Fair Play in der Wirtschaft? –
Die Wettbewerbspolitik in Deutschland
© Kostas Koufogiorgos
Die Großen fressen die Kleinen oder Fair Play im ökonomischen Wettbewerb?
Von Dr. Marei Waidmann, Wiesbaden
Dauer 7 Stunden
Inhalt das Konzept des ökonomischen Wettbewerbs verstehen; die rechtlichen Grundlagen zur Sicherung eines funktionsfähigen Wettbewerbs kennenlernen; den Einsatz recht
licher Mittel anhand verschiedener Fallbeispiele verstehen; die Vielfalt der von Wettbe
werbsverstößen betroffenen Branchen begreifen; die gesamtwirtschaftliche Schädlich
keit von Wettbewerbsverstößen nachvollziehen können
Ihr Plus Zusatzmaterial zum Thema „Digitaler Wettbewerb als Herausforderung für die Politik“
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Fachliche Hinweise
Wettbewerbspolitik als Teil der deutschen Ordnungs- und Wirtschaftspolitik
Das Ziel der Wettbewerbspolitik ist die Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs. Die rechtliche Grundlage dazu bildet in Deutschland insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbe
schränkungen, welches regelmäßig novelliert wird, sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbe
werb. Um zu verhindern, dass Unternehmen den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt die Aufgaben der Missbrauchsaufsicht, der Fusionskontrolle und der Durchsetzung des Kartellver
bots inne.
Warum ist Wettbewerb erstrebenswert und vorteilhaft?
Ein funktionsfähiger Wettbewerb bringt – gesamtwirtschaftlich betrachtet – die besten Ergebnisse hervor. Verbraucher haben die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern, und das zu einem günsti
gen Preis. Im Wettbewerb pendelt sich der Preis eines Gutes so ein, dass er den Grenzkosten des Produzenten entspricht. Höhere Preise lassen sich auf einem wettbewerblichen Markt nicht durch
setzen. Dies ist im Interesse der Verbraucher. Zudem führt Wettbewerb dazu, dass Unternehmer sich permanent um bessere Produkte oder effizientere Produktionsmethoden bemühen müssen, und ist daher ein Motor für technischen Fortschritt.
Wettbewerb – ein Merkmal aller Branchen?
Bevor sie liberalisiert wurden, existierten in den netzgebundenen Branchen wie Energie, Post, Tele
kommunikation und Verkehr staatliche Monopole. In der Zwischenzeit sind in Europa die meisten Netzsektoren für den Wettbewerb geöffnet worden: Die ehemaligen Monopolisten wie die Deutsche Bahn oder die Deutsche Post haben Konkurrenz bekommen. Es ist unter anderem Aufgabe der Wett
bewerbspolitik, sicherzustellen, dass der Wettbewerb auch in diesen Branchen ermöglicht wird. Da in solchen Fällen ein sogenanntes „natürliches Monopol“ vorliegt und sich der Ausbau einer paral
lelen Infrastruktur nicht lohnt, muss z. B. dafür gesorgt werden, dass alle Bahnunternehmen Zugang zum Schienennetz haben.
Didaktisch-methodische Hinweise
Um dem Thema „Wettbewerbspolitik“ die Abstraktion zu nehmen und den Schülerinnen und Schü
lern* das Verständnis zu erleichtern, enthält diese Unterrichtseinheit viele aktuelle Fallbeispiele. Zu jedem thematisierten Aspekt der Wettbewerbspolitik gibt es Beispiele aus den verschiedensten Branchen – vom Lebensmitteleinzelhandel bis zur LkwProduktion. Zudem decken die vorgestellten Fälle Themen aus der Lebenswelt der Schüler ab: Es geht um Fusionen, Kartelle oder unlauteren Wettbewerb bei Produkten wie Fruchtgummi, Handys oder Autos. Die Aktualität und Relevanz des Themas auch für die Schüler selbst zeigt sich außerdem an Problemstellungen, mit denen die Wett
bewerbspolitik durch die fortschreitende Digitalisierung konfrontiert ist: Wie sollen die Wettbewerbs
hüter z. B. mit mehrseitigen Märkten umgehen, die durch PlattformUnternehmen wie Amazon oder Airbnb geschaffen wurden? Zu diesem Aspekt der Wettbewerbspolitik finden Sie interessantes Zusatzmaterial auf der beiligenden CD.
Wünschenswert ist es, dass die Schüler im Laufe der Unterrichtseinheit Perspektivwechsel vor
nehmen: Wie sieht die Wettbewerbspolitik aus Unternehmersicht aus – wie aus Verbrauchersicht?
Wie wichtig ist sie für den gesamtwirtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Zusammenhang?
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind damit immer auch Schülerinnen gemeint.
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Stundenverlauf
Stunde 1/2 Wettbewerb und seine Bedeutung für eine funktionierende Wirtschaft Intention
Die Schüler verstehen, was man unter „ökonomischem Wettbewerb“ versteht.
Ihnen wird bewusst, welchen Vorteil ein funktionierender Wettbewerb für die Gesamtwirtschaft hat.
Materialien M 1–M 2
Die Lernenden definieren anhand von M 1 den ökonomischen Wettbewerb in Abgrenzung vom allgemeinen Wettbewerbsbegriff.
Mithilfe von M 2 begreifen die Schüler die Ziele der Wettbewerbspolitik.
Stunde 3/4 Fair Play im Wettbewerb – die gesetzlichen Grundlagen der Wettbewerbspoli- tik in Deutschland
Intention Die Schüler lernen verschiedene wettbewerbsstörende Verhaltensweisen sowie die gesetzlichen Grundlagen des Wettbewerbsrechts kennen.
Materialien M 3–M 5
M 3 und M 4 beleuchten jeweils das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun
gen (GWB) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Anhand des Fallbeispiels in M 5 erwerben die Schüler ein tieferes Verständnis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Stunde 5 Gewinner und Verlierer – Konsequenzen von Wettbewerbsverstößen
Intention Die Schüler reflektieren die Folgen von Wettbewerbsverstößen für verschie
dene ökonomische Akteure.
Materialien M 6
Anhand von M 6 machen sich die Schüler die Konsequenzen von Wettbewerbs
verstößen für Unternehmen und Verbraucher bewusst.
Stunde 6/7 Das Bundeskartellamt als Hüter eines funktionsfähigen Wettbewerbs
Intention Die Schüler erkennen, dass das Bundeskartellamt in Deutschland die wichtigste Instanz für die Sicherung des funktionierenden Wettbewerbs ist.
Materialien M 7–M 10
Die Grafik auf M 7 dient als Einstieg und ermöglicht den Schülern das Verständ
nis der Tragweite von Kartellverstößen.
M 8 stellt das Bundeskartellamt als Hüter des Wettbewerbs vor.
Anhand von M 9 und M 10 erarbeiten die Schüler sich Fusionen und Kartelle als Formen des Wettbewerbsverstoßes.
Zusatz Digitaler Wettbewerb – mehrseitige Märkte als Herausforderung für die Wett- bewerbspolitik
Intention Die Schüler verstehen, dass die Digitalisierung neue Geschäftsmodelle hervor
bringt, für die eine Überarbeitung der Wettbewerbsgesetze notwendig ist.
Materialien ZM 1
Anhand des Interviews in ZM 1 wird den Schülern bewusst, wie mehrseitige Märkte funktionieren und welche Probleme diese für die Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs darstellen.
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Ergänzendes Material
Internetadressen
http://www.bundeskartellamt.de/
Auf der Internetseite des Bundeskartellamtes finden sich umfassende Informationen zur Arbeit des Amtes. Verfahren und Entscheidungen der Missbrauchsaufsicht, der Fusionskontrolle und in Kartell
fragen werden übersichtlich dargestellt. Hinweisgeber können hier anonym Insiderwissen über Kar
telle preisgeben.
Für Lehrkräfte bietet das Bundeskartellamt kostenloses Unterrichtsmaterial zur Wettbewerbspolitik an. Unter dem Link http://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/Schulmaterial/schulmaterial_
node.html stellt das Bundeskartellamt eigenes und externes Material zur Verfügung. Darunter findet sich z. B. ein motivierender Comic zur Wettbewerbsaufsicht der EU.
http://www.monopolkommission.de/
Die Homepage der Monopolkommission gibt einen guten Einblick in die Aufgaben und Themenfel
der, die von diesem Gremium bearbeitet werden. Haupt und Sondergutachten der Kommission können eingesehen und heruntergeladen werden.
https://www.handelsblattmachtschule.de/angebote/unterrichtseinheiten.html
Das Handelsblatt bietet Lehrkräften ein Portal mit Unterrichtsmaterialien rund um das Thema „Wirt
schaft“ an. Die Broschüren „Wirtschaft und Recht“ sowie „Unsere Wirtschaftsordnung“ enthalten unter anderem Materialien aus dem Handelsblatt zum Thema „Wettbewerbspolitik“. Sie können kostenfrei bestellt werden.
https://www.youtube.com/watch?v=rl73p9W7iIM/
Das Institut für Ökonomische Bildung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat hier ein Erklärvideo zum Thema „Was ist Wettbewerb?“ hochgeladen, das sich gut zum Einstieg in die Unter
richtsreihe eignet.
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M 1 Ein Kampf? Ein Wettlauf?
Ein Spiel? – Was ist ökonomischer Wettbewerb?
Es gibt sehr viele unterschiedliche Formen von Wettbewerben. Die folgenden Schlagzeilen ver- mitteln davon einen Eindruck.
Der gnadenlose Wettbewerb der Supermärkte wird noch härter
Riesengemüse- Wettbewerb im britischen
Harrogate
Deutsche Autobauer sehen sich
im Wettbewerb um E-Autos weit vorn Kunstmuseum
ruft zum Kindermalwettbewerb
auf
Wettbewerb:
Martha ist der hässlichste Hund
der Welt
Definition „Wettbewerb“ (allgemein):
Definition „ökonomischer Wettbewerb“:
Aufgaben
1. Tauschen Sie sich mit Ihrem Partner aus: Haben Sie schon einmal an einem Wettbewerb teilge-
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M 10 Die Großen fressen die Kleinen? – Edeka übernimmt Kaiser’s Tengelmann
Am 1. Januar 2017 wurde die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann unter den Konkurrenten Edeka und Rewe aufgeteilt. Dieser Einigung war ein zweijähriger Rechtsstreit vorangegangen, an dem auch das Bundeskartellamt sowie die Monopolkommission beteiligt waren.
Entscheidungen: Bundeskartellamt und Ministererlaubnis
Im Oktober 2014 teilte das Unternehmen Kaiser’s Tengelmann mit, all seine SupermarktFilialen an den Konkurrenten Edeka verkaufen zu wollen. Im April 2015 untersagte das Bundeskartellamt die Übernahme von 450 Kaiser’s TengelmannFilialen durch Edeka, da damit eine starke Einschränkung des Wettbewerbs zulasten der Verbrau
cher einhergegangen wäre. In der Regel haben die Entscheidungen des Bundes
kartellamtes bindende Wirkung, nicht jedoch in diesem Fall: Der damalige Wirt
schaftsminister Sigmar Gabriel erklärte, dass die Gemeinwohlgründe „Arbeits
platz erhalt und Beschäftigungssicherung“
sowie „Erhalt der Arbeitnehmerrechte“
die vom Bundeskartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung überwiegen, und nutzte im Jahr 2016 das Instrument der Ministererlaubnis. Damit kann ein Minister unter bestimmten Voraussetzun
gen die Entscheidung des Bundeskartell
amtes unwirksam machen.
Beschwerde durch die Konkurrenz
Die Konkurrenten Rewe, Norma und Markant legten gegen die Ministererlaubnis Beschwerde ein.
Mittlerweile wurde diese jedoch wieder zurückgenommen. So kam es schlussendlich zu einer Über
nahme der meisten infrage stehenden Kaiser’s TengelmannFilialen durch Edeka. Edeka übernahm 338 Filialen, Rewe erhielt immerhin 64 Filialen.
Beschwerde durch die Monopolkommission
Auch die Monopolkommission hatte sich vehement gegen eine Übernahme der Kaiser’s TengelmannFilialen durch Edeka ausgesprochen. Als Minister Gabriel dennoch die Erlaubnis erteilte, trat der Vorsitzende der Monopolkom
mission, Daniel Zimmer, aus Protest zurück. Die Erlaubnis erschien ihm unter dem Aspekt des Gemeinwohls als „die schlechteste aller Lösungen“. Sie schade dem Wettbewerb und sei damit auch zum Nachteil der Verbraucher, die künftig mit weniger Auswahl und höheren Preisen rechnen müssten. Auf lange Sicht sei davon auszugehen, dass die Ministererlaubnis der Beschäftigung schade. Denn Edeka habe wegen seines dichten Filialnetzes langfristig mehr Anreize zur Schließung von Filialen als irgendein anderes Handelsunternehmen.
Aufgaben
1. Erläutern Sie, was man unter der sogenannten „Ministererlaubnis“ versteht.
2. Sammeln Sie die Gründe, die für bzw. gegen ein Verbot der Übernahme sprechen.
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Information:
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbs
politik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät und aus fünf Mitgliedern besteht. Diese werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für vier Jahre berufen. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.
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Erläuterungen (M 7–M 10)
In dieser Unterrichtseinheit beschäftigen sich die Schüler mit dem Bundeskartellamt als wichtigster Instanz zur Sicherung des funktionsfähigen Wettbewerbs in Deutschland. Neben den Aufgaben der Behörde erarbeiten sich die Schüler auch Fallbeispiele, um zu verstehen, wie z. B. ein Kartellverfah
ren funktioniert und welche Strafen für beteiligte Unternehmen vergeben werden können. Anhand der Übernahme von Kaiser’s TengelmannFilialen durch Edeka begreifen die Schüler, was man unter der „Ministererlaubnis“ versteht, ohne die diese Fusion nicht möglich gewesen wäre.
Lösungen (M 7)
Zu Aufgabe 1: Anhand der Grafik lässt sich erkennen, dass die unterschiedlichsten Branchen von Kartellen betroffen sind. Als Beispiele sind hier z. B. die Lebensmittelindustrie (Bier, Wurst, Zucker etc.) aufgeführt, aber auch die Schwerindustrie (Schienen) bzw. verschiedenste weitere Produk
tions und Dienstleistungsbranchen (Automobilzulieferer, Brillengläserhersteller, Industrieversiche
rer). Es ist also prinzipiell keine Branche vor Kartellen gefeit.
Zu Aufgabe 2: Die Schüler könnten folgende Aspekte zur Aufdeckung von Kartellen nennen:
– Ein Konkurrent erfährt von dem Kartell und meldet es an die Behörden.
– Journalisten könnten ein Kartell aufdecken.
Lösungen (M 8)
Zu Aufgabe 1: Die Schüler könnten folgendes Schaubild erstellen:
Europäische Kommission
• schützt den Wettbewerb auf europäischer Ebene
• setzt die EUWettbewerbsvorschriften durch (Generaldirektion Wettbewerb)
Bundeskartellamt
• schützt den Wettbewerb in Gesamtdeutschland
• verantwortlich für: Kartellaufsicht / Missbrauchskontrolle / Fusionskontrolle Landeskartell-
behörde A
• schützt den Wettbewerb in Bundesland A
Landeskartell- behörde B
• schützt den Wettbewerb in Bundesland B
Landeskartell- behörde C
• schützt den Wettbewerb in Bundesland C
Landeskartell- behörde …
• …
Zu Aufgabe 2: Die Schüler könnten die Kronzeugenregelung sowie ihre Vor und Nachteile folgen
dermaßen beschreiben:
Kronzeugenregelung: Als „Kronzeuge“ wird ein Mitglied eines Kartells bezeichnet, das mit der auf
klärenden Behörde zusammenarbeitet und Informationen bzw. Beweise weitergibt, die zur Auf
deckung des Kartells beitragen. Abhängig davon, wie wertvoll diese Informationen für die Behörden sind, wird dem Kronzeugen die Geldbuße für die Teilnahme am Kartell ganz oder teilweise erlassen.
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V Wirtschaftspolitik und Finanzen • Beitrag 23 Wettbewerbspolitik 27 von 30
M 12 Rund ums Thema „Wettbewerbspolitik“ – Vorschlag für eine Klausur
1. Definieren Sie den Begriff „Wettbewerbspolitik“. (3 Punkte)
2. Nennen Sie zwei Gesetze, die in Deutschland einen funktionsfähigen Wettbewerb sicherstellen
sollen. (2 Punkte)
3. Am 27. September 2017 war in der „Wirtschaftswoche“ folgender Artikel zu lesen: (9 Punkte) Wegen LKW-Kartell – EU brummt Scania Millionenstrafe auf
Nach Daimler und anderen Lkw-Herstellern in Europa muss jetzt auch die VW-Tochter Scania für Verstöße gegen Kartellrecht büßen.
Die EU-Wettbewerbshüter haben den schwedischen Lkw-Hersteller Scania wegen unerlaubter Preisabsprachen mit einer Geldbuße von 880 Millionen Euro belegt. Scania, eine Tochter des VW-Konzerns, habe 14 Jahre lang mit fünf anderen Herstellern die Preise für Lastwagen abgespro- chen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Zudem sei vereinbart worden, die Kosten für die Entwicklung neuer Technologien zur Emissionsbegrenzung an die Kunden weiter- zugeben.
© dpa/rtr: 27.09.2017. Zu finden unter: http://www.wiwo.de/unternehmen/auto/wegenlkwkartelleubrummtscania
millionenstrafeauf/20384840.html (06.12.2017).
a) Fassen Sie kurz den im Zeitungsartikel dargestellten Sachverhalt zusammen. (3 Punkte) b) Nehmen Sie Stellung zu folgender Aussage: Da die Absprache der Lkw-Hersteller niemandem
Schaden zugefügt hat, sollte von einer Bestrafung abgesehen werden. (4 Punkte) c) Der dargestellte Fall wurde von der EU bearbeitet. In Deutschland ist das Bundeskartellamt
zuständig für Kartellverfolgung. Welche weiteren Aufgaben hat diese Behörde? Beschreiben
Sie diese kurz. (2 Punkte)
Hinweis: Bitte lösen Sie diese Aufgaben auf einem separaten Arbeitsblatt.
4. Kreuzen Sie an, welche Aussage korrekt ist und welche nicht. Korrigieren Sie die falschen Aussa-
gen auf einem separaten Arbeitsblatt. (6 Punkte)
Richtig Falsch
1. Wettbewerb verhindert technischen Fortschritt.
2. Wenn durch eine Fusion ein sehr großes und mächtiges Unternehmen ent
steht, dann kann dies den Wettbewerb in der betreffenden Branche emp
findlich einschränken.
3. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs dürfen Drogeriemarktketten auch Rabattgutscheine der Konkurrenz einlösen.
4. Neben der Bundeskartellbehörde gibt es in Deutschland noch Landeskar
tellbehörden und kommunale Kartellbehörden.