• Keine Ergebnisse gefunden

20-30

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "20-30"

Copied!
11
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

VORTRAG

der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern der Erziehungsdirektion des Kantons Bern

an den Regierungsrat

zuhanden des Grossen Rates

BERN /1. ETAPPE INSEL NORD, MURTENSTRASSE 20-30

NEUBAU UNIVERSITÄT BERN, KLINISCHE FORSCHUNG UND RECHTSMEDIZIN PROJEKTIERUNGS- UND MEHRJÄHRIGER VERPFLICHTUNGSKREDIT

ZUSAMMENFASSUNG

An der Murtenstrasse 20-30 soll ein Laborneubau für das Institut für Rechtsmedizin (IRM) und das Departement für Klinische Forschung (DKF) der Universität Bern realisiert werden.

Heute befindet sich der Hauptsitz des Instituts für Rechtsmedizin im denkmalgeschütz- ten Bau des Architekten Otto Rudolf Salvisberg an der Bühlstrasse 20 in Bern. Das Ge- bäude ist nach 80 Jahren Betrieb in einem schlechten baulichen Zustand, der Standard der Labors und Arbeitsplätze ist ungenügend und es besteht kein Ausbaupotenzial für benötigte Zusatzflächen. Insgesamt ist das Institut für Rechtsmedizin auf sieben Stand- orte in der Stadt Bern verteilt. Um die betrieblichen und wirtschaftlichen Synergien der verschiedenen Fachbereiche des Instituts besser ausschöpfen zu können, ist eine Standortkonzentration zwingend. Der bisherige Standort an der Bühlstrasse soll künftig durch die naturwissenschaftlichen Fakultäten der Universität Bern genutzt werden.

Das Departement für Klinische Forschung hat ebenfalls zusätzlichen Flächenbedarf und ist auf 11 Standorte in der Stadt Bern verteilt, die teilweise zu klein oder qualitiativ unge- nügend sind. Auch hier besteht grosser Handlungsbedarf.

Die Überbauungsordnung (UeO) Murtenstrasse 10-66 in Bern vom 9. Juli 2009 legt die Rahmenbedingungen fest, um den Perimeter "Insel Nord" langfristig und in Etappen städtebaulich zu verdichten. Mit Beschluss Nr. 1830 vom 19. Januar 2009 hat der Gros- se Rat einen Kredit für den Erwerb der Liegenschaften Murtenstrasse 24 und 26 zur Landsicherung bewilligt. In der Folge konnten auch die Verhandlungen zum Kauf der Liegenschaft Murtenstrasse 30 abgeschlossen werden und der Regierungsrat hat am 4. November 2009 den entsprechenden Kredit genehmigt (RRB Nr. 1914/2009). Heute sind die Parzellen für die Überbauung je hälftig im Besitz des Kantons und der Inselspi- tal-Stiftung. Damit sind alle Liegenschaften gesichert, um eine erste Neubauetappe an der Murtenstrasse 20-30 zu realisieren.

Mit dem beantragten Kredit von 8.25 Mio. Franken soll in einem mehrstufigen Gesamt- leistungswettbewerb eine Totalunternehmung und deren Bauprojekt bestimmt und mit der Durchführung des Baubewilligungsverfahrens für den geplanten Neubau beauftragt werden. Die Behandlung des Ausführungskredits im Grossen Rat ist für das Jahr 2012 geplant.

Für die Investition kann mit Beiträgen des Bundes gerechnet werden.

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

T \OJNTERN\GR_RRV \100125_MurtenstrasseVortrag.doc Seite 1 von 11

(2)

RECHTSGRUNDLAGEN

Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförderungsgesetz UFG; SR 414.20) Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11)

Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwal- tung (OrG; BSG 152.01), Art. 33 + 50

Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191), Art. 14

Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG;

BSG 620.0), Art. 42 ff.

Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 136 ff.

3 BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTES 3.1 Ausgangslage

Das Institut für Rechtsmedizin und das Departement für Klinische Forschung haben seit langem dringenden Raumbedarf, der mit einem Neubauprojekt an der Murtenstrasse 20-30 gedeckt werden soll. Basierend auf der im Jahr 2005 durchgeführten "städtebau- lichen Planung Murtenstrasse 10-66" legt die Überbauungsordnung Murtenstrasse 10- 66 die planerischen Grundlagen für eine Verdichtung des Perimeters "Insel Nord" fest.

Der Kanton Bern und das Inselspital sind bestrebt, in diesem Bereich langfristig mög- lichst viele Flächen für spitalnahe Nutzungen realisieren zu können. Der Perimeter ist strategisch bedeutsam für die künftige räumliche Entwicklung des Inselspitals, der medi- zinischen Fakultät der Universität Bern und die damit zusammenhängenden Nutzungen.

Situation

Modellfoto städtebauliche Planung Murtenstr. 10-66 1. Etappe

Die für die Realisierung der ersten Etappe erforderlichen Grundstücke wurden vom Kan- ton Bern bereits erworben (Grundstücke Murtenstrasse 24/26 und 30) oder sind im Ei- gentum der Inselspital-Stiftung (Grundstücke Murtenstrasse 20, 22 und 28).

T \0_INTERN\GR_RRV \100125_Murtenstrasse Vortrag doc Seite 2 von 11

(3)

Für die drei im Eigentum der Inselspital-Stiftung stehenden Parzellen werden verschie- dene Modelle der Eigentumsregelung zwischen dem Kanton Bern und der Inselspital- Stiftung geprüft:

- Abgabe im Baurecht an den Kanton Bern - Verkauf an den Kanton Bern

- Landabtausch (Realersatz)

Eigentum Kanton Bern

Ausbildungszentrum Insel / Berner Fachhochschule Gesundheit / Insel parking (bestehend)

x = Eigentum Inselstiftung

Die Verhandlungen werden parallel zum Gesamtleistungswettbewerb geführt. Berech- nungsbasis ist der Verkehrswert, unter Berücksichtigung des im Rahmen der Überbau- ungsordnung kalkulierten Vorteilsausgleichs.

3.2 Bedarfsnachweis 3.2.1 Nutzungen

Im Juni 2009 haben die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, die Erziehungsdirektion, die Universität und das Inselspital festgelegt, dass im Neubau primär universitäre Nut- zungen angesiedelt werden sollen. Rund 50 Prozent der Flächen sollen dem Institut für Rechtsmedizin, die ändern 50 Prozent dem Departement für Klinische Forschung zuge- teilt werden. Der Anteil des Departements für Klinische Forschung wird je zur Hälfte für den Ersatz von Flächen auf dem Inselareal und für den Zusatzbedarf verwendet.

Im Rahmen der Möglichkeiten sind auch die Bedürfnisse von Start-up Firmen im Medizi- nalbereich zu berücksichtigen, die sowohl mit der Universität wie auch mit der Berner Fachhochschule zusammenarbeiten können.

Bei diesen Angaben handelt es sich um approximative Werte, die in der weiteren Pla- nung erhärtet werden müssen.

3.2.2 Institut für Rechtsmedizin - Rückblick

1931 bezog das damalige gerichtsmedizinische Institut seine Räumlichkeiten im heute denkmalgeschützten Bau des Architekten Otto Rudolf Salvisberg an der Bühlstrasse 20 in Bern. Gut 50 Jahre lang vermochte dieses für seine Zeit sehr fortschrittliche Laborge- bäude den Anforderungen der Rechtsmedizin zu genügen. Die Ausweitung des Dienst- leistungsangebots (Drogenanalysen, forensische Psychiatrie, Verkehrsmedizin etc.), aber auch neue Untersuchungsmethoden (DNA-Analysen, virtuelle Autopsie etc.) über- fordern das Gebäude seit Jahren zunehmend. Die bestehenden Labors und Arbeitsplät-

T:\OJNTERN\GR_RR\ \100125_Murtenstrasse Vortrag doc Seite 3 von 11

(4)

ze entsprechen nach 80-jährigem Betrieb punkto Grosse, hygienischer und klimatischer Bedingungen seit langem nicht mehr dem erforderlichen Standard.

Bereits in den 80er-Jahren war deshalb von einem Neubau an der Murtenstrasse die Rede. Zwischenzeitlich wurden mehrere Bauprojekte geplant, aber nie realisiert (Aufsto- ckung des bestehenden Hauptgebäudes, Verlagerung in einen Neubau im Bereich des Tiefenauspitals, Umbau des Spitals Jegenstorf). Im Jahr 2005 schliesslich hat der Kan- ton Bern das Baugesuch für einen Neubau an der Murtenstrasse 46/48 eingereicht. Dies veranlasste die Stadt Bern festzustellen, die planerischen Grundlagen für den Perimeter Murtenstrasse 10-66 seien ungenügend, worauf in Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern und dem Inselspital die "städtebauliche Planung Murtenstrasse 10-66" als Grund- lage für die heute rechtskräftige Überbauungsordnung durchgeführt wurde.

Heutige Situation

Mit einer Vielzahl von Provisorien wurde der Betrieb in den letzten 20 Jahren aufrechter- halten. Heute ist das Institut für Rechtsmedizin an sieben Standorten in der Stadt Bern untergebracht:

- Bühlstrasse 20 - Baltzerstrasse 1 - Baltzerstrasse 2 - Falkenplatz 16 - Falkenplatz 18 - Sulgenauweg 40 - Bubenbergplatz 4b Total Hauptnutzfläche

verschiedene Abteilungen verschiedene Abteilungen forensische Medizin

forensischer psychiatrischer Dienst forensischer psychiatrischer Dienst forensische Molekularbiologie Verkehrsmedizin

Institut für Rechtsmedizin heute, gerundet

948m2 676m2 78m2 173m2 442m2 378m2 126m2 2'800 m2 Die zersplitterte und sehr enge Unterbringungssituation mit einem ungenügenden

Raumstandard und fehlendem Ausbaupotential entspricht nicht mehr den Bedürfnissen des Instituts für Rechtsmedizin und ist betrieblich kaum mehr zu bewältigen. Die Zu- sammenführung in einem zeitgemässen Gebäude drängt sich auf.

Langfristige Entwicklung

Folgende Entwicklungen beeinflussen den Infrastrukturbedarf des Instituts für Rechts- medizin:

• Veränderte Untersuchungs- und Analysemethoden

Bildgebende Verfahren wie Tomographie und Scanning ergänzen zunehmend die klassische Autopsie.

• Erweiterung der Aufgabenbereiche

Die klassische Vorstellung einer Rechtsmedizin, die sich ausschliesslich mit der Au- topsie von Leichen beschäftigt, ist überholt. Gesellschaftliche Entwicklungen führen zu einer Erweiterung der Aufgaben des Instituts für Rechtsmedizin. Namentlich psy- chiatrische Abklärungen im Strafvollzug, Abklärungen der Fahreignung und Unter- suchungen bei Gewaltopfern stellen ganz neue Anforderungen an die Infrastruktur.

• Gesamtschweizerischer Konzentrationsprozess

Die hohe Spezialisierung der modernen Rechtsmedizin mit der notwendigen hoch- technisierten und kostspieligen Infrastruktur wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer schweizweiten Standortkonzentration führen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Standort Bern aufgrund der führenden Stellung des Instituts für Rechtsmedizin in verschiedenen Fachgebieten (z.B. Virtopsy) bestehen bleibt und seine Dienstleistungen auf zusätzliche Kantone ausweiten wird.

E \\100125_Murtenstrasse Vortrag doc Seite 4 VOR 11

(5)

- Zunahme der Forschungsaktivitäten

Die Entwicklung von neuen Methoden in der Rechtsmedizin bedingt auch eine Aus- weitung der Forschungsaktivitäten.

- Bedarf

Die Bereinigung der heutigen Unterbringungssituation und die oben skizzierten Entwick- lungen führen zu einem zusätzlichen Flächenbedarf:

- Flächen heute 2'800 m2

- Nachhol- und Entwicklungsbedarf 1'400 m2

Total künftiger Bedarf Hauptnutzfläche Institut für Rechtsmedizin 4'200 m2 Davon betreffen rund 50 Prozent Büroflächen, 35 Prozent Laborflächen und 15 Prozent Labornebenflächen.

3.2.3 Departement für Klinische Forschung (DKF) Rückblick

Ursprünglich fand die Forschungstätigkeit im Bereich klinische Forschung vorwiegend in den Räumlichkeiten der einzelnen Kliniken des Inselspitals statt. Die Ausrüstung vieler kleiner, dezentraler Forschungseinheiten mit moderner Forschungsinfrastruktur ist je- doch unökonomisch und führt zu Doppelspurigkeiten beim Gerätepark und dessen pro- fessioneller Betreuung. Zwischen patientenorientiertem Klinikalltag und wissenschaftli- chen Forschungsprojekten gibt es zudem betriebliche Konflikte. Deshalb verfolgt das Universitätsspital seit längerem die Strategie, die verstreuten klinischen Forschungs- einheiten zu grösseren Forschungszentren zusammenzufassen. Der Forschungstrakt in der Kinderklinik und das Laborgebäude an der Murtenstrasse 35 bilden bereits zwei räumliche Schwerpunkte. Mit der Gründung des Departements für Klinische Forschung im Jahr 1994 hat die medizinische Fakultät die Anstrengungen für eine konzentrierte, koordinierte und professionell optimal unterstützte Forschung erhöht.

Heutige Situation

Das Departement für Klinische Forschung ist auf elf Standorte verteilt:

Inselareal

- Murtenstrasse 35 3'200 m2

- Kinderklinik 1700m2

- Murtenstrasse 31 1750m2

- Freiburgstrasse 3, Pavillon 52 417m2

- Sahlihaus 1 380 m2

- Sahlihaus 2 290 m2

- Augenklinik 42 m2

- Poliklinik Trakt 1 Labors 39m2

Total Hauptnutzfläche Inselareal 7'818 m2

Externe Standorte

- Bern, Tiefenaustrasse 120C 606m2

- Bern, Stauffacherstrasse 141 600 m2

Total Hauptnutzfläche Aussenstandorte 1'206 m2

Zusätzlich Murtenstrasse 50 (im Bau, bereit ab 2011) 800m2 Total Hauptnutzfläche DKF ab 2011, gerundet 9'800 m2 Viele dieser Standorte genügen qualitativ den heutigen Anforderungen an Forschungs- infrastrukturen bei Weitem nicht. Sie bieten zudem kein Ausbaupotential.

T \0_INTERN\GR_RR\ \100125_MurtenstrasseVortragdoc Seite 5 VOH 11

(6)

Langfristige Entwicklung

Die klinische Forschung ist essentiell für ein Universitätsspital und integraler Bestandteil des Leistungsauftrags der medizinischen Fakultät. In der betrieblichen Strategie 2012 der Universität Bern hat die klinische Forschung mit einem Schwerpunktthema und meh- reren Profilierungsthemen einen hohen Stellenwert. Die medizinische Dienstleistung ist zunehmend auf die Erkenntnisse aus der klinischen Forschung angewiesen. Die klini- sche Aktivität des Inselspitals wird in den nächsten Jahren tendenziell um rund 6 Pro- zent jährlich zunehmen und die klinische Forschung wächst entsprechend. Die ange- nommene Wachstumsrate wird von externen Institutionen bestätigt, unter anderem vom Schweizerischen Nationalfonds.

Alle Ärzte des Inselspitals sind verpflichtet, eine eigene akademische Aktivität in der Forschung und Lehre zu betreiben. Die klinische Forschungstätigkeit spielt auch eine zentrale Rolle bei der Ausbildung von Doktorierenden und Post-Doktorierenden der Uni- versität Bern und bei der Nachwuchsförderung von zukünftigen ärztlichen Führungskräf- ten. Ganz allgemein bildet sie das Rückgrat für die künftige Entwicklung des Medizinal- standortes Bern.

Damit die Universität und das Inselspital als Universitätsspital im nationalen und interna- tionalen Wettbewerb um Mittel für die klinische Forschung bestehen können, sind sie auf eine gute Forschungsinfrastruktur angewiesen. Heute ist diese Infrastruktur ungenügend und das Departement für Klinische Forschung hat dringenden Bedarf an zusätzlichen Forschungsflächen in unmittelbarer Nähe des Universitätsspitals. Im Rahmen der räum- lichen Strategie des Inselspitals wird die Kernzone des Inselareals primär für patienten- nahe Prozesse genutzt. Forschungsflächen sollen an den Randzonen des Areals ange- siedelt werden.

- Bedarf

Der künftige Infrastrukturbedarf des Departements für Klinische Forschung setzt sich aus mehreren Parametern zusammen: Durch die obgenannten Entwicklungen entsteht bis 2015 ein Mehrbedarf von rund S'OOO m2 Hauptnutzfläche. Zudem sieht die räumliche Strategie des Departements für Klinische Forschung im Rahmen der Konzentrationsbe- strebungen vor, kleinere Forschungseinheiten zusammenzufassen und aus der Kernzo- ne des Inselspitals auszulagern. Im Bereich der klinischen Forschung ist das Wort Syn- ergie mehr als angebracht. Die kostspielige Infrastruktur und die hoch qualifizierten Spe- zialisten können von unterschiedlichen Forschergruppen beansprucht werden. Dabei werden auch eine interdisziplinäre Arbeitsweise und der fachliche Austausch unter den Wissenschaftlern gefördert.

Dazu kommt der Ersatz von bestehenden Flächen, da sie den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen, so beispielsweise der Pavillon an der Tiefenaustrasse 102C, der in einem desolaten baulichen Zustand ist.

Total Departement für Klinische Forschung IST ca. 10'000 m2 Zusatzbedarf Departement für Klinische Forschung ca. 3'000 m2 Total künftiger Bedarf Hauptnutzfläche DKF ca. 13'000 m2 Davon betreffen rund 60 Prozent Laborflächen, 30 Prozent Büroflächen und 10 Prozent weitere Nutzungen wie Seminarräume etc.

Ein Teil des zusätzlichen Flächenbedarfs des Departements für Klinische Forschung wird mit einer zugeteilten Hauptnutzfläche von rund 800 m2 in dem sich im Bau befin- denden Laborneubau des Inselspitals an der Murtenstrasse 50 gedeckt.

Mit dem vorliegenden Projekt sollen rund 2'000 m2 Hauptnutzfläche für die Konzentration oder den Ersatz von bestehenden Forschungsflächen und weitere 2'000 m2 Hauptnutz- fläche für die Deckung des Zusatzbedarfs des Departements für Klinische Forschung geschaffen werden.

T \0_INTERN\GR_RR\ \100125_Murtenstrasse Vortrag doc Seite 6 VOD 11

(7)

3.2.4 Zusammenfassung Bedarfsnachweis

Insgesamt besteht für die Bedürfnisse des Instituts für Rechtsmedizin, des Departe- ments für Klinische Forschung und von Start-up Firmen und weiteren Drittmittel-Institu- tionen im Medizinalbereich ein klarer Nachfrageüberhang.

Da es sich um ein weitgehend nutzungsneutrales Gebäude handelt und eine grosse Nachfrage nach Forschungsflächen in unmittelbarer Nähe zum Universitätsspital aus- gewiesen ist, können allfällige Schwankungen in der prognostizierten Entwicklung des einen oder anderen Nutzers ausgeglichen werden. Die gemeinsame Nutzung von For- schungsinfrastrukturen wird es ermöglichen, Synergien zwischen den einzelnen Nutzern im Gebäude voll auszuschöpfen.

3.3 Projektierung

Mittels Gesamtleistungswettbewerb wird ein Totalunternehmerangebot mit einem Bau- projekt gewählt. Zusätzlich soll die Totalunternehmung mit dem Baubewilligungsverfah- ren beauftragt werden, um eine höhere Sicherheit in Bezug auf Kosten, Termine und Ri- siken zu erreichen. Die Durchführung eines Gesamtleistungswettbewerbs hat bei diesem Projekt den wesentlichen Vorteil, dass sämtliche Aspekte, von der Planung zur Realisie- rung, bereits in der Wettbewerbsphase in die Projekte einfliessen. Die ausführenden Un- ternehmungen sind bei den Totalunternehmerangeboten verbindlich integriert und der Zuschlag kann gestützt auf das umfassende Angebot erteilt werden.

Wenn die Baubewilligung vorliegt und der Ausführungskredits bewilligt ist, werden die bestehenden Gebäude an der Murtenstrasse 20-30 abgebrochen.

Realisiert werden soll ein weitgehend nutzungsneutrales Laborgebäude. Die neu ge- schaffene Überbauungsordnung erlaubt eine Gebäudehöhe von 33 Metern. Dies ent- spricht oberirdisch einer Fläche von rund 8'200 m2 Hauptnutzfläche. Die erforderlichen Nebenräume und Parkplätze sollen in den Untergeschossen untergebracht werden. Die Gesamtkosten werden auf rund 120 Mio. Franken geschätzt (Grobkostenschätzung 30 Prozent). Darin nicht enthalten sind Kosten für Hauptnutzflächen in allenfalls zusätzli- chen Untergeschossen. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Projektierung geprüft.

Gemäss Überbauungsordnung sind im Erdgeschoss entlang der Murtenstrasse Publi- kumsnutzungen vorgeschrieben. Eine Anbindung an das Versorgungsnetz des Inselare- als wird im Rahmen der Projektierung überprüft.

Der sehr knappe, durch die Gleisanlagen und die Hauptverkehrsachse begrenzte Bau- perimeter bietet kaum Platz für die Baustelleninstallation. Zudem schliesst der Neubau an bestehende Gebäude an, die während der Grossbaustelle entsprechend geschützt werden müssen. Dies alles stellt höchste Anforderungen an die Baustellenlogistik und erfordert vom Totalunternehmer eine äusserst sorgfältig geplante Umsetzung.

Die bestehenden Standorte des Instituts für Rechtsmedizin und des Departements für Klinische Forschung, welche durch den Neubau tangiert werden, sollen aufgehoben oder anderen kantonalen Nutzungen zugeführt werden. Mietobjekte werden nach Mög- lichkeit aufgegeben. Die künftige Nutzung eigener Objekte wird im Rahmen der strategi- schen Planungen der Universität 3012 und des Inselspitals bestimmt.

3.4 Nachhaltigkeit

Mit dem geplanten Neubau können die strategischen Grundsätze für das kantonale Im- mobilienmanagement gemäss RRB Nr. 1885/2006 eingehalten werden.

T \0_INTERN\GR_RFN \100125_MurlBnstrasse Vortrag doc Seite 7 VOM 11

(8)

Folgende Punkte stehen dabei im Vordergrund:

Gesellschaft

Der Neubau trägt zu einer Stärkung des Universitätsspitals massgeblich bei. Er deckt dringenden Raumbedarf und entspricht den Entwicklungsprognosen der medizinischen Fakultät, der räumlichen Strategie 3012 der Universität und der mittelfristigen Investiti- onsplanung MIP+ des Teilportfolios Universität. Das Areal wird städtebaulich aufgewer- tet. Die ganze Anlage wird hindernisfrei gebaut, im Erdgeschoss sind öffentliche Nut- zungen vorgesehen. Die hervorragende Lage in unmittelbarer Nähe zum Inselareal und zur medizinischen Vorklinik auf dem Bühlplatzareal erleichtert Mitarbeitenden, ihre Mehr- fachrolle als Ärzte und Ärztinnen, Ausbildner und Forschende wahrzunehmen.

Wirtschan

Die Ausnützung des strategisch sehr gut gelegenen Standorts wird mit dem Neubau mehr als verdoppelt. Mit den entstehenden Synergien bei Infrastrukturen und Personal können betriebliche Einsparungen erzielt werden. Der Neubau wird konsequent nach den Vorgaben der Systemtrennung erstellt. Durch die Bauteiltrennung und die nut- zungsneutralen Dimensionen bleibt das Gebäude langfristig flexibel anpassbar an ver- änderte Raumbedürfnisse.

Umwelt

Durch den gut erschlossenen Standort wird die Mobilität klein gehalten. Mit der Ausfüh- rung im Standard Minergie-P-Eco zeichnet sich der Neubau durch einen tiefen Energie- verbrauch und eine geringere Umweltbelastung aus. Für die Realisierung soll nach Mög- lichkeit Holz als erneuerbarer, nachwachsender und CO2-neutraler Rohstoff verwendet werden.

3.5 Projektbewertung "Investitionsprioritäten aus Wachstumsoptik"

Das Investitionsvorhaben wurde 2008 im Rahmen des Mitberichtsverfahrens zum Kauf der Liegenschaften Murtenstrasse 24/26 von der Volkswirtschaftsdirektion nach dem Raster "Investitionsprioritäten aus Wachstumsoptik" beurteilt. Die Priorisierung der Rea- lisierung wird als hoch eingestuft.

3.6 Auswirkungen und Folgen bei Ablehnung des beantragten Projektierungskredits Erhält das Institut für Rechtsmedizin in den nächsten Jahren keine geeigneten Flächen als Ersatz für die qualitativ mangelhaften Räumlichkeiten am Hauptsitz und für die Zu- sammenführung der weit über das Stadtgebiet verstreuten Subeinheiten, ist die Effizienz und Effektivität der forensischen Arbeiten auf dem Platz Bern - mit dem aktuellen Ein- zugsgebiet der Kantone Bern, Aargau und Solothurn sowie dem deutschsprachigen Teil des Wallis - gefährdet. Auch die weltweit führende forensische Forschung (in den 90er- Jahren DNA-Analysen, danach bildgebende Verfahren in der Rechtsmedizin, Virtopsy) wäre gefährdet. Der durch den prognostizierten Zuwachs entstehende Flächenbedarf müsste an noch mehr Standorten in Zumiete gedeckt werden.

Die zahlreichen Standorte des Departements für Klinische Forschung müssten weiterhin als betrieblich unökonomische Kleineinheiten betrieben werden. Die im Kernbereich des Inselspitals untergebrachten klinischen Forschungseinheiten blockieren den rationellen Ausbau des Klinikbereichs. Räumliche Konflikte zwischen Klinik und Forschung würden bestehen bleiben.

Die klinische Forschung könnte sowohl qualitativ wie quantitativ kaum wachsen, da vor allem Drittmittel ausbleiben würden. Fördergelder aus dem In- und Ausland gehen verlo- ren. Die Lehre und Forschung, aber auch die hoch spezialisierte Dienstleistung des In- selspitals als Universitätsspital würde mittel- bis langfristig an Bedeutung verlieren.

T \0_INTERN\GR_RR\ M00125_Murtenstrasse Vortrag doc Seite 8 VOR 11

(9)

FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN 4.1 Kosten und Finanzierung; neue Ausgaben

Preisstand 1. Oktober 2009, 122.0 Punkte a) Kostenübersicht

Gesamte Projektierungskosten - Erarbeitung Grundlagen - Gesamtleistungswettbewerb - Baubewilligungsverfahren

abzüglich bereits bewilligte Vorprojektierungskosten gemäss Art. 143 Abs. 3 FLV (RRB vom 10. März 2010) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 143 FLV

Zu bewilligender Projektierungskredit

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

8'250'OOQ, 1'100'000, 6'440'000, 710'000.

- Fr. rOOO'OOO.--

Fr. 7'250'000.-

Fr. 7'250'000.

Es handelt sich um einmalige und neue Ausgaben gemäss Art. 46 und 48 Abs. 2 Bst. a FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

b) Finanzierung

Das vorliegende Geschäft ist in der Voranschlags-, Aufgaben- und Finanzplanung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion vorgesehen. Es handelt sich um einen mehrjähri- gen Verpflichtungskredit (Art. 50 Abs. 3 FLG) für Projektierungskosten, der mit den in Ziffer 4 des Beschlussentwurfs erwähnten Zahlungstranchen, vorbehaltlich der Geneh- migung der jährlichen Voranschläge, abgelöst wird.

Für die universitären Nutzungen kann gemäss Artikel 18 ff. des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförderungsgesetz) mit Investitionsbeiträgen des Bundes von maximal 30 Prozent gerechnet werden. Genauere Angaben über die Beitragshöhe werden zum Zeitpunkt des Kreditantrags an den Grossen Rat für den Ausführungskredit möglich sein.

4.2 Folgekosten und personelle Auswirkungen

Durch die Planung entstehen keine Folgekosten. Der Ausführungskredit wird dem Gros- sen Rat 2012 vorgelegt.

TERMINE

Gesamtleistungswettbewerb: 2010 / 2011 Vorlage Ausführungskredit an Grossen Rat: 2012 Baubewilligungsverfahren: 2012 Ausführungsplanung / Realisierung: 2013-2017

T \0_INTERN\GR_RRV \100125_MurtenstrasseVortrag.doc Seite 9 von 11

(10)

ANTRAG

Aus den dargelegten Gründen beantragen wir, dem beiliegenden Beschlussentwurf zu- zustimmen.

BEILAGEN Beschlussentwurf

Bern, 25. Januar 2010 BAU-, VERKEHRS- UND

ENERGIEDIREKTION Die Direktorin

rbara Egg/r-^enzer/Regierungsrätin

ERZIEHUNGSDIREKTION Der Direktor

. 7- t

Bernhard Pulver, Regierungsrat

Zusatzauskünfte erteilen:

- Kantonsbaumeister:

- Abteilungsleiter Projektmanagement 2 / AGG:

- Amtsleiter Amt für Hochschulen / ERZ:

Giorgio Macchi Marcel Herzog Jakob Locher

Tel. 031 6333412 Tel. 031 633 34 70 Tel. 031 633 84 06

T \OJNTERN\GR_RR\. M00125_Murtenstrasse Vortrag.doc Seite 10 von 11

(11)

Zusätzliche Beilagen in den Akten der Steuerungskommission

- Raster "Investitionsprioritäten aus Wachstumsoptik"

T:\0_INTERN\GR_RRY \100125_Murtenstrasse Vortrag doc Seite 11 VOH 11

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Vortragende sind Cana Bilir-Meier, Hannah Darabi, Anna Ehrenstein, Anna-Catharina Gebbers, Gabriele Genge, Boaz Levin, Kerstin Meincke, María Inés Plaza Lazo und Steffen Siegel..

Doch ich merke jeden Tag, wie sehr mir eine liebe Partnerin (aus der Um- gebung?) an meiner Seite fehlt. Gerne möchte ich noch mal zu jemandem gehö- ren und WIR sagen können,

Doch ich merke jeden Tag, wie sehr mir eine liebe Partnerin (aus der Um- gebung?) an meiner Seite fehlt. Gerne möchte ich noch mal zu jemandem gehö- ren und WIR sagen können,

Doch ich merke jeden Tag, wie sehr mir eine liebe Partnerin (aus der Um- gebung?) an meiner Seite fehlt. Gerne möchte ich noch mal zu jemandem gehö- ren und WIR sagen können,

Q 3 2 Bern; Erwerb der Liegenschaft Murtenstrasse 32 im Rahmen des Neubauprojekts Murtenstrasse 20-30; Einjähriger Verpflichtungskredit..

Le bâtiment sera démoli, ce qui libérera une surface permettant d'une part d'aménager le chantier du bâtiment de la Murtenstrasse 20-30 de la meilleure manière possible et à

An der Murtenstrasse 20–30 in Bern soll unter kantonaler Bauherrschaft ein Neubau für das Institut für Rechtsmedizin (IRM) und das Departement für Klinische Forschung (DKF) der

[r]