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Die ökonomischen Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung in Deutschland

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Die ökonomischen Auswirkungen

der Flüchtlingszuwanderung in Deutschland

Frank Bödefeld

Hochschulschriften . Standort Meschede . Nr. 2/2016

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Herausgeber

Der Rektor der Fachhochschule Südwestfalen, Professor Dr. Claus Schuster

Fachhochschule Südwestfalen Baarstraße 6

58636 Iserlohn www.fh-swf.de Layout

Dezernat 5: Hochschulkommunikation TextKarl Betz

Bildnachweis Titelseite: Meditations Druck

WIRmachenDRUCK GmbH Mühlbachstr. 7

71522 Backnang

ISBN (print): 978-3-940956-55-2 ISBN (elektr.): 978-3-940956-56-9 www.fh-swf.de/cms/hochschulschriften Meschede 2016

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Inhaltsverzeichnis

1 Zuwanderung im neoklassischen Arbeitsmarkt ……….. 1 2 Zuwanderung im nachfrageorientierten Arbeitsmarkt……….. 3 3 Die Flüchtlingsmigration aus angebotsorientierter Sicht………….. 4 3.1 Der Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge ………. 7 3.2 Die erwartete Wirkung des erhöhten Arbeitsangebots durch die Flüchtlingsmigration ……….. 10 4 Die Flüchtlingsmigration aus nachfragorientierter Sicht ……….. 13

4.1 Erhöhte Staatsnachfrage und privater Konsum ….. 13 4.2 Die kurzfristige Finanzierung der

Flüchtlingsmigration ……… 18

5 Die fiskalische Wirkung der Flüchtlingsmigration ………... 20 6 Prognosen über die Wirkung der Flüchtlingsmigration ………… 26 Literaturverzeichnis ……….. 31

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Zuwanderung im angebotsorientierten Modell 3 Abbildung 2 Zuwanderung im nachfrageorientierten Modell 4

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Die ökonomischen Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung in Deutschland

Frank Bödefeld

1 Zuwanderung im neoklassischen Arbeitsmarkt

Im neoklassischen Arbeitsmarktmodell ist die Zuwanderung von Arbeitskräften gleichbedeutend mit einem Bevölkerungswachstum.

Auf dem Arbeitsmarkt bieten nun zu jedem gegebenen Lohnniveau mehr Personen ihre Arbeitsleistung an.

Grafisch bedeutet dies, dass sich die Angebotskurve nach rechts verschiebt.

Abbildung 1 Zuwanderung im angebotsorientierten Modell

Durch die Zuwanderung ändert sich an der Arbeitsnachfragekurve zunächst nichts, so lange davon ausgegangen wird, dass die Zuwande- rer vor allem aufgrund der Suche nach Arbeit ins Land immigriert sind und kein eigenes Kapital mitbringen. Wenn sich am Kapitalangebot bei Zuwanderung nichts ändert, bleibt die Arbeitsnachfragefunktion auf dem Arbeitsmarkt unverändert (Betz, Karl (2006) S. 84).

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Durch das höhere Angebot an Arbeitern, bei gleichzeitig stagnierender Nachfrage, sinken in der Folge die Löhne der Arbeiter.

Das geringere Lohnniveau verbessert die „Lohn-Profit-Relation“ zu Gunsten der Unternehmer, die so eine höhere Profitrate auf ihr eingesetztes Kapital erhalten. Dieser höhere Zinssatz führt auf dem Kapitalmarkt zu einem größeren Kapitalangebot. Mehr Menschen möchten bei steigenden Zinsen ihr Geld verleihen. Aufgrund dieses höheren Kapitalangebots, können die Unternehmer mehr investieren.

Wozu sie wiederrum mehr Arbeiter benötigen, um unter anderem die neuen Maschinen zu bedienen und dadurch steigt die Arbeitsnachfrage (Betz, Karl (2006) S.84).

Neben einer Beschäftigungsausweitung, vergrößert sich ebenfalls die „freiwillige“ Arbeitslosigkeit unter den Einheimischen, da diese bei sinkenden Lohn, Freizeit als Alternative vorziehen. Es handelt sich in diesem Fall um substitutive Arbeiter, die von den Zuwanderern ersetzt werden. Komplementäre Arbeiter können dagegen von Zuwanderung profitieren, da sie eine ergänzende Arbeitsleistung anbieten und die Nachfrage nach dieser Arbeit im Zuge der Beschäftigungsausweitung steigt.

Die steigende Nachfrage nach Vorarbeitern bei steigender Zahl an Hilfsarbeitern, kann als Beispiel für eine komplementäre Arbeit genannt werden.

Die Wirkung von Zuwanderung aus Sicht der Neoklassik kann darüber hinaus im Solow-Wachstumsmodell diskutiert werden.

Eine Erkenntnis dieses Modells ist es, dass die Steigerung der Kapi- talintensität bzw. der Sparquote kein langfristiges Wachstum in einer Volkswirtschaft erzeugt, da der Effekt ab einem bestimmten Punkt zum Stehen kommt. Langfristiges Wachstum kann nur durch exogene Faktoren, wie dem Faktor Arbeit, erfolgen (Betz, Karl (2015) S.2).

Die Frage ist nun, was passiert im Solow- Modell, wenn der Faktor Arbeit mit ins Modell einbezogen wird und es zu einem Bevölkerungswachstum kommt?

Zur Veranschaulichung der folgenden Überlegungen wird die Cobb-Douglas Produktionsfunktion in Wachstumsraten übersetzt:

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Y = TF ∗ Kα ∗ Lβ

=>

gY = gTF + α ∗ gK + β ∗ gL

Grundsätzlich bedeutet ein Zuwachs beim Arbeitsangebot, dass mehr Menschen zu jedem gegebenen Lohnsatz arbeiten möchten.

Darüber hinaus sinkt der Kapitalstock je Arbeiter bei einem kurzfristig konstanten Einsatz von Kapital der Unternehmen. Das vorhandene Kapital verteilt sich nun auf mehr Arbeiter (Betz, Karl 2015 S.2).

Abgesehen davon wird im neoklassischen Modell von Vollbeschäf- tigung und einem konstanten Altersaufbau ausgegangen. Dies bedeutet langfristig, dass das Kapital mit der gleichen Rate wie die Beschäfti- gung wächst (gL gleich gK). Der konstante Altersaufbau bewirkt dabei, dass das Wachstum der Bevölkerung identisch ist mit dem Wachstum der Arbeit (gL gleich gB gleich gK). Desweiteren wird in diesem Fall angenommen, dass sich der weitherhin exogen vorgegebene Stand der Technik nicht weiter verbessert und gTF somit null ist. Zusammen mit der Annahme konstanter Skalenerträge (α + β = 1), ergibt sich folgende Vereinfachung:

gY = gL

Während das Wachstum des Outputs auf den wachsenden Pool an Arbeitern zurückzuführen ist, bleibt die Arbeitsproduktivität (λ= Y/L) bei einem Bevölkerungswachstum konstant (gλ = gY - gL = 0). Dies bedeutet langfristig ist das Lohnniveau in einer Volkswirtschaft, trotz Zuwanderung, konstant (Betz, Karl 2015 S.2f).

2 Zuwanderung im nachfrageorientierten Arbeitsmarkt Zuwanderung in eine Volkswirtschaft erhöht aus nachfrageorien- tierter Sicht, wie bereits in der Neoklassik, zunächst einmal das Arbeitsangebot. Egal wie hoch der herrschende Reallohn ist, durch die Zuwanderung gibt es nun mehr Menschen, die zu diesem Lohn arbeiten möchten. Das neue Beschäftigungsniveau bestimmt sich aber in diesem Fall auf dem Gütermarkt.

Die Zuwanderer bringen ihre eigene Nachfrage mit (nach Lebensmitteln, Kleidung, Unterkünften etc.). Die autonome Nachfrage auf dem Gütermarkt erreicht dadurch ein höheres Niveau und verschiebt im Modell die Nachfragekurve nach oben. Um dieses

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herzustellen, bedarf es einer höheren Beschäftigung, so dass die Nachfrage nach Arbeitern auf dem Arbeitsmarkt steigt.

Abbildung 2 Zuwanderung im nachfrageorientierten Modell

Das neue Gleichgewicht, dass sich im Modell dadurch einstellt, muss, im Gegensatz zum Gleichgewicht in der Neoklassik, nicht bei Vollbeschäftigung erfolgen. Grund dafür ist, dass sich der gleichgewichtige Zinssatz, der schlussendlich das Reallohnniveau bestimmt, nicht am Arbeitsmarkt ermittelt wird, sondern am Vermögensmarkt. Das Gleichgewicht am Vermögensmarkt, bei dem Geldwertstabilität gewährleistet ist, bestimmt den Zinssatz und der daraus resultierende Reallohnsatz bestimmt das Angebot auf dem Arbeitsmarkt (Betz, Karl S.86).

3 Die Flüchtlingsmigration aus angebotsorientierter Sicht Im Solow- Wachstumsmodell hängt der Output einer Volkswirtschaft von den Faktoren Kapital und Arbeit sowie vom technischen Fortschritt ab. Um die ökonomische Wirkung der derzeitigen Flüchtlingsmigration aus angebotsorientierter Sicht einschätzen zu können, ist zunächst das Bevölkerungswachstum zu bestimmen, dass sich daraus ergibt, da durch diese Zuwanderung vorrangig der Faktor Arbeit im Mittelpunkt steht.

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In 2015 kamen nach Schätzungen etwa 1,1 Millionen Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland („Frankfurter Allgemeine“ 06.12.2015).

Aus angebotsorientierter Sicht ist der Teil der Menschen von Bedeutung, die in Deutschland ein Bleiberecht erhalten, da mit diesem Bleiberecht auch der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verbunden ist.

Um einschätzen zu können, wie viele der etwa 1,1 Million Menschen ein Bleiberecht erhalten, ist die Differenzierung nach Herkunftsland hilfreich.

Syrer stellen mit Abstand die größte Gruppe unter den Flüchtlingen.

Von den im Januar bis Dezember 2015 registrierten Erstanträgen, stammte der größte Teil (etwa 105.000 Anträge bzw. 35,9 Prozent) von syrischen Flüchtlingen, gefolgt von Menschen aus Albanien (12,2 Prozent), dem Kosovo (7,6 Prozent), Afghanistan (7 Prozent) und dem Irak (6,6 Prozent) (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Januar 2016 S.2f).

Die Schutzquote für Menschen aus Syriern lag dabei 2015 bei praktisch 100 Prozent, während sie bei Menschen aus den Balkanstaaten bei jeweils unter einem Prozent lag, da diese Länder mittlerweile alle als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Januar 2016 S.2ff).

Der Begriff „Schutzquote“ in diesem Zusammenhang beziffert den Anteil der Flüchtlinge, die in Deutschland ein Bleiberecht erhalten haben.

Die prozentualen Anteile können sich für die 1,1 Millionen Flüchtlinge aus 2015 aber noch deutlich verschieben, da mit rund 441.000 registrierten Anträgen auf Asyl bis Ende 2015 nicht einmal die Hälfte der Menschen erfasst ist, die in dem Jahr als Flüchtlinge nach Deutschland kamen. In der zweiten Jahreshälfte reduzierte sich die Zahl der Flüchtlinge aus den Balkanländern drastisch, während die Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan in immer größerer Zahl in Deutschland ankamen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Januar 2016 S.2ff).

Die Schutzquote für alle in 2015 entschiedenen Asylanträge lag bei knapp 55 Prozent (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Januar 2016 S.2ff).

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Da aber wie erwähnt nur über einen geringen Teil der 2015 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge bereits entschieden wurde, ist eine Schutzquote für die 1,1 Millionen Menschen um die 70 Prozent, aufgrund des hohen Anteils an syrischen Flüchtlingen, wahrschein- licher.

Für eine mögliche Erhöhung des Arbeitsangebots ist auf kurze Sicht der Teil der Flüchtlinge relevant, der sich in einem erwerbsfähigen Alter befindet. Bei den Flüchtlingen, die in 2014 nach Deutschland kamen, lag die Erwerbsfähigenquote bei etwa 67 Prozent, im Vergleich zu 62 Prozent für die einheimische Bevölkerung in Deutschland (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Januar 2015 S.21).

Bei einer angenommenen Schutzquote von 70 Prozent für 1,1 Millionen Flüchtlinge in 2015, ergibt sich eine Zahl von etwa 516.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter.

Die Erwerbsquote (Personen die im erwerbsfähigen Alter sind und dem Arbeitsmarkt potentiell zur Verfügung stehen) wird aber aller Voraussicht nach nicht bei 100 Prozent liegen. In Deutschland liegt die Erwerbsbeteiligung bei Personen.

In der Vergangenheit war es so, dass Menschen aus Asylzugangs- ländern nach 15 Jahren eine Erwerbsquote von 70 Prozent aufwiesen.

Auf Basis dieser Zahlen (1,1 Millionen Flüchtlinge mit 67 Prozent im erwerbsfähigen Alter, Erwerbsquote von 70 Prozent bei Menschen aus Asylzugangsländern und unterstellter Schutzquote von 70 Prozent) ergibt sich eine zusätzliche Zahl von Arbeitern von rund 361.100 Personen.

Bei einer Erwerbspersonenzahl rund 43 Millionen in bedeutet dies laut Solow Wachstumsmodell ein langfristiges Plus von gL =gY = 0,84 Prozent durch die Zuwanderung.

Angebotseffekt gL = gY

Eigene Prognose (1,1 Mio. x 0,7 x 0,67 x 0,7) /43 Mio.

= 0,84 Prozent

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3.1 Der Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Was im Solow-Modell Wachstum erzeugt bzw. in der angebotsorientierten Theorie als Solches, ist nicht die durch die Zuwanderung erzeugte Zunahme des erwerbsfähigen Teils der Bevölkerung an sich, sondern die Tatsache, dass diese Menschen ihre Arbeit auf dem Arbeitsmarkt anbieten können und somit das Arbeitsangebot erhöhen. Hier liegt bei kurzfristiger Betrachtung der angebotsorientierten Wirkung eines der größten arbeitsmarktrelevanten Probleme der aktuellen Flüchtlingsmigration.

Es ist davon auszugehen, dass sich für die erste Zeit durch die Zuwanderung zwar der Anteil der erwerbsfähigen Menschen im Land erhöht, diese ihre Arbeit auf dem Arbeitsmarkt aber nicht anbieten können bzw. ihnen der Zugang für die erste Zeit sehr erschwert wird.

Im Durchschnitt finden nur 8 Prozent der Flüchtlinge im Alter von 15 bis 64 Jahren im Zuzugsjahr eine Beschäftigung in Deutschland (Institut für Arbeits- und Berufsforschung September 2015 S.9).

Der erste Grund betrifft die Asylgesetzgebung in Deutschland. In den ersten drei Monaten, nachdem ihr Antrag aufgenommen wurde, dürfen Flüchtlinge keine Arbeit aufnehmen. Es gilt ein striktes Arbeits- verbot. Nach Ablauf dieser Zeit erhalten Asylbewerber eine einge- schränkte Arbeitserlaubnis. Dies bedeutet, dass die Zustimmung der zuständigen Arbeitsagentur eingeholt werden muss, bevor eine Stelle angetreten werden kann. Hierbei findet eine sogenannte Vorrangig- keitsprüfung statt. Die Stelle kann nur von einem Asylbewerber besetzt werden, wenn sich für diese Stelle kein vorrangiger Bewerber findet.

„Vorrangig“ in diesem Zusammenhang sind z.B. deutsche Staats- bürger, EU- Bürger oder Flüchtlinge denen der Asylstatus bereits zuerkannt wurde. Erst nach 15 Monaten Wartezeit entfällt diese Vorrangigkeitsprüfung bzw. sie entfällt bereits vorher, wenn das Asyl- verfahren positiv für den Antragsteller abgeschlossen wird. Menschen mit einem Bleiberecht erhalten nämlich einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt (Pro-Asyl 17.11.2015).

Die Vorrangprüfung entfällt völlig für Asylbewerber mit anerkann- tem Hochschulabschluss in Engpassberufen oder mit anerkanntem Berufsabschluss in Ausbildungsberufen nach der "Positivliste".

Die Positivliste der Arbeitsagentur gibt dabei an, unter welchen Vorrausetzungen „(…) die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern arbeitsmarkt- und

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integrationspolitisch (…) verantwortbar ist.“ (Bundesamt für Arbeit und Soziales Oktober 2015).

Die Chance auf einen zügigen Arbeitsmarktzugang aufgrund dieser Ausnahmen für Engpassberufe, ist für die aktuell nach Deutschland kommenden Flüchtlinge relativ gering.

Grundsätzlich weisen die im Juni 2015 bereits bei der Bundesagen- tur für Arbeit registrierten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Erwerbslosen aus Asylherkunftsländern im Bereich der Berufs- qualifizierung Defizite auf. 22 Prozent von ihnen haben betriebliche oder schulische berufsqualifizierende Abschlüsse erworben und weitere 10 Prozent erhielten eine akademische Ausbildung. Über die Hälfte (53 Prozent) hat dagegen aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Erwerbslosen aus Bürgerkriegs- und Kriegsgebieten, wie Afghanistan, Eritrea oder Syrien liegt der Wert von Menschen ohne Berufsabschluss mit 71 Prozent noch höher (Institut für Arbeits- und Berufsforschung September 2015 S.5).

Ein Grund für diesen niedrigen Wert ist, dass das deutsche duale System der Ausbildung in anderen Ländern der EU bzw. weltweit in dieser Form nicht existiert. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist daher bereits im europäischen Kontext nicht immer unproblematisch. Es gibt zwar in Deutschland das sogenannte Anerkennungsgesetz ("Gesetz zur Verbesserung der Fest- stellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifi- kationen"), aber im Fall der Erfassung der Berufsqualifikationen von Flüchtlingen kommt erschwerend hinzu, dass diese in vielen Fällen nicht die erforderlichen Dokumente zum Nachweis ihrer erworbenen Fähigkeiten vorweisen können. In manchen Fällen versucht man durch simple Demonstration der Fertigkeiten, die Kenntnisse der Flüchtlinge zu bestätigen. Solch ein Prozess ist aber aufwendig und eignet sich nur für bestimmte Berufe (im Handwerk zum Beispiel). Oftmals bleibt für die Betroffenen nur der Weg durch eine deutsche Ausbildung, um die notwendige Berufsqualifikation zu erlangen (Institut für Arbeits- und Berufsforschung September 2015 S.5).

Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang sind die fehlenden Deutschkenntnisse der Menschen. Die notwendigen Sprachqualifizie- rungen müssen von den Betroffenen somit erst nach Ankunft in

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Deutschland erworben werden. Ein Schritt der unabdingbar ist, da aus- reichende Sprachkenntnisse aus beruflicher Sicht bei der Stellensuche von großer Bedeutung sind. Studien in dieser Richtung haben ergeben, dass gute bzw. sehr gute Sprachkenntnisse von Migranten deren Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt erhöhen. Zudem führen mangelnde Deutschkenntnisse dazu, dass selbst Migranten mit einer nachgewiesenen Berufsausbildung in der Regel nur unterhalb ihres Qualifikationsniveaus eine erste Beschäftigung finden, wenn sie die deutsche Sprache nicht im ausreichenden Maße beherrschen (Brücker, Herbert, Liebau, Elisabeth, Agnese Romiti und Vallizadeh, Ehsan 2014 S.1148).

Aufgrund dieser genannten Defizite werden viele der Flüchtlinge aller Voraussicht nach zunächst nur im Niedriglohnbereich eine Anstellung finden. Die Umfrage des ifo-Instituts im Herbst 2015 ergab, dass deutsche Unternehmen „(…) das größte Beschäftigungs- potenzial für Flüchtlinge als ungelernte Hilfsarbeiter“ sehen. Von den etwa 3.000 befragten Unternehmen sahen 41 Prozent ein großes Potential für die Flüchtlinge, in ihrer eigenen Branche als Hilfsarbeiter eingestellt zu werden. Die anderen 59 Prozent sahen dafür nur geringe Chancen. 22 Prozent konnten sich vorstellen, dass die Flüchtlinge als Facharbeiter in ihrer Branche beschäftigt werden könnten, aber nur 3 Prozent eine hielten eine Anstellung als Führungskraft für realistisch (ifo-Institut 26.11.2015).

Abschließend kann als weiterer Grund für den verzögerten Arbeitsmarktzugang der Flüchtlinge, neben der Asylgesetzgebung und fehlendem Nachweis von Berufsqualifikationen, die langen Warte- und Bearbeitungszeiten genannt werden.

Bei der aktuell hohen Zahl an Flüchtlingen reichen die Kapazitäten der Bundesländer für eine zeitnahe Erfassung und Bearbeitung der Fälle nicht aus.

Im Jahr 2014 belief sich die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren auf 11,3 Monate und der Median (der Wert, bei dem die Hälfte der Verfahren zum Abschluss kam) betrug sieben Monate (DIW 2015 S. 842).

Für manche Herkunftsländer ist dieser Wert noch deutlich höher.

Asylbewerber aus Afghanistan zum Beispiel müssen im Schnitt 16,5 Monate auf einen Entscheid in ihrer Sache warten (Thränhardt, Dietrich Mai 2015 S.16f).

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt offiziell die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Asylanträge im Oktober 2015 mit 5,3 Monaten an. Für Menschen aus Afghanistan und Irak ergeben sich dabei in der Regel längere Bearbeitungszeiten. Der Grund hierfür liegt unter anderem im Fehlen von Dolmetschern (Bayrischer Rundfunk 02.10.2015).

Zu diesen rund 5 Monaten muss aber noch die Wartezeit hinzugerechnet werden, die vergeht bis Flüchtlinge überhaupt offiziell ihren Asylantrag einreichen können. Die Zeit bis es einem, in Deutschland angekommenen, Flüchtling formal möglich ist seinen Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einzureichen, beträgt im Herbst 2015 bis zu 9 Monate. In manchen Fällen ist die Zeit noch länger, wie zum Beispiel für Menschen aus Irak und Afghanistan, aus den bereits genannten Gründen (Flüchtlingsrat Berlin e.V. S. 1).

Es vergehen so im Schnitt bis zu 2 Jahre bis über einen Asylantrag entschieden ist und die Menschen bei positiv Ausgang einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Aufgrund diese langen Zeit ergeben sich bei den Flüchtlingen ähnliche Problem wie bei Langzeitarbeitslosen allgemein. Es besteht die Gefahr von

„Hysterese“, bei dem die Menschen mit der Zeit ihre bereits erworbenen Fähigkeiten für bestimmte Berufe verlernen und darüber hinaus die Arbeitsmotivation immer weiter absinkt (Bundeszentrale für politische Bildung 2010).

3.2 Die erwartete Wirkung des erhöhten Arbeitsangebots durch die Flüchtlingsmigration

Auf Basis der genannten Faktoren ist es wahrscheinlich, dass durch die Flüchtlingsmigration von 1,1 Millionen Menschen in 2015 die Erwerbspersonenzahl nicht schlagartig vergrößern wird, und auch der Aufbau der Zahl der Erwerbstätigen sich über mehrere Jahre hinziehen wird. In der Vergangenheit belief sich der Anteil der Beschäftigten an der Bevölkerung von 15 bis 64 Jahren unter den Flüchtlingen im Zuzugsjahr durchschnittlich auf 8 Prozent. Nach fünf Jahren stieg der Anteil auf knapp 50 Prozent, nach zehn Jahren auf 60 Prozent und nach 15 Jahren auf knapp 70 Prozent (Institut für Arbeits- und Berufsforschung September 2015 S.9).

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Die höhere Zahl von Flüchtlingen in den letzten Jahren hat sich dabei bereits auf dem Arbeitsmarkt in 2015 bemerkbar gemacht. Im Oktober 2015 gab es insgesamt 506.000 registrierte Beschäftigte aus Asylzugangsländern. Dies waren 42.000 bzw. 9,1 Prozent mehr Beschäftigte als zum gleichen Zeitpunkt in 2014. Dabei fiel der Anstieg von Personen mit einer syrischen Staatsangehörigkeit mit 49 Prozent relativ am stärksten aus. Von 42.000 zusätzlichen Beschäftigten entfielen 39.000 auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Der Rest waren geringfügige Beschäftigungen (Bundesagentur für Arbeit Dezember 2015 S.8).

Die Beschäftigungsausweitung erhöht dabei das Bruttoinlandsprodukt. Die Einkommen der einheimischen Bevölkerung steigen darüber hinaus ebenfalls, wenn davon ausgegangen wird, dass ihnen zum großen Teil die Unternehmens- bzw. Kapitalanlagen im Land gehören und nicht dem Ausland (Institut der Arbeits- und Berufsforschung Januar 2015 S.8).

Wie erwähnt finden aber nicht alle Menschen aus Asylzuzugsländern sofort in Deutschland Arbeit, sondern erhöhen zunächst auch die Zahl die Erwerbslosen. Die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II aus den Asylzugangsländern stieg im Oktober 2015 im Vergleich zum Jahr davor um 26 Prozent. Besonders stark war der Anstieg bei den Staatsangehörigen aus Syrien. Der Anteil der Personen aus den Asylzuwanderungsländern an allen Leistungsempfängern im SGB II hat sich so von 6,0 Prozent auf 7,5 Prozent erhöht (Bundesagentur für Arbeit Dezember 2015 S.11).

Ein Grund für die höhere Arbeitslosigkeit ist aus angebotsorien- tierter Sicht unter anderem der gesetzliche Mindestlohn. Wie erwähnt, finden Menschen aus Asylzuzugsländern überwiegend im Niedriglohn eine Beschäftigung. Mit steigender Zahl des Arbeitsangebots in diesem Bereich sollten auf einem neoklassischen Arbeitsmarkt die Löhne kurzfristig fallen. Seit Anfang 2015 gilt jedoch ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Darüber hinaus gibt es tarifliche Vereinbarungen bzgl. der verschiedenen Lohn- und Gehaltsgruppen für die jeweiligen Branchen in verschiedenen Teilen des Landes.

Durch diese gesetzlichen und tariflichen Mindestlöhne ist relativ schnell eine Grenze erreicht unter den der Lohn einer legalen Be- schäftigung nicht fallen kann. Aus angebotsorientierter Sicht bedeutet eine solche Situation eine Zunahme von unfreiwilliger Arbeitslosig-

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keit. Menschen (solche mit Migrationshintergrund und ohne gleicher- maßen) sind vielleicht bereit, ihre Arbeit bei einem fallenden Lohnniveau für einen niedrigeren Lohn anzubieten, können dies aufgrund gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen aber nicht tun. Ein Teil der neu hinzugekommenen Erwerbspersonen würde also nicht beschäftigt werden, sondern unfreiwillig arbeitslos sein, zusammen mit dem Teil der arbeitslosgemeldeten heimischen Arbeiter, die ihre Arbeit ebenfalls nicht zu einem geringeren Lohn anbieten können.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) Ingo Kramer plädiert in diesen Zusammenhang für eine komplette Abschaffung des eingeführten Mindestlohns (Frankfurter Rundschau 19.11.2015).

Abgesehen von der Abschaffung des Mindestlohns hätten auch umfassende Qualifikations- und Integrationsmaßnahmen für die Menschen aus Asylzuzugsländern eine positive Wirkung, da so die Chance auch außerhalb des Niedriglohnbereichs Arbeit zu finden vergrößert wird und somit die Mindestlohnschwelle nicht ins Gewicht fallen würde.

Darüber hinaus ist das Thema der verbesserten Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse und Qualifi- kationen ein weiterer Bereich bei dem Deutschland verhindern kann, dass Migranten zum überwiegenden Teil nur im Niedriglohnbereich eine Beschäftigung finden.

Der Effekt auf die Löhne der einheimischen Arbeiter ist aller Voraussicht nach gering und zum Teil positiv.

Wie im Theorieteil erwähnt wächst die Produktivität langfristig mit der gleichen Rate wie die Beschäftigung. Da Arbeiter mit ihren Grenzprodukt entlohnt werden, bleibt der Lohn somit konstant.

Es ergibt darüber hinaus ein positiver Effekt für den Teil der einheimischen Beschäftigten, die eine komplementäre Leistung zur Arbeit der Menschen aus Asylzugangsländern anbieten.

Einen solchen positiven Effekt für besserqualifizierte Beschäftigte bei Zuwanderung von niedrigqualifizierten Arbeitern wurden unter anderem von Studien in Großbritannien, der Schweiz und Schweden festgestellt (International Monetary Fund 2016 S.23).

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4 Die Flüchtlingsmigration aus nachfragorientierter Sicht Im Gegensatz zur neoklassischen Theorie, steht bei der nachfrageorientierten Sicht der Flüchtlingsmigration nicht die Frage nach dem Erwerbspersonenpotential der Flüchtlinge und deren Zugang zum Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Die ökonomische Wirkung der Flüchtlingsmigration ist bereits früher spürbar. Jeder Einzelne der in 2015 in etwa erwarteten 1,1 Million Flüchtlinge bringt seine eigene (autonome) Nachfrage, zunächst nach grundlegenden Dingen wie Verpflegung und einer Unterkunft mit. Dies bedeutet, dass sich der autonome Teil der Nachfrage vergrößert. Ein höheres Gütermarktgleichgewicht bedeutet wiederrum eine höhere Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, um dieses zusätzliche Output herzustellen. Dies erhöht die Beschäftigung. Somit errechnet sich die Veränderung des Einkommens indem die Veränderung des autonomen Teils der Nachfrage mal dem Multiplikator.

4.1 Erhöhte Staatsnachfrage und privater Konsum

Eine höhere Zahl von Flüchtlingen führt unmittelbar zu einer höheren Staatsnachfrage, die zu mindestens kurzfristig einen großen Teil der hinzugekommenen autonomen Nachfrage ausmacht.

Der andere Teil ist der hinzugekommene private Konsum der Flüchtlinge selbst. Dieser wird kurzfristig vor allem durch Transferleistungen des Staates getragen, aber auch durch eine Steigerung des privaten Verbrauch eines Teils der einheimischen Bevölkerung, der nun eine Beschäftigung gefunden hat.

Für die Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Erstversorgung der Flüchtlinge sind grundsätzlich die jeweiligen Bundesländer und deren Kommunen verantwortlich. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes beliefen sich die Kosten für die Kommunen der 13 Flächenbundesländer (Stadtstaaten wie Hamburg oder Bremen sind nicht erfasst) im ersten Halbjahr 2015 auf 1,2 Milliarden Euro. Dies ist ein Anstieg von 70 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2014.

Insgesamt macht dieser Betrag bei Gesamtausgaben der Kommunen in Höhe von circa 105 Milliarden Euro, etwa ein Prozent aus (Der Spiegel 24.09.2015).

Kurzfristig können diese Ausgaben auf weit über 10 Milliarden Euro ansteigen. Grundlage dieser Schätzung ist die Pauschale von

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12.000 bis 13.000 Euro je Asylbewerber, die einige der Bundesländer an ihre Kreise und Kommunen pro Jahr zahlen (für Unterbringung, Verpflegung etc.). In Berlin beträgt die Pauschale zum Beispiel 12.000 Euro, während sie in Baden-Württemberg derzeit bei 13.260 Euro liegt (Weingartner, Maximilian und Plickert, Philip September 2015).

Bei einer Zahl von 1,1 Million Flüchtlingen in 2015 belaufen sich die Kosten bzw. die staatliche Nachfrage für ein Jahr auf 12,2 bis 13,3 Milliarden Euro.

Aus Nachfragesicht macht eine Differenzierung der Flüchtlinge in Menschen mit Aussicht auf Asyl und denen mit nur geringen Chancen, wie im angebotsorientierten Teil besprochen, kurzfristig keinen Sinn.

Auch wenn nicht alle Flüchtlinge ein Anrecht auf Asyl und damit ein längerfristiges Bleiberecht in Deutschland erhalten werden, müssen sie zunächst wie alle anderen auch mit dem Nötigsten versorgt werden.

Während der unmittelbare Bedarf für Verpflegung und Unterbringung der 1,1 Million Menschen, ungefähr 12 bis 13 Milliarden Euro im Jahr beträgt, ergeben sich in der Folge weitere Kosten, besonders für den Teil der Zuwanderer, der ein Bleibebrecht in Deutschland erhalten wird.

Das Ifo-Institut geht dabei in einer Schätzung von Kosten von 21,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015 aus. Dies beruht auf der Annahme, dass bis zum Jahresende 1,1 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland einreisen. In den Kosten sind dabei, neben den grundlegenden Aufwendungen für Behausung und Ernährung, weitere Posten wie Kitas, Schulen, Deutschkurse, Ausbildung und Verwaltung mit eingerechnet (Handelsblatt 10.11.2015).

Ein großer Bereich ist dabei der Wohnungsbau. Im Bereich der Unterkünfte werden für die Menschen kurzfristig vor allem zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen geschaffen, bei denen man oftmals bestehende Immobilien (wie zum Beispiel leerstehende Schulgebäude) saniert bzw. zum Zweck der Unterkunft umbaut. Nach eigenen Aus- sagen waren die Kommunen im Oktober 2015 auf die Aufnahme von knapp 500.000 Flüchtlingen vorbereitet (Ernst & Young 2015 S.9).

Gezählt wurden aber in 2015 über 1 Million Flüchtlinge. Es fehlten daher im Oktober 2015 noch Kapazitäten zur Unterbringung von min- destens 500.000 Menschen. Jede dritte Kommune plante bei der Schaf- fung dieses zusätzlichen Wohnraums für Asylbewerber die Errichtung

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von neuen Wohngebäuden. 17 Prozent planen die Sanierung von leerstehenden Wohnimmobilien (Ernst & Young 2015 S.21).

Es ergibt sich dadurch ein höherer Bedarf an Baumaßnahmen und somit Aufträge für Bauunternehmen, die wiederum werden für die Bewältigung der höheren Nachfrage mehr Arbeiter benötigen.

Mittelfristig ergibt sich durch die stärkere Zuwanderung darüber hinaus ein zusätzlicher Bedarf an dauerhaftem Wohnraum, da ein überwiegender Teil der Flüchtlinge ein Bleiberecht in Deutschland erhalten wird. Eine Studie des Pestel-Institus geht bis 2020 von einem jährlichen Bedarf von 400.000 neuen Einheiten aus (Tagesschau 15.09.2015)

Bundesbauministerin Barbara Hendricks ging im Sommer 2015 in einer eigenen Schätzung ihres Ministeriums von einem jährlichen Bedarf von 350.000 Wohnungen, die neu geschaffen werden müssen, aus („Die Zeit“ 17.09.2015).

Im Bereich der Verwaltung bzw. des öffentlichen Dienstes kündigte der Bund, die Länder und die Kommunen ebenfalls einen erhöhten Bedarf an Mitarbeitern an. Nach einer Schätzung des Beamtenbunds und Tarifunion (DBB) benötigt der öffentliche Dienst rund 180.000 Mitarbeiter mehr, um die Aufgaben rund um die Flüchtlingsmigration, bewältigen zu können („Frankfurter Rundschau“ 17.11.2015).

Bei diesen geforderten Neueinstellungen handelt sich zum einen um Verwaltungsstellen für eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen und ähnlichen, aber auch um Bedarf, der sich durch die Integrationsaufgaben ergibt. So werden unter anderem mehr Mitarbeiter für die geplante Ausweitung des Angebots von Integrations- bzw. Sprachkursen benötigt.

Die Kommunen selbst gehen, aufgrund des Flüchtlingszuzugs, bei Bereichen wie der Kinderbetreuung, Integrations- und Sprachkursen und schulische Betreuung von Ausgabensteigerungen zwischen 10 bis 13 Prozent in 2015/16 aus (Ernst & Young 2015 S.16).

Teil der direkten Ausgaben für Unterbringung und Verpflegung der Flüchtlinge im Rahmen von 12 bis 13 Milliarden Euro, sind auch Transferleistungen an die Flüchtlinge selbst.

Asylbewerber erhalten monatlich das sogenannte Existenzmini- mum, im Wert von 352 Euro. Für die in 2015 erwarteten 1,1 Millionen Flüchtlinge, wären dies etwa 4,65 Milliarden Euro an zusätzlichen

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Transferleistungen pro Jahr für die Zeit als Asylbewerber (Bundes- regierung November 2014).

Bei 12 Milliarden Euro an direkten Flüchtlingsaufwendungen, beträgt der Anteil rund 39 Prozent.

Zu beachten ist bei diesem Punkt, dass der Betrag nicht zu 100 Prozent als Bargeldauszahlung erfolgt, sondern auch in Form von Sachleistungen. In welchem Verhältnis das Existenzminimum von 352 Euro in Sachleistungen oder Bargeldauszahlung erfolgt, liegt im Ermessen der einzelnen Bundesländer und der verantwortlichen Behörden vor Ort.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass als unmittelbare Konsequenz der Zuwanderung der Flüchtlinge und deren autonome Nachfrage nach Dienstleistungen und grundlegenden Gütern, die Staatsnachfrage und Transferleistungen steigen. Um diese erhöhte Nachfrage nach bestimmten Leistungen zu befriedigen kommt es bei den „Unternehmen“ (staatlich und nichtstaatlich) zu einer Produktions- ausweitung. Sie stellen mehr Güter und Dienstleistungen her. Für die Produktionsausweitung werden u.a. mehr „Arbeiter“ (bzw. mehr Erzieher, Beamte, Lehrer, Bauarbeiter, Arbeiter in der Tabakindustrie etc.) benötigt.

Durch die autonome höhere Nachfrage stellen sich so Zweit- und Drittrundeneffekte ein. Dieser Effekt wird bei Keynes als Ausgaben- multiplikator beschrieben. Je höher die marginale Konsumneigung desto höher ist generell auch der Effekt des Multiplikators. In diesem Fall sind es der Staatsausgaben- und der Transfermultiplikator. Empiri- sche Studien sehen den Staatsausgabenmultiplikator dabei oft zwi- schen 1 und 1,5 (Betz, Karl, Ehret, Martin und Raulf, Frank 2013 S.

4f).

Bei einem geschätzten Plus bei C0 von 30 Milliarden Euro durch die Zuwanderung der Flüchtlinge für 2016 und einen unterstellten Multiplikator von 1 ergebe sich für Deutschland, dessen Bruttoinlands- produkt bei rund 3 Billionen Euro liegt, folgendes Bild:

Nachfrageeffekt Y = [1/(1-c)] × Co Eigene Prognose 30/3000 x 1 = 1 Prozent

(20)

Beim Transfermultiplikator ist zu beachten, dass in der Literatur in der Regel davon ausgegangen wird, dass Migranten eine höhere Sparquote aufweisen als die einheimische Bevölkerung. Dieser Effekt sei besonders in den ersten Jahren ausgeprägt (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2005 S.42).

Bei den aktuellen Zuwanderern ist es ebenfalls möglich, dass sie einen gewissen Teil ihres verfügbaren Einkommens sparen bzw. ein größerer Teil des Geldes ins Ausland geht, zum Beispiel um Verwandte im Heimatland zu unterstützen bzw. diese nachzuholen. In der Vergangenheit glich sich das Sparverhalten dann mit den Jahren dem der Einheimischen an. Ein Grund dafür ist z.B. eine gelungene Integration. Flüchtlinge, die nicht wissen ob sie längerfristig im Land bleiben können, werden sich generell beim Konsum zurückhalten (Neumann, Thomas 1996 S.33).

Die Bedeutung von umfassenden Integrationsmaßnahmen findet sich somit in der angebots- und nachfrageorientierten Theorie. In diesem Fall ist der Ausgangspunkt nicht die positive Wirkung auf dem Arbeitsmarkt, sondern die positive Wirkung einer gelungenen Integration der Flüchtlinge auf den Multiplikator und somit auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage.

Bei einer steigenden Staatsnachfrage ist ebenfalls zu beachten, dass verschiedene Studien in der Vergangenheit zu dem Schluss kamen, dass die Höhe des Multiplikatoreffekt abhängig ist von der konjunkturellen Lage der Volkswirtschaft. Auerbach und Gorodnichenko sehen zum Beispiel einen größeren Impuls durch zusätzliche Staatsausgaben in Zeiten einer Rezession. In dieser Zeit ist auch die Gefahr einer inflationären Wirkung geringer, die ansonsten einen negativen Effekt auf den Multiplikator haben kann (Auerbach, Alan J. und Gorodnichenko, Yuriy 2012 S. 20).

Auf kurze Sicht ist durch die steigende Nachfrage mit einer sinkenden Arbeitslosenquote zu rechnen, da einige Monate vergehen werden, bis der erwerbsfähige Teil der Zuwanderer mit Bleibebrecht auf dem Arbeitsmarkt seine Arbeit anbieten kann und damit das Arbeitsangebot vergrößert. So werden von der höheren Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt kurzfristig fast ausschließlich die einheimischen Arbeiter profitieren. Sobald die Flüchtlinge mit Bleiberecht ihre Arbeit anbieten dürfen, kann es aber zu einer höheren Arbeitslosigkeit

(21)

kommen, da nicht sicher ist, ob die Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage (und die damit verbundene Erhöhung der Beschäftigung) ausreicht, um die Arbeitslosenquote konstant zu halten. Ein Großteil dieser Arbeitslosigkeit wird aller Voraussicht, z.B. aufgrund von fehlender Berufsqualifizierung und Sprachkenntnissen, von den Flüchtlingen selbst getragen werden.

Anders als in der angebotsorientierten Betrachtung ist der Grund für diese steigende Arbeitslosigkeit aber nicht der gesetzliche Mindestlohn bzw. ein allgemein zu starrer Arbeitsmarkt, sondern das Fehlen der entsprechenden Nachfrage. Die Arbeitslosigkeit ist allgemein bei Menschen mit fehlender Qualifikation aktuell sehr hoch. Von den 25- bis 64-jährigen Arbeitslosen sind bundesweit 45 Prozent aufgrund ihrer geringen Qualifikation auf die Suche nach Helfertätigkeiten beschränkt (Institut für Arbeits- und Berufsforschung November 2014 S.5).

Die zusätzliche Nachfrage durch die Flüchtlinge wird zwar auch die Nachfrage nach Arbeitskräften mit geringer Qualifikation erhöhen, aber aller Voraussicht nach nicht in dem Umfang, um eine insgesamt steigende Arbeitslosigkeit zu verhindern.

4.2 Die kurzfristige Finanzierung der Flüchtlingsmigration Eine höhere Staatsnachfrage aufgrund der hohen Zahl an Flüchtlingen wirkt im Prinzip wie ein Konjunkturpaket. Zu beachten ist jedoch, in welcher Weise die Kosten des Staates für die Flüchtlinge gegenfinanziert werden. Wenn im Gegenzug zum Beispiel Leistungen des Staates an anderer Stelle gekürzt werden, dann werden sich beide Effekte mehr oder weniger neutralisieren. Es ist in dem Fall de facto keine erhöhte Staatsnachfrage, sondern lediglich eine Umverteilung zwischen verschiedenen Aufwandsposten im Etat. Es ist also zu untersuchen, wie der Bund, die Länder und Kommunen die erhöhten Kosten aufgrund der Flüchtlingsmigration finanzieren und welche Auswirkung dies auf die Gesamtnachfrage hat.

Der Bund selbst hat im Haushaltsetat für 2016 etwa 8,6 Milliarden Euro für die Flüchtlingsausgaben vorgesehen. Davon gehen 4,3 Milliarden Euro an die Länder für die Erstaufnahme. Die weiteren Milliarden werden für den Sozial- und den Innen-Etat verwandt. Mit dem Geld sollen zum Beispiel mehr Stellen für das Bundesamt für

(22)

Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei bezahlt werden („Handelsblatt“ 13.11.2015).

Finanziert werden sollen die zusätzlichen Aufwendungen unter anderem durch die frei werdenden Mittel durch den Wegfall des Betreuungsgelds, das vom Verfassungsgericht für unrechtmäßig erklärt worden war („Handelsblatt“ 25.09.2015).

Neben den freigewordenen Mitteln für das Elterngeld werden die Einnahmen der Versteigerung von Mobilfunklizenzen in diesem Jahr für Finanzierung der Flüchtlinge verwandt (Geers, Theo September 2015).

Darüber hinaus werden 5 Milliarden Euro, die der Bund aufgrund von steuerlichen Mehreinnahmen dieses Jahr als Plus verzeichnen konnte, nicht wie geplant für die Tilgung der Staatsschulden verwandt werden, sondern im Rahmen eines Nachtragshaushalts wurden diese Milliarden in eine Rücklage transferiert. Mit diesem Geld soll 2016 der Zuschuss an die Länder für die Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber finanziert werden (Geers, Theo September 2015).

Während der Bund aller Voraussicht nach die kurzfristigen Kosten der Flüchtlingsmigration ohne andere Einsparungen im Etat, höhere Steuern oder neue Schulden bewältigen wird, sieht es auf Seite der Kommunen, die grundsätzlich für die Erstaufnahme und Versorgung der Asylbewerber verantwortlich sind, anders aus. Trotz Zusagen des Bundes, sich an den Kosten für die Aufnahme und Unterbringung in 2015 und 2016 stärker zu beteiligen, erwarten 28 Prozent bzw. mehr als jede vierte Kommune, dass sie aufgrund der zusätzlichen Aufgaben 2015 neue Schulden machen müssen (Ernst & Young 2015 S.12).

Hochgerechnet gingen die Kommunen dabei von einem zusätzlichen Schuldenbetrag in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro für 2015 aus.

Für 2016 gaben etwa 40 Prozent der deutschen Kommunen an, dass sie für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge neue Schulden aufnehmen müssen. Besonders hoch ist der Finanzierungsbedarf in Nordrhein-Westfalen. Hier erwartet jede zweite Kommune, dass neue Schulden nötig seien werden. Insgesamt ergibt sich laut Hochrechnung für 2016 ein zusätzlicher Schuldenbetrag von nochmals 1,2 Milliarden Euro für die Kommunen bundesweit.

(23)

5 Die fiskalische Wirkung der Flüchtlingsmigration

Aus angebotsorientierter Sicht ist die Zuwanderung der Flüchtlinge zunächst mit hohen Kosten für den Staat verbunden. Diese fallen zum Beispiel für die Unterbringung und Verpflegung der Menschen selbst an. Später sind es zusätzliche Posten wie Sprach- und Integrationskurse, die darüber hinaus mit ins Gewicht fallen.

Das Ifo-Institut geht, wie zuvor bereits benannt, in einer Schätzung bei einer Flüchtlingszahl von etwa 1,1 Millionen von Kosten in Höhe von 21,5 Milliarden Euro für 2015 aus.

In der Anfangszeit, solange die Flüchtlinge das Arbeitsangebot nicht vergrößern, stehen diesen Kosten keine Einnahmen durch die Zuwanderer gegenüber. Wie zuvor ausgeführt, wird aber durch die Zuwanderung der Flüchtlinge mittelfristig, durch den Teil der Menschen die eine Bleibebrecht erhalten, ein höheres Beschäftigungsniveau in Deutschland erwartet. Aus fiskalischer Sicht bedeutet dies eine höhere Zahl an Steuerzahlern und Arbeitern, die in die Sozialversicherungssysteme einzahlen.

Je höher die Schutzquote desto höher im späteren Verlauf auch die fiskalischen Rückflüsse für den Staat. Müssten alle Flüchtlinge Deutschland wieder verlassen, ständen den Ausgaben auch langfristig keine Einnahmen gegenüber.

Da es mit Blick auf die Erfahrungen aus der Vergangenheit wahrscheinlich ist, dass viele der Flüchtlinge nur im Niedriglohnbereich eine Anstellung finden, wird das Steuer- und Abgabenaufkommen geringer ausfallen als vergleichsweise bei Einheimischen.

Eine Person mit Asylstatus, die Vollzeit arbeitet, verdiente in der Vergangenheit im Durschnitt im ersten Jahr nach dem Zuzug 1100 Euro. Nach zehn Jahren lag der Wert bei 1500 Euro und nach 15 Jahren bei 1600 bis 1700 Euro. Im Vergleich zu anderen Migranten, war das Lohnniveau von Flüchtlingen im ersten Jahr ihrer Beschäftigung 400 Euro niedriger und auch nach 15 Jahren blieb im Durchschnitt eine Differenz von 300 Euro bestehen. Damit gehörten Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kamen, in der Vergangenheit im Durchschnitt zu den am schlechtesten verdienenden

(24)

Gruppen auf dem deutschen Arbeitsmarkt (Weingartner, Maximilian und Plickert, Philip September 2015).

Zu beachten ist bei diesem Punkt, dass durch den eingeführten Mindestlohn, der Durchschnittsverdient im Niedriglohnbereich, auch für Menschen aus Asylzuzugsländern, steigen sollte.

Ein positiver Aspekt bei den aktuellen Flüchtlingen ist, dass sie im Schnitt relativ jung sind, daraus ergibt sich eine längere Zeitspanne der möglichen Erwerbstätigkeit.

Eine Möglichkeit aus Angebotssicht die direkten fiskalischen Kosten mit dessen Nutzen zu vergleichen, stellt die „Cash-Flow- Bilanz“ dar. Mit Hilfe einer „Cash-Flow-Bilanz“ lässt sich zeigen, in welcher Höhe direkt zurechenbare Zahlungsströme vom Staat zum Bürger (z.B. in Form von Sozialleistungen, Bildungsausgaben) und vom Bürger zum Staat (z.B. in Form von gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) fließen.

In einer 1994 veröffentlichten Studie kam Ralf Ulrich für das Basisjahr 1984 zu dem Ergebnis, dass Zuwanderer in Deutschland einen insgesamt positiven Fiskaleffekt auf den deutschen Staatshaushalt hatten (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2005 S. 24f).

Der Hauptgrund waren die hohen Rentenbeiträge der Zuwanderer, die großenteils jung und nicht selbst im Rentenalter waren. Dagegen nahmen Menschen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu den Einheimischen überproportional Arbeitslosengeld, die damalige Sozialhilfe und Kindergeld in Anspruch (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2005 S. 25).

Das Ergebnis dieser Studie ist nur als eine Momentaufnahme zu verstehen, da ein sich mit der Zeit verändernden Altersaufbau (und damit veränderte Nettozahlungen) der Zuwanderer nicht mitberücksichtigt wurde. Im Laufe des Lebens werden sie zum Beispiel bei der Rentenkasse vom Beitragszahler zum Empfänger.

In der Studie von Hans Werner Sinn aus dem Jahre 2001 wurde aus diesem Grund der Nettofiskaleffekt der Zuwanderer in Deutschland unter der Annahme untersucht, dass Transferleistungen und Beiträge je nach Altersabschnitt variieren. So wurden unter anderem bei den Kalkulationen zurückgestellte Sozialleistungen wie etwa Renten- und Pflegeversicherung als Transfers mitberücksichtigt. Im Gegensatz zu

(25)

Ulrich kam Sinn zu dem Ergebnis, dass die Nettobeiträge von Zuwanderern zum deutschen Sozialversicherungssystem 1997 insgesamt negativ waren. Nur bei Zuwanderern, die seit mehr als 25 Jahren in Deutschland lebten, war der fiskalische Beitrag zum Sozialversicherungssystem mit 1.670 DM positiv. Bei allen anderen Zuwanderern war der Beitrag negativ (Sinn, Hans-Werner (2001) S.226).

Eine Rolle spielt dabei der Altersaufbau. Zuwanderer sind in der Regel jünger als der Durchschnitt der einheimischen Bevölkerung in Deutschland, was sich auf die Erwerbsdauer und damit den Nettobeitrag positiv auswirkt. Sie nehmen im größeren Maße Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld in Anspruch als der Rest der Bevölkerung, dafür sind sie weniger krank und belasten so im geringeren Umfang das Gesundheitssystem (Glover, Stephen (2001) S.43f).

Bei den aktuellen Flüchtlingen geht man ebenfalls davon aus, dass diese gesünder sind als der durchschnittliche Deutsche, was wiederum am Altersaufbau liegt. Die Bundesärztekammer schätzt die Gesundheitskosten pro Flüchtling und Jahr auf 2.300 Euro. Das sind 600 Euro weniger als bei einem Deutschen („Die Welt“ 31.12.15).

In einer weiteren Studie für das DIW kommt Bauer zu der Erkenntnis, dass die Höhe des Fiskaleffekts der Zuwanderer neben der Länge des Aufenthalts in Deutschland, im besonderen Maße von einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration abhängt. Anstrengungen des Staates für eine möglichst schnelle Integration von Zuwanderern, zahlen sich so durch einen später positiven Beitrag der Zuwanderer aus (Bauer, Thomas K. 2002 S. 264f).

In diesem Zusammenhang machen sich die Arbeitsverbote für Asylbewerber in der Anfangszeit negativ bemerkbar.

Aus der bisher aktuellsten Studie von Holger Bonin vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) geht hervor, dass im Jahr 2012 die gezahlten Steuern und Abgaben, der in Deutschland lebenden, Ausländer, die persönlich zurechenbaren Leistungen des Staates und der Sozialversicherungen (u.a. geleistete Transferleistungen und Bildungsausgaben) im Durchschnitt um 3.300 Euro pro Kopf überstiegen (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung August 2015 S. 2f)

(26)

Beachtet wird wie bei Sinn auch, dass die ausländischen Mitbürger im Laufe der Zeit älter werden und aus dem Berufsleben ausscheiden.

Werden die insgesamt erbrachten Steuern und Beiträge der ausländischen Bevölkerung den künftigen Ansprüchen an die Sozialtransfers (z.B. Rentenzahlungen) gegenübergestellt, entsteht ein Überschuss für den Staat von 22.300 Euro pro Kopf. Der Nutzen über die Lebenszeit gesehen, fällt also insgesamt positiv aus, ist aber deutlich geringer als der in der ZEW-Studie von Bonin ermittelte Überschuss für die deutsche Bevölkerung von 88.500 Euro pro Kopf („Die Zeit“ 09.01.2015).

Die Nettobeiträge werden aus Sicht des Staates generell ab dem Zeitpunkt positiv, ab dem die Menschen ins Erwerbsleben eintreten. In der Zeit davor und danach, gibt der Staat mehr Geld aus, als er zurückbekommt.

Zu beachten ist dabei, dass die deutsche Bevölkerung immer älter wird und weniger junge Menschen ins erwerbsfähige Alter nachwachsen. Der Nettobeitrag der Einheimischen ist somit im Vergleich zu den Zuwanderern zwar höher, aber es immer weniger Deutsche die diesen Beitrag tatsächlich erbringen.

Bei den 1,1 Millionen Flüchtlingen in 2015 ergibt sich so kurzfristig ein Erwerbsfähigenpotential von etwa 70 Prozent. Diese Menschen im erwerbsfähigen Alter haben dem deutschen Staat bis zu diesem Zeitpunkt keine negativen Fiskalbeiträge beschert. Die Kosten des Heranwachens dieser Menschen fielen in ihren Heimatländern an.

Somit haben sie in diesem Punkt einen Vorteil gegenüber den Einheimischen, die bis zur Zeit ihrer Erwerbsfähigkeit nur negative Fiskalbeiträge vorzuweisen haben. Eine „Hypothek“, die sie durch spätere Zeit der Beschäftigung erst wieder „abbezahlen“ müssen.

Neben direkt zurechenbaren Ausgaben und Einnahmen des Staates für seine Bürger, gibt es allgemeine Aufwandsposten, die sich nicht ohne weiteres einer einzelnen Person zuschreiben lassen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Ausgaben zur Landesverteidigung, Infrastrukturmaßnahmen oder Kosten für die öffentliche Verwaltung des Landes. Im selben Zusammenhang gibt es darüber hinaus ebenfalls allgemeine Einnahmen des Staates wie zum Beispiel bestimmte Abgaben und Gebühren oder Veräußerungsgewinne durch den Verkauf von Staatsvermögen. Im Jahr 2012 lag der Saldo der allgemeinen Ausgaben des Staates abzüglich den Einnahmen bei 249 Milliarden

(27)

Euro (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung August 2015 S.

3).

Da es wie gesagt keine Möglichkeit gibt diese Kosten aufwandsgerecht jedem Bürger einzeln zurechnen, ist eine Möglichkeit der Verrechnung, diese Aufwendungen gleichmäßig auf alle Bürger der Bundesrepublik zu verteilen. Laut der im Jahr 2011 durchgeführten Volkszählung („Zensus 2011“) lebten am 9.Mai 2011 80,2 Millionen Menschen in der Bundesrepublik. Davon besaßen etwa 74 Millionen Personen die deutsche Staatsbürgerschaft und knapp 6,2 Millionen einen ausländischen Pass (Statistischen Bundesamt 31.05.2013).

Dividiert man die allgemeinen Kosten von 249 Milliarden durch die Anzahl der in Deutschland lebenden Menschen ergeben sich Kosten pro Kopf von ca. 3.105 Euro. Zusammen mit dem von Holger Bonin ermittelten positiven Saldo der direkt zurechenbaren Ausgaben und Einnahmen des Staates von ca. 3.300 Euro, ergibt sich ein positiver Wert von etwa 195 Euro für das Jahr. Erst wenn die Zinsausgaben des Staates (im Jahr 2012 lagen diese bei etwa 69 Milliarden oder ca. 860 Euro pro Bürger) gleichmäßig auf deutsche und ausländische Bürger verteilt werden, ergibt sich für das betrachtete Jahr 2012 bei den Ausländern im Land einen negativen Saldo von etwa 665 Euro pro Kopf (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung August 2015 S.

3).

Bei der Frage, ob durch die Migration positive oder negative fiskalische Effekte zu erwarten sind, ist die grundsätzliche Frage zu beantworten, ob es überhaupt richtig ist, auf die Zuwanderer proportional alle allgemeinen Staatsausgaben zu verteilen. Es ist darüber hinaus zu überlegen. wie sich die entstehenden Kosten verteilen würden, wenn keine Menschen nach Deutschland zuwandern würden bzw. nur in einem geringeren Maße. Die Antwort gewinnt besonders mit Blick auf die demographische Entwicklung in Deutschland an Bedeutung.

Anstatt einer proportionalen Verteilung, wäre auch eine anteilige Anrechnung in Höhe der Grenzkosten denkbar.

Zwar erfordert ein höherer Zuzug von Menschen zum Beispiel mehr Lehrerstellen, genauso wie bei einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung, sich ein geringerer Bedarf an Lehrkräften ergibt. Aber neben den variablen Kosten (zu denen man als Beispiel

(28)

die Lehrer zählen kann), bestehen die allgemeinen Staatsausgaben zum Teil aus Fixkosten (zum Beispiel Schulgebäude, Hausmeister, Sekretariat, Rektor/in etc.). Es ist zwar möglich mittelfristig diese Kosten zu minimieren (durch Zusammenführung von Schulen zum Beispiel), aber auch der Rückbau von staatlicher Infrastruktur ist häufig mit Kosten verbunden.

Darüber hinaus gibt es Fixkosten, die völlig unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung anfallen. Dazu gehören u.a. die Zinsen auf die Staatsschulden. 2012 machten diese 69 Milliarden Euro bzw. etwa 850 Euro pro Bundesbürger aus (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung August 2015 S. 5).

Diese Zahlungsversprechen fallen auch in Zukunft an, unabhängig ob die Bevölkerung schrumpft oder nicht. Bei einer negativen Bevölkerungsentwicklung steigen jedoch die Kosten jedes Einzelnen an, da die Kosten auf weniger Menschen verteilt werden können.

Wie erwähnt ist der Fokus auf den individuellen direkt zurechenbaren fiskalischen Nettobeitrag von Zuwanderern eine rein angebotsorientierte Betrachtung.

Aus Nachfragesicht erhöhen die Flüchtlinge wie beschrieben u.a.

kurzfristig die Staatsausgaben. Durch die Zuwanderung wird durch die gestiegene Nachfrage, ebenfalls die Beschäftigung und das damit verbundene Volkseinkommen erhöht. Ein höheres Steueraufkommen für den Staat ist wie bei der Neoklassik die Folge. Anders als bei der neoklassischen Theorie jedoch, ist nicht zwingend davon auszugehen, dass die Beschäftigungszunahme im großen Teil (abgesehen von den komplementären einheimischen Arbeitern in der angebotsorientierten Sicht) von den Zuwanderern getragen wird bzw. ist es nicht so, dass die höhere Beschäftigung auf das höhere Arbeitsangebot zurückzuführen ist. Aus Nachfragesicht wird nicht von Vollbeschäftigung ausgegangen. Wenn also durch die erhöhte Zuwanderung mehr Menschen Arbeit finden, können dies auch zuvor arbeitslose Einheimische sein, die beim herrschenden Lohnniveau Arbeit gesucht haben, aber keine Stelle finden konnten.

In diesem Punkt ist zu beachten, dass die höhere Nachfrage der Zuwanderer kurzfristig bereits zu einer höheren Arbeitsnachfrage führt und die Zuwanderer erst später auf dem Arbeitsmarkt ihre Arbeit in Konkurrenz zu den Einheimischen anbieten können. Der fiskalische Effekt, den die Zuwanderer aus Nachfragesicht beitragen, muss also

(29)

nicht durch Steuer- und Abgabenzahlungen der Zuwanderer selbst, sondern kann auch durch die höhere Beschäftigung bei den Einheimischen erfolgen.

6 Prognosen über die Wirkung der Flüchtlingsmigration Wie in den vorherigen zwei Kapiteln illustriert, ist es möglich, mit Hilfe der aktuell verfügbaren Informationen, Erfahrungen aus der Vergangenheit und auf Basis der nachfrage- bzw. angebotsorientierten Theorie versuchen zu prognostizieren, welche Wirkung die Flüchtlingsmigration in Deutschland haben wird.

An dieser Stelle nochmals die eigene Prognose:

Erwarteter Angebotseffekt gY = gL

Erwarteter Nachfrageeffekt Y = [1/(1-c)] × Co

Eigene Prognose (1,1 Mio. x 0,70 x 0,67 x 0,70)/43

= 0,84 Prozent

30/3000 x 1

= 1 Prozent

Im Folgenden werden weitere Studien vorgestellt, die sich mit der aktuellen Flüchtlingsmigration und den daraus resultierenden erwar- teten ökonomischen Auswirkungen für Deutschland beschäftigen.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in seiner Studie beim Punkt der Flüchtlingszuwanderung von einem insgesamt positiven Effekt für die deutsche Wirtschaft aufgrund aus.

Aus Nachfragesicht erwartet man einen Impuls durch die steigende Nachfrage die das Output vergrößert. Unterstellt wird dabei ein Multiplikator von 0,5 (Juncker, Simon und Fratzscher, Marcel November 2015 S.1086). Dieser ist geringer als in der eigenen Prognose, unter anderem deshalb, weil das DIW beim Anteil der Transferleistungen einen geringen Multiplikatoreffekt erwartet als bei

(30)

dem Teil der höheren Staatsnachfrage (Juncker, Simon und Fratzscher, Marcel November 2015 S.1083ff).

Gleichzeitig wird auch ein Angebotseffekt durch die steigende Zahl an Arbeitern erwartet. Das DIW unterstellt dabei im Basisszenario eine Schutzquote von 45 Prozent, zusammen mit einer Erwerbsfähigenquote von 73 Prozent und einer Erwerbsquote von 80 Prozent ergibt sich folgendes Bild (Juncker, Simon und Fratzscher, Marcel November 2015 S.1086):

Angebotseffekt Nachfrageeffekt DIW Prognose (1,1 Mio. x 0,45 x

0,73 x 0,8) 43 Mio.

= 0,67 Prozent

30/3000 x 0,5

= 0,5 Prozent

Die Deutsche Bank Research geht in ihrer Prognose von einem kurzfristigen Impuls durch die steigende Nachfrage aus und unterstellt dabei einen Multiplikator von 0,76 (Folkerts-Landau, David 2015 S.16).

Aus Angebotssicht hängt der Effekt nach Meinung der Deutschen Bank stark vom Erfolg der Integrationsbemühungen ab. Bei einer Schutzquote von 63 Prozent erwartet man im positiven Fall, dass die Erwerbsquote der Flüchtlinge auf längere Sicht bei 50 Prozent liegen wird (Folkerts-Landau, David 2015 S.16).

Als Problem in diesem Zusammenhang sieht die Deutsche Bank den gesetzlichen Mindestlohn, der eine höhere Beschäftigungsquote verhindert (Folkerts-Landau, David 2015 S.16f).

Zusammenfassend stellt sich die Prognose folgendermaßen dar:

Angebotseffekt Nachfrageeffekt Deutsche Bank

Research Prognose

(1,1 Mio. x 0,63 x 0,67 x 0,5)/ 43 Mio.

= 0,54 Prozent

30/3000 x 0,76

= 0,76 Prozent

(31)

Nach Ansicht des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (ifw) ist die Wirkung der Flüchtlingsmigration aus Angebotssicht stark abhängig vom Erfolg der Integrationsmaßnahmen, aber selbst wenn diese gelingen, erwartet das ifw, dass die Kosten der Flüchtlingsmigration über jedweden positiven Angebotseffekt liegen werden. Unterstellt wird dabei im Basisszenario eine Schutzquote von 70 Prozent und eine Erwerbsquote von 66 Prozent (Institut für Weltwirtschaft 2015 S. 11).

Einen Nachfrageeffekt durch die Zuwanderung fällt nach Meinung der Kieler Ökonomen, wenn überhaupt, nur verschwindend gering aus, da das Institut zum einen erwartet, dass mittelfristig zur Finanzierung Steuererhöhungen und Kürzungen notwendig werden und zum anderen, die Nachfrage auf Bereiche mit hoher Kapazitätsauslastung in der Wirtschaft trifft, bspw. beim Wohnungsbau in Städten (Institut für Weltwirtschaft 2015 S. 11f).

Angebotseffekt Nachfrageeffekt Kieler Institut für

Weltwirtschaft (ifw) Prognose

(1,1 Mio. x 0,7 x 0,67 x 0,66)/ 43 Mio.

= 0,79 Prozent

Der Sachverständigenrat für Wirtschaft erwartet durch die Zuwanderung der Flüchtlinge einen Nachfrageeffekt in Form von drei Kanälen. Erstens führen die zusätzlichen Transferleistungen zu einem höheren Konsum. Zweitens steigt durch die Zuwanderung die staatliche Nachfrage und drittens werden auch die Wohnungsbauinvestitionen in Folge ansteigen. Unterstellt wird dabei ein Multiplikator von 0,39 (Sachverständigenrat 2015 S. 43).

Auf Angebotsseite wird ein „.(…) expansiver Impuls für das Arbeitsvolumen und somit auf das Produktionspotenzial“ erwartet (Sachverständigenrat 2015 S. 114). Dieser Impuls wiederrum ist stark abhängig von Integrationserfolg der Flüchtlinge. Grundsätzlich würde der Effekt noch größer ausfallen, wenn der gesetzliche Mindestlohn abgeschafft würde.

Unterstellt wird dabei vom Sachverständigenrat im Basisszenario eine Schutzquote von 60 Prozent, wobei 72 Prozent der Menschen im

(32)

erwerbsfähigen Alter sind und die Erwerbsquote bei 70 Prozent liegt (Sachverständigenrat 2015 S. 43).

Angebotseffekt Nachfrageeffekt Sachverständigenrat

Für Wirtschaft Prognose

(1,1 Mio. x 0,6 x 0,72 x 0,7)/43 Mio.

= 0,77 Prozent

30/3000 x 0,39

= 0,39 Prozent

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln erwartet auf Nachfrageseite einen positiven Effekt durch die gestiegenen staatlichen Ausgaben und Transferleistungen. Unterstellt wird in diesem Zusammenhang ein Multiplikator von 0,75.

Von der zusätzlichen Nachfrage besonders profitieren werden dabei Wirtschaftsbereiche wie „(…) konsumnahe Bereiche, soziale Dienstleistungen und sehr spezifische Bereiche“ (Pressemitteilung Institut der deutschen Wirtschaft Köln 2016).

Im Gegensatz dazu wird vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln kein Angebotseffekt erwartet, da unter anderem auch auf die Lage des deutschen Arbeitsmarktes verwiesen, bei dem aktuell bereits eine Arbeitslosigkeit vorhanden ist (Institut der deutschen Wirtschaft 2015 S.30f).

Angebotseffekt Nachfrageeffekt Institut der deutschen

Wirtschaft Köln Prognose

30/3000 x 0,75

= 0,75 Prozent

Der Internationale Währungsfond (IMF) geht in seiner Prognose über die ökonomischen Auswirkungen der Flüchtlingsmigration von einen kurzfristigen Nachfrageeffekt durch die Zuwanderer in Deutschland aus. So erwartet der IMF für 2017 ein zusätzliches Plus beim Output von 0,3 Prozent durch die gestiegene Nachfrage in Form von höheren Staatsausgaben inkl. Transferleistungen an die Flüchtlinge selbst (International Monetary Fund 2016 S.14).

Der mittel- und langfristige Effekt der Zuwanderung hängt nach Meinung des IMF von angebotsorientierten Faktoren ab. Bei guter

(33)

Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt sieht man ein Plus für die drei im Mittelpunkt stehenden Länder (Deutschland, Österreich und Schweden) ein Plus des BIP zwischen 0.5 bis 1.1 Prozent aus.

Unterstellt wird dabei eine Schutzquote in Deutschland von 60 Prozent (International Monetary Fund 2016 S.14).

Zusammengefasst sieht die Prognose wie folgt aus:

Angebotseffekt Nachfrageeffekt Internationaler

Währungsfond (IMF) Prognose

(1,1 Mio. x 0,6 x 0,67 x 0,7)/ 43 Mio.

= 0, 72 Prozent = 0, 3 Prozent (2017)

(34)

Literaturverzeichnis

Auerbach, Alan J. und Gorodnichenko, Yuriy; „Fiscal Multipliers in Recession and Expansion“ (2012) Mskr. University of California, Berkeley 2012

Bauer, Thomas K.; „Migration, Sozialstaat und Zuwanderungs- politik“ (2002) Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung.

Duncker & Humblot, Berlin Volume 71 Issue 2

Betz, Karl; „Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Zuge der EU-Osterweiterung? Gutachten im Auftrag der PDS im Bundestag Berlin (2001)

Betz, Karl; „Internationale Wirtschaftspolitik WS 2006 – Teil II Prozesspolitik“ Berlin (2006)

Betz, Karl, Ehret, Martin und Raulf, Frank; „Multiplikatoren“

(2013) Hochschulschriften . Standort Meschede . Nr. 1/2013 Betz, Karl; Konjunktur und Wachstum – Solow I“ Studienfolien zum

Kurs Konjunktur und Wachstum Fachhochschule Südwestfalen (2015)

Brücker, Herbert, Liebau, Elisabeth, Agnese Romiti und Vallizadeh, Ehsan; „Anerkannte Abschlüsse und

Deutschkenntnisse lohnen sich“ (2014) DIW Wochenbericht Nr. 43.2014

Bundesagentur für Arbeit; „Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt“ (Dezember 2015) , Nürnberg Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); Der Einfluss

von Zuwanderung auf die deutsche Gesellschaft“ (2005) Deutscher Beitrag zur Pilotforschungsstudie „The Impact of Immigration on Europe’s Societies“ im Rahmen des

Europäischen Migrationsnetzwerks

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); „Aktuelle Zahlen zu Asyl“ (Januar 2016)

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW);

„Herbstgrundlinien 2015“ DIW Wochenbericht 38/2015 (2015)

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;

„Flüchtlingszustrom: Herausforderungen für deutsche Kommunen“ (2015)

Flüchtlingsrat Berlin e.V.; „Stellungnahme zum

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzentwurf“ (2015)

(35)

Stellungnahme an die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 18(4)418 Glover, Stephen; „Migration: an economic and social analysis“

(2001) Occasional Paper 67. London: Home Office (Research, Development and Statistics)

International Monetary Fund; „The Refugee Surge in Europe:

Economic Challenges“ (2016)

Institut der deutschen Wirtschaft Köln; „Neue Herausforderungen – Konjunkturelle Fragen im Herbst 2015“ (2015) Köln

Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB);

„Arbeitsmarktchancen von Geringqualifizierten: Kaum eine Region bietet genügend einfache Jobs“ (November 2014) Kurzbericht 11/2014

Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung; „Mehr Chancen als Risiken durch Zuwanderung“ (Januar 2015) Aktuelle

Berichte 01/2015

Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung; „Fiskalische Wirkungen der Zuwanderung“ (August 2015) Aktuelle Berichte 06/2015

Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung; „Flüchtlinge und andere Migranten am deutschen Arbeitsmarkt: Der Stand im September 2015“

Neumann, Thomas; „Migration in der Europäischen Union:

Theoretische Erklärungsansätze, empirische Bestands- aufnahme und politische Handlungsmöglichkeiten (1996)“

Universität Duisburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Sachverständigenrat; „Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt“

Jahresgutachten 15/16 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Sinn, Hans-Werner; „EU-Erweiterung und Arbeitskräftemigration.

Wege zu einer schrittweisen Annäherung der Arbeitsmärkte (2001) “ Ifo Beiträge zur Wirtschaftsforschung 2. München:

Ifo-Institut

Sinn, Hans-Werner; „Ökonomische Effekte der Migration“ ifo Schnelldienst 1/2015 – 68. Jahrgang – 15. Januar 2015 Sinn, Hans-Werner; „Eine Nachlese zur Migrationsdebatte“ ifo Schnelldienst 3/2015 – 68. Jahrgang – 12. Februar 2015 Thränhardt, Dietrich; „Die Arbeitsintegration von Flüchtlingen in

Deutschland“ (Mai 2015) Studie der Bertelsmann Stiftung

Referenzen

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