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Vermögensverwaltung für Stiftungen So bleibt Ihr Kapital auf Kurs

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Academic year: 2022

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Vermögensverwaltung für Stiftungen

So bleibt Ihr Kapital auf

Kurs

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1. Vorstellung VZ VermögensZentrum 2. Unser Mehrwert für Stiftungen

3. Aktuelle Marktsituation – Krisen als Chancen begreifen 4. Ausschüttungen und Kapitalerhalt mit dem VZ

5. So profitiert Ihre Stiftung

Unsere heutigen Themen / 20.9.2019

(3)

Eine Erfolgsgeschichte seit 25 Jahren Was das VZ auszeichnet

Verzicht auf eigene Produkte und Vertriebs-/Bestandsprovisionen

Unabhängigkeit von Produktanbietern

Mehrwert für Stiftungen durch

konzeptionelle und damit individuelle Lösungen

Unternehmenskapital mehrheitlich in Mitarbeiterhand (1.000 Mitarbeiter)

• Verwaltetes Vermögen hat sich seit der Finanzkrise auf 22 Mrd. EUR verdreifacht.

Das VZ auf einen Blick

Honorar- beratung

Vermögens- verwaltung / Depotführung

(4)

VZ Stiftungsgeschäft

Erfahrungswerte

VZ Deutschland

• Weiterentwicklung unserer Portfoliolösungen nach den Bedürfnissen der Stiftungs- kunden.

VZ Schweiz

• Verwaltung institutioneller Mandate im Rahmen von Vorsorge- und Anlage- Stiftungen.

VZ Gruppe

• Gruppenweit betreuen wir im Bereich der institutionellen Anleger ein Vermögen in Höhe von rd 3 Mrd. Euro.

Individuelle

Vermögensverwaltung Im Rahmen von Vermögens- verwaltungsmandaten können individuelle Lösungen für Ihre Stiftung entwickelt werden.

a) Optimierung der Ausschüttungshöhe b) Nachhaltigkeitskriterien c) Passive Investments Portfoliolösung

(5)

Mehrwert für Stiftungen im VZ

Kein Produktvertrieb Risikomanagement

Beratung gn. Honorar Depotführung Vermögensverwaltung

Anlagestrategien Anlagerichtlinien

Unabhängige Empfehlungen

Onlinezugang (Finanzportal)

keine Ausgabe- aufschläge

hohe Sicherheit der VZ Depotbank

Stiftungsexpertise

Finanzportal und Reporting

Haftungs- reduktion für Vorstände

(6)

Ausschüttungen und Kapitalerhalt mit dem VZ Stiftungsmandat

Stiftungsfonds Bestmanager

Strategie ETF

Trendfolge ETF Rücklagenempfehlung

(z.B. freie Rücklage)

Ausschüttungsplanung

(inkl. Soll-Ist Überwachung)

Bilanzoptimierung

Gewinn-/Verlustrealisierungen vor dem Bilanzstichtag

Kapitalerhalt Ausschüttungen Stiftungsfokus

Ziel 3% p.a.

Ziel: Kapitalerhalt

(7)

Depotausrichtung eines VZ-Stiftungsmandates

Ausschüttungen für Stiftungszweck

Renditeoptimierung für Kapitalerhalt

Risikomanagement für Kapitalsicherung

Aktien Dtld.

Aktien Europa

Aktien Welt

Aktien Asien/EmMa

Staatsanleihen Europa Staatsanleihen Welt

Unternehm.

Anleihen High Yields Anleihen EmMa

Fremdwährungen

Liquidität

Illustratives Beispiel.

(8)

So profitiert Ihre Stiftung: Nächste Schritte

Expertise im persönliches Gespräch

Martin Schulz

Verantwortlich für Stiftungen im VZ Deutschland Senior Consultant

martin.schulz@vzde.com 089 – 288 11 70

Angebot für Stiftung-Check

(9)

Rechtliche Hinweise

Diese Präsentation wurde vom VZ VermögensZentrum erstellt. Die Vervielfältigung und Weiterverbreitung ist nicht erlaubt.

Die Konzeption dieser Präsentation basiert auf dem Gedanken, dem Teilnehmer rasch einen Überblick über das jeweilige Thema zu vermitteln. Die zeitliche Beschränkung, die ein Kurzvortrag mit sich bringt, bedingt, dass die Ausführungen nur auf das Wesentliche eingehen und daher weder einen Anspruch auf

Vollständigkeit erheben noch die jeweiligen individuellen Verhältnisse berücksichtigen können.

Zum Verständnis des Stoffes sind allgemein verständliche Formulierungen gewählt, die gegebenenfalls nicht den vollständigen Regelungsinhalt heranzuziehender gesetzlicher Vorschriften wiedergeben. In Zweifelsfällen ist daher stets der Gesetzestext heranzuziehen. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel in den zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften, der

Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung machen es notwendig, dass die Haftung und Gewähr für den Inhalt ausgeschlossen werden. Rechtliche Änderungen im Nachgang zum Vortrag werden nicht

kommuniziert.

Die Informationen dienen nur der allgemeinen Unterrichtung. Im konkreten Fall bzw. bei Zweifelsfällen sind entsprechende Experten/steuerliche Berater zu konsultieren. Die Ausführungen stellen keine individuellen Handlungsempfehlungen dar. Grundsätzlich gilt das gesprochene Wort unter Vorbehalt des Irrtums.

Stand: 20.09.19

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