten mit einer medizini- schen Behandlung vor allem nicht zu schaden. So lange Patienten- rechte und Entschädigungssummen in Deutschland auf dem jetzt neu kodifizierten Niveau verharren, ist kollektives Handeln durch Qualitäts- sicherung unerlässlich. Die Erfolge der Qualitätssicherung im Gemein- samen Bundesausschuss sind trotz langjähriger Beratungen spärlich.

Auch in Zukunft können Verbesse- rungen nur erreicht werden, wenn die Bundesregierung für diese Ar- beit konkrete Arbeitsaufträge er-

teilt und Ergebnisse einfordert.

Allein in Krankenhäusern sterben unterdessen nach Schätzungen des Aktionsbündnisses Patientensicher- heit mindestens 17.500 Menschen infolge einer fehlerhaften Behand- lung. Das sind fast sechsmal mehr als Unfallopfer im Straßenverkehr.

Leider wird auch das Patienten- rechtegesetz die Sicherheit in deutschen Krankenhäusern und die Chancen, vor Gericht nach ei- nem Behandlungsfehler erfolg- reich Schadensersatz einzuklagen, nur ganz geringfügig verbessern.

Susanne Mauersberg

Auch Peter Friemelt, Patientenberater des Münchner Gesundheitsladens, ist skeptisch, ob der Gesetzentwurf zum Patientenrechtegesetz für Patienten entscheidende Verbesserungen bringt.

Durch die Änderungen im Sozialgesetzbuch V „sol- len“ die Krankenkassen die Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler nun unterstützen, bisher „kön- nen“ sie das nur. Warum die Kassen nicht „müssen“

ist ein juristisches Detail, das wir nicht nachvollzie- hen können. Darüber hinaus erhalten die Patienten mehr Rechte, wenn die Kassen ihre Anträge auf Hilfs- mittel zu langsam bearbeiten. Diese Verzögerungen werden auch veröffentlicht. Das wird den Wettbe- werb unter den Kassen weiter verschärfen. Die Nutznießer dieser Möglichkeit werden sicherlich eher die Fitten und Jungen unter den Kranken sein.

Im Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches fehlen uns wesentliche Aspekte wie die Einrichtung eines Ent- schädigungs- oder Härtefallfonds, der zur Entspan- nung im Konfliktfall zwischen Ärzten und Patienten beitragen könnte. Somit ist die Situation für Patien- ten bei Verdacht auf Behandlungsfehler oder wenn sie Opfer von schädlichen Medizinprodukten ge- worden sind durch den neuen Entwurf nicht ver- bessert worden. Absurd ist, dass der Arzt den Pa- tienten über vermutete Behandlungsfehler nur dann informieren muss, wenn der Patient den Arzt da- nach fragt. Auch die Verjährungsfrist, die wir für

viel zu kurz halten, wurde nicht geändert. Bei Verwei- gerung der Akteneinsicht oder bei nicht sichtbar nachträglich

geänderter Do- kumentation drohen keine Sanktionen. Es gibt kein unein- geschränktes Einsichtsrecht in die Kranken- akten. Hier bleibt der Ent- wurf hinter dem bisher Prakti- zierten zurück, weil er eine

Verweigerung der Herausgabe aus therapeutischen Gründen generell erlaubt. Auch eine Vereinheitli- chung der Schlichtungs- und Gutachterverfahren der jeweiligen Kammern ist bisher kein Thema für das Gesetz. Fazit: Endlich sind die Patientenrechte zu- sammengefasst, aber ein großer Wurf ist das nicht.

Noch haben wir die Hoffnung auf Nachbesserung nicht aufgegeben. Damit sind wir nicht allein: Auch die Bundesländer haben ein umfangreiches Ände- rungspaket beschlossen. Wir werden unsere Kritik noch einmal bei der Anhörung vorbringen.

Peter Friemelt

Nicht der große Wurf

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TITELTHEMA 12

Dr. Ruth Spranger,

Fachärztin für Innere Medizin, Landshut

„Die Stärkung der Patientenrechte ist grundsätzlich richtig. Die der- zeit bestehenden Probleme in un- serem Gesundheitssystem werden dadurch aber sicher nicht beseitigt.

Meines Erachtens liegt das Haupt- problem der Patientenversorgung in der mangelnden Zeit, die ein Arzt noch für seine Patienten aufbrin- gen darf. Immer höhere Ansprüche von allen Seiten, gerade auch die zunehmende Bürokratie – unter

Dr. Gerald Quitterer,

Facharzt für Allgemeinmedizin, Eggenfelden

„Das Patientenrechtegesetz soll die in verschiedenen Gesetzen, der Berufsordnung der Ärzte und auch zahlreichen Gerichtsurteilen ent- wickelten Rechte der Patienten bündeln und damit seine Stellung im Gesundheitssystem stärken. Die Rechte der Patienten werden dabei nach Ansicht des Gesetzgebers transparent, ausgewogen und ver- lässlich gestaltet. Im Mittelpunkt des Entwurfs zum Patientenrech- tegesetz stehen die Normierung des Behandlungsvertrags zwischen Arzt und Patient und die damit ver-

anderem immense Dokumenta- tionspflichten –, sowie ein hoher zeitlicher und finanzieller Druck zwingen den Arzt zu schnellem Handeln. Ein ausführliches, aufklä- rendes, Vertrauen bildendes Ge- spräch kann sich der Arzt kaum noch leisten. Leider haben die im Gesundheitssystem mitbeteiligten

„Nicht-Ärzte“ wohl wenig Vorstel- lung davon, wie wertvoll und wichtig das vertrauensvolle Miteinander ist und dass gerade hierfür Zeit benötigt wird. Die aktuellen Ver- handlungen über die Honorierung der ärztlichen Leistung und das

bundenen Pflichten der Behandeln- den. So sehr dies einerseits zu be- grüßen ist, gerade was die Stär- kung der Patienteninformation, der Patientenbeteiligung und die Rechte gegenüber Leistungsträ- gern betrifft, befürchte ich ande- rerseits, dass damit, wie mit der Einführung eines jeden neuen Ge- setzes, ein erheblicher Zuwachs an Bürokratie verbunden sein könnte. So wird im Detail die An- forderung an die Einwilligung des Patienten bei Durchführung einer medizinischen Maßnahme, die Aufklärung und die Dokumentati- on bestimmt und ausgeweitet, oh- ne Ausnahmen für Routineunter- suchungen. Beispielsweise wäre

Die beiden Regionalen Vorstandsbeauftragten der KVB für Niederbayern, Dr. Ruth Spranger und Dr. Gerald Quitterer, kommen zum gleichen Resümee:

Generell ist gegen das Patientenrechtegesetz nichts einzuwenden, weitere Belastungen für die Praxen darf es aber nicht geben. KVB FORUM hat gefragt, was sie sich von dem Gesetzesvorhaben erhoffen beziehungsweise was sie für ihre Praxis befürchten.

BITTE KEINE WEITERE BüROKRATIE!

dekadente Verhalten der GKV-Ver- treter zeigen erneut, wie rück- sichtslos Krankenkassenfunktio- näre mit Patienten und deren Inte- ressen umgehen. Von politischer Seite sollten also nicht nur einsei- tig Rechte gestärkt werden, son- dern es sollten auch Bedingungen für uns Ärzte geschaffen werden, mit denen wir die schwierige und verantwortungsvolle Tätigkeit für unsere Patienten optimal ausfüh- ren können.“

bei jeder Blutabnahme die Einwilli- gung des Patienten zu dokumen- tieren. Die Aufklärungspflichten umfassen „in der Regel insbeson- dere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Not- wendigkeit, Dringlichkeit und Er- folgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie“. Al- lein diese Formulierung zeigt, dass Umfang und Inhalt dieser Ver- pflichtung unabhängig von Umfang und Inhalt der Behandlung festge- legt sind. Hier besteht aus meiner Sicht Nachbesserungsbedarf, da- mit dieses Gesetz nicht zu einem Bürokratiemonster für die Arztpra- xen wird.“

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13 GESUNDHEITSPOLITIK

Z

unächst aber standen die Querelen rund um die Euro- Krise im Mittelpunkt der Dis- kussion. Die Zusammenhänge seien extrem kompliziert und den Bürgern schwer vermittelbar, erklärte Strau- binger aus dem Wahlkreis Rottal- Inn/Dingolfing-Landau. Schwer vermittelbar – das war dann auch das Stichwort zum Einstieg in das Gespräch über die Entscheidung des eBA für ein minimales Hono- rarplus von nur 0,9 Prozent.

Krombholz: Wir Vertragsärzte ste- hen aktuell vor vielen massiven Pro- blemen. Praxen auf dem Land fin- den kaum mehr Nachfolger. Die Arbeitsbelastung nimmt stetig zu, das Honorar bleibt schwer kalku- lierbar. Und: Die Ärzteschaft, die KVen fühlen sich derzeit den Kran- kenkassen ausgeliefert – gerade jetzt, wo die Kassen dank Schüt- zenhilfe von Professor Dr. Jürgen Wasem ein Honorarergebnis durch- geboxt haben, das wichtigen Her- ausforderungen in der ambulanten Versorgung überhaupt nicht ge- recht wird. Und das angesichts der Tatsache, dass sich das erwartete Milliardendefizit in der Gesetzli- chen Krankenversicherung heute als Milliardenpolster herausstellt.

Straubinger: Ich kann Ihren Unmut gut verstehen. Und ich muss sagen,

ich bedauere die Art der Verhand- lungsführung der Krankenkassen.

Die Politik erwartet von Partnern der gemeinsamen Selbstverwal- tung eigentlich einen anderen Ver- handlungsstil. Mit einer Minusfor- derung – gestützt auf ein fragwür- diges Gutachten – in die Verhand- lungen einzusteigen, war nicht fair.

Letztlich sehe ich den Geist des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, mit dem wir die ambulante Versor- gung stärken wollten, mit diesem Verhandlungsergebnis nicht erfüllt.

Schon mit dem GKV-Wettbewerbs- stärkungsgesetz sollte das Risiko der Morbidität eindeutig von den Ärzten auf die Krankenkassen ver- lagert werden.

Krombholz: Leider ist das Gesetz in diesem Zusammenhang nicht eindeutig: Einerseits sollen Men- gen- und Preisentwicklung ärztli- cher Leistungen voneinander ge- trennt werden. Andererseits steht eben auch im Gesetz, dass die Wirt- schaftlichkeitsreserven der Praxen der Ärzteschaft negativ angerech- net werden. Hier bräuchten wir ei- ne klarere Aussage des Gesetzge- bers. Aber dass Sie die Problema- tik des aktuellen Schiedsspruchs des eBA sehen, ist für mich schon mal ein wichtiges Signal. Immerhin sind Praxen auch Wirtschaftsbe- triebe, die Mieten und Löhne und Investitionskosten und vieles mehr zu tragen haben. Gleichzeitig wur-

Max Straubinger sitzt seit 1994 für die CSU im Deutschen Bundestag und ist dort gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe. Das Treffen zwi- schen ihm und dem Vorstandsvorsitzenden der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, stand ganz unter dem Eindruck der Entscheidung des Erweiterten Bewertungs- ausschusses (eBA) vom 30. August 2012, wonach die Honorare der Niederge- lassenen in 2013 lediglich um 0,9 Prozent steigen sollen.

„DER GEIST DES GESETZES WURDE NICHT ERFüLLT“

Angenehme Ge- sprächsstim- mung trotz erns- ter Themen und Sorgen um die künftige Hono- rarentwicklung:

KVB-Vorstands- vorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz (links) mit sei- nem Gast, dem CSU-Politiker Max Straubinger.

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GESUNDHEITSPOLITIK 14

den sie aber von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ab- gehängt. Nicht einmal einen Infla- tionsausgleich hat es gegeben.

Straubinger: Natürlich sind Ärzte auch mit den stetig steigenden Lohn- forderungen konfrontiert. Aber ein Recht auf einen Inflationsausgleich haben Selbstständige nicht.

Krombholz: Stimmt, aber die In- flationsrate wird bei anderen Selbst- ständigen durchaus in der Preisge- staltung mitberücksichtigt. Die Preise ärztlicher Leistungen hinge- gen sind weitestgehend vorgegeben.

So, wie sich die Situation momen- tan darstellt, haben wir Ärzte da- bei nicht einmal viel mitzureden, wenn Kassenvertreter und Schieds- person gegen die Stimmen der Ärz- teschaft die Honorarentwicklung festlegen.

Straubinger: Das „Gemeinsame“

ist der Selbstverwaltung abhanden- gekommen, wie es scheint. Eigent- lich dürfte es keine Front zwischen Kostenträgern und Ärzteschaft ge- ben, denn beide tragen Verantwor- tung für die Versorgung.

Krombholz: Das Atmosphärische

wird momentan auch von den Kampagnen der Krankenkassen gegen die Ärzteschaft bestimmt.

Straubinger: Ich halte nichts von diesen Kampagnen, beispielsweise dass zu viele Operationen gemacht würden. Niemand freut sich auf eine OP. Man muss doch davon aus- gehen, dass vor einer OP eine or- dentliche, wissenschaftlich fundier- te Diagnose gestellt wurde. Diese OPs sind dann nicht überflüssig, sie sind medizinisch angezeigt und werden vom Patienten eingefordert.

Krombholz: Diese Kampagne ge- gen angeblich überflüssige OPs ist ein typisches Beispiel. Man nimmt einen Einzelfall, bei dem vielleicht individuelle Fehler gemacht wur- den, und stellt daraufhin die ganze Ärzteschaft unter Generalverdacht.

Straubinger: So sollte man nicht miteinander umgehen. Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Letztlich ist die- se Strategie auch auf die veränder- ten Rahmenbedingungen, die durch die Einführung des Gesundheits- fonds entstanden sind, zurückzu- führen. Ich bin ja ein erklärter Geg- ner des Fonds. Denn der Wettbe- werb unter den Krankenkassen dreht sich momentan nicht um die beste Versorgung, sondern nur da- rum, ja keinen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen zu müs- sen. Die Unterschiede in der Leis- tungsfähigkeit und -bewilligung der Krankenkassen merkt man ja erst, wenn man vom Versicherten zum Patienten wird. Der Zusatzbeitrag ist hingegen nach außen hin sicht- bar. Das hat dazu geführt, dass die Krankenkassen keinen Leistungs- wettbewerb mehr austragen, son- dern vor allem eine Zusatzbeitrags- verhinderungstaktik anwenden.

Krombholz: Die KVB hatte ja be- reits vorgeschlagen, den Fonds zu verändern. Ein Teil der Versicher- tenbeiträge könnte weiterhin über

den bundesweiten Fonds verteilt werden, ein anderer Teil sollte hin- gegen direkt in der Region bleiben, in der der Versicherte seinen Bei- trag eingezahlt hat.

Straubinger: Ein bedenkenswer- ter Ansatz. Deutschland ist eben nicht gleich. Das muss wieder stärker berücksichtigt werden.

Krombholz: Nochmal zurück zum Thema Honorar: Eine wichtige For- derung der KVen ist, dass die ge- nehmigungspflichtigen Leistungen der Psychotherapie künftig extra- budgetär vergütet werden. Denn es sind ja die Krankenkassen selbst, die im Anschluss an erste Orien- tierungssitzungen einen Antrag auf Psychotherapie genehmigen oder ablehnen. Insofern entschei- den sie mit, wie viele Therapien erbracht werden können. Sie tra- gen also die Mitverantwortung für die Menge der erbrachten Leistun- gen in diesem Bereich. Und darum sollten sie diese auch extrabudge- tär vergüten.

Straubinger: Da haben Sie nicht unrecht. Wer Leistungen bewilligt, sollte sie auch bezahlen.

Krombholz: Die aktuelle Situation sorgt jedenfalls insbesondere unter den Fachärzten für Unzufrieden- heit. Denn momentan haben die Krankenkassen bei der Menge der psychotherapeutischen Leistungen ein gewichtiges Wort mitzureden.

Doch aufgrund des stetig steigen- den Behandlungsbedarfs greift man zur Vergütung dieser Leistungen immer öfter in den Honorartopf der Fachärzte. Und wenn ab Januar 2013 die neue Bedarfsplanung kommt, könnte es sogar sein, dass noch mehr Psychotherapeuten zu- gelassen werden.

Straubinger: Damit wird sich die Politik noch befassen müssen. Wir brauchen eine intensive Diskussion, KVB-Chef

Krombholz zeig- te sich von der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsaus-

schusses und dem Konfronta- tionskurs des GKV-Spitzenver- bands tief ent- täuscht: „Das wird den wichti-

gen Herausfor- derungen in der ambulanten Ver-

sorgung nicht gerecht.“

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15 GESUNDHEITSPOLITIK welche Leistungsversprechen ge-

geben werden können und wie das finanziert wird.

Krombholz: Auch beim Notarzt- dienst haben wir derzeit die Dis- kussion, wie die angeforderten Leistungen bezahlt werden sollen.

Denn weil die Zahl der von den Not- ärzten gegenüber der KV abge- rechneten Notarzteinsätze nicht identisch ist mit der Zahl an Ein- sätzen, die die Zentrale Abrech- nungsstelle für den Rettungsdienst GmbH an die Krankenkassen mel- det, ist bei der KVB ein Millionen- defizit aufgelaufen. Wir haben näm- lich jeden Notarzteinsatz vergütet, die Rückvergütung durch die Kran- kenkassen jedoch in zahlreichen Fällen nicht erhalten. Das ist in erster Linie ein strukturelles Prob- lem. Und an dieser Stelle die Fra- ge nach der Mengensteuerung zu stellen, ist mehr als schwierig: Not- ärzte schaffen sich ja ihre eigene Nachfrage nicht selbst – sie müssen einfach los, wenn der Piepser geht.

Straubinger: Das Problem der Not- arztdienstvergütung muss dringend geklärt werden. Es darf nicht dazu kommen, dass das Problem zwi- schen den Akteuren ständig hin- und hergeschoben wird. Da muss man eine gemeinsame Lösung fin- den.

Krombholz: Doch das gestaltet sich recht schwierig. Fakt ist: Die KVB kann das Geld für die Hono- rare der Notärzte nicht einfach aus der Gesamtvergütung nehmen.

Denn dann müssten wir anderen Arztgruppen Geld wegnehmen. Da- rum musste die KVB ankündigen, die Notarzthonorare ab dem vier- ten Quartal 2012 nur noch in ver- minderter Höhe auszuzahlen – wohl wissend, dass es dann eine ganze Reihe von Notärzten gibt, die unter diesen Honorar- und Arbeitsbedin- gungen keinen Notarztdienst mehr leisten wollen und die Dienstpläne

leer bleiben. Doch die Ärzteschaft kann nicht dauernd strukturelle Probleme in der Versorgung zu ih- ren Lasten und auf eigene Kosten kompensieren.

Apropos strukturelle Probleme: Ein Teil des Problems ist die zuneh- mende Privatisierung des Klinik- sektors. Denn eigentlich sind Krei- se und Gemeinden bei der Organi- sation des Notarztdienstes mit im Boot. Städtische und Kreiskliniken übernehmen oft den Notarztdienst tagsüber, die niedergelassenen Kollegen hingegen hauptsächlich in den sprechstundenfreien Zeiten, also nachts und am Wochenende.

Werden nun Kliniken privatisiert, haben die neuen Betreiber oft zu- nächst Probleme, die Verpflichtung zur Teilnahme am Notarztdienst zu übernehmen. So entstehen Lücken.

Straubinger: Das muss dringend verbindlich geregelt werden. Egal in welcher Gesellschaftsform: Wenn ein Krankenhaus Grundversorgung leistet, gehört dazu auch der Not- arztdienst. Überhaupt gibt es an der Schnittstelle von ambulant und stationär noch so einiges, was uns Sorgen bereitet. Zum Beispiel die steigende Inanspruchnahme der Notfallambulanzen. Wir stellen da eine schleichende Abwanderung ins Krankenhaus fest. Daher ist es uns auch ein großes Anliegen, dass der Ärztliche Bereitschaftsdienst effizient funktioniert. Wir unterstüt- zen hier die Intentionen der KVB im Zusammenhang mit der Bereit- schaftsdienstreform.

Krombholz: Ja, eine Reform des Bereitschaftsdienstes ist dringend notwendig. Gemeinsam mit den Kollegen vor Ort, die neben ihrem Praxisbetrieb auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten für die Patienten da sind, wollen wir Wege finden, die aktuell unzumut- bar hohe Arbeitsbelastung der Nie- dergelassenen zu senken. Durch-

schnittlich 400 Stunden Bereit- schaftsdienste jährlich leisten sie neben ihrer Praxistätigkeit. Dabei sind die Herausforderungen in den Regionen völlig unterschiedlich.

Da müssen wir im Dialog mit den Praxen individuelle Lösungen fin- den.

Ein Teil der hohen Arbeitsbelastung resultiert aus der Bürokratie, die die Praxen leisten müssen. Unsere große Sorge ist, dass der Bürokra- tieaufwand mit dem neuen Patien- tenrechtegesetz steigen könnte.

Wie stehen Sie dazu?

Straubinger: Das Patientenrechte- gesetz bedeutet nicht mehr Büro- kratie. Vielmehr ist es ja bereits so, dass Ärzte allein schon aus Selbstschutz lückenlos die Be- handlungsverläufe dokumentieren, um sich vor etwaigen Schadenser- satzforderungen zu schützen. Die- se Entwicklung hängt auch damit zusammen, dass die Patienten viel selbstbewusster geworden sind.

Aber eine generelle Beweislastum- kehr zuungunsten der Ärzte, wie sie teilweise gefordert wurde, wird es definitiv nicht geben.

Redaktion

Max Straubinger versprach unter anderem, sich für die dringend notwendige Re- form des Ärztli- chen Bereit- schaftsdienstes in Bayern stark zu machen. „In diesem Punkt unterstützen wir die Intentionen der KVB.“

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GESUNDHEITSPOLITIK 16

D

er Andrang zur Protest-VV der KBV war enorm: Die Reihen im Sitzungssaal wa- ren lückenlos besetzt, etliche Ärzte und Psychotherapeuten standen in den Gängen, sodass der Sitzungs- saal wegen Überfüllung geschlos- sen werden musste. Neben den Gästen im Saal begrüßte Hans- Jochen Weidhaas, Vorsitzender der KBV-VV, daher auch die Zuschauer,

die das Geschehen auf Übertra- gungsleinwänden in der extra spon- tan umgebauten KBV-Kantine so- wie auf dem Vorhof des KBV-Ge- bäudes verfolgten. Das war ein starkes Zeichen des geschlossenen Protests, das die Ärzteschaft auf

diesem Weg an Öffentlichkeit, Po- litik und Krankenkassen sendete.

Dabei wurde die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschus- ses (eBA) zur Honorarentwicklung 2013 von Ende August einmütig als nicht hinnehmbar abgelehnt. Die- ser eBA-Beschluss, dass die Hono- rare der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im kom- menden Jahr nur um 0,9 Prozent

steigen sollen, hatte allenthalben einen Sturm der Entrüstung aus- gelöst. Denn dieses sogenannte

„Honorarplus“ sei effektiv ein Mi- nus, da Inflation und Konjunktur- entwicklung völlig unberücksichtigt geblieben seien, so die Meinung

der anwesenden Ärzte und Psycho- therapeuten. Die KV Bayerns war mit fast fünfzig Personen vertreten, um gegen diesen untragbaren Be- schluss zu protestieren.

Sicherstellung der ambulanten Versorgung gefährdet

Angesichts der vollen Ränge dank- te der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler zu Beginn sei- ner Rede allen Anwesenden für ihr spontanes Kommen: „Schon das allein ist ein klares und beeindru- ckendes Signal. Die ärztliche Selbst- verwaltung nimmt ihre Aufgabe ernst. Sie ist lebendig und, wenn es darauf ankommt, auch wehr- haft. Und es ist an der Zeit, dass wir uns wehren.“ Die Krankenkas- sen hätten seit Monaten einen

„massiven und systematischen Anti-Ärzte-Kurs“ gefahren. Den Umgang der Krankenkassen mit der Ärzteschaft – ihrem Partner in der sogenannten gemeinsamen Selbstverwaltung – nannte Köhler

„diffamierend und respektlos“.

Ärzte seien nicht die „Prügelkna- ben der Nation“ und auch keine

„Leistungserbringer“, wie Vertre- ter der Krankenkassen es gerne ausdrückten. Er sei persönlich sehr betroffen über die aktuellen Entwicklungen. Die Vertreter des GKV-Spitzenverbands hätten sich zusehends aus der gemeinsamen

So einig war sich die Ärzteschaft selten: Rund 700 Ärzte und Psychotherapeu- ten aus ganz Deutschland waren trotz Urlaubszeit und schönstem Spätsommer- wetter dem Aufruf der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der KVen und zahlreicher Ärzteverbände gefolgt und zur Sonder-Vertreterversammlung (VV) der KBV nach Berlin gekommen, um über die Ergebnisse der Honorarver- handlungen zwischen Ärzteschaft und GKV-Spitzenverband für 2013 zu disku- tieren. Die Stimmung war hochexplosiv.

STARKES ZEICHEN DES PROTESTS

KBV-Chef Dr. Andreas Köhler (Mitte) hielt eine flam- mende Rede und

appellierte an Bundesgesund- heitsminister Daniel Bahr, um-

gehend zu han- deln.

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17 GESUNDHEITSPOLITIK

Für die klaren Worte und seine unmissverständ- liche Kampfan- sage erntete Köhler minuten- langen Applaus und Standing Ovations.

Die Reihen des KBV-Sitzungs- saals waren bis auf den letzten Platz gefüllt.

Viele Ärzte und Psychotherapeu- ten mussten ste- hen oder konn- ten das Gesche- hen nur auf Videoleinwän- den außerhalb des Saales ver- folgen.

Selbstverwaltung zurückgezogen und Front gegen die Ärzteschaft gemacht. „In einem solchen Sys- tem kann man die Interessen der Ärzte und Psychotherapeuten kaum mehr vertreten“, so Köhler. In sei- ner engagierten Rede, die von den Anwesenden mit minutenlangem Applaus und Standing Ovations be- dacht wurde, schickte Köhler einen dringenden Appell an Bundesge- sundheitsminister Daniel Bahr: „Han- deln Sie unverzüglich, sonst wird es für die Menschen in Deutsch- land problematisch.“ Zwar könnten die KVen als Körperschaften öffent- lichen Rechts nicht zum Streik auf- fordern. Aber man könne – und werde gegebenenfalls – den Sicher- stellungsauftrag infrage stellen, er- klärte Köhler. Gerade weil man den Sicherstellungsauftrag sehr ernst nähme, müsse man nun deut- lich machen, wie sehr die ambu- lante Versorgung gefährdet sei.

Verantwortungsloses Macht- kartell

Dass es bei diesem Protest nicht nur um ein angemessenes Hono- rar für die ärztliche Tätigkeit, son- dern auch um die Würde der nie- dergelassenen Ärzte und Psycho- therapeuten gehe, betonte nicht

nur Köhler, sondern auch der Prä- sident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Frank Ulrich Mont- gomery, der in seinem Beitrag den Niedergelassenen die „volle Unter- stützung des Vorstands der Bundes- ärztekammer“ zusagte. „Wir müs- sen diesen Kampf gemeinsam aus- fechten – im Interesse unserer Pa- tienten“, sagte Montgomery. Mit Blick auf den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sagte er: „Wir haben es längst mit einem verantwortungslosen Machtkartell zu tun, das monopolartig versucht, uns unter seine Knute zu zwingen.

Denen geht es doch gar nicht um gute Patientenversorgung, son- dern allein um Shareholder Value.

Die Kassen wollen die 20 Milliar- den Euro Überschuss nicht in die Versorgung geben, sondern allein für sich behalten.“

Ärztliche Tätigkeit dem Geld- fluss anpassen

Danach kamen etliche Ärzte und Psychotherapeuten zu Wort, dar- unter auch zahlreiche Vorstände der Länder-KVen. Eine besonders mit- reißende Rede hielt Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg. Er beton- te: „Wenn die Krankenkassen nicht die notwendigen Mittel zur Verfü- gung stellen, muss die Ärzteschaft ihre Tätigkeit dementsprechend anpassen.“ Dann werde das Geld nur noch in die Patientenversor- gung investiert. Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Krankenkassenanfragen würden dann eben nicht mehr stattfinden.

Der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, folgte Metke ans Rednerpult und stellte klar, dass die Süd-KVen zusammen- stehen werden. „Wir KV-Vertreter wollen nicht Insolvenzverwalter der

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GESUNDHEITSPOLITIK 18

von Krankenkassen kaputt gespar- ten Praxen sein“, so Krombholz.

„Jetzt müssen wir zeigen, dass wir nicht mehr auf eigene Kosten kom- pensieren werden, was Kranken- kassen und Politik mit ihrem fal- schen Kurs anrichten.“

Auch Dr. Pedro Schmelz, erster stellvertretender Vorstandsvorsit- zender der KVB, zeigte sich er- schüttert über das Ergebnis im eBA.

Damit hätten die Krankenkassen gezeigt, dass ihnen die Ärzteschaft und deren Leistungen nichts wert seien. Der eBA habe die Arbeit der Ärzte und Psychotherapeuten ent- würdigt. Doch „Druck erzeugt Ge- gendruck“, mahnte Schmelz.

Neben vielen weiteren Rednern – darunter auch einigen aus den Rei- hen der KVB – sprach Dr. Ilka En- ger, zweite stellvertretende Vor- standsvorsitzende der KVB. „Auch Arztpraxen brauchen einen Ret- tungsschirm“, sagte sie und über- reichte Köhler einen bedruckten Regenschirm mit der Aufschrift

„Honorarklau – Nein Danke!“.

Schluss mit den Diffamierungen Einstimmig verabschiedete die KBV- VV eine Resolution mit dem Titel

„Die gesundheitliche Versorgung unserer Patienten ist wertvoll –

Schluss mit den Diffamierungen!“

sowie drei Anträge, mit denen der KBV-Vorstand beauftragt wird ...

„ erstens, „in den Auseinander- setzungen mit den Krankenkas- sen einen Orientierungspunkt- wert für das Jahr 2013 durchzu- setzen, der sich an der wirt- schaftlichen Entwicklung des Landes und den Tarifabschlüs- sen der freien Wirtschaft orien- tiert“,

„ zweitens, „eine effiziente Image- kampagne für eine bessere Dar- stellung der niedergelassenen Ärzte in den Medien zur Infor- mation der Bevölkerung über die Hintergründe der Ausein- andersetzungen mit den gesetz- lichen Krankenkassen zeitnah umzusetzen“ und

„ drittens, „mit dem Gesetzgeber zu verhandeln, dass der Sicher- stellungsauftrag wieder in vol- lem Umfang den niedergelasse- nen Ärzten/Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen wird.“

Andernfalls werde die Wieder- einführung des Streikrechts gefordert.

Während der anschließenden Pres- sekonferenz stellte Köhler zusam- men mit weiteren Vertretern der Ärzteschaft klar, wie es in der Aus- einandersetzung mit den Kranken-

kassen weitergehen soll: „Unser erster Schritt ist, dass wir Bundes- gesundheitsminister Bahr bitten, den eBA-Beschluss zu beanstan- den.“ Daneben werde die KBV Kla- ge gegen den eBA-Beschluss beim Landessozialgericht Berlin-Bran- denburg einreichen. Diese Klage habe aufschiebende Wirkung, so- dass der eBA-Beschluss zunächst einmal nicht gelte.

„Und wenn das alles nichts hilft?“, so die Frage der zahlreichen Me- dienvertreter von Print, Funk und Fernsehen. Dann, so stellte Dr. Dirk Heinrich vom NAV-Virchow-Bund auf der Pressekonferenz nach der Protest-VV klar, werde es zu einem

„Protest nicht gekannten Ausma- ßes“ kommen. Dabei gebe es ver- schiedene Eskalationsstufen. Im Schulterschluss von KBV, Länder- KVen, BÄK, Länderkammern und Berufsverbänden habe man viel- fältige Mittel, sich effektiv zu weh- ren. Die Ärzteschaft sei hoch mo- tiviert, so Heinrich.

Kirsten Warweg (KVB) Schon während

der Sonder-VV war das mediale Interesse groß.

Auch bei der an- schließenden Pressekonferenz drängten sich TV-Teams, Reporter und Fotografen.

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19 GESUNDHEITSTELEMATIK

D

as Konzept ist jedem Nut- zer elektronischer Dienste geläufig: Die Verbindung zum Internet wird technisch her- gestellt, sei es mittels Fritz!Box, UMTS-Stick oder einem sonstigen Gerät. Dabei gibt es viele Alterna- tiven und viele Anbieter, aber auch viele Problemquellen. Kurzum: Die Vielfalt des Internets hat auch ihre Schattenseiten.

Um solche Probleme bei den elek- tronischen Diensten der künftigen Gesundheitsversorgung gar nicht erst aufkommen zu lassen, gibt Pa- ragraph 291a im SGB V für Deutsch- land eine ganz spezielle Telematik- infrastruktur (TI) mit einem spe- ziellen Verbindungsglied zwischen den Primärsystemen der Heilberufs- angehörigen und den Bestands- systemen der Diensteanbieter, dem sogenannten „Konnektor“, vor.

Dieses Verbindungsglied zu der TI soll die Praxisverwaltungssysteme und Krankenhausinformationssys- teme grundsätzlich in die Lage ver- setzen, organisationsübergreifend miteinander Informationen auszu- tauschen. Die geschlossenen, si- cheren Zonen der Heilberufe, die internen Netzwerke, sollen mithil- fe des Konnektors mit den externen Netzwerken der anderen Heilberufs- angehörigen oder Diensteanbieter kommunizieren. Dabei sollen sie Aufgaben auf verschiedenen Ebe- nen wahrnehmen:

„ Auf Netzwerkebene sollen tech- nische Leistungen erbracht wer- den, wie zum Beispiel Daten- lenkung, Firewall-, Zeit- oder Konfigurationsdienste.

„ Zur Unterstützung der Anwen- dungen sollen an zweiter Stelle kritische Funktionen wie kon- trollierter Kartenzugriff, Ver- schlüsselung oder Signatur be- reitgestellt werden.

„ Auf Ebene der Fachanwendun- gen kann dann an dritter Stelle auch eine rein fachliche Logik für abgestimmte Anwendungs- fälle umgesetzt werden.

Eine spezielle Nachladefunktiona- lität für neue Konnektorsoftware soll für entsprechende Investitions- sicherheit und langfristige Ausbau- fähigkeit sorgen. Effektiv soll also der Konnektor im Einflussbereich der Praxis oder des Krankenhauses dafür sorgen, dass unverschlüssel- te medizinische Daten gar nicht erst in die TI gelangen und nur nach- weislich berechtigte Sender und Empfänger in der TI agieren können.

Das Ganze ist aber noch in Arbeit.

Gegenwärtig wird an ganz prakti- schen Aspekten, wie dem Zugang zu allgemeinen Internetdiensten oder dem Zugang zum sicheren Netz der KVen gearbeitet. Insge- samt gibt es zu einigen ausgewähl- ten Themen bereits Festlegungen, während bei anderen Themen fort- geschrittene Spezifikationsarbeiten

Für die neue elektronische Infrastruktur der Gesundheitsversorger wird gegen- wärtig die Technologie entwickelt, mit der Arztpraxen und klinische Einrichtun- gen sicher und vertraulich in Verbindung treten können. Noch ist es nicht so weit. Ein Blick darauf lohnt sich trotzdem schon.

KONNEKTOREN –

NETZANBINDUNG FüR DIE PRAXIS

Konnektoren sorgen für eine sichere Netz- werkverbindung zwischen den Akteuren des ambulanten und stationären Be- reichs.

noch nicht abgeschlossen sind. Ent- wickler, Hersteller und gematik sind hinsichtlich betriebsunterstüt- zender Verfahren und Systeme in enger Abstimmung.

Insgesamt ist heute wichtig, Zweck und langfristige Ausrichtung dieser Entwicklung im Auge zu behalten, da gegenwärtig – noch vor dem Kon- nektor – erste elektronische Verbin- dungsmöglichkeiten zu den Arzt- praxen erprobt und ausgerollt wer- den. So bietet jetzt schon ein „Back- bone“ der Länder-KVen verschie- dene spezielle Dienste wie Abrech- nungsübersichten, WebMail oder stellenweise Online-Abrechnung an.

Zu diesem Backbone gibt es unter- schiedliche Zugangssysteme, wie zum Beispiel KV-SafeNet, KV-Ident, oder KV-FlexNet. Der Konnektor erfüllt also verschiedene Funktio- nen, die heute schon jeder nutzen oder vorerst beobachten kann.

Dr. Christoph Goetz, Leiter Gesundheitstelematik (KVB)

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