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Gemäss einer kantonalen Schätzung wird der Bettenbedarf für demenzkranke Menschen bis zum Jahr 2010 um 680 Betten und bis zum Jahr 2020 sogar um 2200 Betten ansteigen

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M 165/2003 GEF 15. Oktober 2003 44C

Motion

2643 Bichsel, Belp (SVP)

Weitere Unterschriften: 33 Eingereicht am: 16.06.2003

Überarbeitung der Kantonalen Pflegeheimplanung betreffend Erweiterungsbau Alzheimer-Heim in Belp.

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, die kantonale Pflegeheimplanung in dem Sinne zu überarbeiten, dass das Projekt eines Erweiterungsbaus des Alzheimerheims in Belp in die Planung integriert wird.

2. Die notwendigen finanziellen Mittel sind bereitzustellen.

Begründung

Der Bedarf an Pflegeplätzen für alzheimerkranke Patientinnen und Patienten ist aktuell sehr hoch und steigt ständig an. Gemäss einer kantonalen Schätzung wird der Bettenbedarf für demenzkranke Menschen bis zum Jahr 2010 um 680 Betten und bis zum Jahr 2020 sogar um 2200 Betten ansteigen. Bereits heute fehlen im ganzen Kantonsgebiet eine Vielzahl einerseits von Entlastungsplätzen anderseits von stationären Plätzen für AlzheimerpatientenInnen.

Auf dem Areal des heutigen Psychogeriatrischen-Pflegeheims Oberried besteht seit langem die Möglichkeit einen Erweiterungsbau zur Schaffung von mehr Pflegeplätzen zu realisieren.

Seit 1996 wird diesbezüglich beim Kanton interveniert.

Das bestehende Psychogeriatrische-Pflegeheim Oberried ist als öffentlich subventionierte Institution für das ganze Kantonsgebiet aufnahmepflichtig. Es arbeitet seit dem 01.01.1997 selbsttragend und benötigt keine Subventionen mehr. Der Bedürfnisnachweis für zusätzliche Pflegeplätze ist hinlänglich erbracht. Die Infrastruktur im bestehenden Heim ist auch für die Erweiterung vorhanden. Das Heim arbeitet zusätzlich als begehrtes Schulheim für angehende Krankenschwestern und hat mit vier Schulen diesbezüglich Verträge abgeschlossen. Es wirkt zudem als Kompetenzzentrum für die Weiterbildung von Personen die in andern Heimen mit der Alzheimerkrankheit konfrontiert sind. Die fachliche Kompetenz des Heimes ist hoch. Aufgrund der dringenden Notwendigkeit wird um Zustimmung zum gestellten Antrag ersucht,

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 19.06.2003

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Antwort des Regierungsrates

Die demenziellen Erkrankungen älterer Menschen in ihren verschiedenen Formen (Alzheimerkrankheit, vaskuläre Demenz, Parkinson, u.a.) sind seit längerem als ein zentrales Problem des Gesundheitswesens und der Altersversorgung erkannt. Die Häufigkeit von demenziellen Erkrankungen steigt mit dem Lebensalter an. Entsprechend der demographisch bedingten, massiven Zunahme der älteren Menschen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ist daher auch davon auszugehen, dass die Anzahl demenzkranker Menschen stark ansteigt. Die im Motionstext aufgeführten Zahlen zum zukünftigen Bedarf an Pflegeheimplätzen für demenzkranke Menschen im Kanton Bern basieren auf einer linearen Fortschreibung der heutigen Erkrankungs- und Heimeintrittsraten. Es ist bei diesen Schätzungen zu beachten, dass der tatsächliche Bedarf an Pflegeheimplätzen nicht nur von der demographischen Entwicklung, sondern auch von allfälligen zukünftigen Möglichkeiten der Prävention, der Verzögerung des Krankheitsausbruchs und des Behandlungsangebotes – insbesondere auch im ambulanten und teilstationären Rahmen – abhängt. Mit der Verstärkung der Angebote in diesen Bereichen könnte ein zusätzlicher Bedarf an Pflegeheimplätzen für demenzkranke Menschen zwar nicht vermieden, jedoch wahrscheinlich spürbar reduziert werden.

Die Verstärkung der ambulanten Betreuung und damit die Verhinderung oder Verzögerung von Pflegeheimeintritten ist auch das Ziel des Massnahmepakets, welches die Gesundheits- und Fürsorgedirektion im Rahmen der Umsetzung Alterspolitik 2005 erarbeitet. Durch zusätzliche Anstrengungen in den Bereich Prävention, Rehabilitation, ambulante Behandlung und Entlastungsmöglichkeiten für betreuende Angehörige soll die Anzahl der Pflegeheimplätze mittelfristig stabilisiert werden können. Ohne diese Massnahmen müsste der stationäre Bereich umfassend ausgebaut werden, was neben zusätzlichen Betriebs- auch massive Invesititonskosten nach sich ziehen würde.

Die mittelfristige Stabilisierung der Pflegeheimplätze ist somit auch das Ziel der Pflegeheimplanung, welche im Spätherbst 2003 dem Regierungsrat vorgelegt wird. Der grösste Teil der demenzkranken Menschen, welche auf einen Heimaufenthalt angewiesen sind, soll wie bis heute in den lokalen Alters- und Pflegeheimen betreut werden. Zudem erscheint es sinnvoll, dass zukünftig noch vermehrt alternative Wohnformen wie z.B.

dezentralen Pflegestationen oder Wohngemeinschaften für Demenzkranke betrieben werden. In kleinen, überschaubaren Einheiten, welche in der Nähe des angestammten Wohnortes liegen und die Aufrechterhaltung der sozialen Beziehungen ermöglichen, wird man den Bedürfnissen von demenzkranken Menschen am ehesten gerecht.

Selbstverständlich müssen dazu in den lokalen Alters- und Pflegeheimen die konzeptionellen, personellen und infrastrukturellen Bedingungen, welche zur Betreuung von demenzkranken Menschen notwendig sind, vorhanden sein.

Grössere, spezialisierte Heime für demenzkranke Menschen sollen auch zukünftig wie bis anhin im Kanton Bern eine Ergänzung zu den lokalen Heimen bilden. Sie betreuen jene demenzkranke Menschen, deren mit der Krankheit verbundenen Verhaltensweisen einen Aufenthalt in einem lokalen Alters- und Pflegeheim oder einer Wohngemeinschaft verunmöglichen. Im Weiteren kann ein solches Heim die gesamten Rahmenbedingungen (Infrastruktur, Konzepte, Ausbildung des Personals) ausschliesslich auf die Bedürfnisse von demenzkranken Menschen ausrichten und sich damit ein grosses Know-How der Behandlung und Betreuung dieser PatientInnen erarbeiten. Neben dem Psychogeriatrischen Heim Oberried als subventionsberechtigte Institution haben sich auch verschiedene private Heime (z.B. Haus Serena, Schönbühl; Chalet Erika, Burgdorf) speziell auf die Betreuung von demenzkranken Menschen ausgerichtet.

Der Regierungsrat ist in Anbetracht der erwähnten alterspolitischen Stossrichtung der Ansicht, dass der Bedarf nach Betreuung in einem spezialisierten Heim für demenzkranke Menschen auch zukünftig durch einige wenige Institutionen abgedeckt werden kann.

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Zur Zeit liegen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion verschiedene Anträge bezüglich der Mitfinanzierung von spezialisierten Einrichtungen für demenzkranke Menschen vor. Im Raum Bern hat neben dem Psychogeriatrischen Heim Oberried auch der Verein Region Bern ein entsprechendes Projekt eingereicht. Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, dass vom Kanton mitfinanzierte Projekte im Bereich der spezifischen Betreuung von demenzkranken Menschen untereinander koordiniert werden und – entsprechend der alterspolitischen Stossrichtung des Kantons – auch im Bereich von ambulanten, teilstationären sowie Beratungsangeboten ein wichtige Funktion übernehmen.

Vor diesem Hintergrund nimmt der Regierungsrat zu den konkreten Anträgen des Motionärs wie folgt Stellung.

1. Es ist unbestritten, dass zukünftig zusätzliche Pflegeheimplätze für demenzkranke Menschen zur Verfügung stehen müssen. Nach wie vor braucht es einige wenige Institutionen, welche sich speziell auf demenzkranke Menschen ausrichten. Das Angebot des Heims Oberried ist in dieser Hinsicht wichtig für den Kanton Bern. Der Regierungsrat erachtet es jedoch als nicht sinnvoll, einer Erweiterung des Heims zuzustimmen, ohne dass eine Abstimmung mit den übrigen Projekten, die ähnliche Ziele verfolgen, stattgefunden hat. Vielmehr ist eine mögliche Koordination mit den übrigen diesbezüglich eingereichten Projekten anzustreben. Der Antrag des Motionärs ist daher als Motion abzulehnen. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, den Antrag als Postulat entgegenzunehmen.

2. Der Motionär verlangt, dass die finanziellen Mittel zur Erweiterung der Platzzahl im Heim Oberried bereitzustellen seien. Der Regierungsrat hat mit Beschluss 0910 vom 22. Januar 2003 die Direktionen angewiesen, alle eingereichten Vorstösse mit Kostenfolgen dem Regierungsrat in ablehnendem Sinne zu unterbreiten. Dieser Beschluss erfolgte, um die gestützt auf die vom Grossen Rat im November 2001 überwiesene Sparmotion eingeleiteten Sparmassnahmen weiterzuführen. In diesem Sinne wäre der Antrag des Motionärs abzulehnen. In Konsequenz der zunehmenden Problematik bezüglich Anzahl und Betreuung von demenzkranken Menschen und der unter Punkt 1 gemachten Erwägungen ist der Regierungsrat jedoch bereit, den Antrag des Motionärs als Postulat entgegenzunehmen.

Antrag: Annahme als Postulat

an den Grossen Rat

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