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Archiv "Datenschutz bei Selektivverträgen: Rösler will Regelung verlängern" (26.02.2010)

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DATENSCHUTZ BEI SELEKTIVVERTRÄGEN

Rösler will Regelung verlängern

Das Bundesgesundheitsministerium benötigt mehr Zeit für eine grundlegende gesetzliche Neuregelung – und erntet dafür Zustimmung wie auch Kritik.

D

as Bundesgesundheitsminis- terium (BMG) plant, die bis- herige Regelung zur Abrechnung von Selektivverträgen und am - bulanten Notfallbehandlungen im Krankenhaus über private Abrech- nungsstellen um ein Jahr zu ver - längern. Bundesgesundheitsminister Rösler würde sich damit sowohl über ein Urteil des Bundessozial - gerichts als auch über die Forderun- gen des Bundesdatenschutzbeauf- tragten Peter Schaar hinwegsetzen.

Schutz von Patientendaten

Das Bundessozialgericht hatte En- de 2008 verfügt, dass Krankenhäu- ser oder Vertragsärzte keine Pa- tientendaten an private Dienstleis- tungsunternehmen zur Erstellung von Abrechnungen weitergeben dürfen. Das gilt nach dem Urteil selbst dann, wenn die Patienten entsprechende Einwilligungserklä- rungen abgegeben haben. Das Ge- richt hat dies mit dem besonderen Schutz der sehr sensiblen personen- bezogenen Gesundheitsdaten be- gründet.

Weil nach dem Urteil des Bun- dessozialgerichts eine kurzfristige Änderung der Abrechnungspraxis nicht möglich war, erließ die dama- lige Große Koalition aus Union und SPD eine bis Mitte 2010 geltende Ausnahmeregelung. Der Bundes - datenschutzbeauftragte Schaar hatte damals verlangt, dass spätestens für dieses Jahr eine umfassende gesetz- liche Neuregelung geschaffen wer- den müsse.

Das Bundesgesundheitsministe- rium strebe eine grundlegende ge- setzliche Regelung dieses Bereichs an, diese sei aber „kurzfristig nicht zu erreichen“, hieß es aus dem BMG. „Deshalb haben wir uns ent-

schlossen, das bestehende und vom Datenschutzbeauftragten bisher für eine begrenzte Zeit akzeptierte Ver- fahren für ein Jahr zu verlängern“, teilte der Sprecher des Ministeri- ums, Christian Lipicki, mit.

Die Kassenärztliche Bundes - vereinigung (KBV) kritisierte das Vorgehen des Gesundheitsministe- riums. „Wir bleiben bei unseren Be- denken“, sagte KBV-Sprecher Ro- land Stahl. Der KBV-Vorstandsvor- sitzende, Dr. med. Andreas Köhler, hatte stets argumentiert, bei den privaten Rechenzentren seien die Daten gefährdet. Diese Abrech- nungsstellen böten nicht die Daten- sicherheit, wie sie der Verbund der Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährleisten könne.

Hausärzte unterstützen Rösler

Dr. med. Werner Baumgärtner, Vor- sitzender von Medi Deutschland, unterstützt in der Diskussion um den Datenschutz das Ministerium und greift zugleich die KBV an: „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung versucht, über dieses Thema ihr staatliches Monopol für Verträge mit den Krankenkassen zu sichern.“

Ähnlich argumentiert Ulrich Wei- geldt, der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, in einem Brief an Minister Rösler.

Die Grünen-Chefin Claudia Roth verweist hingegegen auf den Datenskandal bei der BKK Ge- sundheit. Der habe gezeigt, was die Weitergabe von sensiblen Pa- tientendaten an Privatunternehmen bewirken könne. Hilfskräfte eines Subunternehmers hatten medizini- sche Diagnosen abgerufen und versucht, die Krankenkasse damit zu erpressen. hil/JM/ddp

A 320 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 8

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26. Februar 2010

P O L I T I K

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