A 192 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 6|
7. Februar 2014 Für eine einheitliche Interessenver- tretung der niedergelassenen Ärzte unter dem Dach der Kassenärztli- chen Vereinigungen (KVen) haben sich Vorstandsmitglieder aus acht KVen (Niedersachsen, Schleswig- Holstein, Sachsen, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz) sowie der Vorsit- zende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung (KBV), Dipl.-Psych. Hans- Jochen Weidhaas, und seine beiden Stellvertreter, Dr. med. Andreas Gassen und Dr. med. Stefan Win- dau, ausgesprochen. In einer Denk- schrift, die dem Deutschen Ärzte- blatt vorliegt, kritisieren die Unter- zeichner die jüngsten Auseinander- setzungen zwischen Haus- und Fachärzten innerhalb der KBV-Ver- treterversammlung und des Vor- standes als „zutiefst destruktiv“.KBV und KVen seien die einzi- gen Organisationen, die für die Ge- samtheit der ambulant tätigen Hausärzte, Fachärzte und Psycho- therapeuten sprechen könnten. Das sei ein Alleinstellungsmerkmal. Ei- ne Trennung von Sachverhalten nach „rein hausärztlich“ und „rein fachärztlich“ möge in kleinen Zu- sammenhängen vereinzelt möglich sein, in großen aber nicht. Struktur- fragen der ambulanten Versorgung müssten immer Gegenstand ge- meinsamer Abwägungen aller Be- teiligten sein. „Unser Verständnis der Interessenvertretung ist darauf ausgerichtet, gute Arbeitsbedingun- gen für alle ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten zu errei- chen“, schreiben die Unterzeichner.
Dazu gehöre auch eine funktionie- rende Diskussionskultur.
Im Koalitionsvertrag hatten Uni- on und SPD Forderungen unter an- derem aus dem Deutschen Hausärz- teverband nach einer Trennung der Bereiche aufgegriffen. Dort heißt es, die Vertreterversammlungen der KVen und der KBV sollten zu glei- chen Teilen aus Haus- und Fachärz- ten bestehen, die eigenständig über ihre Belange entscheiden. HK ÄRZTLICHE SELBSTVERWALTUNG
Vorstände plädieren für einheitliches KV-System
Weil er „eindeutig“ gegen die Vor- gaben der Bundesärztekammer (BÄK) zur „Take-home-Verord- nung“ verstoßen hat, muss ein Hausarzt aus Bayern eine Geldstra- fe von knapp 40 000 Euro zahlen (360 Tagessätze zu je 110 Euro).
Zudem darf er fünf Jahre lang bei Opiatabhängigen keine substituti- onsgestützte Behandlung vorneh- men. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Deggendorf aus dem Jahr 2013 hat der Bundesgerichts- hof (BGH) am 28. Januar bestätigt.
Von 2006 bis 2011 hatte der Hausarzt vier Patienten Methadon und Levomethadon als „Take- home-Verordnungen“ verschrieben.
Dabei nahm er dem BGH zufolge billigend in Kauf, dass die Patien- ten die Mittel nicht bestimmungs- gemäß verwendeten, sie also nicht in der verordneten Dosis einnah- men oder zusätzlich unerlaubte Be- täubungsmittel konsumierten.
Nach den BÄK-Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung setzt eine „Take-home-Verord-
SUBSTITUTIONSTHERAPIE OPIATABHÄNGIGER
Gericht bestätigt Urteil gegen Hausarzt
nung“ voraus, dass „der Patient sta- bil keine weiteren Substanzen kon- sumiert, die zusammen mit der Ein- nahme des Substitutionsmittels zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen können“. Gegen diese Vor- gaben habe der Arzt eindeutig ver- stoßen, erklärte der BGH. Einem Patienten verschrieb er in fünf Fäl- len Methadon, ohne persönlich Kontakt gehabt zu haben. Der Pa- tient starb in der Folge an einer Überdosis Methadon. Für dessen Tod könne der Arzt allerdings nicht verantwortlich gemacht werden. fos
In fünf Regionen Deutschlands soll in Forschungs- und Entwicklungs- projekten erprobt werden, wie durch Zusammenarbeit in Netzwerken die
Lebensqualität der Menschen bis ins hohe Alter erhalten werden kann. Im Zentrum der Projekte steht dabei die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen, pflegerischen, prä- REGIONALE FORSCHUNGSNETZWERKE
Mehr Lebensqualität vor Ort
ventiven und sozialen Dienstleistun- gen. Über vier Jahre sollen Kommu- nen, Wissenschaft und Wirtschaft Lösungen mit Modellcharakter auch für andere Regionen erarbeiten.
„Es geht um gesellschaftliche Teilhabe in allen Phasen des Le- bens. Gesundheitsversorgung, Mo- bilität und altersgerechte Dienst- leistungen müssen dafür an verän- derte gesellschaftliche Strukturen angepasst, vernetzt und neu konzi- piert werden“, sagte Bundesfor- schungsministerin Johanna Wanka, deren Ministerium die Projekte mit insgesamt bis zu 20 Millionen Euro fördert. Die Regionen beteiligen sich zusätzlich an der Finanzierung.
Die Projekte sind in den Regio- nen Augsburg/Schwaben, Jena, im Ortenaukreis, im Ruhrgebiet und in der Region Mittleres Sachsen ange-
siedelt. KBr
Die Projekte für alte Men- schen werden mit 20 Millionen Euro gefördert.
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Eine Substitution mit Methadon darf nur unter bestimm- ten Voraussetzun- gen als „Take- Home-Verordnung“
erfolgen.
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