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Entwicklung des Messrahmens für das Europäische Arbeitsprogramm

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Academic year: 2022

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W E L TG E S U N D HE I TS O R GA N I S A TI O N R E G I ON A L B Ü R O F Ü R E U R O P A

UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance

71. Tagung

Virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021 24. August 2021

210797

Punkt 8 der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH

Entwicklung des Messrahmens für das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025

Dieses Dokument enthält einen Überblick über den Prozess zur Entwicklung des Messrahmens f ür das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025 (EPW) in Einklang mit Resolution EUR/RC70/R3.

Der Entwurf des Messrahmens wird in dem begleitenden Informationsdokument „Messrahmen f ür das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025: Ansatz, Zielvorgaben, Indikatoren und Etappenziele“ ausführlicher beschrieben. Dieses enthält: 1) den vorgeschlagenen Ansatz für die Entwicklung des Messrahmens; 2) die vorläufige Liste der Zielvorgaben, Indikatoren und Etappenziele des Messrahmens; 3) eine Tabelle mit einer Gegenüberstellung der Indikatoren des Messrahmens mit den zentralen Prioritäten, Flaggschiff -Initiativen und übergeordneten Zielen des EPW; und 4) einen Vorschlag f ür eine Entwicklungsliste der Indikatorbereiche für den Messrahmen.

Ein Resolutionsentwurf zum Messrahmen für das EPW wird dem WHO-Regionalkomitee für Europa auf dessen 71. Tagung zur Annahme vorgelegt.

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Hintergrund

1. Das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ (EPW) wurde auf der 70. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa (RC70) mit der Resolution EUR/RC70/R3 angenommen. Das EPW verwendet das Dreizehnte Allgemeine Arbeitsprogramm 2019–2023 (GPW 13) als Ausgangspunkt und ist entlang dreier zentraler Prioritäten gegliedert, die in den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) verankert sind:

1) Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung; 2) Bewältigung gesundheitlicher Notlagen; und 3) Schaffung einer gesünderen Bevölkerung. Diese strategischen Prioritäten werden durch vier Flaggschiff -Initiativen begleitet und ergänzt, die als Beschleuniger von Veränderungen dienen und mobilisierende Wirkung in Bezug auf wesentliche Themen entfalten sollen, die ganz oben auf der Tagesordnung der Mitgliedstaaten stehen: 1) das Bündnis für psychische Gesundheit; 2) Befähigung zu selbstbestimmtem Handeln mit Hilfe digitaler Gesundheitsangebote; 3) die Europäische Impfagenda 2030; und 4) gesundheitsförderliches Verhalten: Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse. Das EPW spiegelt die Entschlossenheit des WHO-Regionalbüros für Europa (WHO/Europa) wider, die Führungskompetenz des Gesundheitswesens zu stärken und niemanden zurückzulassen.

2. Um die Fortschritte in der Europäischen Region der WHO in den nächsten fünf Jahren zu messen, haben die Mitgliedstaaten vereinbart, im Einklang mit der Berichterstattung über das GPW 13 über Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der drei zentralen Prioritäten und vier Flaggschiff-Initiativen des EPW Bericht zu erstatten. Der WHO-Regionaldirektor für Europa wurde gebeten, über die Umsetzung des EPW, auch durch Verwendung von Maßnahmen zur Erfolgskontrolle in Bezug auf das GPW 13, Bericht zu erstatten (Resolution EUR/RC70/R3).

3. WHO/Europa wird einen Messrahmen für das EPW einführen, der an den Rahmen für das GPW 13 und die SDG ausgerichtet ist und der auch die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gesundheitssysteme insgesamt berücksichtigt. Der Messrahmen wird auch geeignete Metriken beinhalten, die der Erfolgskontrolle in Bezug auf die Maxime, niemanden zurückzulassen, dienen. Kurz gesagt, es wird vorgeschlagen, in dem EPW-Messrahmen eine Teilmenge der SDG-Zielvorgaben und -Resultatindikatoren aus dem Wirkungsrahmen des GPW 13 der WHO zu verwenden und diese durch andere Indikatoren sowie konkrete Etappenziele für das Jahr 2025 zu ergänzen, um sicherzustellen, dass der Messrahmen gut auf die Gegebenheiten in der Europäischen Region abgestimmt ist.

4. Der vorgeschlagene Ansatz und Prozess für die Entwicklung des Messrahmens wurden dem Achtundzwanzigsten Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees für Europa (SCRC) auf dessen dritter und vierter regelmäßigen Tagung im März bzw. Mai 2021 zur Stellungnahme vorgelegt. Ferner wurde zur Steuerung des Entwicklungsprozesses eine Arbeitsgruppe aus von den Mitgliedstaaten ernannten Experten eingesetzt. Die Arbeitsgruppe kam zweimal in virtueller Form zusammen und es wurde eine Online-Plattform eingerichtet, um die Stellungnahmen und Rückmeldungen der Mitgliedstaaten zu sammeln und auf diese einzugehen.

5. Auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen wurde der Messrahmen weiter aktualisiert und fertiggestellt und enthält nun eine Liste von 26 Indikatoren sowie eine Liste von Indikatorbereichen für eine mögliche künftige Entwicklung. Darüber hinaus haben WHO/Europa und das Europäische Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik eine Pilotreihe zum Thema Erkenntnisse aus der Praxis der

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Gesundheitssysteme gestartet, um jene Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO zu unterstützen, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind.1

Zielsetzung und Inhalt des EPW-Messrahmens

6. Da der EPW-Messrahmen im Wirkungsrahmen des GPW 13 der WHO verankert ist, bedient er sich der 46 Resultatindikatoren aus dem GPW 13 und der einschlägigen Zielvorgaben der SDG als Grundlage für die Festlegung von Zielvorgaben und die Auswahl von Indikatoren.

7. Aus den 46 Resultatindikatoren wurden insgesamt 18 anhand ihrer Relevanz für die Europäische Region ausgewählt. Darüber hinaus wurden in dem Vorschlag für den Messrahmen weitere sieben gegenüber dem GPW 13 modifizierte Indikatoren sowie ein Indikator, der im GPW 13 nicht angemessen abgebildet, aber für die Europäische Region von Bedeutung ist, berücksichtigt. Diese Indikatoren wurden anhand vorher festgelegter Kriterien ausgewählt, um zu gewährleisten, dass sie angemessen und realistisch sind und an vorhandenen oder neu entstehenden Strategien auf der globalen Ebene oder der Ebene der Europäischen Region ausgerichtet werden.

8. Die ausgewählten Indikatoren spiegeln die beiden zentralen Aspekte COVID -19 und Chancenungleichheit wider und werden in dem begleitenden Informationsdokument

„Messrahmen für das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025: Ansatz, Zielvorgaben, Indikatoren und Etappenziele“ näher erläutert.

Auswahl von Indikatoren und Festlegung von Zielvorgaben

9. Der EPW-Messrahmen ist so weit wie möglich mit vorhandenen oder neu entstehenden Handlungskonzepten bzw. Strategien auf globaler Ebene und in der Europäischen Region und, falls verfügbar, deren Messrahmen und einschlägigen Indikatoren abgestimmt. Dadurch sollen eine Verringerung der Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten und die Schaffung von Kohärenz zwischen verschiedenen Rahmenkonzepten der WHO erreicht werden.

10. Wo immer möglich, verwendet der EPW-Messrahmen Indikatoren, die über mehrere der zentralen Prioritäten und Flaggschiff-Initiativen Auskunft geben (z. B. ist ein Indikator für vorzeitige Mortalität aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten gleichzeitig für die zentralen Prioritäten allgemeine Gesundheitsversorgung und gesündere Bevölkerung aussagekräftig).

11. Als Mindestziel strebt der EPW-Messrahmen eine Aufschlüsselung der relevanten Indikatoren nach Geschlecht und Alter an. Nach Möglichkeit ist auch eine zusätzliche Aufschlüsselung etwa nach sozioökonomischem Status und geographischer Ebene vorgesehen.

1 Die Reihe „Erkenntnisse“ soll in bündiger und leicht zugänglicher Form wesentliche Informationen und Daten zu den Gesundheitssystemen liefern, die Schwerpunktlegung a uf den Kontext der Gesundheitssysteme der Länder erlä utern, in den da s EPW eingebettet ist, a uf die wichtigsten Bedenken, Fortschritte und Herausforderungen für jedes einzelne Gesundheitssystem a ufmerksam machen und die Grundlage für Vergleiche bilden, da mit die Mitgliedstaaten genau verfolgen können, wie sich ihre Gesundheitssysteme im Laufe der Zeit und im Vergleich zu a nderen Ländern entwickeln. Diese Profile werden a ls Hintergrunddokumente für das RC71 zur Verfügung gestellt und a uf der Website von WHO/Europa und der Website des Europäischen Observa toriums für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik öffentlich zugä nglich gemacht (https://eurohealthobservatory.who.int).

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12. Für die Zusammenstellung des Katalogs der Indikatoren wurden folgende Kriterien und Grundsätze verwendet:

• Die Indikatoren spiegeln die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wider und zeigen nach Möglichkeit auch Defizite hinsichtlich der Chancengleichheit auf.

• Es liegen jeweils für eine Mehrheit der Länder (mindestens 35 von 53 oder 66%) Daten vor.

• Indikatoren, bei denen Schätzungen herangezogen wurden, werden nach Möglichkeit vermieden; anderenfalls werden nur routinemäßig vorhandene Schätzungen verwendet.

• Die Indikatoren sind innerhalb der Europäischen Region hinreichend vergleichbar.

• Die Indikatoren sollten von angemessenen und klar definierten Metadaten begleitet sein.

• Jeder Indikator ist ein Maß und eine Triebkraft politischer Maßnahmen.

13. Es liegen jeweils routinemäßig für eine Mehrheit der Länder (mindestens 35 von 53 oder 66%) Daten oder Schätzungen vor. Sind jedoch keine Daten verfügbar, so wird der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Einführung von Monitoring- Systemen liegen. In diesem Fall sind Prozessindikatoren mit Bezug zu den Bemühungen von WHO/Europa zur Unterstützung der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet (z. B. die Zahl der Länder, die eine bestimmte Bewertung vorgenommen oder ein bestimmtes Instrument eingeführt haben) sinnvoller als Resultatindikatoren.

Bisherige Fortschritte

Entwicklung eines Entwurfs des EPW-Messrahmens

14. Ende 2020 und im ersten Quartal 2021 wurden die Indikatoren für das GPW 13 in einer Reihe von Besprechungen mit Ansprechpersonen der Fachreferate bei WHO/Eu ropa erörtert.

In diesen Besprechungen wurden im GPW 13 fehlende oder nur unzureichend berücksichtigte Bereiche und die für die Europäische Region relevanten Zielvorgaben aus den SDG und die sie ergänzenden Indikatoren sowie begleitende Etappenziele für die Mitverfolgung von Fortschritten erörtert.

15. Auf der Grundlage der Beratungen mit den Ansprechpersonen der Fachreferate bei WHO/Europa arbeitete das Sekretariat folgende drei Entwürfe aus, die in dem begleitenden Informationsdokument näher erläutert werden:

• einen aktualisierten Entwurf des Ansatzes für die Entwicklung des EPW-Messrahmens, d. h. die zugrunde liegenden Ausgangspunkte und Kriterien für die Festlegung eines Katalogs von Zielvorgaben, Indikatoren und Etappenzielen;

• einen aktualisierten Entwurf des eigentlichen Messrahmens, einschließlich einer Liste von Zielvorgaben und Indikatoren aus den SDG sowie geplanten Etappenzielen für die Europäische Region. Es wurde eine vorläufige Liste mit 26 Indikatoren für insgesamt 16 Zielvorgaben aus den SDG erstellt: davon wurden 18 Indikatoren aus dem Wirkungsrahmen des GPW 13 der WHO direkt und sieben

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aus anderen Rahmen der Europäischen Region modifiziert übernommen, und ein Indikator war gänzlich neu. Für alle vorgeschlagenen Indikatoren liegen Daten aus einer Mehrzahl der Länder vor;

• eine aktualisierte Entwicklungsliste der Indikatorbereiche zur Ergänzung des EPW-Messrahmens. Die Entwicklungsliste enthält 20 Indikatorbereiche, die wichtig für die Europäische Region sind, bei denen jedoch entweder noch keine klar festgelegten Maßnahmen in regionsweite internationale Datensammlungen aufgenommen wurden oder bei denen nur für eine begrenzte Anzahl von Ländern Daten vorliegen. Diese Liste kann in den kommenden Jahren als Prioritätenliste für die Entwicklungsarbeit in Bezug auf Indikatoren dienen.

16. Mit Blick auf die Entwicklungsliste wurde in das Informationsdokument ein Fahrplan mit der Beschreibung eines allgemeinen Ansatzes für die Organisation und die weitere Ausgestaltung dieser Entwicklungsarbeit aufgenommen.

Einrichtung der Arbeitsgruppe und Vorbereitung ihrer ersten und zweiten Sitzung

17. Im Februar 2021 wurden die nationalen Ansprechpersonen in den Mitgliedstaaten gebeten, Experten für eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung des EPW-Messrahmens zu nominieren. Insgesamt gingen 83 Nominierungen aus 39 Mitgliedstaaten ein.

18. Am 18. März 2021 fand die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe statt. Der Entwurf des Entwicklungsansatzes und des Messrahmens wurden der Arbeitsgruppe vorgelegt, und im Mittelpunkt der Diskussion stand zunächst der Entwicklungsansatz, um eine Übereinstimmung über die allgemeinen Ausgangspunkte zu erzielen und erst dann über konkrete Indikatoren zu beraten. Weitere Diskussionen zum Messrahmen, der den Teilnehmern während der Sitzung vorgestellt wurde, erfolgten über eine virtuelle Plattform. Es wurde ein ausführlicher Bericht der Sitzung erstellt.

19. Am 24. März 2021 hielten die Europäische Gesundheitsinformations-Initiative (EHII) und das Informationsnetzwerk der zentralasiatischen Republiken (CARINFONET) gemeinsam eine Sitzung ab, die eine ähnliche Tagesordnung hatte wie die der Arbeitsgruppe. Auch zu dieser Sitzung wurde ein ausführlicher Bericht erstellt.

20. Auf der Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen arbeitete das Sekretariat eine aktualisierte Fassung des Entwicklungsansatzes aus, die der Arbeitsgruppe über eine virtuelle Plattform zur Zustimmung vorgelegt wurde.

21. Am 19. Mai 2021 wurde eine zweite Sitzung der Experten -Arbeitsgruppe zur Entwicklung des EPW-Messrahmens abgehalten. Auf dieser Sitzung wurden Vorschläge der fachlichen Ansprechpersonen von WHO/Europa für die aktualisierten Zielvorgaben, Indikatoren und Etappenziele des Messrahmens vorgestellt. Im Mittelpunkt der sich anschließenden Diskussion standen Fragen der Mitgliedstaaten zum Prozess, zur Liste der Indikatoren und zu den Etappenzielen. Ferner wurden die Mitgliedstaaten gebeten, schriftlich Rückmeldung über die virtuelle Plattform abzugeben.

22. Auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen (s. u.) wurden vom Sekretariat aktualisierte Fassungen des Arbeitsdokuments, des Informationsdokuments und des

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Resolutionsentwurfs für den EPW-Messrahmen ausgearbeitet. Diese sollen dem Regionalkomitee auf seiner 71. Tagung vorgelegt werden.

Rückmeldungen zu dem vorgeschlagenen Entwicklungsansatz

23. Die Rückmeldungen gingen über folgende Kanäle ein:

• schriftliche Rückmeldungen von Mitgliedern des 28. SCRC im Nachgang zu dessen Tagungen im März und Mai 2021 (ein bzw. drei Mitgliedstaaten);

• Beratungen mit der Arbeitsgruppe aus von den Mitgliedstaaten ernannten Experten sowie mit der EHII und dem CARINFONET auf ihren Sitzungen am 18. März 2021, 24. März 2021 und 19. Mai 2021; und

• zusätzliche schriftliche Rückmeldungen von Mitgliedern der Arbeitsgruppe über die virtuelle Plattform (10 Mitgliedstaaten).

24. Insgesamt gesehen fand der vorgeschlagene Ansatz starke Zustimmung, insbesondere für das Anknüpfen an den Indikatoren für die SDG und das GPW 13 und anderen vorhandenen Indikatoren sowie für die Verwendung bereits vorhandener Daten aus Datenbanken der WHO und der Vereinten Nationen, um eine Erhöhung der Berichtslasten für die Mitgliedstaaten zu vermeiden. Unterstützung fand auch die Anregung, im Messrahmen nicht die Indices der dreifachen Milliarden-Zielmarke aus dem GPW 13, sondern die zugrunde liegenden 46 Resultatindikatoren zu verwenden. Auch die Verwendung von Etappenzielen für 2025 als Zwischenziele auf dem Weg zur Verwirklichung der SDG bis 2030 wurde befürwortet. Ferner erkannten die Mitgliedstaaten an, wie wichtig es sei, den Messrahmen so zu gestalten, dass er die Folgen der COVID-19-Pandemie und die Anstrengungen der Europäischen Region für einen Wiederaufbau zum Besseren angemessen erfassen kann. Dies wird ein besonderer Schwerpunkt bei der weiteren Arbeit an der Liste der Zielvorgaben, Indikatoren und Etappenziele für den Messrahmen sein.

25. Es gab auch allgemeine Unterstützung für die Aufnahme einer Entwicklungsliste in den Messrahmen, auch wenn einige Mitgliedstaaten zu bedenken gaben, dass die Begründungen für die Auflistung von Bereichen mit weiterem Handlungsbedarf klar sein müssten und dass klare Definitionen und Metadaten vorliegen müssten, bevor zusätzliche Indikatoren eingeführt werden können. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass es manchen Mitgliedstaaten u. U.

nicht möglich sei, ihre bestehenden Mechanismen für die Datenerhebung so anzupassen, wie dies für neue Indikatoren vielleicht erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund wurde angeregt, statt der Entwicklung neuer Indikatoren den Schwerpunkt lieber auf solche Indikatoren zu legen, die bereits gemessen werden können, um so die Berichtslasten für die Mitgliedstaaten möglichst gering zu halten. Diese Überlegungen finden in dem Fahrplan für die Entwicklungsliste Niederschlag, der Teil des Messrahmens ist.

26. Es gab allgemeine Zustimmung für den Vorschlag, Zielvorgaben aus den SDG nicht in den Messrahmen aufzunehmen, wenn sie entweder für die Europäische Region nicht relevant sind (namentlich Vorgaben für Tropenkrankheiten) oder bereits von allen oder fast allen Mitgliedstaaten erreicht wurden. Einige Mitgliedstaaten gaben jedoch zu bedenken, dass die Mitgliedstaaten derzeit zwar hinsichtlich der Zielvorgabe der SDG für die Müttersterblichkeit auf dem richtigen Wege seien, dass aber trotzdem eine Verschlechterung der Lage in folge der Beeinträchtigung des Zugangs zu unentbehrlichen Gesundheitsleistungen während der

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COVID-19-Pandemie möglich sei. Diese Zielvorgabe wurde berücksichtigt und in die Liste der Zielvorgaben, Indikatoren und Etappenziele für den Messrahmen aufgenommen .

27. Einige Mitgliedstaaten betonten die Bedeutung belastbarer Daten über gesundheitliche Ungleichheiten, um festzustellen, ob die Europäische Region die übergeordnete Zielsetzung des EPW, niemanden zurückzulassen, erfüllt. Dazu wird eine Aufschlüsselung der Indikatoren nach möglichst vielen Kriterien (z. B. Geschlecht, Alter, sozioökonomischer Status, Wohnort) benötigt. Aktuell ist dies nur für eine Teilmenge der Indikatoren der WHO möglich, und allgemein sind Aufschlüsselungen nach sozioökonomischem Status e her selten. Die Mitgliedstaaten befürworteten eine Verbesserung der Granularität der Daten in den Datenbanken der WHO zwecks Erweiterung der Möglichkeiten für die Messung gesundheitlicher Ungleichheiten. Dies wurde als ein Bereich zur Aufnahme in die Entwicklungsliste genannt.

28. Einige Mitgliedstaaten gaben zu verstehen, dass sie die Aufnahme von Output- Indikatoren befürworteten, die der Feststellung greifbarer Ergebnisse der Arbeit von WHO/Europa und den Mitgliedstaaten bis 2025 dienen. Doch sie hoben auch die Bedeutung der Berücksichtigung strategischer Resultat- und Wirkungsindikatoren hervor. In der weiteren Arbeit an der Liste der Zielvorgaben, Indikatoren und Etappenziele wird ein angemessenes Gleichgewicht zwischen verschiedenen Arten von Indikatoren (Output-, Resultat- und Wirkungsindikatoren) berücksichtigt.

29. Einige Mitgliedstaaten äußerten Bedenken hinsichtlich des Gleichgewichts und der Reichweite der Indikatoren in Bezug auf die einzelnen zentralen Prioritäten. Das Sekretariat bat die Mitgliedstaaten, die Indikatorenliste und die Entwicklungsliste in Verbindung miteinander zu betrachten, da die Entwicklungsliste dafür gedacht sei, die Indikatorenliste zu ergänzen, genauer gesagt die vorhandenen Indikatoren durch Bereiche zu ergänzen, die in den kommenden Jahren einer weiteren Vertiefung bedürfen.

30. Einige Mitgliedstaaten verwiesen auf die Notwendigkeit konkreterer Etappenziele für die Europäische Region. Das Sekretariat arbeitet weiterhin mit den Fachreferaten von WHO/Europa daran, realistische Etappenziele für einige noch ausstehende Indikatoren festzulegen. Das Sekretariat erinnerte die Mitgliedstaaten daran, dass die Festlegung von realistischen Etappenzielen, die für alle Mitgliedstaaten im Einzelnen vollständig relevant sind, sich aufgrund der Vielfältigkeit der Europäischen Region als sehr schwierig erweisen könne.

Aus diesem Grund wurden eher regionsweite als länderspezifische Etappenziele festgelegt.

31. Einige Mitgliedstaaten äußerten Bedenken bezüglich der Verfügbarkeit von Daten oder der Durchführbarkeit einer Datenerhebung zur Verfolgung der Fortschritte im Zeitraum zwischen 2020 und 2025. Das Sekretariat erinnerte die Mitgliedstaaten daran, dass für den EPW-Messrahmen keine neuen Datenerhebungen erfolgen werden. Die für alle Indikatoren des EPW erforderlichen Daten können aktuell aus vorhandenen Datensammlungen entnommen werden, die es entweder auf Ebene der Europäischen Region der WHO oder auf der globalen Ebene gibt. Darüber hinaus plant das Sekretariat eine enge Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnern, um die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Datenerhebung weiter zu entlasten, indem Bereiche identifiziert werden, in denen sich die Arbeit überschneidet, und Möglichkeiten ausgelotet werden, um Daten zwischen den verschiedenen Organis ationen auszutauschen.

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32. Einige Mitgliedstaaten baten um zusätzliche Klarheit hinsichtlich der Nutzung von Schätzungen und gemeldeten Werten für die Indikatoren des Messrahmens. Gegenwärtig bereitet das Sekretariat mit Kollegen im WHO-Hauptbüro die Veröffentlichung einer Erklärung vor, in der genauer erläutert wird, warum für bestimmte Indikatoren Schätzungen verwendet werden. Im Allgemeinen werden Schätzungen für Indikatoren des EPW-Messrahmens nur für Daten zu Risikofaktoren verwendet, und auch nur dann, wenn nicht für alle Mitgliedstaaten entsprechende Daten vorliegen. Die Kollegen aus dem WHO-Hauptbüro werden einen genaueren Blick darauf werfen, wie Schätzungen erstellt werden, und diese Informationen zu gegebener Zeit mit den Mitgliedstaaten teilen.

33. Alle übrigen Anmerkungen und Fragen zu spezifischen Indikatoren wurden über die virtuelle Plattform geklärt und im endgültigen Entwurf des EPW-Messrahmens, der dem RC71 in dem begleitenden Informationsdokument vorgelegt wird, berücksichtigt.

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