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Archiv "Krankenhäuser: Unerfreuliche Erfahrungen" (01.05.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 18⏐⏐1. Mai 2009 A877

B R I E F E

KRANKENHÄUSER

Der neue § 116 b SGB V erleichtert es den Kliniken, ambu- lant Leistungen zu erbringen (DÄ 12/

2009: „Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung: Einblicke in eine unfaire Welt“ von Jens Flintrop und Sabine Rieser).

Eine andere Blickrichtung

In dem Artikel wird beispielhaft die amyotrophe Lateralsklerose (ALS) als „Anwendungsfeld des § 116 b be- nannt“. Zu dieser durch vollständi- gen Muskelabbau stets tödlich ver- laufenden Erkrankung äußert sich der Leiter der Berliner ALS-Ambu- lanz Prof. Thomas Meyer: „Im Mit- telpunkt stehen optimale Medikati- on, Ernährung und Atemhilfe“

. . . „Man muss das ganze Spektrum kennen und vielleicht auch 100 beat- mete Patienten gesehen haben, um beurteilen zu können, welche Optio- nen es gibt und wann unter Umstän- den ein Verzicht angezeigt ist“ . . .

„Allein wegen der Rasanz der Er- krankung können die Niedergelasse- nen schlecht mithalten.“ Solche Aus- sagen bedürfen allerdings des Kom- mentars aus der Sicht eines niederge- lassenen Arztes. Nicht alles, was me- dizinisch möglich ist, ist auch gebo- ten, und das gilt in besonderem Maße für die rein palliativ behandelbare ALS. Ich brauche in meinem Erfah- rungsschatz nur den einen Fall eines über Jahre bewegungs- und kommu- nikationsunfähigen kontrolliert beat- meten jungen Mannes, um meine Pa- tienten beraten zu können. Welche differenzierte medikamentöse, ernährungstherapeutische und beat- mungsinvasive Therapie in Berlin

auch möglich ist, ALS-Patienten in Bochum benötigen vor allem das einfühlsame Gespräch, einen

„Haus-“arzt und in manchen Situa- tionen die Sicherheit eines jederzeit auch nach Hause kommenden Pallia- tive Care Teams. Es mag sein, dass die Blickrichtung eines forschenden Neurologen eine andere ist als die eines ambulant arbeitenden Palliativ- mediziners. Ob aber der Weg über Medikamente, Ernährungstherapie und Beatmung stets der richtige ist, möchte ich bezweifeln. Hier soll es auch niedergelassene Ärzte geben, die gegenüber diesem „universitären Denkansatz“ eine sinnvolle Alterna- tive anbieten können. Selbst die von mir betreuten Kollegen mit dieser furchtbaren Erkrankung haben sich stets gegen Beatmungs- und Ernäh- rungstherapie entschieden.

Dr. med. Matthias Thöns,Anästhesiepraxis Dr. Thöns-Müller-Berge GbR, Wiesenstraße 14, 58452 Witten

Schon erste Klagen

Angesichts der vermeintlich schick- salhaften politischen Entwicklung ei- ner in der Tat höchst unfairen Welt, in welcher hoch spezialisierte Fach- ärzte vom Markt verdrängt werden sollen, kann nicht oft genug betont werden, dass der im Anwendungsbe- reich des § 116 b SGB V geregelte Vorrang(!) der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter als Einschränkung der Berufsfreiheit der einseitig benach- teiligten Vertragsärzte verfassungs- rechtlich obsolet ist. Die Bestim- mung wird nach Durchschreiten des Rechtswegs spätestens vom Bundes- verfassungsgericht beanstandet wer- den, sofern die Sozialgerichte nicht doch noch die Pflicht der Zulas- sungsbehörden zur effektiven Rück-

sichtnahme auf die wirtschaftlichen Belange der Vertragsärzte in sie hin- einlesen, was entgegen dem Konzept des Gesetzgebers eine Form der Be- darfsprüfung voraussetzt. In Sach- sen, wo das Widerspruchsverfahren entfällt, sind im Übrigen bereits mehrere Klagen seitens niedergelas- sener Vertragsärzte gegen Bestim- mungsbescheide nach § 116 b SGB V in den Bereichen Onkologie und Rheumatologie vor den Sozialge- richten anhängig. Möglicherweise wird es hier schon bald zu einem Machtwort des Bundesverfassungs- gerichts kommen.

Holger Barth,Rechtsanwalt, Wilhelmstraße 46, 79098 Freiburg

Unerfreuliche Erfahrungen

Auch unsere radiologische Praxis in Heide/Schleswig-Holstein (Kreis Dithmarschen) muss mit dem § 116 b SGB V unerfreuliche Erfahrungen machen. Dabei geht es nicht um den

§ 116 b an sich, sondern um die Um- setzung in den uns benachbarten Krankenhäusern in Dithmarschen, die dem Verwaltungsleiter Herrn Harald Stender, der im obigen Arti- kel des DÄ so ausführlich zitiert wurde, unterstellt sind. Unserer Mei- nung nach wird dort § 116 b miss-

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E-MAIL

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A878 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 18⏐⏐1. Mai 2009

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bräuchlich angewendet und dies mit Wissen der Genehmigungsbehörde, dem Gesundheitsministerium in Kiel . . . Über diesen Sachverhalt wurden von Seiten unseres Berufs- verbandes schon im Sommer letzten Jahres die Spitzen der gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Hol- stein wie AOK, DAK, BKK-Nord, TK und IKK-SH informiert. Eine Antwort hierauf ist bisher ausgeblie- ben. Ebenso wurde die Gesundheits- ministerin Frau Trauernicht (SPD) mit Schreiben vom 3. Juli 2008 hierüber in Kenntnis gesetzt. Auch aus dem Ministerium gab es bisher keine Reaktion . . .

Dr. med. Rudolf Asmus,Röntgenpraxis Heide, Rungholtstraße 5 E + F, 25746 Heide

PLURALISMUS

Wissenschaftliche Untersuchungen ei- nes individualmedi- zinischen Vorgehens sind notwendig (DÄ 10/2009: „Dialogfo- rum Pluralismus in der Medizin: Individualmedizin – Utopie oder Chance?“ von Stefan N. Willich).

Uraltes ärztliches Wissen

Beim (mehrmaligen) Lesen des Arti- kels habe ich mich die ganze Zeit ge- fragt, ob ich etwas grundlegend falsch verstanden habe. Von indivi- duellem Zugang zum Patienten „un- ter Berücksichtigung von medizini- schen, lebensgeschichtlichen und Persönlichkeitsfaktoren“ und „Inno- vation“ ist hier die Rede. Was ist das anderes als das wahrlich nicht neue bio-psycho-soziale Krankheitsver- ständnis? Ist das nicht letztlich ural- tes ärztliches Wissen? Macht ein in- dividueller Zugang nicht seit jeher das Wesen und die Besonderheit ge- rade des Hausarztes aus? . . . Mir scheint es, als ob das Rad hier von einem medizinfremden Zweig neu

erfunden werden soll, in einem mo- dernen Gewand zunächst kaum wie- derzuerkennen. Haben die Ökono- men jetzt auch erkannt, dass allein mit strikten Leitlinien nicht alle Pati- enten gleich behandelt werden kön- nen, weil sie eben nicht gleich sind, weder in ihrem Aussehen, Alter, Ge- schlecht, in ihrer Wahrnehmung der Welt und der Einordnung der Dinge um sie herum? Lehrt nicht der Kon- struktivismus, dass wir uns ein Bild machen von der Welt, das immer subjektiv ist? Warum sind wir Ärzte in der Praxis, die wir seit Langem darum wissen und den individuellen Zugang zum Patienten in unsere Ar- beit mit einbeziehen, uns in psycho- somatischer Medizin und Psychothe- rapie weitergebildet haben, mit kei- nem Wort erwähnt? . . .

Dr. med. Maren Pieper,Rathausstraße 2, 24937 Flensburg

Begriff ist verdorben

Individualmedizin, Hauptanliegen des Berichts, betreibt „ab Tag eins nach Examen“ jeder Arzt, indem er aus der Krankheit/den Wünschen des Kranken und dem bestmöglich gesi- cherten medizinischen Wissen eine konkrete Therapie destilliert. Der Al- gorhythmus dieser Individualisie- rung muss aus wissenschaftlichen Studien/Leitlinien/notfalls Experten- meinung (nur im äußersten Notfall auch aus eigener Erfahrung) abgelei- tet werden. Also: zuerst Studien, dann Individualmedizin. Die Cha- rité-„Champs“ hingegen wollen es genau andersherum und ihr (wie be- gründetes?) individualmedizinisches Vorgehen wissenschaftlich unter- sucht sehen – ein Holzweg. Und sie wollen schon vorliegende Studien re- trospektiv analysieren (solange, bis das gewollte Ergebnis heraus- kommt . . .) – der nächste Holzweg!

Der Begriff „Individualmedizin“ ist gründlich verdorben durch die Be- treiber von z. B. Homöopathie oder

Referenzen

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