Presseinformation
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Antibiotikaresistenzen als Thema auf dem G7-Gipfel KVB sieht Verbesserungspotential auch in Deutschland
München, 8. Juni 2015: Resistenzen gegen Antibiotika nehmen weltweit zu und vermindern deren Wirksamkeit. Um die Entstehung und Verbreitung multiresistenter Erreger einzudämmen, sind wirksame Strategien erforder- lich. Deshalb sieht es der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bay- erns (KVB) – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka En- ger – als positives Signal, dass die Bundesregierung das Thema Antibiotika- resistenzen auf die Agenda des heute zu Ende gehenden G7-Gipfeltreffens im oberbayerischen Schloss Elmau gesetzt hat. Aus Sicht des Vorstands der KVB müssen die Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland verbessert werden, wenn MRSA (Methicillin-resistenter Staphy- lococcusaureus) weiter eingedämmt werden soll. MRSA ist hierzulande der häufigste multiresistente Erreger. Durch diesen erlitten im vergangenen Jahr bundesweit annähernd 4.000 Patienten eine lebensgefährliche Sepsis – um- gangssprachlich auch als Blutvergiftung bezeichnet.
Zwar hat das Bundesministerium für Gesundheit kürzlich einen Zehn-Punkte- Plan zur Bekämpfung resistenter Erreger herausgegeben und das Bundes- kabinett die aktualisierte Deutsche Antibiotikaresistenz-Strategie (DART 2020) beschlossen. Dies bewertet der Vorstand der KVB insgesamt positiv.
Doch würden die niedergelassenen Haus- und Fachärzte nach wie vor zu wenig in die Bekämpfung von MRSA eingebunden, so der Vorstand der KVB: „Vor zeitlich planbaren Operationen wäre es dringend angebracht, dass alle Patienten mit definierten Risikofaktoren künftig bereits in der Arzt- praxis auf MRSA untersucht werden.“ Den niedergelassenen Ärzten wird derzeit ein solches prästationäres MRSA-Screening nicht vergütet. Dabei wäre es vor einer Operation beispielsweise in der Orthopädie oder der Herz- und Gefäßchirurgie gut möglich, bei Patienten mit MRSA-Besiedelung eine wirksame Sanierungsbehandlung ambulant vor der Aufnahme in die Klinik durchzuführen. So kann das Risiko einer MRSA-Infektion im Anschluss an die Operation und einer Verbreitung von MRSA-Erregern im Krankenhaus deutlich verringert werden.
Der KVB-Vorstand fordert den Gesetzgeber deshalb auf, die bestehenden Regelungen zur MRSA-Bekämpfung in Deutschland sinnvoll weiterzuent- wickeln: Vor einer geplanten Operation muss für alle Risikopatienten das MRSA-Screening beim niedergelassenen Vertragsarzt eingeführt werden. Es ist Aufgabe der Krankenkassen, dafür eine leistungsgerechte Vergütung be- reitzustellen.
Zum Thema MRSA in der ambulanten Versorgung stehen umfassende In- formationen auf der Internetseite der KVB unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Qualität/Infektionen und Prävention/MRSA bereit.
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