nter dem ehrgeizigen Titel
„Die Zukunft der europäi- schen Gesundheitspolitik“
fand Ende Oktober im Europa-Parla- ment in Brüssel eine öffentliche An- hörung statt. Der Ausschuß für Um- weltfragen, Volksgesundheit und Ver- braucherschutz hatte die Sitzung ein- berufen, die zweite seit 1993. Im sel- ben Jahr hatte die öffentliche Ge- sundheit erstmals, im Vertrag von Maastricht, offiziell Eingang in die Europapolitik gefunden.
Seither sind acht Aktionspro- gramme zu spezifischen Erkrankun- gen erarbeitet worden, von denen fünf bereits laufen: die Aktionsprogram- me zur Prävention von AIDS und an- deren übertragbaren Erkrankungen, Krebsbekämpfung, Suchtprävention und Gesundheitsförderung sowie ein Programm zur Gesundheitsberichter- stattung. Drei weitere Programme zu seltenen Krankheiten, durch Umwelt- verschmutzung bedingte Erkrankun- gen sowie zur Unfallverhütung wer- den im Europa-Parlament und im Mi- nisterrat beraten. Vertraglich festge- legtes Ziel europäischer Gesundheits- politik ist es ferner, sicherzustellen, daß Fragen der öffentlichen Gesund- heit auch in anderen Politikbereichen berücksichtigt werden. Daß dies eine echte Herausforderung ist, dürfte die BSE-Krise belegt haben, wo Interes- sen des Gesundheitsschutzes auf die der Agrarwirtschaft prallten. Gerade dieser Fall macht aber auch deutlich, daß ein europaweit einheitliches Vor- gehen in einigen Bereichen unver- meidbar ist.
Die Konzentration auf diesen
„europäischen Mehrwert“ soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig eine größere Rolle spielen. Sie hat eine Mitteilung verfaßt, die neue
Schwerpunkte in der Politik der öf- fentlichen Gesundheit setzen soll. Die Kommission schlägt vor, den engen Rahmen der bisherigen Programme zu verlassen und sich auf drei – sehr allgemein gefaßte – Aktionsbereiche zu konzentrieren: die Verbesserung der Information zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit, die schnelle Reaktion auf Gesundheitsgefahren und die Berücksichtigung der für die Gesundheit entscheidenden Faktoren durch Gesundheitsförderung und Prävention.
Das Papier dient der Diskussion, zu der auch die Anhörung einen Bei- trag leisten wollte. Nachdem die un- terschiedlichsten Interessenverbände ihre Grundsätze vorgestellt hatten, hätte die Frage jedoch ebensogut lau- ten können: „Gibt es eine europäische Gesundheitspolitik?“ Die Bandbreite
der Referatsthemen reichte von nie- derschwelligen Versorgungsangebo- ten für sozial benachteiligte Bevölke- rungsgruppen über die Bedeutung der psychischen Gesundheit bis hin zur Stärkung von Patientenrechten. Ein roter Faden war schwer erkennbar.
Die Anhörung offenbarte Europas Dilemma: Zu vieles muß unter einen Hut gebracht werden.
„Wir dürfen uns nicht verzetteln“, mahnte der für die öffentliche Ge- sundheit zuständige EU-Kommissar Padraig Flynn. Er räumte Unzuläng- lichkeiten bei den laufenden Aktions- programmen ein. So habe die EU in der Vergangenheit einige europaweite Informationskampagnen unterstützt, was sich als wenig sinnvoll erwiesen habe. Nicht jede Kampagne, die in Schweden wirkungsvoll sei, sei auch in Spanien effektiv. Künftig sollten nur noch Projekte aufgegriffen werden, die, wenn sie europaweit durchgeführt werden, einen „Mehrwert“ ergeben.
Wenn es um die Integration des Ge- sundheitsschutzes in andere Politikfel- der geht, ist auch Flynn skeptisch: „Es ist eine Sache, sicherzustellen, daß Gesundheit auch in anderen Politik- feldern berücksichtigt wird. Eine andere, sich zwischen den Prioritäten zu entscheiden.“ So gibt es in der EU nach wie vor die paradoxe Situation, daß sich die Gesundheitsminister auf ein Tabakwerbeverbot verständigen, während die Landwirtschaftsminister den Tabakanbau subventionieren.
Trotz aller Gegensätze sind sich die europäischen Gesundheitspoliti- ker in einem Punkt einig: Bei ihren Aktivitäten geht es nicht um eine Har- monisierung der Gesundheitssyste- me. Die Kompetenz der Einzelstaaten bleibt unangetastet.
Daß Europapolitik oft Schwerst- arbeit ist, räumt auch der Europa- Parlamentarier Dr. med. Peter Liese (CDU) ein. Dennoch ist er überzeugt, daß Europa an Einfluß gewinnen wird. Vieles kann im Zeichen des Bin- nenmarktes und des freien Dienstlei- stungs- und Warenverkehrs nicht mehr allein auf nationaler Ebene ent- schieden werden. Schadstoffbegren- zungen in Nahrungsmitteln, aber auch medizinethische Fragen wie die Forschung an Nichteinwilligungsfähi- gen sind Themen, mit denen sich Lie- se auseinandersetzt. Heike Korzilius A-2970
P O L I T I K AKTUELL
(30) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 47, 20. November 1998
Europäische Gesundheitspolitik
Es ist immer der kleinste gemeinsame Nenner
U
Der Vertrag von Amsterdam, der im März ratifiziert werden soll, hat die Kompetenzen der Europäischen Uni- on auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit erweitert. So kann der Ministerrat unter anderem Maßnah- men zur Festlegung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ur- sprungs sowie für Blut und Blutderi- vate treffen. Es können Maßnahmen im Veterinärwesen und Pflanzen- schutz eingeleitet werden, die unmit- telbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zum Ziel haben, und Fördermaßnahmen getroffen werden, die den Schutz und die Verbesserung der menschlichen Gesundheit zum Ziel haben. Bei allem betont der Ver- tragstext, daß „die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medi- zinische Versorgung in vollem Um- fang gewahrt“ bleibt. N