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Archiv "Schwangerschaft: Unmenschlich" (12.12.2014)

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Das Leser-Forum

SCHWANGERSCHAFT

Neueste Verfahren lassen die genetischen Risi- ken für ein Kind erkennen. Wie gehen wir damit um? (DÄ 46/2014: „Vorgeburtliche Diagnostik:

Hin zu einer Eugenik von unten?“ von Peter Propping und Heinz Schott).

Schöne neue Welt?

. . . Streben wir das perfekte, effiziente, völlig leidfreie Leben mit gut funktionie- renden Hochleistern in einer verdichteten Arbeitswelt an mit der letzten Konse- quenz, am Anfang die Entwicklung des Unperfekten zu verhindern und am Ende das Verschwinden des unperfekt Gewor- denen zu beschleunigen? Leben ist nie perfekt und leidfrei. Schon allein das Spannungsfeld zwischen Geburt und Tod,

das wir als mit einem Bewusstsein ausge- stattete Lebewesen aushalten müssen, prägt zutiefst unsere Existenz. Leiden, an der Krankheit, an dem Verlust eines ge- liebten Menschen, an dem eigenen Verfall (der sich auch durch die boomende Schönheitschirurgie nicht wirklich aufhal- ten lässt) wird uns unausweichlich begeg- nen. Je offener und akzeptierender wir da- mit umgehen können, desto weniger wird es uns belasten, desto mehr werden wir anderen Menschen und uns selbst noch Lebensmut und sogar Lebensfreude auch in leidvollen Situationen geben können.

Wer sich auf Kinder einlässt, wer sich auf das Leben einlässt, weiß nie wirklich, was die Zukunft bringt. Leben ist unverfügbar.

Das hochbegabte gesunde Kind wird viel- leicht drogenabhängig, wird vielleicht Op-

fer eines Verkehrsunfalls mit schwerer Hirnschädigung. Das bewusst ausgetrage- ne Kind mit der Trisomie 21 macht uns vielleicht viel Freude durch seine ungefil- terte Warmherzigkeit, hilft vielleicht sei- nen Geschwistern bei der Entwicklung zu mitfühlenden verantwortungsbewussten Menschen . . .

Dr. med. Hildegard Bur am Orde-Opitz, 59494 Soest

Unmenschlich

. . . Die Vorstellung von einer Zukunft, in der alle genetischen Risiken eines Kindes erkannt werden, ist meiner Meinung nach unmenschlich und grausam. Es stellt sich die Frage, wie viel Abweichung von der Norm würde noch erlaubt sein? Würde zum Beispiel Albinismus Grund genug

B R I E F E

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A 2228 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 50

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12. Dezember 2014 sein, ein menschliches Leben zu töten?

Wer für sein Kind „jedes Risiko ausschlie- ßen“ will, soll überhaupt nicht schwanger werden, denn das Leben ist generell für den Fötus zu gefährlich.

Dr. Ilona Orsolya Mészáros, 32052 Herford

Schwer verharmlost

Der Titel dieses Artikels lässt eine kriti- sche Betrachtung hoffen, aber schon der Untertitel offenbart eine ganz andere Denkart: „Die technische Möglichkeit, na- hezu alle monokausalen gesundheitlichen Störungen Neugeborener vermeiden zu können, ist für die Menschheit revolutio- när.“ Durch eine solche Formulierung wird die Kernfrage sorgfältig umschifft und das Geschehen schwer verharmlost.

Tatsächlich werden nämlich gesundheitli- che Störungen „vermieden“, indem Unge- borene selektiv getötet werden. Großzügig wird behauptet, dass die persönlichen Ent- scheidungen der Schwangeren (in puncto eugenisch begründeter Abtreibungen) zu akzeptieren sei. Aber wieso? Warum soll der Staat die Ungeborenen nicht vor dieser Selektion schützen? Und warum werden nur die Schwangeren erwähnt und nicht die werdenden Eltern? Aber vor allem:

Warum darf in einem Land, in dem die Auswüchse des eugenischen Denkens und Handelns nie vergessen werden dürfen, so liberal behauptet werden, dass jeder doch selber entscheiden soll, welches Leben le- benswert ist? Die rasante Entwicklung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik fordert uns dazu auf, endlich klar Position zu be- ziehen für den Schutz der Ungeborenen und gegen einen neuen eugenischen Zug in der Medizin.

Dr. med. Bartholomeus Maris, 47803 Krefeld

UMWELTMEDIZIN

Experten sehen eher positive Auswirkungen der Energiewende auf die Gesundheit (DÄ 43/2014:

„Auswirkungen der Energiewende“ von Falk Osterloh).

Unverständlich

Es ist völlig unverständlich, wenn bei ei- nem Expertenworkshop der Bundesärzte- kammer ausgeführt wird, dass von Infra- schall von Windenergieanlagen „keine ge- sundheitlichen Wirkungen zu erwarten sind“. Man kann im Hinblick auf gesund- heitliche Wirkung nur bewerten, was man

auch wirklich misst. Infraschall gehört je- denfalls nicht dazu, da er in Deutschland streng nach Vorschrift (TA-Lärm) zum ei- nen inadäquat A-gewichtet gemessen und zum anderen erst ab zehn Hz erfasst wird (im Neuentwurf der DIN 45680 ab acht Hz). Zudem gibt es keine belastbaren Studien, die die Unbedenklichkeit von langfristiger Einwirkung tieffrequenten Schalles unterhalb der Hörschwelle be- weisen.

Geforscht wird sicherheitshalber nicht – schon 2007 hatte das Robert-Koch-Institut einen deutlichen Mangel an umweltmedi- zinisch orientierten wissenschaftlichen Studien zu tieffrequentem Schall festge- stellt und großen Handlungsbedarf gese- hen. Die Machbarkeitsstudie zu Wirkun- gen von Infraschall, die im Juni 2014 vom Umweltbundesamt veröffentlicht worden ist, beinhaltet die aktuell umfangreichste Literaturübersicht und sieht unverändert einen dringenden Forschungsbedarf.

Die Kollegen in Schweden haben in der Schwedischen Ärztezeitung im August 2013 auf die Gesundheitsrisiken durch Infraschall hingewiesen und festgestellt, dass 30 Prozent der Anwohner davon be- troffen sind.

In Deutschland werden alle Mahnungen ignoriert und alle Bedenken der bedin- gungslosen Energiewende untergeordnet.

Gesundheitsschutz und Risikovorsorge sehen anders aus!

Es fällt auf, dass in dem Artikel (und da- mit wohl auch auf dem Workshop der Bundesärztekammer) die seltenen Erden, ohne die die Energiewende nicht durch- führbar ist, überhaupt nicht erwähnt wer- den. Eine getriebelose 5-MW-Windkraft- anlage, die mit einem Permanentmagne- ten betrieben wird, enthält zum Beispiel bis zu 800 kg Neodym und 200 kg Dys- prosium. Bei der Gewinnung von selte- nen Erden werden radioaktives Uran und Thorium freigesetzt und es entsteht durch die chemischen Gewinnungs- verfahren ein toxischer Schlamm mit Schwermetallen und anderen heiklen Substanzen. In China, wo über 90 Pro- zent der seltenen Erden gewonnen wer- den, sind schon jetzt ganze Landstriche verseucht. Es ist völlig unverständlich, dass diese gravierenden Gesundheitsge- fahren nicht berücksichtigt werden – oder ist China für die deutsche Energie- wende bequemerweise einfach schön weit weg?

Dr. med. Ulrike Diehl,

Hans Günter Diehl, 37130 Gleichen

KRANKENHÄUSER

Es gilt, ein vernünftiges Maß zwischen Medizin und Ökonomie im Krankenhaus zu finden (DÄ 45/2014: „Krankenhäuser zwischen Medizin und Ökonomie: Die Suche nach dem richtigen Maß“ von Jens Flintrop).

Kein Kellertreppeneffekt

Der Bericht zitiert Michael Simon mit sei- ner These vom „Kellertreppeneffekt“. Tat- sächlich gibt es diesen Effekt nicht und auch keine Abwärtsspirale im DRG-Sys- tem! Die Kalkulation des G-DRG-Sys- tems basiert richtigerweise auf Kosten.

Diese werden in die dimensionslosen Re- lativgewichte umgerechnet. Sie drücken den Anteil der einzelnen DRG an den Ge- samtkosten aus und verschieben sich auf- grund unterschiedlicher Kostenentwick- lung. Zur Berechnung der Relativgewich- te wird die sogenannte Bezugsgröße ver- wandt. Die Höhe der Bezugsgröße wird aber – vereinfacht ausgedrückt – so ge- wählt, dass die Summe der bundesdeut- schen Relativgewichte konstant bleibt.

Bleibt die Summe der Relativgewichte von Jahr zu Jahr gleich, bedeutet dies, dass Relativgewichten, die abgesenkt werden, andere gegenüberstehen, die stei- gen. Was den Erlös betrifft, so ergibt er sich anschließend durch Multiplikation des zugehörigen Relativgewichts der DRG mit dem Landesbasisfallwert. Der Landesbasisfallwert wird aufgrund ge- setzlicher Vorgaben/Bestimmungen zwi- schen den Selbstverwaltungspartnern auf Landesebene verhandelt und vereinbart.

Für die Vergütung entscheidend sind die Relativgewichte. Absenkungen werden durch die Konstanthaltung ihrer Summe systemintern kompensiert. Ein Kellertrep- peneffekt im Sinne einer automatischen Absenkung aller Vergütungen ist ausge- schlossen.

Ein fiktives Beispiel: Die Appendektomie koste im Durchschnitt 5 000 Euro, ermit- telt werde ein Relativgewicht von Zwei.

Nächste Periode: Alle Bedingungen blei- ben gleich, die Kosten der Appendekto- mie seien auf 2 500 Euro gesunken, ermit- telt wird jetzt ein Relativgewicht von Eins. Unterstellt, es werden 100 000 Ap- pendektomie-DRGs abgerechnet, dann fehlen jetzt gegenüber dem Vorjahr 100 000 Relativgewichte. Nun wird (durch Anpassung der Bezugsgröße) die Summe der Relativgewichte auf das Vor- jahresniveau gehoben. Das führt dazu, dass alle anderen Relativgewichte jeweils

B R I E F E

Referenzen

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