Die Information:
Bericht und Meinung
Barfußärzte in Deutschland?
„..Die 1970 nach langjährigen Dis- kussionen beschlossene Reform der mit Theorie überfrachteten Medizinerausbildung brachte uns schließlich mit der jetzt von der Hochschule kommenden Ärztege- neration den Barfußarzt westlicher Prägung. Im Gegensatz zu ihren
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fernöstlichen Kollegen, die ohne großen wissenschaftlichen Hinter- grund wenigstens gewisse prakti- sche Fähigkeiten beherrschen, fehlt es unseren jungen Medizi- nern nach Abschluß ihrer Ausbil- dung — bei ausreichenden theore- tischen Kenntnissen — weithin an der für selbständiges ärztliches Handeln erforderlichen Erfahrung und Sicherheit.
Die ehrgeizige Reform des Medi- zinstudiums ist gescheitert. Die Si- tuation hat sich insgesamt ver- schlechtert. Anstatt der angestreb- ten Vermittlung von theoretischem Wissen und praktischem Können förderte das neu eingeführte Prüf- system erst recht die Aneignung von Fakten. Die Nähe zur medizini- schen Praxis, die durch einen Un- terricht in kleinen Gruppen sowie durch das praktische Jahr am En- de des Studiums erreicht werden sollte, blieb eine Illusion. Die auf jährlich 3000 Studienanfänger zu- geschnittene, elitäre Approba- tionsordnung mußte angesichts der angestiegenen Zulassungs- zahlen — im vergangenen Jahr wa- ren es 11 500 — versagen .. .
... Da der Arzt trotz unvollkom- mener Ausbildung nach dem prak- tischen Jahr sofort eine Praxis eröffnen darf, ist außerdem eine Assistentenzeit in Kliniken und Krankenhäusern nicht zu umge- hen. Die auf uns zukommende Ärzteschwemme wird viele Medizi- ner, die keine Möglichkeit mehr haben, sich zum Facharzt weiter-
zubilden, zwingen, sich unverzüg- lich als „Barfußpraktiker" nieder- zulassen. Der Verzicht auf eine As- sistenzzeit würde deshalb viele Menschen unnötig gefährden.
Um die Kranken vor solchen Bar- fußpraktikern zu schützen, aber auch aus der Sorge um das Niveau der deutschen Medizin hat die Ar- beitsgemeinschaft der wissen- schaftlich-medizinischen Fachge- sellschaften die Einführung einer zusätzlichen zweijährigen Assi- stentenzeit gefordert. Eine „Hei- delberger Denkschrift" hat sich für eine mindestens einjährige Assi- stentenzeit ausgesprochen. Das drohende Chaos ist also noch durchaus zu verhindern. Auch die Chinesen sind zu dem Schluß ge- kommen, daß sie ihre Barfußärzte heutzutage besser ausbilden müs- sen." Dr. Rainer Flöhl
ECHO
Zu: „Akupunktur als Hypalgesie- und Therapie-Methode" in Heft 30/1978, Seiten 1723 f.
Akupunktur
nur noch durch den Arzt?
„Die Akupunktur soll künftig nur noch von Ärzten vorge- nommen werden. Diese An- sicht vertritt der Wissen- schaftliche Beirat der Bun- desärztekammer aufgrund der Ergebnisse eines inter- nationalen Arbeitskreises unter dem Vorsitz von Pro- fessor Dr. Rudolf Frey. Wie das DEUTSCHE ÄRZTE- BLATT berichtet, hat soeben die Regierung des Schwei- zer Kantons Tessin allen Laienbehandlern, zu denen auch die Heilpraktiker zäh- len, die Anwendung von Akupunktur und Laseraku- punktur bei ihren Patienten verboten. Beide Verfahren sind aussch'ießlich den Ärz- ten vorbehaiten."
(„Berliner Morgenpost")
Beske kontra Ehrenberg
„Die Drohung von Bundesarbeits- minister Dr. Ehrenberg, das Schiedsverfahren zu ändern, wenn die Schiedsstellen in Zukunft wei- terhin bei Honorarentscheidungen die Empfehlungen der Konzertier- ten Aktion außer acht lassen, ge- fährde die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Dies erklärte Staatssekretär Prof. Dr. Fritz Bes- ke, Vorsitzender des Bundesfach-
KielerNachrichten
ausschusses Gesundheitspolitik der CDU im Deutschland-Union- Dienst. Diese Drohung stehe auch im Widerspruch zu den eigenen Äußerungen des Bundesministers in der Eröffnungssitzung der Kon- zertierten Aktion. Damals habe Eh- renberg erklärt, daß es in der Kon- zertierten Aktion nicht zu Mehr- heitsentscheidungen kommen sollte und daß keine förmlichen Abstimmungen stattfinden wür- den. Nur eine solche Verfahrens- weise sei mit dem Gesetz verein- bar.
Die Konzertierte Aktion im Ge- sundheitswesen sei ein Gremium, das einen offenen Meinungsaus- tausch und eine Diskussion der verschiedenen am Gesundheits- wesen Beteiligten ermöglichen solle, erklärte Beske. Sie habe kei- ne verbindlichen Entscheidungen zu treffen. Die Reichsversiche- rungsordnung spreche nur von Empfehlungen. Selbst für die Fäl- le, in denen die Vertreter der Kran- kenversicherung und der Ärzte- schaft den Empfehlungen zuge- stimmt haben, enthalte das Gesetz nur eine Soll-Vorschrift, in der es zudem nur die ‚angemessene' Be- rücksichtigung einer solchen ein- vernehmlichen Empfehlung ver- langt und ausdrücklich zuläßt, daß ,besonderen regionalen Verhält- nissen und besonderen Verhält- nissen der Kassenarten Rechnung getragen werden kann' ..."
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 37 vom 14. September 1978 2033