• Keine Ergebnisse gefunden

Mitmachen bei der U-18-Wahl! Schuljahresbeginn Innerbetriebliche Veranstaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mitmachen bei der U-18-Wahl! Schuljahresbeginn Innerbetriebliche Veranstaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg"

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ausgabe: 08. September Nr. 36 / 2021

Mitmachen bei der U-18-Wahl!

Kinder und Jugendliche ab der fünften Klasse sind herzlich eingeladen, ihre Stimme bei der U-18-Wahl (Bundestag) abzugeben.

Dabei handelt es sich um eine Aktion des Bayrischen Jugendrings und Kooperation der Gemeindejugendpfleger sowie der Jugendbeauft- ragten der Gemeinderäte im Landkreis Forchheim. Die Stimmen werden nach allen Regeln des Wahlgeheimnisses abgegeben, ausge- zählt und offiziell weitergeleitet, so dass die Wahlergebnisse auch auf der Homepage des Bayrischen Jugendrings einsehbar sein werden.

Dies sollte ein interessantes Bild über die politische Einstellung der Kinder und Jugendlichen ergeben. Je höher die Beteiligung, desto aussagekräftiger die Ergebnisse. Natürlich gibt es spannende „Give- Aways“ für die Teilnehmer! Im VG-Bereich werden am Freitag, dem 17. September 2021, drei Wahllokale bereitstehen:

1. Mittelschule Gräfenberg für die Schüler aus Mittel- und Realschule (800 bis 1300 Uhr)

2. Jugendzentrum Gräfenberg, Am Schelmberg 4 (1400 bis 1800

Uhr)

3. Jugendtreff Weißenohe, Dorfhauser Str. 9 (1400 bis 1800 Uhr) Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und bitten, die örtlichen Hygienebestimmungen einzuhalten. Weitere Infos unter E-Mail jugendpfleger@graefenberg.de oder Tel. 01522 / 2559139.

Bundestagswahl am 26. September 2021

Repräsentative Wahlstatistik im Stimmbezirk 301 – Lillachtalhalle Weißenohe

Im Wahlraum der Gemeinde Weißenohe, Lillachtalhalle Wei- ßenohe, werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt sind, verwendet.

Das Verfahren ist in dem „Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG)“

vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), geregelt und zugelassen.

Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen!

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bundeswahlleiter.de, Bundestagswahl, Information für Wäh- lende, Repräsentative Wahlstatistik. Unter Downloads kann zudem das Faltblatt des Bundeswahlleiters heruntergeladen werden. Das Merkblatt ist auch in gedruckter Version im Bürgerbüro der Ver- waltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, TelefonNr. 09192 / 709-0, oder in der Gemeindekanzlei Weißenohe, erhältlich.

Innerbetriebliche Veranstaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg

Wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung der Verwaltungs- gemeinschaft Gräfenberg am Freitag, dem 08.10.2021, bleiben die Verwaltung mit Standesamt, die Mittagsbetreuung, die gemeindlichen Bauhöfe, die Kindervilla in Thuisbrunn, sowie die Kinderburg Hilt- poltstein an diesem Tag geschlossen.

Wir bitten um Beachtung Ralf Kunzmann, Erster Vorsitzender

Schuljahresbeginn 2021

Am 14. September 2021 beginnt das neue Schuljahr 2021/2022 und nicht nur unsere Erstklässler sind auf dem Schulweg auf Ihre Rücksichtnahme angewiesen.

Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer folgendes zu beachten:

• Fahren Sie bitte in geschlossenen Ortschaften langsam und auf- merksam

• Fahren Sie im Bereich der Bushaltestellen und den Schulen sowie Kindertageseinrichtungen besonders vorsichtig

• Halten Sie sich bitte stets bremsbereit

• Parken Sie bitte nicht auf den Gehwegen

Gegenseitige Vorsicht- und Rücksichtnahme machen den Schulweg sicherer. Für Ihr Verständnis und Ihren Beitrag zur Verkehrs- sicherheit im Gebiet der Stadt Gräfenberg, der Marktgemeinde Hilt- poltstein und der Gemeinde Weißenohe herzlichen Dank.

Ralf Kunzmann, Stadt Gräfenberg Gisela Schulze-Bauer, Markt Hiltpoltstein

Rudolf Braun, Gemeinde Weißenohe

WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl

1. Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt.

Die Wahl dauert von 800 bis 1800 Uhr.

2. Die Stadt Gräfenberg

ist in folgende sechs Wahlbezirke eingeteilt:

Der Markt Hiltpoltstein

ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:

Die Gemeinde Weißenohe

bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich in

(2)

BEKANNTMACHUNG

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags

(Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021) 1. Die Wählerverzeichnisse für das Volksbegehren auf Abbe-

rufung des Landtags für die Stadt Gräfenberg, für den Markt Hiltpoltstein und für die Gemeinde Weißenohe werden am Freitag, 24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021 während der Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, Bürgerbüro Erd- geschoss für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.

Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist.

2. Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbe- gehren ist nur zugelassen, wer

a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder b) einen Eintragungsschein hat

und stimmberechtigt ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 24.09. bis spätestens Dienstag, 28.09.2021 schriftlich Einspruch einlegen.

Am Freitag, 24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021 kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfen- berg, Bürgerbüro Erdgeschoss, eingelegt werden.

4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungs- liste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Be- hinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern.

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahler- gebnisses wie folgt zusammen:

Die Briefwahlvorstände der Stadt Gräfenberg, um 1500 Uhr, im Verwaltungsgebäude Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfen- berg, 2. Stock.

Der Briefwahlvorstand des Marktes Hiltpoltstein, um 1530 Uhr, im Verwaltungsgebäude Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, 1. Stock.

Der Briefwahlvorstand der Gemeinde Weißenohe, um 1600 Uhr, im Verwaltungsgebäude Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, 1. Stock.

4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie einge- tragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbe- nachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl ab- zugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreis- wahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvor- schlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be- zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver- wenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn- zeichnung.

Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab,

dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein- deutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,

und ihre Zweitstimme in der Weise ab,

dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein deutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmab- gabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises

oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amt- lichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefum- schlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 1800 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und ge- äußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme er- folgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

01.09.2021

Ralf Kunzmann, Erster Vorsitzender

(3)

Publikumsverkehr

der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg aufgrund des Corona-Virus

Die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg ist für den Publikumsverkehr wie folgt erreichbar:

Bürgerbüro

Montag – Freitag von 800 bis 1200 Uhr Montag – Dienstag von 1400 bis 1600 Uhr Donnerstag von 1400 bis 1800 Uhr Weitere Sachgebiete

Montag – Freitag von 830 bis 1200 Uhr Donnerstag von 1400 bis 1730 Uhr

Der Zugang ist nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Bitte verwenden Sie mindestens eine medizinische Maske. Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände am bereitgestellten Desinfektionsmittel- ständer zu desinfizieren. Im Wartebereich innerhalb des Gebäudes sollen sich max. zwei Personen aufhalten, sodass Wartezeiten im Außenbereich einkalkuliert werden müssen. Aus diesem Grund wird empfohlen, mit den jeweiligen Sachbearbeitern*innen einen Termin zu vereinbaren. Anliegen von Personen mit Terminvereinbarung werden vorrangig behandelt. Um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können ist ein entsprechender Vordruck von Ihnen auszufüllen. Diesen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.

verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de

Ralf Kunzmann, Gemeinschaftsvorsitzender

Verunreinigung durch Pferdeäpfel

In letzter Zeit häufen sich beim Ordnungsamt die Klagen über Belästigungen durch „Pferdeäpfel“ im öffentlichen Verkehrsraum.

Es kann nicht vermieden werden, dass ein Pferd sich während des Ausritts erleichtert. Es wird daher an alle Pferdebesitzer und Reiter appelliert, die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde zu beseitigen und entsprechend zu entsorgen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Pferdemist nicht in Grünstreifen und Hecken der Anlieger zu beseitigen ist. Der Pferdemist muss ordnungsgemäß entsorgt werden.

Für ein sauberes Ortsbild und ein gutes Miteinander bitten wir um Beachtung.

Stellenausschreibung

Die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg bildet ab dem 1. September 2022 wieder eine/n

Auszubildende/n

zur/zum

Verwaltungsfachangestellten

(m/w/d) Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Frei- staates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K) aus.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt im dualen System zwischen der betrieblichen und der schulischen Ausbildung.

Ihre Voraussetzungen:

• Mindestens den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife

• Freude am Umgang mit Bürgern

• Teamfähigkeit

• Zuverlässigkeit

• Gutes Kommunikationsvermögen in Wort und Schrift Wir bieten Ihnen:

• Eine qualifizierte Ausbildung, die Ihnen fachtheoretische und praktische Kenntnisse der vielseitigen Aufgaben- gebiete einer Kommunalverwaltung vermittelt

• Bezahlung nach dem TVAöD (1. Ausbildungsjahr:

1.068,26 € brutto)

• Kollegiales Umfeld

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre vollständige Bewerbung mit Schulzeugnis und Lebenslauf bitte bis spätestens 30. September 2021 an die Ver- waltungsgemeinschaft Gräfenberg -Personalamt-, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg oder per E-Mail an linda.schwerin

@graefenberg.de (Anhänge im PDF-Format).

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Schwerin (Tel.: 09192 / 709 – 36) gerne zur Verfügung.

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.verwaltungsgemeinschaft- graefenberg.de/datenschutz.

Veröffentlichung von kostenpflichtigen Anzeigen

Wir weisen darauf hin, dass kostenpflichtige Anzeigen (Dank- sagungen, Werbung, Kleinanzeigen usw.) nur noch direkt bei der Firma DESTYNY (Alexander Schütz), Am Schelmberg 4, 91332 Gräfen- berg, Tel. 09192 / 9916-90, FAX 09192 / 9916-91, E-Mail info@

destyny.de, sowie nach Vereinbarung, aufgegeben werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.destyny.de.

Bekanntmachungen, Kirchliche Nachrichten, Vereinsnachrichten und Sportnachrichten werden nach wie vor von der Verwaltungsgemein- schaft Gräfenberg, Frau Kugler unter Tel. 09192 / 70911, FAX 09192 / 70970, E-Mail amtsblatt@graefenberg.de sowie marianne.kugler@

graefenberg.de entgegen genommen.

Wir bitten um Beachtung Briefliche Eintragung (Briefwahl) ist nicht möglich.

5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer

5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist,

5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmbe- rechtigt ist und

a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Auf- nahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 23. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 28. September 2021) versäumt hat,

b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 Abs.

1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung entstanden ist,

c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

6. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintragungs- frist, 27.10.2021, 1600 Uhr, in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, Bürgerbüro, schriftlich, elektronisch (z.B. auch per Telefax, E Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

Stimmberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht.

Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Ende der Eintragungsfrist (27.10.2021, 1600 Uhr) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.

8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die Be- rechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmbe- rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

08.09.2021

Ralf Kunzmann, Erster Vorsitzender

(4)

Bericht über die 18. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Hiltpoltstein

am 16.08.2021

Die Bürgermeisterin Schulze-Bauer gab folgende Beschlüsse und Informationen bekannt:

Die Bauarbeiten für die für die Neugestaltung des Marktplatzes wurde an die Firma Lämmlein aus Wüstenstein vergeben.

Rahel Heinze-Feldmann wird einen Kinderchor für Hiltpoltstein gründen, der durch die Marktgemeinde und durch die Kirchenge- meinde unterstützt wird.

Zu folgendem Antrag wurde das gemeindliche Einver- nehmen verweigert:

Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 610/24, Gmkg. Hiltpoltstein (Am Gründel 15); Antrag- steller: Michael Schmidt und Lisa Bauernschmidt

Zu folgendem Antrag wurden keine Bedenken erhoben:

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald auf dem Flst. 945/0, Gmkg. Hiltpoltstein (Görbitz); Antragsteller:

Erwin Schwarz

Sirenenförderprogramm des Bundesamtes für Bevölke- rungsschutz und Katastro-phenhilfe, Förderprogramm für die Installation von Sirenen

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, für ein flächendeckendes Sirenennetz in der Gemeinde Angebote einzuholen. Derzeit sind die Orte Großenohe, Wölfersdorf, Erlastrut, Göring, Görbitz, Almos, Möchs und auch Hiltpoltstein südlich der Burg nicht oder sehr unzu- reichend mit Sirenen versorgt. Es ist mit den Firmen abzuklären, ob für manche Orte eine gemeinsame Sirene ausreicht (z. B. Erlastrut und Göring bzw. Almos und Möchs).

Weiterhin wird die Bürgermeisterin beauftragt, einen Förder- antrag für die erforderlichen Sirenen zu stellen.

Die Gemeinderäte und die Ortsfeuerwehren werden beauftragt, Standortvorschläge mit zu überlegen und der Bürgermeisterin mitzu- teilen. Hierbei sollte ein leicht zu verwirklichender Stromanschluss und eine gute Verbreitungsmöglichkeit des Alarms berücksichtigt werden. Öffentlicher Grund wäre für die Errichtung des Masts vorteilhaft.

Stadtbücherei Gräfenberg

Informationen über Neuerungen zum Corona-Virus Nach Beschluss der Kabinettssitzung gilt ab einer 7-Tage-In- fektionsinzidenz von über 35 im Landkreis Forchheim in den Räum- lichkeiten der Stadtbücherei Gräfenberg der 3G-Grundsatz:

Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Schüler gelten im Hinblick auf die regelmäßigen Testungen in den Schulen als getestet.

Die Information, ob für den Landkreis Forchheim aktuell die Regelungen über einem Inzidenzwert von 35 liegt, finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Forchheim: https://lra-fo.de/site/

1_1corona/regelungen.php. Des Weiteren wird an den Öffnungstagen jeweils ein Hinweisschild am Eingang der Bücherei angebracht, ob der 3G-Grundsatz zu beachten ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ralf Kunzmann, Erster Bürgermeister Stadt Gräfenberg

Bekanntmachung

Einladung zur 21. Sitzung des Stadtrates Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, den 9. September 2021, um 1830 Uhr, in der Grund- schulturnhalle Gräfenberg, Am Sportplatz 1, 91322 Gräfenberg statt.

An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung!

Tagesordnung

1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 12.08.2021

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen bei denen der Grund für die Geheimhaltung weggefallen ist, Informationen des Bürgermeisters

3. Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle am Bahnhof - Vor- stellung der Planung

4. Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune zu Garage und eines Stall-gebäudes zu einem Wohnhaus auf dem Flst. 438, Gmkg. Guttenburg (Gräfenbergerhüll 1); Antrag- steller: Marlene und Ewald Hetzner

5. Baumaßnahme auf dem Flst. 235 Gmkg. Gräfenberg (Bahnhof- straße 6, Grüner Baum) - Ergebnis der Besprechung mit dem Bauherrn

6. Sirenenförderprogramm des Bundesamtes für Bevölkerungs- schutz und Katastrophenhilfe, Förderprogramm für die In- stallation von Sirenen

7. Genehmigung der Kostenvereinbarung f. Planungsleistungen Dorferneuerung Walkersbrunn II Fußweg/Anliegerstraße 8. Bauleitplanung Markt Igensdorf: Ortsabrundungssatzung

"Alter Schulweg", hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 9. Bauleitplanung Gemeinde Simmelsdorf: Einbeziehungssatzung

"Breitensteinweg"; hier: Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 6 Satz 5 bzw. § 13 BauGB

10. Anfragen gemäß § 31 der Geschäftsordnung Gräfenberg, 2. September 2021

Stadt Gräfenberg

Ralf Kunzmann, Erster Bürgermeister

Liebe Leserinnen und Leser der Amtlichen Nachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg

Wir bitten Sie, die zu veröffentlichen Texte inhaltlich kurz zu gestalten, da es sich der Herausgeber sonst aus Kostengründen vorbehält, Kürzungen vorzunehmen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Ralf Kunzmann, Erster Vorsitzender

Vollsperrungen im Zuge der Nahwärmeversorgung

Die Bauarbeiten zur Errichtung des Nahwärmenetzes durch das Kommunalunternehmen Gräfenberg schreiten weiter voran. Die Baumaßnahme erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Dabei kommt es aufgrund von Vollsperrungen zu Behinderungen für den Fahrzeug- verkehr.

Außerdem sind gemäß Bauablaufplan fünf separate Fräsein- sätze vorgesehen, dabei wird die Asphaltschicht der Straße im Bereich der geplanten Leitungstrasse aufgefräst. Das lose Asphalt- fräsgut verbleibt jedoch in der Fahrbahn und die Nutzung der Straße wird infolgedessen nicht eingeschränkt.

Gegebenenfalls kann es zu kurzfristigen Änderungen der ein- zelnen Bauabschnitte kommen. Über die weiteren Sperrungen werden die Anlieger rechtzeitig informiert.

Für die während der Bauzeit auftretende unvermeidliche Verkehrs- beschränkung bittet das Kommunalunternehmen Gräfenberg um Ver- ständnis und um Berücksichtigung bei den notwendigen Fahrten.

(5)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),

Bauleitplanung der Marktgemeinde Hiltpoltstein – Aufstellung des Bebauungsplans

„An der Hecke II – 2. Erweiterung“

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Der Marktgemeinderat Hiltpoltstein hat mit Beschluss vom 05.07.2021 den Bebauungsplan „An der Hecke II – 2. Erweiterung“

für das Gebiet der Grundstücke Flst. 408, 414 und 464 Tfl. Ge- markung Hiltpoltstein im Bereich nördlich von Hiltpoltstein

als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekannt- machung tritt der Bebauungsplan „An der Hecke II – 2. Erweiterung“

in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Er-gebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten ge- wählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, Zimmer Nr. 13, 2. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienst- stunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Bekanntmachung

Einladung zur 15. Sitzung des Gemeinderates Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 8. September 2021, um 1900 Uhr, im Rathaus, Raum 2, Dorfhauser Str. 7, 91367 Weißenohe statt. An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung!

Tagesordnung

1. Erledigungsbericht des Ersten Bürgermeisters über den Vollzug der Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates 2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen bei denen der Grund für die Geheimhaltung weggefallen ist, Informationen des Bürgermeisters

3 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Ge- meinderatssitzung vom 28.07.2021

4 Antrag der Kath. Kirchenstiftung auf Förderung einer Prakti- kanten- bzw. FSJ-Stelle für den Zeitraum 09/2021-08/2022 5 Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung - Elternbefragung 2021 6 Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg; 13. Änderung des Flächen- nutzungsplans und Landschaftsplans und Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr.

32 „Lilling Gewerbe“; hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 7 Bauleitplanung Markt Igensdorf: Ortsabrundungssatzung "Alter

Schulweg", hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 8 Bauleitplanung Markt Schnaittach, Änderung des Flächen-

nutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbe- gebiet Hormersdorf"; hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 9 Bauleitplanung Gemeinde Simmelsdorf: Einbeziehungssatzung

"Breitensteinweg"; hier: Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 6 Satz 5 bzw. § 13 BauGB

10 Beschlüsse in Verbindung mit der Erstellung des Chorzentrums 11 Anfragen gemäß § 31 der Geschäftsordnung

Weißenohe, 2. September 2021 Gemeinde Weißenohe

Rudolf Braun, Erster Bürgermeister

Bekanntmachung

Einladung zur Sitzung des Marktgemeinderates Die nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates findet am Montag, 13. September 2021, um 2000 Uhr, in der Turnhalle der Grundschule Hiltpoltstein, Schulstr. 1 statt. An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung!

Tagesordnung

1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 16.08.2021

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen bei denen der Grund für die Geheimhaltung weggefallen ist, Informationen der Bürgermeisterin

3. Antrag auf Errichtung einer Überdachung auf einem bestehenden Silo auf dem Flst. 1671, Gmkg. Hiltpoltstein; Antragsteller:

Gerhard Drutschmann

4. Satzung zur Aufhebung der Satzung der Marktgemeinde Hiltpolt- stein über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

"Altort Hiltpoltstein"

5. Errichtung einer Floating-PV-Anlage für die Kläranlage Hiltpoltstein

6. Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung - Elternbefragung 2021;

Beschlussfassung

7. Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg; 13. Änderung des Flächen- nutzungsplans und Landschaftsplans und Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr.

32 „Lilling Gewerbe“; hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 8. Bauleitplanung Gemeinde Simmelsdorf: Einbeziehungssatzung

"Breitensteinweg"; hier: Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 6 Satz 5 bzw. § 13 BauGB

9. Anfragen gemäß § 31 der Geschäftsordnung

Bitte beachten Sie bezüglich möglicher Änderungen der Tagesordnung den Aushang an den amtlichen Anschlagtafeln sowie die Veröffentlichung auf der Homepage unter www.hiltpoltstein.de/

marktgemeinderatssitzung.

Hiltpoltstein, 2. September 2021 Markt Hiltpoltstein

Gisela Schulze-Bauer, Erste Bürgermeisterin

Gemeindekanzlei Hiltpoltstein

Die Kanzlei ist im September wie folgt erreichbar:

Vom 9.9.2021 bis 30.09.2021 findet nur die Bürgermeister- sprechstunde von 1800 Uhr – 1900 Uhr statt. Bei Sterbefällen bitte an Jasmin Kunzmann wenden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften und von Mängeln der Ab- wägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge- wiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vor- schriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinge- wiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den

§§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gräfenberg, 01.09.2021 Schulze-Bauer, Erste Bürgermeisterin

(6)

Einladung zur Informationsveranstaltung

für das geplante Nahwärmenetz im Ortsteil Weißenohe

Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weißenohe sind zur oben genannten ersten Informationsveranstaltung am Samstag, dem 18. September 2021 um 1700 Uhr eingeladen.

Rudolf Braun, Erster Bürgermeister, Gemeinde Weißenohe

(7)
(8)
(9)

Online-Vorträge zu energetischer Sanierung, energieeffizientem Bauen, Heizungstechniken,

Nutzung erneuerbarer Energien und Fördermöglichkeiten;

Programm Herbst 2021

Der Arbeitskreis Info-Offensive Klimaschutz des Landratsamtes setzt seine Vortragsreihe zu verschiedenen Energiethemen im Herbst 2021 in Kooperation mit der Volkshochschule des Landkreises Forch- heim fort. Dabei informieren qualifizierte Experten über energie- effizientes Bauen und Sanieren (Heizung, Fenster, Dämmung), An- lagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Holz- heizungen, Wärmepumpe, Photovoltaik, usw.), staatliche Fördermög- lichkeiten und Elektromobilität.

Die Vorträge finden nur Online, jeweils am Donnerstagabend zu den angegebenen Terminen statt, die Teilnahme ist kostenfrei.

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung (ab 14.09.) über www.vhs-forchheim.de . Die Zugangsdaten bzw. den Weblink senden wir den angemeldeten Interessierten am Tag des Vortrags per E-Mail zu. Alle Bürger*innen sind herzlich eingeladen, dieses Angebot zu nutzen, um sich über aktuelle Techniken und Förderprogramme zu in- formieren.

Online-Vorträge des AK Info-Offensive Klimaschutz Herbst 2021

Energetische Gebäudesanierung –Von der Vor-Ort-Beratung über den individuellen Sanierungsfahrplan zur Umsetzung und Bauausführung

Donnerstag, 23.09.2021, 1930 Uhr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg mit Landwirtschaftsschule

In Teilzeit zur Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung: Jetzt beruflich neu durchstarten!

Pressemitteilung vom 02.09.2021

Bamberg – Am 5. Oktober 2021 startet das nächste Semester, doch dieses Mal ist vieles neu. Die Landwirtschaftsschule Bamberg Abteilung Hauswirtschaft bietet seit vielen Jahren die Möglichkeit, eine Teilzeitausbildung zur Fachkraft für Ernährung und Haushalts- führung zu absolvieren. Anschließend kann die Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin bzw. zum Hauswirtschafter abgelegt werden.

Das neue Semester startet mit einem aktualisierten Lehrplan und neuen Wahlpflichtmodulen. Es sind noch wenige Plätze frei.

Vielfältig – nachhaltig – für Jung und Alt. Das Berufsbild der Hauswirtschaft hat sich deutlich gewandelt, ist modern und attra- ktiv. In der Landwirtschaftsschule Bamberg Abteilung Hauswirtschaft lernen Sie zu organisieren, zu planen, Projekte erfolgreich umzusetzen und vieles mehr. Die einsemestrige Fachschule vermittelt Frauen und Männern ohne hauswirtschaftliche Berufsausbildung in gut ein- einhalb Jahren umfassendes Wissen und Fertigkeiten in der Hauswirt- schaft. „Das was ich in der Schule gelernt habe, kann ich auch super in meinem eigenen Haushalt anwenden! So bleibt mehr Zeit für andere Bereiche.“ berichtet eine ehemalige Schülerin.

Der Lehrplan wurde neu ausgerichtet und orientiert sich mehr an den Bedürfnissen der Studierenden. Wie bisher auch, setzt sich der Unterricht aus praktischen Fächern, wie z.B. Küchenpraxis und Haus- und Textilpraxis sowie theoretischen Fächern, wie z.B.

Ernährung und Lebensmittel und Haushalts- und Finanzmanagement zusammen.

Neu sind ab dem kommenden Schuljahr eine Reihe von Wahl- pflichtmodulen.

Dazu gehören unter anderem Vertiefungen in der Küchenpraxis, der Haus- und Textilpraxis, im Bereich Garten und Natur, sowie im Bereich Medienkompetenz und Öffentlichkeitsarbeit. Wer sich für die Tätigkeit in einem Großhaushalt, wie einer Klinik oder einem Seniorenheim interessiert, kann das vertiefende Modul "Hauswirt- schaftlicher Betrieb" wählen. Insgesamt können von jeder/jedem Studierenden 3 Wahlpflichtmodule besucht und somit eigene Schwer- punkte gesetzt werden.

Der Schulbesuch ist kostenfrei, der Unterricht findet jeweils dienstags und mittwochs statt. Sie möchten neu durchstarten? Dann melden Sie sich jetzt an!

Grundschule Hiltpoltstein

Das neue Schuljahr beginnt!

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, am Dienstag, den 14. September 2021 beginnt das neue Schuljahr 2021/2022. Die neuen Erstklässler treffen sich mit ihren Angehörigen um 900 Uhr gleich in der evangelischen Kirche in Hiltpoltstein. Die Klassen 2 bis 4 treffen sich um 745 Uhr in der Schule (Busse fahren wie immer).

Der Anfangsgottesdienst beginnt um 900 Uhr für die Klasse 1. Der Anfangsgottesdienst für die Klassen 2-4 findet am 15.09.2021 um 800 Uhr statt.

Bitte denken Sie an die Maskenpflicht in der Kirche und in der Schule.

Nach dem Kirchgang versammeln sich alle ABC Schützen und deren Eltern in der Aula. Bitte halten Sie die 1,5 m Abstand ein.

Wegen des Abstandsgebotes sind pro Schulanfänger 2 Er- wachsene vorgesehen. Änderungen entnehmen Sie bitte der Presse.

Am 1. + 2. Schultag fahren die Busse nach Unterrichtsende um 1100 Uhr. Die Offene Ganztagsschule läuft bereits ab dem 1.

Schultag. Der Bus am Nachmittag fährt ab Mittwoch, den 15.09.2021 (1545 Uhr).

Bei evtl. Änderungen erhalten Sie von uns Bescheid.

Kerstin Kropf, Rektorin

Weitere Informationen finden Sie unter www.aelf-ba.bayern.de.

Für Anmeldungen oder Fragen melden Sie sich telefonisch unter 0951 / 8687-0 oder per E-Mail unter poststelle@aelf-ba.bayern.de.

Anmeldeschluss ist der 20.09.2021.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Geburtstags-Glückwünsche

werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht online gestellt!

(10)

Pressemitteilung

Neues Programm Herbst/Winter 2021-2022 der Kolping-Akademie erschienen!

Rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres haben wir, die Kolping-Akademie Bamberg, unser neues Bildungsprogramm

„Herbst/Winter 2021-2022“ veröffentlicht. Die Inhalte haben wir neu angeordnet und neue Weiterbildungsthemen aufgenommen.

Neu bieten wir auch Seminare in der Rubrik „Eltern und Schule“ an, die sich mit den digitalen Entwicklungen beschäftigt und Eltern beim Thema Internet und Erziehung fördert.

Zudem bieten wir verstärkt Online-Seminare an, die Sie bequem und einfach von zu Hause aus besuchen können. Auch unser Angebot für die Menschen der älteren Generation haben wir erweitert.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie ein Bildungspro- gramm unter der Tel. Nr. 0951 / 51947-0 an oder besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.kolpingbildung.de

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Forchheim

Die Corona-Zeit hat unser aller Leben stark verändert - oftmals war dies mit viel Mühe und Stress verbunden. Gerade Familien und alleinerziehende Eltern sind immer noch stark belastet.

Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien und Fachkräften unterstützt gerne bei allen Fragen zu den Themen:

• Fragen zu Erziehung und Entwicklung

• Herausfordernde (Schrei-)Babys und Kleinkinder

• Emotionale und soziale Auffälligkeiten bei Kindern

• Beziehungskonflikte oder Gewalt in der Familie

• Probleme in Kita, Schule oder Ausbildung

• Seelische Probleme

• Partnerschaftsberatung

• Trennungs- und Scheidungsberatung

• Sorgerecht und Umgang

• Individuelle Probleme Jugendlicher

Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie unter www.caritas-bamberg-forchheim.de

Auch mit unserem Kursangeboten möchten wir helfen und unterstützen. Deshalb freuen wir uns, dass wir ab Herbst wieder unsere gefragten Kurse anbieten können.

EFFEKT - Elternkurs zur Erziehungsförderung - für Eltern mit Kindern zwischen 3 - 10 Jahren.

Wann: 06.10.2021, 20.10.2021, 03.11.2021, jeweils von 1900 - 2100

Uhr, bei einer hohen Inzidenz findet der Kurs ONLINE statt.

Wo: Caritas-Gebäude, Birkenfelderstr. 15, 91301 Forchheim Heizungsmodernisierung – Unser Haus braucht eine neue Heizung; Heizung mit Zukunft, welche soll es werden?

Donnerstag, 30.09.2021, 1930 Uhr

Heizen und Kühlen mit Wärmepumpe und Photovoltaik Donnerstag, 07.10.2021, 19.30 Uhr

Fördermöglichkeiten für Heizungssanierung Donnerstag, 14.10.2021, 1930 Uhr

Heizen mit Holz (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel) und Solar- thermie

Donnerstag, 21.10.2021, 1930 Uhr

Energetische Gebäudesanierung: Fenster, Türen, Wand, Dach - Was, wann und wie?

Donnerstag, 28.10.2021. 1930 Uhr

Die Hybridheizung mit Energiemanager – Heizen mit Sonne, Luft, Holz, Öl oder Gas

Donnerstag, 04.11.2021, 1930 Uhr

E-Autos, E-Bikes, Pedelecs – Die Zukunft fährt elektrisch Donnerstag, 11.11.2021, 1930 Uhr

Photovoltaik 2.0– Instandhaltung, Überwachung und Opti- mierung von Bestandsanlagen

Donnerstag, 18.11.2021, 1930 Uhr

Photovoltaik – Strom selbst erzeugen, speichern und selber verbrauchen

Donnerstag, 25.11.2021, 1930 Uhr

Fördermöglichkeiten für energieeffizientes Bauen und Sanieren Donnerstag, 02.12.2021, 1930 Uhr

Wir bieten auch Entspannung für gestresste Eltern an. - K/eine Zeit für Pause - Atempause für die Seele am 08.10.2021 von 1500 - 1700 Uhr.

Wo: Haus Barbara, Haidfeldstraße 10, 91301 Forchheim, Kinderbetreuung ist vorhanden.

Kosten: Materialkosten 3,--€

Anmeldung: (telefonisch oder per E-Mail) Bitte bis Dienstag, den 28.09.2021

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Forchheim, Birkenfelderstr. 15, 91301Forchheim, Tel.: 0 91 91 / 70 72 40 ; E-Mail: erziehungsberatung.forchheim@caritas-bamberg-forchheim.de

Evang.-Luth. Dekanat Gräfenberg

www.dekanat-graefenberg.de - Dekanat.graefenberg@elkb.de www.ej-graefenberg.de

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gräfenberg

www.graefenberg-evangelisch.de

Liebe Gemeinde,

wir laden herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:

Mittwoch, 08.09. 930 Uhr Mutter-Kind-Gruppe beim Spielplatz bei der Frankoniahalle; bei schlechtem Wetter im Gemeindehaus

Sonntag, 12.09. 930 Uhr Gottesdienst

1000 Uhr Motorradfahrergottesdienst am Jugendheim Kappel

1400 Uhr Ökumenische Orgelwanderung Start in der Dreieinigkeitskirche Gräfenberg (Anmeldung im Dekanat Gräfenberg (Tel. 285) oder Pfarramt Weißenohe (Tel. 280)

Vorankündigung: Ökumenische Wanderung „Hopfen und Malz“ mit Bier und Besinnung. Am 26.09. um 1600 Uhr. Anmeldung bitte im Pfarramt Gräfenberg (ev.) Tel. 285 oder Pfarramt Weißenohe (kath.) Tel. 280.

Unsere Gottesdienste sind möglich, beachten Sie bitte gerade derzeit:

• Während des Gottesdienstes ist FFP2-Maskenpflicht, bitte halten Sie immer die Abstände ein.

• Bitte halten Sie sich an unser Willkommensteam an den Eingängen.

• Aufgrund der stetigen Veränderungen, bitten wir Sie regelmäßig auf unsere Internetseite oder in den Schaukasten zu sehen.

• Unsere Kirche ist offen! Sie finden Ruhe vor Gott im großen Raum der Kirche und die Möglichkeit Kerzen anzuzünden, sowie Gebete zu hinterlassen.

Einkaufshilfe läuft weiter - Wer Hilfe beim Einkaufen benötigt kann sich unter Telefon 285 an das Pfarramt wenden.

Seelsorge-und Sorgentelefon: 0151 / 67557362 - In den Folgen der Isolation mag ein/e Ansprechpartner/in manchmal einiges bewirken.

Dafür hat die Kirchengemeinde eigens ein Sorgen- und Seelsorgetelefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer erreichen Sie örtliche Seel- sorgerinnen und Seelsorger, die ein offenes Ohr für Sie haben.

Unsere Kontaktmöglichkeiten:

• Internetseite: www.graefenberg-evangelisch.de

• Pfarrbüro – für Publikumsverkehr während des Lockdowns geschlossen, bitte nutzen Sie Telefon oder Mail:

• Pfarramt: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 0900 – 1100

Uhr, Tel. 285 oder pfarramt.graefenberg@elkb.de

• Friedhofsverwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag von 0900 – 1100 Uhr, Tel. 285 oder dekanat.graefenberg@elkb.de

• Kirchliche allgemeine Sozialarbeit (KASA): 9951531, Di.

1430 - 1600 und Fr. 930 - 1200 Uhr

Unser Kirchenvorstand, Dekan Redlingshöfer, Pfarrer Vogt und das Pfarrbüro wünschen Ihnen ein gesegnete Zeit

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Thuisbrunn

Sonntag, 12.09. 1015 Uhr Gemeindefest mit Kinder-

/Gottesdienst, Erstklässler-Segnung, Mittagessen und Posaunenchor

(11)

Der Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren richtet sich nach der aktuellen Infektionslage im Landkreis Forchheim um die Einsatzfähigkeit sicherstellen zu können.

Zu den aktuellen Regelungen halten Sie bitte Rücksprache mit dem Kommandanten und den Gruppenführern.

Ärztlicher Notdienst

Mi: 1700-2100 - Fr, vor Feiertag: 1800-2100 - Sa, So, Feiertag: 0900-2100 Mo+Di, Do: 1900-2100; Mi+Fr: 1600-2100; Sa, So, Feiertag: 0900-2100

Allg.ärztl. Bereitschaftspraxis UGeF im Gesundheitszentrum vor dem Klinikum, Krankenhausstr. 8, 91301 Forchheim, Tel. 09191 / 979630 Kassenärztl. Bereitschaftsdienst: Info Tel. 116 117 Notruf: 112 Zahnärztlicher Notdienst (www.notdienst-zahn.de) Der zahnärztliche Notdienst ist an den Tagen eingerichtet, an denen Sprechstunden allgemein ausfallen. An diesen Tagen ist der zeitliche Umfang des Notdienstes einheitlich auf die Zeit von 1000 bis 1200 Uhr und von 1800 und 1900 Uhr festgesetzt.

11./12.09. Privatdozent Dr. Dr. med. habil. 09191 / 341500 Markus Schlee

Bayreuther Str. 39, 91301 Forchheim

Apothekennotdienst (http://www.lak-bayern.notdienst-portal.de) Sa. 0800 - So. 0800 Uhr 11.-12.09.2021 Markt-Apotheke Pharma 24 OHG Tel. 09134 / 240, Klosterhof 6, 91077 Neunkirchen am Brand So. 0800 - Mo. 0800 Uhr 12.-13.09.2021 Franken-Apotheke OHG Tel. 09126 / 7040, Konrad-Adenauer-Str. 14, 90542 Eckental

TSV Gräfenberg

12.09., 15:00 Uhr: TSV Gräfenberg - SG DJK - Pinzberg/TSV Gosberg FC Thuisbrunn

12.09., 13:00 Uhr: FCT/SCE 2 - SG SC Auerbach I/FC Troschenreuth II 12.09., 15:00 Uhr: FCT - FC Troschenreuth

Hiltpoltsteiner SV

11.09., 15:00 Uhr: ASV Forth - Hiltpoltsteiner SV

Fußballprogramm

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Hiltpoltstein

Liebe Gemeinde, Herzliche Einladung zu unseren Gottes- diensten!

Samstag, 11.09. 1700 Uhr feiern wir den Beichtgottesdienst der Konfirmanden mit Pfr. Ralf Brönner in unserer Kirche. Musikalisch begleitet wird der Gottesdienst von der Dekanats- Jugendband.

Sonntag, 12.09. 930 Uhr feiern wir den Festgottesdienst mit Hl.

Abendmahl zur Konfirmation mit Pfr.

Ralf Brönner, musikalisch begleitet vom Posaunenchor.

Dienstag, 14.09. 900 Uhr findet die ABC-Schützen-Segnung in unserer Kirche mit Pfr. Ralf Brönner statt.

Mittwoch, 15.09. 800 Uhr feiern wir den Schulanfangs-Gottes- dienst der 2. – 4. Klasse mit Pfr. Ralf Brönner in unserer Kirche.

915 Uhr bis ca. 1000 Uhr findet eine Pilgerandacht mit Pfr. Ralf Brönner in unserer Kirche statt.

Bitte tragen Sie während des Kommens zum Gottesdienst eine Maske, während des Gottesdienstes besteht keine Maskenpflicht.

Weitere Einzelheiten werden im Gottesdienst erläutert.

Für die Seelsorge und im Trauerfall wenden Sie sich bitte an unseren Gemeindepfarrer über das Pfarrbüro 09192 / 99 18 945.

Wenn immer möglich, besprechen Sie Ihr Anliegen jedoch in der Corona-Zeit mit Pfr. Ralf Brönner telefonisch: Handy 0174 / 85 3 85 26.

Das Pfarrbüro ist donnerstags von 900 – 1200 und von 1300 – 1700 Uhr geöffnet.

Pfarramt Hiltpoltstein, 09192/ 99 18 945 Email: pfarramt.hiltpoltstein@elkb.de

www.hiltpoltstein-evangelisch.de

GOTTESDIENSTORDNUNG

Pfarreien Weißenohe-Gräfenberg 08.09.2021 bis 15.09.2021 Mittwoch, 08.09. 1800 Uhr W: Rosenkranz

1830 Uhr W: Hl. Messe

Samstag, 11.09. 1400 Uhr W: Taufe für Manuel Weber Sonntag, 12.09. 830 Uhr G: Hl. Messe

1000 Uhr W: Hl. Messe

1400 Uhr W: ökumenische Orgelwanderung.

Start ev. Kirche Gräfenberg. An- meldung bis 9. September im Pfarramt Gräfenberg möglich. Tel. 09192 / 285 Mittwoch, 15.09. 1500 Uhr Diakonieverein Thuisbrunn:

Jahreshauptversammlung in der Alten Schule

Gemeindefest mit (Kinder)Gottesdienst und Erstklässler- Segnung

Die Kirchengemeinde Thuisbrunn lädt ein zum Gemeindefest am kommenden Sonntag, 12. September. Mit Gottesdienst für Kinder und Erwachsene beginnt in der Katharinenkirche um 1015 Uhr das Gemeindefest – Erstklässler können sich für den neuen Lebensabschnitt

„Schule“ vom Ortspfarrer Martin Kühn segnen lassen. Begegnung bei Mittagessen und Getränken ist anschließend in/ums Gemeindehaus Alte Schule – der Posaunenchor umrahmt das gemeinsame Zusammen- sein.

Jahreshauptversammlung vom Diakonieverein Thuisbrunn Zur Jahreshauptversammlung vom Diakonieverein Thuisbrunn sind alle Mitglieder eingeladen am Mittwoch, 15.September, um 1500 Uhr im Gemeindehaus Alte Schule. Neben Tätigkeits-/Kassen- und Kassenprüferbericht stehen Neuwahlen der Vorstandschaft an oder auch Auflösung des seit 1981 bestehenden Vereins. Die Vor- sitzenden Pfarrer Martin Kühn und Christa Schmidt freuen sich über rege Beteiligung.

Pfarramt Thuisbrunn, Tel. 09197 / 697713 für Sie im Dienst: Pfarrer.Martin.Kuehn@web.de, 91301 Forchheim, Schleifweg 3, Telefon 09191 / 7941433

Gründung Hiltpoltsteiner Kinderchor

Ab September 2021 wird es in Hiltpoltstein einen neuen Kinderchor geben!

Kinder ab ca. 6 Jahren aus dem Gemeindegebiet sind herzlich willkommen zur wöchentlichen Chorstunde montags von 1700-1745 Uhr im Gemeindehaus der Kirchengemeinde.

Wir wollen zusammen viele verschiedene Lieder singen, mit Bewegung und Tanz verbinden und Mehrstimmigkeit ausprobieren.

Sobald sich der Chor gefunden und eingestimmt hat, sind auch kleine

Aufführungen im Rahmen von Festen und kirchlichen Veranstaltungen angedacht.

Die Teilnahme am Kinderchor ist kostenlos. Getragen wird die Idee gemeinsam von der Marktgemeinde und der Kirchenge-meinde.

Herzlichen Dank für die Unterstützung!

Ich freue mich aufs gemeinsame Singen und wenn sich viele Kinder für den neuen Kinderchor finden. Meldet euch bei Interesse bitte bei mir! Wir starten am Montag, 20. September 2021 um 1700 Uhr.

In musikalischer Vorfreude, Rahel Heinze-Feldmann Musik- und Bewegungspädagogin, Kinderchorleiterin

rahel.heinze-feldmann@gmx.com - 09245 / 983404

(12)

Musik- und Gesangverein Frankonia Gräfenberg e.V.

www.mgvfrankonia.de

Gemischter Chor

Die Chorproben beginnen wieder am 15. September 2021, von 1930 bis 2100 Uhr in der Frankoniahalle. Wir bitten alle aktiven Mit- glieder, sich in den Proben an das erstellte Schutz- und Hygienekonzept des Vereins zu halten, es gelten aktuell die 3G-Regeln. Auch jetzt wäre wieder ein idealer Zeitpunkt für einen Neueinstieg. Interessierte Sänger und Sängerinnen dürfen gerne zum Schnuppern kommen.

Kinderchor

Die Chorproben beginnen wieder am 23. September 2021, von 1630 bis 1700 Uhr in der Frankoniahalle. Eltern, die Ihre Kinder neu anmelden möchten, sollten sich bitte vorher anmelden (Tel. 09192 / 1858), da es sein könnte, dass wir zwei Gruppen bilden müssen.

1. Vorstand

TAG DES OFFENEN DENKMALS

Sonntag, 12. September 2021 Synagoge geöffnet von 1300 - 2000 Uhr

Bezugnehmend auf das Jubiläumsjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ und im Rahmen des Tages des Offenen Denk- mals lädt das jüdische Museum Synagoge Ermreuth um 1400 Uhr zu einer Herbstwanderung zum jüdischen Friedhof in Ermreuth ganz herzlich ein.

SPD Gräfenberg

Einladung zur Herbstwanderung

Liebe Mitglieder und Freunde der Gräfenberger SPD. Wir wollen am Samstag dem 18. September unsere traditionelle Winter- wanderung nachholen und von Gräfenberg über die Höhen nach Neusles zum Töpfereicafe Kunzmann wandern. Treffpunkt ist um 1400 Uhr am Marktbrunnen in Gräfenberg. Um 1600 Uhr wollen wir dann in Neusles eintreffen.

Auf Grund der Coronasituation ist für die Einkehr eine An- meldung erforderlich. Bitte meldet euch möglichst zeitig, jedoch bis spätestens Mittwoch den 15. September verbindlich beim Orts- vereinsvorstand an. Entweder telefonisch unter 01577 / 8309855 oder per Mail an m.leipert@spd-graefenberg.de. Für den Umtrunk unterwegs bitte eigene Schnapsgläser mitbringen.

Wir bitten euch ebenso die tagesaktuellen Coronabestimmungen (3G-Regeln!) zu beachten und freuen uns auf euer Kommen!

Die Vorstandschaft

Freiwillige Feuerwehr Kappel

Vorankündigung Drei-Tages-Fahrt

Heuer fahren wir zu unserer „Partner-Wehr“ nach Kappel in Kärnten. Die Junggebliebenen unter uns müssten sie noch kennen.

Los geht’s am Freitag, den 24.09.21 um 500 Uhr in Kappel.

Am Sonntag werden wir die Rückreise antreten, Ankunft in Kappel (Franken) wird dann um ca. 2100 Uhr sein.

Kosten 175 €, darin sind enthalten:

- Busfahrt

- 2 Übernachtungen mit Frühstück - Brauerei- und Burgbesichtigung

Bei Fragen bitte Karl Vogel – Tel. 09192 / 8541 – kontaktieren.

Er nimmt auch die Reservierungen entgegen. Die gesamte Be- völkerung ist herzlich eingeladen. Über rege Beteiligung würden wir uns freuen.

Die Vorstandschaft Montag, 13.09. 1100 Uhr W: Taufe für Emily Koch

Mittwoch, 15.09. 1800 Uhr W: Rosenkranz 1830 Uhr W: Hl. Messe

gez. Andreas Hornung, Pfarrer

Schützengesellschaft 1893 Hiltpoltstein e.V.

Trainingsbetrieb ab 14.09.2021

Liebe Mitglieder und Freunde der Schützen in Hiltpoltstein Am Dienstag, den 14. September öffnen wir wieder unser Schützenheim. Das Training darf wieder stattfinden. Wir laden alle Bewohner/innen ab 12 Jahren ein, sich im Schießsport auszuprobieren.

Gerade für Jugendliche ist es eine Herausforderung, sich mit großer Konzentration, Ausdauer und Stärke dem Schießsport zu widmen.

Ab 1900 Uhr ist die Trainingsstätte für die Jugend, unter Anleitung unseres Jugendtrainers, geöffnet. Eltern haben die Möglichkeit sich in der Schützenstube aufzuhalten. Ab 2000 Uhr können Erwachsene üben und trainieren. Wir freuen uns auf euch und Sie.

Die Schützen von Hiltpoltstein

FRÄNKISCHE-SCHWEIZ-VEREIN

EINLADUNG ZUR jAHRESHAUPTVERSAMMLUNG Der FSV Gräfenberg lädt alle Mitglieder zur diesjähringen Jahreshauptversammlung am Freitag 10.09.2021, 1930 Uhr in die Frankonia Halle , Gräfenberg.

Tagesordnung:

Top 1 = Begrüßung 1. Vors.

Top 2 = Totenehrung

Top 3 = Jahresbericht 1. Vors.

Top 4 = Jahresbericht Wanderwart Top 5 = Jahresbericht Wegewart

Top 6 = Jahresbericht Tanzgruppenleiterin Top 7 = Bericht d. Kassenwart

Top 8 = Bericht d. Schriftführers-Mitgliederstastik Top 8 = Bericht Kassenprüfung

Top 9 = Entlastung Kassenwart u. Vorstand Top 10 = Wahl d. 2. Vorststands

TOP 11 = Wahl d. 2. Kassenprüfer Top 12 = Ausblick 2022

Top 13 = Wünsche u. Anträge

Bitte Anträge bis 31.08.2021 bei B.V. Albig, Am Pinsel 1, Gfbg. albig-finanzdienst@t-online.de oder bei Frank Zeißler, fzeissler

@t-online.de einreichen.

Auf Ihr/Euer Kommen freut sich die FSV Vorstandschaft

Liebe Eltern und Gönner des Kindergarten St. Bonifatius in Weißenohe,

um die Arbeit des Kindergartens zu unterstützen, soll im Herbst 2021 ein Förderverein für die Kita St. Bonifatius gegründet werden.

Dieser dient vor allem der Verwaltung und Organisation von Geldern und Anschaffungen für den Kindergarten.

Daher laden wir euch hiermit herzlich ein zur ersten Mitglieder- versammlung am Dienstag, 21. September 2021 um 1830 Uhr im Pfarrheim (großer Saal).

Eingeladen sind alle Eltern des Kindergartens und der Krippe, interessierte Angehörige, ehemalige Kindergarteneltern/-kinder und Bewohner/-innen von Weißenohe, denen der Kindergarten am Herz liegt.

Die Mitgliederversammlung dient der förmlichen Gründung des Vereins, hierfür benötigen wir eine Mindestanzahl an Teilnehmer/- innen. Notwendig hierfür ist erstmal nur die Anwesenheit. Solltet ihr an diesem Abend verhindert sein, aber gerne Mitglied werden, wendet euch bitte per Mail an die untenstehende Mailadresse.

Aufgrund geltender Corona-Maßnahmen bitten wir um verbindliche Anmeldung – entweder per Mail oder persönlich im Kindergarten.

Wer sich gerne im Nachgang auch aktiv im Verein engagieren möchte, der darf sich gerne bereits vorher per Mail an den Elternbeirat wenden: Elternbeirat.kita.weissenohe@gmail.com.

Herzlichen Dank im Voraus für euer Engagement!

Der Elternbeirat der Kita St. Bonifatius Weißenohe

(13)

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg Verantwortlich für den Inhalt, Erster Bgm. Ralf Kunzmann, 1. Vorsitzender

der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg amtlicher Teil:

Verantwortlich für den Inhalt, DESTYNY Service, Fr. Carina Mößner;

Anzeigen-Teil: Tel. 09192 / 9916-90, Fax 09192 / 9916-91 Gestaltung: DESTYNY Service, info@destyny.de Kontakt: Telefon 09192 / 7090, Fax 09192 / 70975,

E-Mail: amtsblatt@graefenberg.de Redaktionsschluss: jeweils Donnerstags, 1500 Uhr

Druck: SchmittDruck Medienproduktion,

Hutweide 2, 91077 Großenbuch

Nachdruck - auch in Teilen - nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion!

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Der Herausgeber behält sich vor, Bekanntmachungen und Artikel zu kürzen.

Treffpunkt: Synagoge Ermreuth Führung: Dr. Rajaa Nadler Gesamtdauer ca. 2 ½ Stunden

Spenden zum Erhalt der Synagoge als einmaliges Kulturdenkmal werden an diesem Tag gerne entgegengenommen.

Um 1800 Uhr konzertiert die Weltmusikgruppe SEDAA Nasaa Nasanjargal / Meistersänger

Naraa Naranbaatar / Meistersänger Ganzorig Davaakhuu / Hackbrettspieler Omid Bahadori – Multiinstrumentalist

Die Weltmusikgruppe SEDAA setzt sich zusammen aus drei mongolischen und einem iranischen Musiker. Die Grundlage ihrer modernen Kompositionen bilden Naturklänge – erzeugt mit tradi- tionellen Instrumenten und durch die Anwendung uralter Gesangs- techniken nomadischer Vorfahren, bei denen ein Mensch mehrere Töne zugleich hervorbringt. Vibrierende Untertongesänge und der Kehlgesang Hömii sowie die wehmütigen Klänge der Pferdekopfgeige Morin Khuur verschmelzen zusammen mit pulsierenden Trommel- rhythmen zu einem mystischen Klangteppich.

Eintritt 15,- €. Kartenreservierung unter Tel.: 09134 / 70541.

Hiltpoltsteiner SV, Damengymnastik

*Spaß und Schwitzen bei Latino Dance und Bauch Beine Po*

Unsere neuen 10er- Kurse beginnen:

Mittwoch, 22.09.2021 um 1930 - 2030 Uhr Latino Dance Donnerstag, 23.09.2021 um 1800 - 1900 Uhr Bauch Beine Po Die Kurse sind sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene geeignet und finden in der neuen Turnhalle in Hiltpoltstein statt.

Bitte bringt bei jedem Kurs euer Handtuch und etwas zum Trinken mit. Kosten für Mitglieder 20 EUR und für Nichtmitglieder 40 EUR.

Trainerin Sofia Doukas, Anmeldung bis 19.09.2021 bei Monika Merz, Handy 0172 / 8604956, begrenzte Teilnehmerzahl.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

wird in der Zeit vom 20. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit o- der Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern

Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahl- berechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft

Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht

Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von ande- ren im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen

Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht

Im Zeitraum von Oktober 2002 (Mietbeginn) bis zum Wertermittlungsstichtag hat sich der VPI um 20,4% erhöht. Am Wertermittlungs- stichtag ergibt sich somit eine Indexmiete von

VwV-StVO zu §36 StVO: fließendem Verkehr darf nur klar erkennbare Polizei Weisungen geben.. >>> Ordner dürfen den Verkehr