das gilt insbesondere auch für die Tupfer bei Wischdesinfektionen — einem anerkannten Sterilisations- prozeß unterworfen wurden. Der Nachweis der Keimfreiheit unmittel- bar vor Verwendung der Materialien läßt sich nicht fordern. Der Hinweis auf einen „anerkannten Sterilisa- tionsprozeß" schließt die regelmäßi- ge Uberprüfung dieses Sterilisa- tionsverfahrens ein (zum Beispiel mittels biologischem Indikator nach DIN 58946).
Eine erneute Kontamination muß verhindert werden. Deshalb soll die Öffnung der Ampullen und der steril verpackten Instrumente unmittelbar vor der Injektion erfol- gen (siehe auch Urteil des BGH vom 03. 11. 1981; VI ZR 119/80).
Eine Stichinzision vor intraarti- kulären Injektionen ist abzulehnen.
Bei Punktionen wäre nur dann ein Vorteil der Stichinzision zu erwar- ten, wenn die so gesetzte Hautwun- de schneller heilen würde als der Stichkanal.
Auch bei Verwendung kleinster Injektionsnadeln sind Entstehung und Verlagerung von Hautstanzzy- lindern nach neueren Untersuchun- gen praktisch nicht vermeidbar (4).
Die Deponierung des Haut- stanzzylinders in das Subkutangewe- be wurde kontrovers beurteilt. Da- durch kann die Verlagerung von Ge- webspartikeln in das Gelenk nicht si- cher verhütet werden; verschiedent- lich wurden auch Unverträglich- keitserscheinungen beobachtet.
Zu 7.: Nach der Injektion
Wesentliche Funktion des Wundschnellverbandes ist es, die Kleidung vor Verunreinigung zu schützen.
Nach der intraartikulären Injek- tion oder Punktion soll der behan- delnde Arzt dem Patienten mittei- len, wie dieser den Behandler bei eventuellen Komplikationen (vor al- lem an Wochenenden) erreichen kann, oder an wen er sich bei dessen Verhinderung wenden soll. Denn die frühestmögliche Erfassung einer Komplikation nach intraartikulärer Injektion oder Punktion ist für Be- handlung und Behandlungsergebnis der Komplikation entscheidend.
Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf das Literaturverzeichnis im Sonderdruck, zu beziehen über die folgenden Anschriften.
Mitglieder der Arbeitsgruppen:
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie und Berufsverband der Ärzte für Orthopädie:
W. Blauth, Orthopäde (Kiel); K. 0. Gunder- mann, Hygieniker (Kiel), A. Härle, Ortho- päde (Münster), P. Heeg, Hygieniker (Tü- bingen), B. Herbrand, Jurist (München), G.
Holfelder, Orthopäde (Frankfurt), C. Hol- land, Orthopäde (Emmerich), H. H. Mat- thiass, Orthopäde (Münster), M. Reichen- bach, Chirurg (München), F. Schilling, Rheumatologe (Mainz), H. G. Sonntag, Hy- gieniker (Heidelberg), H. Wartensleben, Jurist (Stolberg), W. Weissauer, Jurist (Nürnberg), B. Wille, Hygieniker (Lich).
Arbeitskreis für Krankenhaushygiene:
E. Beck, Unfallchirurg (Innsbruck), A. Ber- nau, Orthopäde (Tübingen), E. Brucken- berger, Niedersächsisches Sozialministe- rium (Hannover), H. Contzen, Unfallchirurg (Frankfurt), U. Hartenauer, Anästhesist (Münster), P. Heeg, Hygieniker (Tübin- gen), G. Holfelder, Berufsverband der Ärz- te für Orthopädie (Frankfurt), U. Heim, AO- International (Muri), K. H. Jungbluth, Unfallchirurg (Hamburg), H. Kuderna, Unfallchirurg (Wien), P. Matter, Unfallchir- urg (Davos), J. Poigenftirst, Unfallchirurg (Wien), J. Sander, Hygieniker (Hannover), H. G. Sonntag, Hygieniker (Heidelberg), K.
Schalkhäuser, Berufsverband der Urolo- gen (Dorfen), K Schwernmle, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (Gießen), H.
Schwarz, Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie (Schlieren), F. Seidler, Haupt- verband der gewerblichen Berufsgenos- senschaften (Mainz), H.-P. Werner, Hygie- niker (Mainz).
Korrespondenzanschriften:
Professor Dr. med.
Gerhard Rompe
Abteilung für Physiotherapie und Sportorthopädie
der Universität Heidelberg Schlierbacher Landstraße 200 a 6900 Heidelberg-Schlierbach Dr. med. Hans Rudolph Leiter des Arbeitskreises für Krankenhaushygiene II. Chirurgische Klinik
Diakoniekrankenhaus Rotenburg Elise-Averdieck-Straße 17 2720 Rotenburg (Wümme)
Herpes simplex genitalis:
Aciclovir überlegt einsetzen!
Die ersten Episoden des Herpes simplex genitalis sollten sofort nach Diagnose mit oralem Aciclovir be- handelt werden. Bei den meisten Pa- tienten mit rezidivierendem Genital- herpes wird eine systemische Aciclo- virtherapie jedoch nicht empfohlen.
Bei bestimmten Patienten mit schweren oder lang andauernden Rezidiven, assoziiert mit langen pro- dromalen Perioden (länger als zwölf bis 24 Stunden) oder systemischen Komplikationen, wie Erythema multiforme und Eczema herpeti- cum, kann durch orale Therapie, be- ginnend direkt nach Auftreten der Symptome, ein nachweisbarer Er- folg erreicht werden.
Bei den meisten Patienten kön- nen durch eine Langzeit-Therapie häufig wieder auftretende Rezidive unterdrückt werden. Da jedoch die Erfolge der Langzeittherapie über ein Jahr hinaus noch nicht gesichert sind, sollte die Suppressionstherapie zumindest einmal im Jahr zur Über- prüfung der Rezidivsymptome un- terbrochen werden.
Aciclovir wurde bisher hinsicht- lich der Sicherheit während der Schwangerschaft noch nicht adäquat untersucht und sollte Schwangeren nur verordnet werden, wenn die po- tentiellen Vorteile die Risiken über- wiegen. Eine sorgfältige Beurteilung der Schwere der Erkrankung, eine genaue Diagnose unter Ausschluß anderer Ursachen der Genitalläsio- nen sollten sicherstellen, daß das Medikament nur eingesetzt wird, wenn es wirklich von Nutzen sein kann Lng
Sacks, S. L.: The role of oral acyclovir in the management of genital herpes sim- plex, CMAJ 136 (1987) 701-707 Dr. Stephen L. Sacks, Division of Infec- tious Diseases, University of British Co- lumbia, 2211 Wesbrook Mali, Vancouver, BC V6T 1W5, Kanada
A-84 (40) Dt. Ärztebl. 85, Heft 3, 21. Januar 1988