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INFOS-12-2014

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Mit offiziellen Rundschreiben der KVB, die auch Bekanntmachungen enthalten

KVB INFOS

ABRECHNUNG

150 Die nächsten Zahlungstermine 150 Abrechnungsabgabe für das

Quartal 4/2014 152 Neu ab 1. Januar 2015:

Psychoanalytisch begründete Verfahren bei Kindern und Jugendlichen in kleinen Gruppen 153 Zuzahlung Heilmittel ab

1. Januar 2015 153 Chronikerpauschalen 154 Internisten: Abrechnung von Schwerpunktleistungen 154 Geplante EBM-Änderungen

zum 1. Januar 2015

VERORDNUNGEN

155 Medizinprodukte-Abgabe- verordnung (MPAV)

155 Ergänzungen der Arzneimittel- Richtlinie

156 Fiktiv zugelassene Arzneimittel 156 Abgabe von Importarznei- mitteln

157 Erstverordnung von Hörhilfen

QUALITÄT

158 Abnahmeprüfung Sonographie 158 QSV zur Dünndarm-Kapsel-

endoskopie und Intravitrealen Medikamenteneingabe

IT IN DER PRAXIS

159 Erinnerung: Ab 1. Januar 2015 Behandlung nur noch mit der eGK

159 eGK – Erprobung Online- Rollout (Stufe 1) 160 Software-Updates zeitig einspielen

161 Korrekte Formularbedruckung

ALLGEMEINES

162 Allgemeinmedizinische Weiterbildung

162 Übermittlung von Patienten- daten an den MDK

SEMINARE

163 Akutsituationen im Ärztli- chen Bereitschaftsdienst 164 Sicher im Ärztlichen Bereit-

schaftsdienst und beim Hausbesuch

165 Notfalltraining für das Praxisteam

166 Die nächsten Seminartermine der KVB

12 |1 4

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150 ABRECHNUNG

Die nächsten Zahlungstermine*

10. Dezember 2014

Abschlagszahlung November 2014 12. Januar 2015

Abschlagszahlung Dezember 2014 30. Januar 2015

Restzahlung 3/2014 10. Februar 2015

Abschlagszahlung Januar 2015 10. März 2015

Abschlagszahlung Februar 2015 10. April 2015

Abschlagszahlung März 2015 30. April 2015

Restzahlung 4/2014 11. Mai 2015

Abschlagszahlung April 2015 10. Juni 2015

Abschlagszahlung Mai 2015 10. Juli 2015

Abschlagszahlung Juni 2015 31. Juli 2015

Restzahlung 1/2015 10. August 2015

Abschlagszahlung Juli 2015 10. September 2015

Abschlagszahlung August 2015 12. Oktober 2015

Abschlagszahlung September 2015 30. Oktober 2015

Restzahlung 2/2015 10. November 2015

Abschlagszahlung Oktober 2015

* Abschlagszahlungen im Notarztdienst wegen individueller Berechnung zirka fünf Tage später

Abrechnungsabgabe für das Quartal 4/2014

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Abrech- nung für das vierte Quartal 2014 bis spätestens Montag, den 12. Januar 2015, online über das Portal „Meine KVB“ (KV-SafeNet* oder KV-Ident), über D2D oder KV-Connect. Gerne können Sie uns Ihre Abrechnung und Unterlagen auch schon früher zu- senden. Nähere Informationen zur Online-Abrechnung finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/

Online-Angebote/Online-Abrechnung.

Bitte überzeugen Sie sich vor der Übermittlung Ihrer Abrechnung, dass diese vollständig und korrekt ist. Wir empfehlen dazu die Durchsicht der in Ihrer Praxissoftware durch das KBV-Prüfmodul erzeugten GNR- Statistik (also der Aufstellung/Über- sicht aller abgerechneten Gebühren- nummern/Leistungspositionen) und gegebenenfalls der Fallstatistik.

Dadurch verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick und haben noch die Möglichkeit, eventuell erforder- liche Korrekturen oder Ergänzun- gen vor der Übermittlung der Ab- rechnung vorzunehmen. Bitte be- achten Sie weiterhin die persönli- che Leistungserbringung qualifikati- onsgebundener Leistungen. Diese Regelung ist insbesondere zu be- achten bei angestellten Ärzten, in Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungs- zentren.

Sollten Sie trotzdem nach erfolgter Übermittlung Ihrer Abrechnung fest- stellen, dass Sie doch noch einen nachträglichen Berichtigungs- oder Ergänzungswunsch haben, schicken Sie uns Ihren Änderungswunsch bit- te sofort zu. Sofern uns Ihr Wunsch innerhalb eines Monats nach dem offiziellen Abrechnungsabgabeter- min erreicht, können wir die Ände- rungen noch aktuell in Ihrer Abrech- nung berücksichtigen.

Nach den aktuell gültigen Abrech- nungsbestimmungen der KVB (Pa- ragraf 3 Absatz 3) gilt Folgendes:

(3) Eine nachträgliche Berichtigung oder Ergänzung eines bereits einge- reichten Behandlungsfalles ist unbe- schadet der Absätze 1 und 2 durch den Vertragsarzt innerhalb eines Monats nach Ablauf der von der KVB zur Einreichung der Abrechnung fest- gesetzten Frist zulässig. Ausnahms- weise kann die Abrechnung noch nach dem Ende dieser Frist berichtigt oder ergänzt werden, wenn dies

„ innerhalb eines Monats nach Er- halt des Honorarbescheides und der Richtigstellungsmitteilung be- antragt wird,

„ die eingereichte Abrechnung ob- jektiv erkennbar unzutreffend ist und

„ die Nichtvergütung der betroffe- nen Leistungen einen Honorar- verlust zur Folge hätte, der einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Vergütungsanspruch des Vertragsarztes darstellen würde.

Die Gesamtversion finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Service/

Rechtsquellen/Buchstabe „A“.

Anschrift für Korrekturwünsche (nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1) und/oder Korrekturanträge (nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 2):

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

„Abrechnungskorrekturen“

Witschelstraße 106 90431 Nürnberg

Zusätzliche Abrechnungsunter- lagen auf dem Postweg:

Den Abrechnungsunterlagen muss – neben Ihrer online übermittelten Abrechnung – wie bisher die unter- schriebene Sammelerklärung (bitte das Quartal eintragen) einschließlich

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151

K VB INFOS 12/2014

ABRECHNUNG

notwendiger Unterlagen, wie bei- spielsweise Krankenscheine Sozial- hilfe, beigefügt werden. Ein aktuel- les Exemplar der Sammelerklärung können Sie unter www.kvb.de unter Service/Formulare und Anträge/

Buchstabe „S“ herunterladen. Zur besseren Übersicht über die einzu- reichenden Scheine steht Ihnen das Merkblatt „Besondere Kosten- träger“ zur Verfügung. Eine aus- führliche Beschreibung finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/Erstellung-Abgabe- Korrektur/Besondere Kostenträger.

Anschrift für Briefsendungen:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

„Quartalsabrechnung“

93031 Regensburg

Anschrift für Päckchen/Pakete:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Yorckstraße 15

93049 Regensburg

Bitte vergessen Sie nicht, den Arzt- stempel einschließlich der Betriebs- stättennummer auf den eingereich- ten Unterlagen sowie dem Briefum- schlag anzubringen.

Sollten Sie ausnahmsweise die Frist nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, unter der E-Mail- Adresse Terminverlaengerung@

kvb.de oder unter der Faxnummer 09 41 / 39 63 – 1 38 mit Begründung eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.

Wichtig: Eine mögliche Verlängerung der Abgabefrist bezieht sich aus- schließlich auf Ihre Abrechnung, nicht auf die elektronische Dokumen- tation der Qualitätssicherungs- und Zusatzvereinbarungen der KVB.

Empfangsbestätigungen über den Erhalt Ihrer Abrechnungsunterlagen

erhalten Sie unter der Faxnummer 09 41 / 39 63 – 1 38.

Notarzteinsätze über emDoc Eine Besonderheit stellt die Einrei- chung und Abrechnung von Notarzt- einsätzen über emDoc dar. Mit em- Doc können Sie Ihre Fälle laufend zur Abrechnung einreichen. Alle bis zum jeweiligen Abrechnungslauf einge- reichten Fälle werden berücksichtigt.

Anders als bei der sonst erforderli- chen Einreichung der handschriftlich unterzeichneten Sammelerklärung bestätigen Sie in emDoc auf elektro- nischem Weg, dass Sie die Leistun- gen persönlich den Bestimmungen entsprechend erbracht haben.

Bitte beachten Sie auch unsere ge- sonderten Informationen zu emDoc und zur „Notarztdienst-Abrechnung“

unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/Erstellung-Abgabe- Korrektur/Notarztdienst-Abrech- nung.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail Abrechnungsberatung@kvb.de

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 8 80 88 Fax 0 89 / 5 70 93 – 6 49 25 E-Mail emDoc@kvb.de

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152 ABRECHNUNG

Neu ab 1. Januar 2015: Psychoanalytisch begründete Verfahren bei Kindern und Jugendlichen in kleinen Gruppen

Durch die Änderung der Psychothe- rapie-Richtlinie zum 19. Juni 2013 wurde die Mindestteilnehmerzahl in der tiefenpsychologischen und analytischen Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen von sechs auf drei Teilnehmer reduziert (siehe KVB INFOS, Ausgabe 9/2013).

Der Bewertungsausschuss hat mit Beschluss in seiner 335. Sitzung den EBM an diese Änderungen der Psy- chotherapie-Richtlinie angepasst und ab 1. Januar 2015 neue Gebüh- renordnungspositionen für die psy- choanalytisch begründete Psycho- therapie bei Kindern und Jugendli- chen in kleinen Gruppen in den EBM aufgenommen. Zugleich wurden die im EBM enthaltenen Gebührenord- nungspositionen für die Gruppen- behandlung bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (GOP 35202 und 35203) sowie bei analy- tischer Psychotherapie (GOP 35211) an die geänderte Mindestteilneh- merzahl angepasst.

Bitte beachten Sie, dass eine Ab- rechnung der Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bei einer Anzahl zwischen drei und fünf Teil- nehmern im Wege der Kostener- stattung beziehungsweise Privatliqui- dation mit der Aufnahme der neuen Gebührenordnungspositionen in den EBM nicht mehr möglich ist.

Hinweis zu den Genehmigungen:

Der Umfang Ihrer von der KVB er- teilten Genehmigungen zur Ausfüh- rung und Abrechnung genehmi- gungspflichtiger psychotherapeuti- scher Leistungen wird durch die Änderung des EBM nicht berührt.

Ihre bestehenden Genehmigungen werden von uns automatisch auf die neuen Gebührenordnungsposi-

tionen umgestellt. * Bei Einbeziehung von Bezugspersonen sind die GOP mit „B“ zu kennzeichnen (zum Beispiel: 35202B, 35205B)

Neu: Psychotherapie in kleinen Gruppen – bei Kindern und Jugendlichen mindestens drei und höchstens vier Teilnehmer

GOP* Beschreibung Bewertung

35205 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, Kurzzeit- therapie, kleine Gruppe

814 Punkte/83,61 Euro

35208 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, Langzeit- therapie, kleine Gruppe

814 Punkte/83,61 Euro

35212 Analytische Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, kleine Gruppe

814 Punkte/83,61 Euro

Geändert: Psychotherapie in großen Gruppen – bei Kindern und Jugendlichen mindestens drei und höchstens vier Teilnehmer

GOP* Beschreibung Bewertung

35202 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Kurzzeitthe- rapie, große Gruppe

407 Punkte/41,81 Euro

35203 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Langzeitthe- rapie, große Gruppe

407 Punkte/41,81 Euro

35211 Analytische Psychotherapie, große Gruppe

407 Punkte/41,81 Euro Der Beschluss mit den Änderungen

im Detail wurde auf der Internetsei- te des Instituts des Bewertungs- ausschusses unter www.institut- des-bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss/

Beschlüsse und im Deutschen Ärz- teblatt, Heft 42 vom 17. Oktober 2014, veröffentlicht.

Den Beschlusstext zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie fin- den Sie auf der Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de/informa- tionen/beschluesse/zur-Richtli- nie/20.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail Abrechnungsberatung@kvb.de

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153

K VB INFOS 12/2014

153

K VB INFOS 12/2014

ABRECHNUNG

Seit dem 1. Juli 2014 ist die Chroni- kerpauschale II nach GOP 03221 beziehungsweise 04221 beim zwei- ten persönlichen Arzt-Patienten- Kontakt als Zuschlag zur Chroniker- pauschale I nach GOP 03220 bezie- hungsweise 04220 berechnungsfä- hig, statt bisher als Zuschlag zur Versichertenpauschale. Dies be- deutet, dass der Ansatz der Chroni- kerpauschale II zwingend die Be- rechnung der Chronikerpauschale I zu einem früheren Zeitpunkt im Be- handlungsfall voraussetzt.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Ab- rechnung der Chronikerpauschalen Folgendes, um unnötige Honorar- verluste zu vermeiden:

„ Beim ersten persönlichen Arzt- Patienten-Kontakt im Quartal ist die Chronikerpauschale I nach GOP 03220 beziehungsweise 04220 zur Versichertenpauschale zu berechnen.

„ Beim zweiten persönlichen Arzt- Patienten-Kontakt im Quartal ist die Chronikerpauschale II nach GOP 03221 beziehungsweise 04221 zu berechnen. Die beim ersten Kontakt abgerechnete Chronikerpauschale I ist nicht mehr zu löschen. Eine Nebenei- nanderberechnung der Chroni- kerpauschale I und II in dersel- ben Sitzung ist ausgeschlossen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail Abrechnungsberatung@kvb.de

Chronikerpauschalen Zuzahlung Heilmittel ab 1. Januar 2015

Ab 1. Januar 2015 ändern sich die Zuzahlungsbeträge bei der Abgabe von Heilmitteln für die Gebühren- ordnungspositionen 30400, 30402, 30410, 30411, 30420 und 30421.

Die Änderungen ergeben sich auf- grund von Preiserhöhungen des zwischen Krankenkassen und Heil- mittelerbringern vereinbarten Heil- mittelkatalogs.

Nachfolgend die ab 1. Januar 2015 gültigen Beträge für die Heilmittel- Zuzahlungen:

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail Abrechnungsberatung@kvb.de

GOP Leistungslegende Zuzahlungs-

betrag*

30400 Massagetherapie 1,11 Euro

30402 Unterwasserdruckstrahlmassage 1,80 Euro 30410 Atemgymnastik (Einzelbehandlung) 1,55 Euro 30411 Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) 0,45 Euro 30420 Krankengymnastik (Einzelbehandlung) 1,55 Euro 30421 Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) 0,45 Euro Unverändert bleibt der Eintrag mit Buchstabe „A“ (zum Beispiel 30410A) bei Patienten die von der Zuzahlung befreit sind.

* Laut Paragraf 32 Absatz 2 SGB V haben Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu den Kosten der Heilmittel eine Zuzahlung an die abgebende Stelle zu leisten. Dies gilt auch, wenn Massagen, Bäder und Krankengymnastik als Bestandteil der ärztlichen Behandlung abgegeben werden. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich nach den Preisen, die zwischen den Krankenkassen und den Heilmittelerbringern vereinbart sind.

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154 ABRECHNUNG

Internisten mit Schwerpunkt können über die Leistungen ihres Schwer- punkts hinaus bestimmte gastroen- terologische Leistungen (GOP 13400, 13402, 13421, 13422, 13423) so- wie die Herzschrittmacherkontrolle (GOP 13552) abrechnen.

Bitte beachten Sie jedoch bei der Abrechnung, dass Sie als Internist mit nur einem Schwerpunkt

„ entweder nur die Leistungen aus Ihrem internistischen Schwer- punktabschnitt

„ oder die Grundpauschale Ihres Schwerpunkts und die GOP 13400, 13402, 13421, 13422, 13423 und 13552 abrechnen können.

Das bedeutet beispielsweise, dass von einem Kardiologen die Zusatz- pauschale Kardiologie (GOP 13545) im gleichen Behandlungsfall nicht neben der Zusatzpauschale Kolos- kopie (GOP 13421) abgerechnet werden kann.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail Abrechnungsberatung@kvb.de

Internisten: Abrechnung von Schwerpunktleistungen

vor. Sobald uns diese bekannt sind, werden wir die betroffenen Praxen gesondert per Rundschreiben infor- mieren.

Informationen zu den geplanten Neuerungen finden Sie auch im Bei- trag „Förderung von Praxisassisten- ten und PFG-Zuschlag ab 2015“ in den Praxisnachrichten der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung vom 6. November 2014 unter www.kbv.

de in der Rubrik Aktuell/Praxis- nachrichten.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail Abrechnungsberatung@kvb.de Mit Wirkung zum 1. Januar 2015

sind weitere Änderungen des EBM angekündigt:

Im hausärztlichen Bereich

„ Aufnahme neuer Gebührenord- nungspositionen für den Einsatz von besonders qualifizierten, nichtärztlichen Praxismitarbei- tern – auch in nicht unterver- sorgten Gebieten: Hausarztpra- xen sollen einen festen Zuschlag zur Vorhaltepauschale erhalten, um die Kosten für deren Ausbil- dung, Ausstattung, Gehälter etc.

zu decken. Der Zuschlag wird bis zu einer Höhe von 1.320 Euro im Quartal gewährt und soll im Rah- men einer Übergangsregelung bereits ab Beginn der Ausbildung des Mitarbeiters abrechnungsfä- hig sein. Darüber hinaus wird der Hausbesuch durch nichtärztliche Assistenten besser vergütet.

„ Für Kinderärzte wird über eine Präventionsassistentin verhan- delt.

Im fachärztlichen Bereich

„ Aufnahme neuer Zuschläge zu den arztgruppenspezifischen Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) in Höhe von 26,7 Prozent der jeweiligen PFG. Der Zuschlag wird – wie die PFG – von der KVB zugesetzt.

„ Aufnahme von PFG auch für In- ternisten mit Schwerpunkt für Grundversorgerfälle

„ Schaffung einer eigenen PFG für Nervenärzte

„ Änderungen bei den Ausschluss- leistungen zur PFG (Laborgrund- pauschale 01701 führt nicht mehr zum Ausschluss der PFG).

Bis zum Redaktionsschluss dieser KVB INFOS lagen uns die Beschlüs- se des Bewertungsausschusses über diese Änderungen noch nicht

Geplante EBM-Änderungen

zum 1. Januar 2015

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155

K VB INFOS 12/2014

Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV)

In den KVB INFOS, Ausgabe 11/2014, haben wir Sie über die praxisrele- vanten Neuerungen in der MPAV in- formiert. Diese MPAV sieht unter anderem vor, dass bei verschrei- bungspflichtigen Medizinprodukten – neben den bisher notwendigen Angaben – auch die E-Mail-Adresse des Arztes anzugeben ist.

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist inzwischen nicht mehr verpflichtend.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beabsichtigt, die Regelung, wonach ein Arzt bei Verordnungen zur Einlösung innerhalb Deutsch- lands (nationale Verordnungen) sei- ne E-Mail-Adresse angeben muss, wieder rückgängig zu machen. Die dafür erforderliche Änderung der MPAV ist geplant, die Umsetzung erfolgt bereits jetzt. Deshalb muss der Arzt bei nationalen Verordnun- gen verschreibungspflichtiger Me- dizinprodukte ab sofort nicht län- ger seine E-Mail-Adresse angeben.

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist weiterhin verpflichtend, wenn Ver- ordnungen von Medizinprodukten oder verschreibungspflichtigen Arz- neimitteln in einem anderen Mitglied- staat der Europäischen Union oder der Schweiz eingelöst werden sollen.

Klarstellung bei Abgabe bestimmter Medizinprodukte Für weitere Kritik an der MPAV sorgte die gesetzliche Regelung, dass bestimmte Medizinprodukte – wie Intrauterinpessare – trotz Vor- lage einer ärztlichen Verordnung in Apotheken nicht mehr an Patienten abgegeben werden dürfen. Das BMG argumentiert, sicherstellen zu wollen, dass besagte Medizinpro- dukte ausschließlich von Fachkrei- sen angewendet werden. Das BMG kündigt hier eine Klarstellung in der

MPAV an. Die bewährte Praxis, dass beispielsweise eine Patientin, die von ihrem Arzt ein Rezept über ein In- trauterinpessar erhalten hat, dies in einer Apotheke besorgt, anschlie- ßend erneut ihren Arzt aufsucht, um es von diesem einsetzen zu las- sen, soll beibehalten werden.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31 E-Mail Verordnungsberatung@kvb.de

Ergänzungen der Arznei- mittel-Richtlinie

Im Folgenden finden Sie eine Über- sicht einzelner Beschlüsse des Ge- meinsamen Bundesausschusses (G-BA), aufgeteilt in die betroffenen Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie:

Off-Label-Use (Anlage VI)

Carboplatin-haltige Arzneimittel bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelli- gem Bronchialkarzinom (NSCL) Die Kombinationstherapie wurden bereits im März 2007 in den Teil B – Wirkstoffe, die in zulassungsüber- schreitenden Anwendungsgebieten (Off-Label-Use) nicht verordnungsfä- hig sind – aufgenommen. Aktuell hat ein weiteres pharmazeutisches Unternehmen (Sun Pharmaceuticals Germany GmbH) den bestimmungs- gemäßen Gebrauch ihrer Carbopla- tin-haltigen Arzneimittel zur Anwen- dung beim fortgeschrittenen NS- CLC anerkannt.

Frühe Nutzenbewertung (Anlage XII)

Pharmazeutische Unternehmen müssen bei der Markteinführung eines Arzneimittels mit neuem Wirkstoff oder bei einer Indikations- erweiterung in einem Dossier unter anderem den medizinischen Zusatz- nutzen im Verhältnis zur zweckmä- ßigen Vergleichstherapie gegenüber dem G-BA belegen. Hier eine Über- sicht der letzten G-BA-Beschlüsse:

„ Cobicistat (Tybost®) – ein Zu- satznutzen ist nicht belegt

„ Insulin degludec (Tresiba®) – ein Zusatznutzen ist nicht belegt

„ Sofosbuvir (Sovaldi®) Genotyp 1

„naiv ohne Zirrhose, interferon- haltiges SOF-Regime: Anhalts- punkt für geringen Zusatznutzen

VERORDNUNGEN

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Fiktiv zugelassene Arznei- mittel

Abgabe von Importarznei- mitteln

Bitte beachten Sie: Von unserer Auf- stellung fiktiv zugelassener Arznei- mittel wurden folgende Arzneimittel gestrichen:

„ Yohimbin®, weil es zwischenzeit- lich vom Markt genommen wurde,

„ Nacom®, weil es seit Mai 2013 eine Zulassung hat.

Die aktuelle Übersicht fiktiv zugelas- sener Arzneimittel finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Verord- nungen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31 E-Mail Verordnungsberatung@kvb.de

Reimport- und Parallelimport- arzneimittel

Bei Verordnung eines deutschen Originalpräparats kann die Apotheke grundsätzlich ohne Rücksprache mit einem Arzt ein Reimport- oder Parallelimportarzneimittel abgeben.

Einzelimportarzneimittel

„ Regelung bei der AOK Bayern und LKK

Das Arzneimittel muss in einem Land zugelassen sein. Eine Ge- nehmigung vorab durch die ent- sprechende Krankenkasse ist nicht erforderlich.

„ Regelung bei den Ersatzkassen vdek und DAV haben vereinbart, dass auf Vordruckmuster 16 ver- ordnete Einzelimportarzneimittel (Paragraf 73 Absatz 3 Arzneimit- telgesetz – AMG), abgegeben werden dürfen, wenn der Versi- cherte eine entsprechende Ge- nehmigung der Ersatzkasse vor- legt.

„ Regelung bei den BKKen und IKKen

Das Importarzneimittel benötigt eine EU-weite Zulassung. Eine vorherige Genehmigung durch die bayerischen BKKen sowie der Deutschen BKK (es handelt sich bei ihr nicht um eine bayeri- sche BKK) ist nicht notwendig.

Die EMA (European Medicines Agency) veröffentlicht Arznei- mittel mit europäischer Zulas- sung unter www.ema.europa.eu in der Rubrik Find medicine/Hu- man medicines.

Zu den einzelnen Produkten sind außerdem weitergehende Infor- mationen abrufbar.

„naiv mit Zirrhose, interferon- haltiges SOF-Regime: Anhalts- punkt für geringen Zusatznutzen

„erfahren, interferonhaltiges SOF-Regime: kein Zusatznutzen Genotyp 2

„naiv, interferonfreies SOF- Regime: Hinweis auf beträcht- lichen Zusatznutzen

„erfahren, interferonfreies SOF- Regime: Anhaltspunkt für ge- ringen Zusatznutzen

Genotyp 3

„naiv/erfahren, interferonfreies SOF-Regime: Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen

„naiv/erfahren, interferonhalti- ges SOF-Regime: kein Zusatz- nutzen

Genotyp 4 bis 6

„naiv/erfahren, interferonhalti- ges SOF-Regime: kein Zusatz- nutzen

Genotyp 1 bis 6 mit HIV-Koinfek- tion

„naiv/erfahren, je nach Genotyp interferonfreies oder interferon- haltiges SOF-Regime: Anhalts- punkt für geringen Zusatznutzen Weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31 E-Mail Verordnungsberatung@kvb.de

VERORDNUNGEN

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K VB INFOS 12/2014

Erstverordnung von Hörhilfen

Bei der Verordnung von Hörhilfen gilt der sogenannte Arztvorbehalt im- mer für die erstmalige Indikations- stellung, da die Ursache des Hör- verlustes vor der Erstversorgung von einem HNO-Arzt abzuklären ist.

Für jede Folgeverordnung von Hör- hilfen hat der Gemeinsame Bundes- ausschuss (G-BA) diejenigen Fall- konstellationen festgelegt, in denen als Folgeverordnung eine erneute fachärztliche Diagnose oder Thera- pieentscheidung medizinisch gebo- ten ist. Medizinisch geboten ist dies aus Sicht des G-BA beispielsweise auch bei der Hörgeräteversorgung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjah- res oder bei neu aufgetretenem Tin- nitus.

In allen nicht ausdrücklich genann- ten Fallkonstellationen hält der G-BA eine ärztliche Verordnung von Hör- hilfen nicht zwingend für medizinisch geboten. Die Folgeversorgung kann dann auch – sofern der Patient das wünscht – von Hörgeräteakustikern ohne Verordnung vorgenommen werden.

Die konkreten Änderungen im Ab- schnitt C (Hörhilfen) der Hilfsmittel- Richtlinie finden Sie unter www.

kvb.de in der Rubrik Verordnun- gen/Hilfsmittel.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31 E-Mail Verordnungsberatung@kvb.de

„ Regelung bei anderen Kosten- trägern

Bei anderen Kostenträgern (So- zialämter, Knappschaft, außer- bayerische Regionalkassen und andere Kostenträger) ist eine vorherige Genehmigung erfor- derlich.

Ausführliche Informationen zum Thema Importarzneimittel finden Sie unter www.kvb.de in der Rub- rik Verordnungen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31 E-Mail Verordnungsberatung@kvb.de

VERORDNUNGEN

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158 QUALITÄT

Abnahmeprüfung Sonographie

QSV zur Dünndarm-Kapse- lendoskopie und IVM

Die Ultraschallvereinbarung vom 1. April 2009 legt fest, dass die KVB alle zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb befindlichen Ultraschallsys- teme auf die Erfüllung der techni- schen Mindestanforderungen hin zu überprüfen hat. Dabei handelt es sich um eine einmalige Prüfmaß- nahme mit dem Anliegen, sehr alte, nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechende Ultraschallgeräte durch neue zu ersetzen.

Gemäß dieser bundesweiten Rege- lung muss die KVB bis spätestens 31. März 2015 die Überprüfung der aktuellen Gewährleistungserklärun- gen für alle verwendeten Ultraschall- systeme sowie jeweils einer Bilddo- kumentation je Schallkopf abge- schlossen haben.

Gleichzeitig sind die Mitglieder der KVB verpflichtet, die entsprechen- den Nachweise zu erbringen und bei der KVB vorzulegen. Die KVB hat alle betroffenen Mitglieder be- reits mit der Bitte um Vorlage der entsprechenden Unterlagen ange- schrieben.

Bitte reichen Sie die noch fehlenden Unterlagen möglichst bald ein. Bei Fragen hilft Ihnen unser „Service- team Sonographie“ gerne weiter.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89/ 5 70 93 – 4 05 00 E-Mail Sono-GWE@kvb.de

Am 1. Juli 2014 ist die Qualitätssi- cherungsvereinbarung (QSV) zur Dünndarm-Kapselendoskopie in Kraft getreten, am 1. Oktober 2014 die QSV zur intravitrealen Medika- menteneingabe (IVM).

Beide Vereinbarungen sehen die Möglichkeit vor, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Übergangsregelung zu stellen. Die Genehmigungsanträge nach Über- gangsregelung müssen inklusive der erforderlichen Nachweise bis zum 31. Dezember 2014 eingehen.

Die Antragsformulare für die Dünn- darm-Kapselendoskopie finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Formulare und Anträge/

Buchstabe „D“/Dünndarm-Kapse- lendoskopie/Genehmigungsantrag nach Übergangsregelung.

Die Antragsformulare für die intra- vitreale Medikamenteneingabe fin- den Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Formulare und An- träge/Buchstabe „I“/Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)/Ge- nehmigungsantrag nach Übergangs- regelung.

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159

K VB INFOS 12/2014

IT IN DER PRAXIS

Erinnerung:

Ab 1. Januar 2015 Behandlung nur noch mit der eGK

eGK – Erprobung Online- Rollout (Stufe 1)

Bitte denken Sie zum Jahreswechsel daran, dass gesetzlich krankenver- sicherte Patienten ab 1. Januar 2015 nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchen können. Die alte Krankenversicher- tenkarte (KVK) ist ab diesem Zeit- punkt nur noch für Versicherte so- genannter „Besonderer Kostenträ- ger“ sowie im Rahmen der Privat- versicherung zulässig.

Die eGK stellt bei folgenden Perso- nengruppen – auch ohne Foto – einen gültigen Anspruchsnachweis dar:

„ Kinder unter 15 Jahren (Achtung:

Bei Jugendlichen, die die Alters- grenze von 15 Jahren überschrei- ten, stellt die Krankenkasse kei- ne neue eGK aus. Das bedeutet, dass ein Jugendlicher seine eGK bis zum Ende des aufgedruckten Gültigkeitsdatums oder gegebe- nenfalls bis zur Beendigung des Versichertenstatus behält.)

„ Versicherte, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken kön- nen, zum Beispiel bettlägerige Personen oder Personen in ge- schlossenen Einrichtungen

„ Personen, bei denen sich die Gründe gegen ein Lichtbild aus der grundrechtlich geschützten Glaubens- und Gewissensfrei- heit ergeben

Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung (KBV) hat darauf hingewiesen, dass in allen Praxisverwaltungssys- temen (PVS) ab 1. Januar 2015 die Gültigkeit der eingelesenen Karte per Prüfroutine kontrolliert wird.

Beim Einsatz von mobilen Lesege- räten (beispielsweise bei Hausbe- suchen) erfolgt diese Prüfung des Kartentyps allerdings nicht, son- dern die Patientendaten werden zu- erst einmal im mobilen Lesegerät

zwischengespeichert. Eine eventu- elle Ablehnung der eingelesenen KVK-Patientendaten würde erst dann erfolgen, wenn die Daten ins PVS übertragen werden sollen. An dieser Stelle käme dann das Ersatz- verfahren zur Anwendung. Die KBV hat alle PVS-Hersteller dazu ange- halten, die Versichertendaten ko- pierbar anzuzeigen, um somit eine Weiterverarbeitung für ein eventu- ell erforderliches Ersatzverfahren zu ermöglichen. Falls Sie mobile Lesegeräte einsetzen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Systembe- treuer, ob Ihr PVS diese Datenko- pierbarkeit anbietet.

Die KBV hat uns außerdem darüber informiert, dass Ärzte und Psycho- therapeuten ihre Patienten jetzt mit einem Plakat und einem Informati- onsblatt auf die Pflicht zur eGK hin- weisen können. Plakat und Patien- teninformation stehen unter www.

kbv.de in der Rubrik Praxisinfo/

Praxis-IT/Elektronische Gesund- heitskarte zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Auf Wunsch können Praxen das Poster auch in gedruckter Form (DIN A3-Format) kostenfrei per E-Mail unter ver- sand@kbv.de bei der KBV bestellen.

Weitere Informationen zum Thema eGK finden Sie in den KVB INFOS, Ausgabe 11/2014, sowie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/

IT in der Praxis/Elektronische Ge- sundheitskarte (eGK).

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51 E-Mail IT-Beratung@kvb.de

Bis zum Jahresende sollen alle Ver- sicherten gesetzlicher Krankenkas- sen mit einer elektronischen Ge- sundheitskarte (eGK) ausgestattet sein. Nach den Vorstellungen der Gesellschaft für Telematikanwen- dungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) soll daran anschließend – nach erfolgreicher Beendigung der Erprobung – der flächendeckende Rollout für die Online-Anwendungen der eGK beginnen. Die aktuelle Pla- nung der gematik sieht vor, dass die Erprobungsstufe 1 am Ende des dritten Quartals 2015 startet. Da es in den letzten zehn Jahren schon sehr häufig Neuplanungen für den Startzeitpunkt der Erprobung gege- ben hat, gestatten wir uns an dieser Stelle den Hinweis: „Weitere zeitli- che Verschiebungen vorbehalten!“

In den bundesweit geplanten Erpro- bungen zum eGK Online-Rollout soll in der Stufe 1 das Versicher- tenstammdatenmanagement und die „Qualifizierte elektronische Sig- natur“ getestet werden. Die T-Sys- tems International GmbH hat die Ausschreibung der gematik zur An- bindung und Betreuung der Teilneh- mer in der Testregion Südost (Bay- ern und Sachsen) gewonnen.

Die T-Systems spricht derzeit – in Kooperation mit den Praxisverwal- tungssystem-Herstellern FREY ADV GmbH, medatixx GmbH & Co. KG und Psyprax GmbH – potenzielle ärztliche Testteilnehmer an. Insge- samt sollen 375 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten an der Erprobungsstufe 1 mitwirken.

Darüber hinaus werden 125 Zahn- arztpraxen sowie zwei große Klini- ken in die Erprobung der Region Südost einbezogen.

Die Teilnahme an der Erprobung wird zwar honoriert, teilnehmende

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160 IT IN DER PRAXIS

Praxen müssen jedoch damit rech- nen, dass in dieser ersten Testpha- se nicht alles auf Anhieb funktio- niert und eventuell Fehlerfälle auf- treten können, die unter Umstän- den zeitraubend sind. In diesem Zu- sammenhang möchten wir interes- sierte Ärzte und Psychotherapeu- ten auch darauf hinweisen, dass sich aus der Teilnahme an der Er- probung gegebenenfalls eine Um- satzsteuerpflicht ergeben kann, wenn die Praxis ihre jährliche Um- satzgrenze von insgesamt 17.500 Euro für nicht-kurative Leistungen überschreitet. Wir empfehlen inter- essierten Mitgliedern daher, sich unbedingt vor Vertragsschluss an ihren Steuerberater zu wenden.

Die gematik benachrichtigt die KVB regelmäßig über den aktuellen Stand der Entwicklungen und Neu- planungen. Darüber hinaus werden wir von der T-Systems über die nie- dergelassenen Fach- und Hausärz- te sowie Psychotherapeuten, die in Bayern an der Erprobung teilneh- men wollen, „ins Benehmen ge- setzt“, also informiert. Gemeinsam mit anderen betroffenen KVen und der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung begleiten wir das Vorhaben konstruktiv, aber kritisch.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51 E-Mail IT-Beratung@kvb.de

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist auf seiner Internetseite www.bsi.bund.

de auf folgendes Thema hin: „Häu- fig werden Fehler in Produkten be- kannt, die dazu führen können, dass die Informationssicherheit des In- formationsverbundes, wo diese be- trieben werden, beeinträchtigt wird.

Entsprechende Fehler können Hard- ware, Firmware, Betriebssysteme und Anwendungen betreffen. Diese Schwachstellen müssen so schnell wie möglich behoben werden, da- mit sie nicht durch interne oder ex- terne Angreifer ausgenutzt werden können. Dies ist ganz besonders wichtig, wenn die betreffenden Sys- teme mit dem Internet verbunden sind. Die Hersteller von Betriebs- system- oder Software-Komponen- ten veröffentlichen in der Regel Patches oder Updates, die auf dem jeweiligen IT-System installiert wer- den müssen, um den oder die Feh- ler zu beheben.“

Dieser Hinweis trifft nicht nur auf Betriebssysteme und Browser-Ver- sionen zu, sondern auch auf das in der Praxis eingesetzte Praxisver- waltungssystem (PVS). Stellen Sie daher stets sicher, dass Sie die Quartals-Updates Ihres PVS recht- zeitig vor Beginn des neuen Quar- tals einspielen und auch Korrektur- Updates, falls vorhanden, umgehend installieren. Dadurch erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit Ihres Sys- tems, sondern reduzieren zudem die Gefahr von Fehlern in Ihrer Ab- rechnung oder bei Verordnungen.

Neben der Aktualisierung der PVS- Software sind oftmals noch Zusatz- programme Bestandteil eines Quar- tals-Updates. Um die hierdurch für Ihre Praxis gegebenenfalls resultie- renden Risiken einschätzen zu kön- nen, empfiehlt es sich, die entspre-

Software-Updates zeitig einspielen

chenden Update-Informationen des Herstellers zu überprüfen bezie- hungsweise sich regelmäßig bei Ih- rem Systembetreuer darüber zu in- formieren.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51 E-Mail IT-Beratung@kvb.de

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K VB INFOS 12/2014

IT IN DER PRAXIS

Die AOK Bayern hat aktuell darüber informiert, dass die Bedruckung von Verordnungsblättern in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen seit 1. Oktober 2014 zum Teil fehlerhaft ist. Es ist zu befürchten, dass das auch auf weitere Formulare zutrifft.

Fehlerhaft bedruckte Formulare ha- ben zur Folge, dass diese in Labo- ren, Apotheken und anderen wei- terverarbeitenden Stellen gegebe- nenfalls nicht akzeptiert werden.

Ebenso sind Probleme mit fehler- haften Abrechnungen zu erwarten.

Bitte stellen Sie daher sicher, dass das Personalienfeld auf den in der Praxis verwendeten Formularen und Vordrucken korrekt bedruckt wird.

Über die Änderungen, die am 1. Ok- tober 2014 in Kraft getreten sind, haben wir Sie in den KVB INFOS, Ausgabe 11/2014, informiert.

Bitte stellen Sie auch folgende Ein- stellungen in sämtlichen Formula- ren sicher:

„ Als Schriftart darf ausschließlich

„Courier“ beziehungsweise

„Courier New“ verwendet wer- den.

„ Die Zeichendichte ist mit 10 Zei- chen/Zoll definiert, was der Schriftgröße „12“ entspricht.

Zu Ihrem eigenen Schutz raten wir Ihnen dringend dazu, über einen Testlauf festzustellen, ob Ihr Praxis- system eine korrekte Formularbe- druckung vornimmt. Bitte wenden Sie sich hierzu bei Bedarf an Ihren Systembetreuer.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51 E-Mail IT-Beratung@kvb.de

Korrekte Formular-

bedruckung

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162 ALLGEMEINES

Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Patientendaten an den Medizi- nischen Dienst der Krankenversiche- rung (MDK) ist Paragraf 276 Absatz 2 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V. Dies gilt auch dann, wenn die Datenübermitt- lung an den MDK in einem beson- ders gekennzeichneten (weiteren) Kuvert über die zuständige Kranken- kasse erfolgt.

Dies hat uns der Bayerische Landes- beauftragte für den Datenschutz in Abstimmung mit der für Arztpraxen zuständigen Datenschutzaufsichts- behörde, dem Bayerischen Landes- amt für Datenschutzaufsicht in Ans- bach, ausdrücklich mitgeteilt. Er weist auch darauf hin, dass es den Krankenkassen in diesen Fällen nicht gestattet ist, diese Umschläge zu öffnen.

Ärzte sind aufgrund der oben ge- nannten Rechtsvorschrift verpflich- tet, die für die Begutachtung durch den MDK im Einzelfall erforderlichen medizinischen Unterlagen zu über- mitteln. Die Übermittlungsverpflich- tung stellt eine gesetzliche Offenba- rungsbefugnis im Sinne des Para- grafen 203 StGB dar, sodass es für die Übermittlung der Unterlagen keiner Einwilligungs- beziehungs- weise Schweigepflichtsentbindungs- erklärung bedarf und eine Übermitt- lungsverpflichtung selbst dann be- steht, wenn der Patient mit der Über- mittlung nicht einverstanden wäre.

Die Mitteilungspflichten des MDK an die Auftrag gebende Kranken- kasse ergeben sich aus Paragraf 277 SGB V. Dazu hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Daten- schutz unter Punkt 8.13 seines 25.

Tätigkeitsberichts unter www.da- tenschutz-bayern.de zum MDK- Gutachten unter anderem Folgen- des ausgeführt:

Mit Wirkung zum 1. November 2014 ist eine Änderung der „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambu- lanten und stationären Versorgung“

in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass auch Teilzeitbeschäftigungen mit einem Umfang von mindestens zwölf Wochenarbeitsstunden geför- dert werden können, soweit die Bayerische Landesärztekammer die Anrechenbarkeit auf die Weiterbil- dung bestätigt hat.

Darüber hinaus ist mit Wirkung zum 1. November 2014 eine Zusatzver- einbarung zu der genannten Verein- barung in Kraft getreten. Danach können in Bayern nun auch anre- chenbare Weiterbildungsabschnitte gefördert werden, die die Mindest- dauer von drei Monaten unter- schreiten. Die Zusatzvereinbarung dient der Erprobung und endet am 31. Dezember 2015. Der Zeitpunkt des Antrags, die Förderbewilligung und der Beginn des Weiterbildungs- abschnitts müssen innerhalb der Laufzeit der Zusatzvereinbarung (1. November 2014 bis 31. Dezem- ber 2015) liegen. Der Grund für die Abschnittsverkürzung und die Fachgebiete des verkürzten und des sich daran anschließenden Ab- schnitts sind bei Stellung des För- derantrags mitzuteilen. Spätestens zwei Monate vor Laufzeitende der Vereinbarung soll über eine Fort- führung über den 31. Dezember 2015 hinaus entschieden werden.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter E-Mail Praxisfuehrung@kvb.de

Übermittlung von Patientendaten an den MDK Allgemeinmedizinische

Weiterbildung

„Die MDK-Gutachter sollen zukünf- tig das Ergebnis der Begutachtung in das Datenfeld Ergebnis aufneh- men. Dieses kann dann grundsätz- lich an die Krankenkassen weiter- geleitet werden. Angaben über den Befund sind zukünftig im Textfeld Befund einzugeben. Eine Übermitt- lung dieses Textfeldes an die Kran- kenkassen ist dann zulässig, wenn dies im jeweiligen Einzelfall erfor- derlich erscheint. Darüber hinaus- gehende Punkte, insbesondere bei denen eine Übermittlung an die Krankenkassen nicht erforderlich erscheint, sind zukünftig im Text- feld Vorgeschichte einzutragen.

Dieses Textfeld ist grundsätzlich nicht an die Krankenkassen weiter- zuleiten.“

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 09 31 / 30 72 03 Fax 09 31 / 30 76 72 03 E-Mail kvbdatenschutz@kvb.de

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K VB INFOS 12/2014

SEMINARE

Akutsituationen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Ein Akut- oder Notfall im Bereit- schaftsdienst ist immer wieder eine Herausforderung. Frischen Sie in kür- zester Zeit Ihre Kenntnisse über die wichtigsten medizinischen und orga- nisatorischen Komponenten der Akut- und Notfallversorgung auf. Unser Se- minarkonzept ist lernzielorientiert, kompakt und an der Praxis ausgerich- tet. Wir führen die Module in Zusam- menarbeit mit der Bayerischen Lan- desärztekammer, Akademie für ärzt- liche Fortbildung, und der Arbeits- gemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte agbn e.V. (Modul I) durch.

Sie profitieren von:

„ Zielgruppenorientierung

„ aktuellen, umsetzbaren Lösungen statt Schubladenkonzepten

„ praktischem Reanimationstrai- ning in Kleinstgruppen (Modul I)

„ erfahrenen ärztlichen Referen- ten und Tutoren

„ Fortbildungspunkten

„ umfangreichen Zusatzinformatio- nen und Tipps in den Seminaren Teilnehmen können:

„ Vertragsärzte, die sich für die Bereitschaftsdienste entspre- chend fortbilden möchten

„ Nichtvertragsärzte, die als Ver- treter beziehungsweise im Rah- men von Ermächtigungen am Bereitschaftsdienst teilnehmen möchten (BDO-KVB)

„ alle interessierten Ärzte, die sich effizient auf das richtige Handeln in Notfallsituationen vorbereiten möchten

Modul I

„ kardiozirkulatorische Notfälle

„ Wichtiges, Richtiges und Hilf- reiches zur Reanimation

„ Richtlinien der Bundesärztekam- mer und des European Resusci- tation Council (ERC 2010)

„ Versorgungsalgorithmen, Checklisten

„ Reanimationstraining (BLS/ALS) an Simulatoren in Kleingruppen, individuelle Fallsimulation Fortbildungspunkte: 10 Teilnahmegebühr: 90 Euro Uhrzeit: 9.00 bis 16.15 Uhr Termine Modul I:

„ 28. Februar 2015, KVB Regensburg

„ 25. April 2015, KVB München

„ 9. Mai, KVB Würzburg

„ 13. Juni 2015, KVB München

„ 4. Juli 2015, KVB Bayreuth

„ 26. September 2015, KVB Nürnberg

„ 28. November 2015, KVB Augsburg Modul II

„ Beurteilung des kindlichen Zustands

„ typische Akut- und Notfälle bei Kindern, Fallbesprechungen

„ Atemwegserkrankungen und Atemwegsverlegung bei Kindern

„ Vergiftungen und Ingestionsun- fälle

„ typische Verletzungen, Verbren- nungen/Verbrühungen im Kindesalter

Fortbildungspunkte: 3 Teilnahmegebühr: 40 Euro Uhrzeit: 17.00 bis 20.30 Uhr Termine Modul II:

„ 4. Februar 2015, KVB München

„ 15. April 2015, KVB Regensburg

„ 13. Mai 2015, KVB Bayreuth

„ 24. Juni 2015, KVB Würzburg

„ 30. September 2015, KVB Augsburg

„ 14. Oktober 2015, KVB Nürnberg

Modul III:

„ wichtige Aspekte zur Durchfüh- rung der Leichenschau

„ interessante Kasuistiken aus dem Bereitschaftsdienst

„ Informationen zu Abrechnung und Formularen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Fortbildungspunkte: 3 Teilnahmegebühr: 40 Euro Uhrzeit: 17.00 bis 20.40 Uhr Termine Modul III:

„ 11. Februar 2015, KVB München

„ 18. März 2015, KVB Bayreuth

„ 29. April 2015, KVB Regensburg

„ 28. Oktober 2015, KVB Augsburg

„ 4. November 2015, KVB Würzburg

„ 2. Dezember 2015, KVB Nürnberg

Modul IV (fakultatives Modul):

„ Symptom Bauchschmerz, akutes Abdomen – wo lauern die Fallstricke?

„ bereitschaftsdienstrelevante psychiatrische Akut- und Notfälle, effektive Strategien, rasche und sichere Bewältigung

„ Sepsis – außerklinische Diagnose und was ist zu tun?

Fortbildungspunkte: 4 Teilnahmegebühr: 40 Euro Uhrzeit: 17.00 bis 20.40 Uhr Termine Modul IV:

„ 21. Januar 2015, KVB Augsburg

„ 17. Juni 2015, KVB Bayreuth

„ 8. Juli 2015, KVB Regensburg

„ 22. Juli 2015, KVB München

„ 18. November 2015, KVB Nürnberg

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164 SEMINARE

Sicher im Ärztlichen Bereitschaftsdienst und beim Hausbesuch

Forderndes, aggressives und sogar gewalttätiges Verhalten gegenüber Ärzten kommt leider häufiger vor als gemeinhin angenommen. Gera- de bei Hausbesuchen, zum Beispiel im Rahmen des Ärztlichen Bereit- schaftsdienstes, kommt es immer wieder zu schwierigen Situationen.

Während Rettungsdienst und Poli- zei im Team agieren, sind Ärzte möglichen Eskalationen meist allei- ne und unvorbereitet ausgesetzt.

Stellen Sie sich auf potenziell ge- fährliche Situationen ein und lernen Sie diese bereits im Vorfeld zu er- kennen und zu vermeiden. Üben Sie, deeskalierend zu kommunizie- ren und trainieren Sie realistische Eigenschutztechniken.

Themenschwerpunkte:

„ Prävention, Risikominimierung

„ rechtliche Grundlagen

„ Aufnahme und Analyse von auffälligem Verhalten

„ verbale Deeskalation

„ Eigenschutztechniken – einfach anzuwenden

„ praktische Übungen (bitte entsprechende Kleidung berücksichtigen) Fortbildungspunkte: 4 Teilnahmegebühr: 40 Euro Termine:

31. Januar 2015, KVB München 9.00 bis 12.45 Uhr

31. Januar 2015, KVB München 13.30 bis 17.00 Uhr

25. Februar 2015, KVB Augsburg 17.00 bis 20.30 Uhr

13. Mai 2015, KVB Nürnberg 17.00 bis 20.30 Uhr

1. Juli 2015, KVB Regensburg 17.00 bis 20.30 Uhr

16. September 2015, KVB Nürnberg 17.00 bis 20.30 Uhr

14. Oktober 2015, KVB Würzburg 17.00 bis 20.30 Uhr

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K VB INFOS 12/2014

SEMINARE

Notfalltraining für das Praxisteam

Einen Notfall in der Praxis wünscht sich keiner. Doch was ist zu tun, wenn er plötzlich eintritt? Zielgerichtet und berufsgruppenübergreifend brin- gen wir in unserem Seminar alle not- wendigen Informationen auf den Punkt. Strukturiert werden Ärzte und ihr Team auf typische Notfallsituati- onen vorbereitet. Sie erlernen profes- sionelle Lösungswege und Versor- gungsstrategien nach den aktuellen Richtlinien. Die Zeit bis zum Eintref- fen des Notarztes können Sie opti- mal überbrücken. Das ausführliche, individuelle Training an modernen Simulatoren ist die entscheidende Komponente, in der Sie notfallme- dizinisch relevante Aspekte heraus- arbeiten. Gerne berücksichtigen wir dabei Ihre Praxisschwerpunkte.

Wir führen die Seminare in Zusam- menarbeit mit der Bayerischen Lan- desärztekammer, Akademie für ärzt- liche Fortbildung, und der Arbeits- gemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte agbn e. V. durch. Die Ver- anstaltungen sind QM-konform und entsprechen den Forderungen der Bundesärztekammer und des Ge- meinsamen Bundesausschusses an die jährlich erforderliche Notfall- schulung für Arztpraxen.

Teilnehmen können Ärzte und de- ren medizinische Fachangestellte (Praxisteam).

Themenschwerpunkte:

„ Erkennen von und Verhalten bei Notfallsituationen

„ Notfallmanagement

„ Erstversorgung bis zum Eintreffen von Rettungsdienst und Notarzt

„ Vorgehensweisen

„ Theorie und Praxis der kardio- pulmonalen Reanimation bei Erwachsenen

„ alternatives Airwaymanagement

„ Einsatz von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) in der Praxis

„ individuelle Fallsimulationen Gerne passen wir spezifische Inhalte im Training Ihren individuellen Wün- schen an!

Fortbildungspunkte: 7

Teilnahmegebühr: 95 Euro (je Teil- nehmer)

(Je Samstag zwei getrennte Veran- staltungen. Sie buchen ein Seminar entweder am Vormittag oder am Nachmittag.)

Termine:

7. Februar 2015, KVB Augsburg 9.00 bis 12.45 Uhr

13.30 bis 17.30 Uhr

14. März 2015, KVB München 9.00 bis 12.45 Uhr

13.30 bis 17.30 Uhr

28. März 2015, KVB Nürnberg 9.00 bis 12.45 Uhr

13.30 bis 17.30 Uhr

25. Juli 2015, KVB Regensburg 9.00 bis 12.45 Uhr

13.30 bis 17.30 Uhr

10. Oktober 2015, KVB Würzburg 9.00 bis 12.45 Uhr

13.30 bis 17.30 Uhr

24. Oktober 2015, KVB Bayreuth 9.00 bis 12.45 Uhr

13.30 bis 17.30 Uhr

14. November 2015, KVB München 9.00 bis 12.45 Uhr

13.30 bis 17.30 Uhr

Die Teilnehmerzahl in den Fortbil- dungsseminaren ist begrenzt. Eine schriftliche Anmeldung ist grund- sätzlich erforderlich.

Anmeldung unter

Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 21 Weitere Informationen zur Fortbildung erhalten Sie unter

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 88 89 oder unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Fortbildung/Akutsituationen im Bereitschaftsdienst.

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166 SEMINARE

Die nächsten Seminartermine der KVB

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die neben- stehenden Seminare nur eine Aus- wahl aus dem umfassenden Seminar- programm der KVB darstellen.

Informationen zu KVB-Seminaren erhalten Sie von unseren Mitarbei- tern unter der Telefonnummer 0 89 / 5 70 93 – 4 00 20

Informationen zu Seminaren rund um die Themen Qualitätsmanage- ment (QM) und Qualitätszirkel (QZ) erhalten Sie von unseren Mitarbei- tern unter den Telefonnummern 09 11 / 9 46 67 – 3 22

09 11 / 9 46 67 – 3 23

Online-Anmeldung im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Fortbildung/Online-Anmel- dung.

Anmeldeformulare und weitere Seminare finden Sie in unserer Seminarbroschüre und im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Fortbildung.

Fax: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 21 Gebühr

Die Seminare sind zum Teil gebüh- renpflichtig und in ihrer Teilnehmer- zahl begrenzt.

Fortbildungspunkte

Bei der Teilnahme an unseren Semi- naren sammeln Sie auch Fortbil- dungspunkte. Die jeweilige Anzahl können Sie bei Ihrer Seminaranmel- dung erfragen.

Die Seminarbroschüren für 2015 werden Mitte Dezember 2014 ver- sendet.

KVB-Seminare Zielgruppe Teilnahme-

gebühr Datum Uhrzeit Veranstaltungsort

(KVB-Bezirksstelle)

Abrechnungsworkshop Urologen Praxismitarbeiter kostenfrei 10. Dezember 2014 14.00 bis 17.00 Uhr Nürnberg

Abrechnungsworkshop HNO Praxismitarbeiter kostenfrei 17. Dezember 2014 15.00 bis 18.00 Uhr München

Die Online-Dienste der KVB in Theorie und Praxis Praxisinhaber und -mitarbeiter kostenfrei 25. Februar 2015 4. März 2015 11. März 2015 25. März 2015

16.00 bis 19.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr

Bayreuth Würzburg Nürnberg München

Hausärztlich geriatrisches Basisassessment Praxisinhaber und -mitarbeiter 95,- Euro 25. Februar 2015 14.30 bis 18.00 Uhr München

Hautkrebsscreening Praxisinhaber 160,- Euro 28. Februar 2015 9.00 bis 17.00 Uhr München

Kooperationen: Gemeinschaftspraxis oder MVZ - Workshop Praxisinhaber kostenfrei 7. März 2015 10.00 bis 16.00 Uhr München

Datenschutz in der Praxis Praxisinhaber und -mitarbeiter kostenfrei 18. März 2015

25. März 2015 15.00 bis 18.00 Uhr

15.00 bis 18.00 Uhr Nürnberg München

Prüfungen im Vertragsarztbereich Praxisinhaber kostenfrei 18. März 2015 15.00 bis 18.00 Uhr Straubing

Gründer-/Abgeberforum Praxisinhaber kostenfrei 21. März 2015

28. März 2015 10.00 bis 16.00 Uhr

10.00 bis 16.00 Uhr Nürnberg München

Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Vertragsarzt Praxisinhaber kostenfrei 25. März 2015 15.00 bis 17.30 Uhr Augsburg

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K VB INFOS 12/2014

SEMINARE

KVB-Seminare Zielgruppe Teilnahme-

gebühr Datum Uhrzeit Veranstaltungsort

(KVB-Bezirksstelle)

Abrechnungsworkshop Urologen Praxismitarbeiter kostenfrei 10. Dezember 2014 14.00 bis 17.00 Uhr Nürnberg

Abrechnungsworkshop HNO Praxismitarbeiter kostenfrei 17. Dezember 2014 15.00 bis 18.00 Uhr München

Die Online-Dienste der KVB in Theorie und Praxis Praxisinhaber und -mitarbeiter kostenfrei 25. Februar 2015 4. März 2015 11. März 2015 25. März 2015

16.00 bis 19.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr

Bayreuth Würzburg Nürnberg München

Hausärztlich geriatrisches Basisassessment Praxisinhaber und -mitarbeiter 95,- Euro 25. Februar 2015 14.30 bis 18.00 Uhr München

Hautkrebsscreening Praxisinhaber 160,- Euro 28. Februar 2015 9.00 bis 17.00 Uhr München

Kooperationen: Gemeinschaftspraxis oder MVZ - Workshop Praxisinhaber kostenfrei 7. März 2015 10.00 bis 16.00 Uhr München

Datenschutz in der Praxis Praxisinhaber und -mitarbeiter kostenfrei 18. März 2015

25. März 2015 15.00 bis 18.00 Uhr

15.00 bis 18.00 Uhr Nürnberg München

Prüfungen im Vertragsarztbereich Praxisinhaber kostenfrei 18. März 2015 15.00 bis 18.00 Uhr Straubing

Gründer-/Abgeberforum Praxisinhaber kostenfrei 21. März 2015

28. März 2015 10.00 bis 16.00 Uhr

10.00 bis 16.00 Uhr Nürnberg München

Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Vertragsarzt Praxisinhaber kostenfrei 25. März 2015 15.00 bis 17.30 Uhr Augsburg

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