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Archiv "MEDIZINGESCHICHTE: Schon vor Serveto" (01.03.1979)

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MEDIZINGESCHICHTE

Zu dem Beitrag "Ein spanischer Arzt auf dem Scheiterhaufen in Genf" von Dr.

med. Waldemar Schweisheimer in Heft 44/1978, Seite 2620.

Schon vor Serveto

... Schon fast 300 Jahre vor Serveto (1511-1553) kam der Leiter des Ma- siri-Krankenhauses in Kairo, lbn-ai- Mafis (121D-1288), ... zu der Er- kenntnis, daß die Lehre von Galenus (129-199 n. Chr.) nicht stimmen könnte; nach Galen sollte das Blut vom rechten Ventrikel durch das Septum in den linken Ventrikel flie- ßen. lbn-ai-Mafis verwies darauf, daß das Septum fest und ganz frei von Poren ist, die den Durchtritt von Blut erlaubt hätten und deren Vor- handensein Galen angenommen hatte. Aus diesem Grunde schloß ai- Mafis, das Blut müsse vom rechten Ventrikel durch die Lungen zum lin- ken Ventrikel fließen; er hatte somit eine richtige Vorstellung vom klei- nen Blutkreislauf, doch ging seine Erkenntnis nicht in den Hauptfluß wissenschaftlicher Entdeckungen im Abendland ein. . .. Dafür hatte der Islam nicht die Belastung durch den Kampf zwischen aufkommender Naturwissenschaft und der Theolo- gie, die beide den gebürtigen Spa- nier Miguel Serveto zum Scheiter- haufen führten. Denn altherge- brachte Naturvorstellungen und Theologie ergänzten sich wechsel- seitig, und neue Naturerkenntnisse rissen Löcher in theologische Vor- stellungen (siehe Galilei). Serveto schildert seine Vorstellung über den kleinen Kreislauf in einem kurzen Abschnitt von etwa sechs Seiten in seinem Hauptwerk "Christianismi Restitutio" (1553). Er räumte gleich mit zwei damals und schon seit Jahrhunderten bestehenden Vor- stellungen auf: einmal mit der von Galen, der zwei verschiedene Sorten von Blut annahm, das dunkelrote ve- nöse und das hellrote arterielle Blut, und zum andern mit der damals herr- schenden aristotelischen Vorstel- lung, daß nur himmlische Materie sich natürlicherweise in einem Kreis bewegen könne, natürliche Bewe- gungen auf der Erde aber immer ei- nen Anfang und ein Ende besäßen.

Briefe an die Redaktion

Wenn Serveto mit seiner Forschung als Arzt seine Fachkollegen schok- kierte, indem er Tatsachen gegen Vorstellungen setzte, so überzog er mit seiner Annahme, daß die Kraft des Blutes die Seele des Menschen sei, ja "die Seele selbst ist das Blut".

den Bereich naturwissenschaftli- cher Deutung, ein Fehler, den bis in unser Jahrhundert manche Forscher gemacht haben und machen, ganz abgesehen von Schreibern moder- ner utopischer "Science-fiction-Ro- mane".

Jedenfalls deutete Calvin den Satz Servetos "Die Seele ist das Blut"

dahin, daß die Seele mit dem Körper untergehe. Damit lieferte Serveto außer den theologischen Häresien in seinem Buch auch noch eigene spe- kulative Fehlinterpretationen seiner naturwissenschaftlichen Befunde an· seinen Gegner Calvin, der ihn zum Tode auf dem Scheiterhaufen verur- teilte.

Dr. med. Hermann Niehues Wittekindstraße 23

4650 Gelsenkirchen

ERGÄNZUNG

Zu einem Hans-Carossa-Gedenkartikel des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES erhiel- ten wir eine ergänzende Information, die gewiß wie der Artikel selbst Interesse fin- den dürfte.

"Die Wege der Finsternis ...

Zu dem Gedenkartikel in Heft 50 vom 14. Dezember 1978, Seite 3072, anläßlich des 100. Geburtstages von Hans Carossa, der offensichtlich auch außerhalb des ständigen ärztli- chen Leserkreises Aufmerksamkeit fand, ging uns von Frau Kampmann- Carossa freundlicherweise eine Mit- teilung zu. Volker Lehmann hatte geschrieben, daß im Mai 1933 in der Münchner Zeitung bekanntgegeben wurde, daß unter anderem Hans Ca- rossa in die Dichter-Akademie, näm- lich in die Abteilung 3 der Preußi- schen Akademie der Künste, beru- fen worden ist. Frau Kampmann-Ca- rossa weist dazu darauf hin, daß Hans Carossa die Berufung abge- lehnt hat und nie Mitglied der Dich-

ter-Akademie war. W/DÄ

Spektrum der Woche

Aufsätze · Notizen

BEKANNTMACHUNGEN

Kassenarztsitze

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kassen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Bad Salzdetfurth, Ortsteil Groß Düngen, Arzt für Allgemeinmedizin bzw. prakti- scher Arzt. in Bad Salzdetfurth, Ortsteil Groß Düngen, ist die Stelle eines Allge- meinarztes vordringlich zu besetzen. Der dort praktizierende Kassenarzt gibt seine Tätigkeit mit dem 30. Juni 1979 auf. Zum gleichen Zeitpunkt wird voraussichtlich eine Kassenarztstelle in Bad· Salzdet- furth, Ortsteil Heinde, die weniger als 2 km von Groß Düngen entfernt liegt, frei.

Beide Kassenarztsitze versorgen ein Ein- zugsgebiet von etwa 6500 Einwohnern.

~ Einem der zugelassenen Bewerber wird eine Umsatzgarantie gern. § 5 I der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Höhe von 30 000 DM viertel- jährlich für ein Jahr gewährt. Außerdem kann ein zinsloser Honorarvorschuß in Höhe von 30 000 DM bewilligt werden.

Weitere Förderungsmaßnahmen in Form von Zinszuschüssen stehen ggf. zur Ver- fügung.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztli- che Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Hildesheim, Kaiserstraße 25, Postfach 205, Telefon 0 51 21/1 20 74.

Koblenz

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Koblenz werden folgende Kassenarzt- stellen zur vordringlichen Besetzung ausgeschrieben:

Blankenrath, Kreis Cochem-Zell, Allge- mein-/praktischer Arzt. ln Blankenrath ist die Stelle eines aus gesundheitlichen Gründen ausscheidenden Arztes zum 1.

April 1979 neu zu besetzen. Zur Zeit sind zwei weitere Ärzte dort niedergelassen.

Es ist ein Einzugsgebiet von ca. 6000 Einwohnern zu versorgen. Grund- und Hauptschule können am Ort besucht werden; weiterführende Schulen befin- den sich in Zell (12 km) bzw. Cochem oder Traben-Trarbach (jeweils 28 km).

Die Praxis des ausscheidenden Arztes kann übernommen werden; im Bedarfs- fall ist auch die Gemeindeverwaltung bei

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 9 vom

1.

März

1979

599

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

BEKANNTMACHUNGEN

der Beschaffung erforderlicher Räume behilflich.

Herrstein, Kreis Birkenfeld, Allgemein-/

praktischer Arzt. Als Nachfolger für ei- nen aus Altersgründen ausscheidenden Kollegen wird zum 1. April 1979 ein All- gemein-/praktischer Arzt gesucht. Es ist ein Einzugsgebiet von ca. 4000 Einwoh- nern zu versorgen. Grund- und Haupt- schule sind am Ort vorhanden. Weiter- führende Schulen befinden sich in ldar- Oberstein (12 km). Die Gemeindeverwal- tung hält Wohn- und Praxisräume bereit.

Kirchen, Kreis Altenkirchen, Nerven- arzt. Zur Zeit ist im gesamten Kreis Alten- kirchen mit mehr als 120 000 Einwoh- nern kein Nervenarzt niedergelassen. Die Gemeinde Kirchen mit ca. 10 000 Ein- wohnern bietet sich wegen ihrer zentra- len Lage und wegen des örtlichen Kreis- krankenhauses als Niederlassungsort an. ln Kir.chen können neben Grund- und Hauptschule alle weiterführenden Schu- len besucht werden. Praxisräume stehen in einem zum Kreiskrankenhaus gehö- renden Gebäude zur Verfügung. Bei der Wohnraumbeschaffung wird die Ge- meinde behilflich sein.

...,. Die Kassenärztliche Vereinigung Ko- blenz gewährt zur Finanzierung der Pra- xiseinrichtung neu zugelassener Ärzte zinsgünstige Darlehen bis zur Höhe von 40 000 DM.

Nähere Auskünfte- auch zur möglichen Gewährung einer Umsatzgarantie - er- teilt auf Anfrage die KV Koblenz, Emii- Schüller-Straße 14-16, Telefon 02 61/

3 10 64, 5400 Koblenz.

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Kassenarztsitze ohne Umsatzgarantie ...,. Die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer Höhe von 50 000 DM bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen ist gegeben.

Ferner können auf weiteren Antrag Zins- zuschüsse (bis 2500 DM jährlich} ge- währt werden. Hilfestellung der Kassen- ärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bei der Beschaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen wird ge- geben; Vertreterkosten können teilweise erstattet werden.

Siegen, praktischer Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin. Siegen hat ca.

132 100 Einwohner. Es besteht die Mög- lichkeit der Praxisübernahme. Es besteht ein geregelter Notfalldienst

Fragen im Zusammenhang mit der Aus- schreibung dieser Kassenarztsitze kön- nen an den Vorstand der Kassenärztli- chen Vereinigung Westfalen-Lippe, Westfalendamm 45, 4600 Dortmund 1, Telefon: 02 31/4 10 71 gerichtet werden.

Bundesärztekammer

Vereinbarung

zu § 3 UVV "Betriebsärzte" (VBG 123) und zu§ 3 UVV "Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

(GUV 0.5 und Abschnitt 1 a der UVVen der L-BGen) zwischen der Bundesärztekammer als Bevoll- mächtigte der Ärztekammern des Bundesgebietes und des Landes Berlin - vertreten durch ihren Prä- sidenten - und 1. dem Hauptver- band der gewerblichen Berufsge- nossenschaften e. V. als Bevoll- mächtigtem der gewerblichen Be- rufsgenossenschaften - vertreten durch seinen Vorstand- 2. der Bun- desarbeitsgemeinschaft der Unfall- versicherungsträger der öffentli- chen Hand e. V. - vertreten durch ihren Vorstand - 3. dem Bundes- verband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e. V. als Bevollmächtigtem der landwirt- schaftlichen Berufsgenossen- schaften - vertreten durch seinen Vorstand - wird folgendes verein- bart:

1. Die für den Arzt zuständige Ärztekam- mer erteilt die nach§ 3 Absätze 2 und 3 der UVV ,.Betriebsärzte" (VBG 123) und§

3 der UVV "Betriebsärzte, Sicherheitsin- genieure und andere Fachkräfte für Ar- beitssicherheit" (GUV 0.5 und Abschnitt 1 a der UVVen der L-BGen) geforderten Bescheinigungen zum Nachweis der ar- beitsmedizinischen Fachkunde und über die Erfüllung der Voraussetzungen nach

§ 3 Abs. 3 Nr. 3 der UVV "Betriebsärzte".

(Die vorstehend genannten Unfallverhü- tungsvorschriften werden im folgenden kurz mit UVV "Betriebsärzte" be- zeichnet).

600 Heft 9 vom 1. März 1979 DEUTSCHES ARZTEBLATT

2. Diese Bescheinigungen werden von den zuständigen Trägern der gesetzli- chen Unfallversicherung anerkannt.

3. Die Vertragspartner gehen von der ge- meinsamen Zielvorstellung aus, daß von einem Betriebsarzt der Nachweis der ar- beitsmedizinischen Fachkunde durch die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedi- zin" oder durch die Zusatzbezeichnung

"Betriebsmedizin" erbracht werden soll.

Sie werden darauf hinwirken, daß Be- triebsärzte eine dieser beiden Bezeich- nungen erwerben.

4. Die Ärztekammer verbindet die Be- scheinigung nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 UVV .. Betriebsärzte" mit der Auflage, daß der Betriebsarzt innerhalb einer Frist von fünf Jahren- gerechnet vom ersten Tag des Besuches des arbeitsmedizinischen Einführungslehrganges -die Vorausset- zungen für das Recht erwirbt, die Ge- bietsbezeichnung .. Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedi- zin" zu führen.

5. Der arbeitsmedizinische Einführungs- lehrgang im Sinne des§ 3 Abs. 3 Nr. 2 hat vier Wochen zu umfassen und kann als Abschnitt eines dreimonatigen theoreti- schen Kurses über Arbeitsmedizin auf diesen Kurs angerechnet werden. Der Lehrgang kann in zwei Abschnitte von je vierzehn Tagen aufgeteilt werden und muß innerhalb von zwölf Monaten abge- schlossen sein.

6. Die Vertragspartner werden zu gege- bener Zeit prüfen, ob die in den Num- mern 4 und 5 festgelegten Bedingungen unter Berücksichtigung der eingetrete- nen Entwicklung und der gemachten Er- fahrungen geändert werden müssen.

7. Die Bescheinigungen der Ärztekam- mern nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 oder§ 3 Abs. 3 Nr. 3 der UVV "Betriebsärzte", die vor Abschluß dieser Vereinbarung ausge- stellt wurden, bleiben unberührt. Dies gilt auch für die darin enthaltenen Aufla- gen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ,,Arbeitsmedizin''/,,Betriebsmedizin''.

8. Die Vereinbarung tritt zum 1. Januar 1979 in Kraft. Sie ersetzt die Vereinba- rung vom 1. März 1975.

(Bundesärztekammer)

(Hauptverband der gewerblichen (Be- rufsgenossenschaften)

(Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfall- versicherungsträger der öffentlichen Hand e. V.)

(Bundesverband der landw.irtschaftli- chen Berufsgenossenschaften)

...,. (Siehe hierzu auch den Kommentar im vorderen Teil dieses Heftes.)

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