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Archiv "Sozialversicherung: Rechengrößen für 2006" (18.11.2005)

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as Bundeskabinett hat am 2. November 2005 die Verordnung über maß- gebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 beschlossen.

Die Rechengrößen der So- zialversicherung orientieren sich an der Einkommensent- wicklung im Jahre 2004 in Höhe von 0,42 Prozent in den alten und 0,51 Prozent in den neuen Bundesländern. Für die Fortschreibung der bundes- einheitlich geltenden Jahres-

arbeitsentgeltgrenzen in der Gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV) ist die bun- deseinheitliche Einkommens- entwicklung in Höhe von 0,45 Prozent maßgebend.

Die für die allgemeine Ren- tenversicherung relevante Bei- tragsbemessungsgrenze für das Jahr 2006 wird im Westen 5 250 Euro/Monat betragen (2005:

5 200 Euro). Bis zu diesem Wert wird das Gehalt zur Be-

rechnung des Beitrags in die Rentenversicherung zugrun- de gelegt. Die Beitragsbemes- sungsgrenze Ost beträgt 4 400 Euro/Monat. Dieser Betrag entspricht wegen der geringen Lohnentwicklung in 2004 und der gesetzlichen Rundungsre- gelung dem des Jahres 2005.

Die Beitragsbemessungs- grenze für die Arbeitslosen- versicherung entspricht der für die Rentenversicherung.

Die so genannte Bezugs- größe, die für Berechnung vie-

ler Werte in der Sozialversi- cherung von Bedeutung ist – zum Beispiel für die Festset- zung der Mindestbeitragsbe- messungsgrundlage für frei- willige Mitglieder in der GKV und für die Beitragsberech- nung von versicherungspflich- tigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversiche- rung –, wird für das Jahr 2006 auf 2 450 Euro/Monat (West) und 2 065 Euro/Monat (Ost)

festgesetzt. In der GKV gilt ei- ne einheitliche Bezugsgröße für Ost und West in Höhe von 2 450 Euro/Monat.

Die Versicherungspflicht- grenze in der GKV wird an die Entwicklung der Brut- tolöhne und -gehälter der Ar- beitnehmer angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2006 wird auf 47 250 Euro festgesetzt (monatlich:

3 937,50 Euro). Die Grenze markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der GKV pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl, in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversi- cherung zu wechseln. Die Grenze entspricht dem Wert von 75 Prozent der Beitrags- bemessungsgrenze in der Ren- tenversicherung. Für Arbeit-

nehmer, die bereits am 31.

Dezember 2002 wegen der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Über- schreitens der danach festge- setzten Jahresarbeitsentgelt- grenze versicherungsfrei wa- ren, wird die Jahresarbeits- entgeltgrenze für das Jahr 2006 42 750 Euro betragen.

Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgren-

ze in der GKV. JF

V E R S I C H E R U N G E N

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 46⏐⏐18. November 2005 [83]

Rechengrößen der Sozialversicherung (in Euro)

2005 2006

West Ost West Ost

Monat Jahr Monat Jahr Monat Jahr Monat Jahr Beitragsbemessungsgrenze 5 200 62 400 4 400 52 800 5 250 63 000 4 400 52 800 Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze 6 400 76 800 5 400 64 800 6 450 77 400 5 400 64 800 Knappschaft

Beitragsbemessungsgrenze 5 200 62 400 4 400 52 800 5 250 63 000 4 400 52 800 Arbeitslosenversicherung

Versicherungspflichtgrenze 3 900 46 800 3 900 46 800 3 937,50 47 250 3 937,50 47 250 Kranken- und

Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenze 3 525 42 300 3 525 42 300 3 562,50 42 750 3 562,50 42 750 Kranken- und

Pflegeversicherung

Bezugsgröße 2 415 28 980 2 030 24 360 2 450 29 400 2 065 24 780

Geringfügigkeitsgrenze 400 400

vorläufiges Durchschnitts- 29 569 29 304

entgelt/Jahr

Sozialversicherung

Rechengrößen für 2006

Routinemäßige Anpassungen

Rechtsschutz

Nicht immer sinnvoll

Knapp 20 Millionen Rechts- schutzverträge existieren in Deutschland. Doch nicht jede Police hält das, was sich der Kunde von ihr verspricht.

„Die Rechtsschutzversiche- rung gehört nicht zu den un- bedingt notwendigen Verträ- gen“, meint Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn gera- de das, was richtig Kosten ver- ursache, sei nicht versicher- bar. Dazu zählten Fälle aus den Bereichen Familienstrei- tigkeiten um das Erbe oder Scheidung. Die Rechtsschutz- versicherung leiste auch dann nicht, wenn es Streitigkeiten um eine Baufinanzierung oder den Grundstückskauf geht.

Aber: Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, für den lohnt die Verkehrsrechts- schutz-Versicherung.Auch der Berufsrechtsschutz ist sehr sinnvoll.

Meist bieten die Rechts- schutzversicherer „Pakete“ an.

Die billigsten Anbieter verlan- gen rund 200 Euro im Jahr für ein Bündel aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Die teuersten Anbieter verlangen die doppelte Prämie.

Wer eine Police mit Selbst- behalt – in der Regel 150 Eu- ro je Fall – abschließt, kommt mit rund 20 Prozent billi- ger weg. Außerdem gewäh- ren die Gesellschaften Ra- batt auf länger laufende Ver- träge. „Es gibt auch günstige Single-Policen“, erklärt Ste- phan Schweda vom Gesamt- verband der Deutschen Versi- cherungswirtschaft. Auch Al- leinerziehende, Senioren oder Beamte können mit Sonderta- rifen rechnen.

Wer eine Rechtsschutzver- sicherung abgeschlossen hat, muss sich drei Monate Warte- zeit genehmigen, bis er in den Vertrag einsteigen darf. Wer zu oft klagt, dem kann die Versicherung gemäß Allge- meinen Geschäftsbedingun-

gen kündigen. rco

Quelle:BMGS

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