Ausschuss für Gefahrstoffe:
Neue Technische Regeln für die Praxis
Düsseldorf, 18. Oktober 2017
Dr. Martin Henn, BAuA, Dortmund
Aufgaben und Arbeitsweise des AGS
Konkretisierung der GefStoffV nach Stand der Technik
•durch Regeln und Erkenntnisse Beratung des BMAS
Arbeitsprogramm (orientiert an Aufgaben)
•Unterausschüsse mit Arbeitskreisen und Projektgruppen Abstimmung mit anderen Regel-setzenden Gremien
Gesprächsforen („AGSpublik“)
•für interessierte Fachöffentlichkeit
Arbeitsprogramm des AGS
Ausgangspunkte für das Arbeitsprogramm 2015 - 2018:
• EU-Gesetzgebung
CLP-, REACH- und Biozid-Verordnung
• nationale Rechtsetzung
Gefahrstoffverordnung (Betriebssicherheitsverordnung)
• AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen
Allg. Staubgrenzwert und Exposition-Risiko-
Beziehungen (ERB) einschl. Maßnahmen-TRGS
…
Bedeutung der TRGS: § 7 Abs. 2 GefStoffV
Bei Einhaltung dieser Regeln und Erkenntnisse ist ... davon auszugehen, dass die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt sind.
Von diesen Regeln und Erkenntnissen kann abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird.
Dies ist in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
→ jetzt in § 6 Abs. 8 bei Dokumentation der GB
Änderungen und Anpassungen bei TRGS
Reihe 200 bis 299 „Inverkehrbringen“
Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt
• TRGS 200 – aufgehoben August 2017
• Überarbeitung der TRGS 201 abgeschlossen:
Zusammenfassung aller Regelungen zur innerbetrieblichen Kennzeichnung,
in Einklang mit neuem Abfallrecht, Normung zu Rohrleitungen etc.
Änderungen und Anpassungen bei TRGS
Reihe 200 bis 299 „Inverkehrbringen“
• Neufassung TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“
nur noch mit nationalen Besonderheiten, ganz aktuell vom März 2017
•BAuA-Angebot zu SDB:
www.baua.de > Themen > Arbeitsgestaltung im Betrieb
> Gefahrstoffe > Sicherheitsdatenblatt
Änderungen und Anpassungen bei TRGS
Reihe 700 „Brand- und Explosionsschutz“
TRBS 2152 ff. „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“
• Überprüfung der Teile 0-4 im Kontext BetrSichV/GefStoffV
• Überführung der neuen TRBS 2152-5
„Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ in TRGS
Überarbeitete TRBS 2153 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“
• Überführung in TRGS 727
Änderungen und Anpassungen bei TRGS
Anpassung der TRGS 751 „Vermeidung von Brand-,
Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“, u.a.:
- Kohärenz mit GefStoffV und CLP-Verordnung,
- Technische Anforderungen bei unbeaufsichtigtem Betrieb und zum Blitzschutz,
- Anforderungen an ausschließlich innerbetrieblich genutzte Füllanlagen für Flüssiggas.
weitere Überarbeitung vorgesehen, z.B. H2
Änderungen und Anpassungen bei TRGS
Reihe 500 bis 599 „Schutzmaßnahmen“
• Neufassung der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“
• Neufassung der TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“
• Neufassung der TRGS 552 „Nitrosamine“
- Stand der Technik und Rechtsetzung, insbes. ERB - Schutzmaßnahmen (auch PSA)
Änderungen und Anpassungen bei TRGS Änderungen und Ergänzungen (als Neufassung) der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung
- neue Nummer „Verantwortung und Organisation“
- Aufnahme der physikalisch-chemischen Gefährdungen - Hinweise darauf, wie Datenlücken im
Sicherheitsdatenblatt erkannt werden können - Klarstellungen bzgl. Fachkunde
- TRGS oder VSK können direkt angewendet werden, während bei allen anderen Handlungsempfehlungen Anhang 2 herangezogen werden muss
Änderungen und Anpassungen bei TRGS Änderungen und Ergänzungen der TRGS 402
- Durchgehende Anpassung auf Bestimmungsgrenze - weitere Möglichkeit für „Geeignete Messverfahren“:
Nicht ein Messverfahren muss die Anforderungen zur Messung der AK- und TK erfüllen, geeignet können auch zwei Messverfahren sein, die zusammen den Messbereich von der TK bis zur AK vollständig
abdecken.
- Liste geeigneter Messverfahren (krebserz. Stoffe):
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-
Änderungen und Anpassungen bei TRGS Änderungen und Ergänzungen (Neufassung)
der TRGS 555 „Betriebsanweisung“
- redaktionell an EU-Recht und die GefStoffV angepasst - Hinweis, dass Betriebsanweisungen in einer für die Be-
schäftigten verständlichen Sprache abzufassen sind, jedoch nicht zwangsläufig in deren Muttersprache
- Klarstellung, dass sofern noch Gebinde mit „alter“
Kennzeichnung verwendet werden (im Einklang mit TRGS 201) Betriebsanweisungen mit den
entsprechenden Gefahrenhinweisen und Symbolen weiter verwendet werden können
Änderungen und Anpassungen bei TRGS
Neue TRGS 561 „… krebserzeugenden Metallen …“
- für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebs- erzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen mit AGW oder risikobasiertem
Beurteilungsmaßstab
- konkretisiert die besonderen Schutzmaßnahmen
nach § 10 GefStoffV und das Maßnahmenkonzept sowie die Anforderungen der TRGS 910
(Gilt nicht für Schweißen, die TRGS 528 wird derzeit überarbeitet.)
Änderungen und Anpassungen bei TRGS
Auch:
- TRGS 420 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) - TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Änderungen und Anpassungen bei TRGS In Arbeit u.a.:
- TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt …“
- TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“
- TRGS 505 „Blei“
- TRGS 527 „Hergestellte Nanomaterialien“
- TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“
- TRGS 559 „Mineralischer Staub“
Hinweise aus der Praxis gerne willkommen, siehe hierzu:
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-
Arbeitsprogramm des AGS
AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen Allg. Staubgrenzwert
• Neue TRGS 504 zu Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Staub
• Beobachtung der Expositionsdaten und Bewertung
• Überprüfung des AGW für A-Staub
(Ablauf der Übergangsvorschrift 2018)
• Überprüfung der „Umrechnung“ zwischen
gesundheitsbasiertem Jahreswert für E-Staub (4 mg/m3) und dem Schichtmittelwert für E-Staub (10 mg/m3)
Arbeitsprogramm des AGS
AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen
Beobachtung der Normung im Bereich betrieblicher Arbeitsschutz
- Verstärkte Zusammenarbeit mit KAN
- BMAS: Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz
(http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2015/grundsatzpapier- normung-betrieblicher-arbeitsschutz.html)
- Neuer Kooperationspartner von AGS
Arbeitsprogramm des AGS
AGS-Schwerpunkte und sonstige Themen
Qualitätssicherung bei der Erarbeitung von TRGS
• auf angemessener Grundlage von Expositionsdaten
• nach Stand der Technik
TRGS 460 „Handlungsempfehlung zur
Ermittlung des Standes der Technik“
- Handlungskonzept für
• Arbeitgeber zur Erfüllung der Pflichten nach GefStoffV
• AGS bei der Erarbeitung von TRGS
- Weiterentwicklung in Arbeit, auch bei Praxisbeispielen (Internet)
Informationen über AGS, TRGS und Gefahrstoffe
• im Gemeinsamen Ministerialblatt – GMBl
• immer und noch umfassender auf der Internet-Seite des AGS und der BAuA:
www.baua.de/ags und www.baua.de/trgs
www.baua.de >> Themen: Arbeitsgestaltung im Betrieb
>> Gefahrstoffe Kurz-URL: www.baua.de/gefahrstoffe
• AGS-Geschäftsführung (BAuA, Dortmund):
T. 0231 9071 2457 (2293)