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SUSTAINABLE BANKING VOM GREENWASHING ZUM GAMECHANGER

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SUSTAINABLE BANKING – VOM GREENWASHING

ZUM GAMECHANGER

EMPOWERING RESPONSIBLE GROWTH

TERRA INSTITUTE – APRIL 2021

WHITEPAPER: NACHHALTIGKEIT & SUSTAINABLE FINANCE

www.terra-institute.eu

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MANAGEMENT SUMMARY

Das Thema Nachhaltigkeit ist nicht neu und wurde in den letzten Jahren etwas inflationäre verwendet. Derzeit bekommt es durch verschiedene Entwicklungen eine ganz neue Dynamik. Es ist jetzt wichtiger und dringender bei den Menschen angekommen.

Aufgrund von neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen nimmt die Finanzwirtschaft eine Schlüsselrolle in der notwendigen Transfor- mation ein. Gleichzeitig wissen die wenigsten Stakeholder, wie mit all diesen Neuerungen umzugehen ist.

Die neue Regulatorik beschäftigt derzeit viele Verantwortungsträger in den Banken.

Die Anforderungen müssen sorgfältig angegangen und umgesetzt werden. Nach unseren Erfahrungen ist es jedoch die Kultur der Nachhaltigkeit verbunden mit einer tiefgreifenden Auseinandersetzung mit dem Thema, die den wirklichen Unterschied ausmacht. Wir warnen ausdrücklich vor einer zu engen Betrachtung!

Neben allen Schwierigkeiten gibt es auch enorme Chancen für Institute, die sich neue Fragen stellen und über ihren bisherigen Horizont hinausschauen.

Genau dieser Shift im Mindset verbunden mit der nötigen Portion Mut ist nun gefragt. Vielfach gilt es alte „Krusten“ aufzuweichen und neue Denkansätze zuzulassen.

Das Whitepaper soll hier einen Hilfestellung bieten, um einen ganzheitlichen Überblick über die derzeit vorherrschenden Themen im Bereiche Nachhaltigkeit in Banken und Sustainable Finance geben. Zugleich ist es als offenes Dokument zu betrachten, welches laufend aktualisiert wird.

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VORWORT INHALTSVERZEICHNIS

Da wir zunehmend mit den katastrophalen und unvorhersehbaren Folgen des Klimawandels und der Ressourcenverknappung konfrontiert sind, ist dringendes Handeln erforderlich, um die politischen Maßnahmen an diese neue Realität an- zupassen. Dem Finanzsystem kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Um die aus der Finanzkrise gezogenen Lehren zu verwerten, wird das Finanzsystem derzeit reformiert und kann vor diesem Hintergrund ein Teil der Lösung für eine umweltverträglichere und nachhaltigere Wirtschaft werden.

Das Finanzwesen unterstützt die Wirtschaft, indem wirtschaftliche Tätigkeiten finan- ziert und letztlich Arbeitsplätze und Wachstum geschaffen werden. Für Investitions- entscheidungen sind in der Regel mehrere Faktoren ausschlaggebend, doch werden solche, die auf umweltbezogenen und sozialen Erwägungen beruhen, häufig nicht ausreichend berücksichtigt, da davon auszugehen ist, dass die damit verbundenen Risiken erst nach längerer Zeit zum Tragen kommen.

Seit dem Klimagipfel in Paris (2015) ist viel passiert und die so notwendige Trans- formation wurde vertiefend vorbereitet. Dem Finanzsystem kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Dieses soll sicherstellen, dass Gelder primär in Richtung Nachhaltigkeit gelenkt und damit entsprechende Umsetzungsenergie generiert wird.

Nachhaltigkeit bekommt also auch hier komplett neue Betrachtungsebenen.

Dieses Whitepaper – als lebendes Dokument – soll einen Überblick über die Neuerun- gen und Herausforderungen für Banken geben, zur Reflexion und Diskussion einladen und verschiedene Erfahrungen und Hintergründe zusammen bringen.

Viel Spaß beim Lesen – und Umsetzen!

Management Summary Vorwort

1. Herleitung: Entwicklungen und internationale Abkommen 1.1 EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums 1.2 Überblick der relevanten Regularien

1.3 Green Deal – Wachstumsplan für Europa

1.4 EU Taxonomie – neue Definition von Nachhaltigkeit 1.5 Entwicklung beim „Kunden“ – angekommen?

2. Definition Nachhaltigkeit 2.1 Nachhaltigkeit und Banken

2.2 Nachhaltigkeit und Genossenschaftliche FinanzGruppe / Sparkassen 2.3 Wo stehen Banken heute?

3. Nachhaltigkeitsmanagement im Bankbereich

3.1 Nachhaltigkeitsstrategie – Strategie der Nachhaltigkeit 3.2 Kultur der Nachhaltigkeit – persönliche Entwicklung

3.3 Nachhaltigkeit auf Produktebene - das „grün“ in nachhaltigen Finanzprodukten 3.4 Kennzahlen und Ziele – ESG-Assessment & Risikomanagement

3.5 CO2-Footprint und Klimaneutralität für Banken 3.6 Formen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 4. Aufsichtsrechtliche Erwartungen – EZB

5. Sustainable Finance Beirat Deutschland – Empfehlungen 6. Kurzvorstellung Terra Institute

7. Terra Sustainable Finance Radar

Günther Reifer Founder & Ceo

Evelyn Oberleiter Founder & Ceo

Andrea Engelien Leitung Büro Deutschland

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HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND INTERNATIONALE ABKOMMEN

Mit der Annahme des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 entschieden sich die Regierungen aus der ganzen Welt, einen nachhaltigeren Weg für unseren Planeten und unsere Wirtschaft zu beschreiten.

Im Mittelpunkt der UN-Agenda 2030 stehen 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG). In den kommenden 15 Jahren werden uns diese Ziele in eine Zukunft leiten, die Stabilität, einen gesunden Plane- ten sowie faire, inklusive und krisenfeste Gesellschaften und florierende Volkswirtschaften gewährleistet.

Das Pariser Klimaschutzübereinkommen wurde von 195 Ländern unterzeichnet und ist der erste universelle und globale Klimavertrag.

Es hat drei Hauptziele:

• Erderwärmung auf deutlich weniger als 2 °C begrenzen

• Klimaresistenz stärken, d.h. Anpassung an den jetzt schon unvermeidlichen Klimawandel

• Finanzströme mit den Klimazielen vereinbaren Bei der Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft spielen Nachhaltigkeit und der Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Kreis- laufwirtschaft eine entscheidende Rolle. Die nachhaltige Entwicklung steht seit langen Jahren im Mittelpunkt der europäischen Politik, ihre soziale und umweltpolitische Dimension wird in den EU-Verträgen anerkannt.

ENTWICKLUNG DES «THEMAS NACHHALTIGKEIT» – VOM NICE TO HAVE – ZUM MAINSTREM

· 4

01.

Abbildung 1: Entwicklung von Nachhaltigkeit

Quelle: UN Framework Convention on Climate Change; Deutsche Bank Wealth Man. / Nov. 2020

2004 Die UN führt den

Begriff «ESG» ein Klimaziele wirken durch die

Covid-Pandemie erreichbarer.

Aichi Biodiversitätsziele werden bis 2050 verlängert

Beschluss des Pariser Abkommens, verpflichtet alle Nationen zu einem gemeinsamen Klimaschutzziel.

Das Doha Amendement verlängert das einstige Kyoto Protocol.

Eine Biodiversitätsstrategie, sowie die Aichi Ziele bis 2020, werden beschlossen

Einführung des Kyoto Protokolls – des ersten Abkommens zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Einführung der principles for responsible investing (PRI)

Die «Task force on climate related financial disclosures» (TCFD) wird gegründet

Die UN einigt sich auf 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Die EU Komission diskutiert bezüglich den Finanzrisiken durch Klimawandel

Der „One Planet Summit“ demonstriert, wie Kapitalflüsse für eine „Low-Carbon“

Zukunft gelenkt werden

Gründung der Investoren – Allianz für Menschenrechte

200620072016201720172018 20202015201320101997

UMWELT- UND KLIMAKONFERENZ

NACHHALTIGER FINANZMARKT

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SPANNENDE UND WERTHALTIGE ENTWICKLUNG IN DEN LETZTEN JAHREN – GROSSE VERÄNDERUNG DER DICHTE UND DER INHALTE

Das Pariser Klimaschutzabkommen wurde gemeinsam mit der UN-Agenda 2030 und ihren 17 SDGs zu einem Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsdebatte. Auch wenn man sich damals vom Erfolg noch nicht ganz sicher war, sehen wir heute, dass sehr wichtige Akzente daraus entstan- den sind. Die Europäische Kommission rückte mit dem „Aktionsplan zur Finanzierung nach- haltigen Wachstums“ und mit dem „Europäischen grünen Deal“ die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit ins Zentrum ihrer Arbeit.

Auch die Finanzwirtschaft wird dafür in die Pflicht genommen. Unter dem Titel „Sustainable Finance“ werden neue Regelwerke geschaffen, die dafür sorgen werden, Finanzmittel in Rich- tung Nachhaltigkeit zu lenken und damit sicherstellen, dass auch die nötigen finanziellen Mittel vorhanden sind, um die so wichtige und notwendige Transformation auch voranzubringen.

Abbildung 2: Entwicklung und internationale Abkommen

Quelle: In Anlehnung an Frankfurt School Development & Finance – basierend auf einem Dokument der Europäischen Kommission

12.2015 01.2018 05.2018 06.2019 12.2019 07.2020 2021

12.2016 03.2018 07.2018 11.2019 01.2020 Herbst 2020

Pariser Abkommen

HLEG Abschlussberich

Gesetzes- vorschläge

TEG Berichte

Taxonomie- Verordnung

Anwendung der NFRD der EU-Taxonomie und der Climate

Benchmark Nachhaltigkeits-

berichterstattung im Finanzsektor

Verordnung European Green

Deel

High-level Expert Group on Sus- tainable Finance

(HLEG)

Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums

Technische Exper- tengruppe (TEG) nimmt Arbeit auf

Klima-Benchmark- Verordnung

European Green Deal Investitions-

plan

Ankommende erneuerte nachhaltige Finanzstrategie

Plattform für nachhaltiges Finanzwesen

HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND

INTERNATIONALE ABKOMMEN DEFINITION

NACHHALTIGKEIT NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT IM

BANKBEREICH AUFSICHTSRECHTLICHE

ERWARTUNGEN – EZB SUSTAINABLE FINANCE BEIRAT

DEUTSCHLAND – EMPFEHLUNGEN KURZVORSTELLUNG

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Der umfassende EU-Aktionsplan bildet den Rahmen für die Umsetzung der umweltpolitischen Ziele

Der Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen ist Teil der um- fassenden Bemühungen, die spezifischen Erfordernisse der euro- päischen und der globalen Wirtschaft zum Nutzen des Planeten und unserer Gesellschaft miteinander zu verknüpfen.

Der Aktionsplan zielt insbesondere darauf ab,

1. die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen;

2. finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, zu bewältigen;

3. Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern.

1.1 EU-AKTIONSPLAN ZUR FINANZIERUNG NACHHALTIGEN WACHSTUMS

Abbildung 3: EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen Quelle: In Anlehnung an EU Kommission

ENTWICKLUNG DES «THEMAS NACHHALTIGKEIT» – VOM NICE TO HAVE – ZUM MAINSTREAM

AKTIONSPLAN FÜR EIN

NACHHALTIGES FINANZWESEN IM EU-AKTIONSPLAN

FESTGELEGTE INHALTE Taxonomie

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

Standards

Nachhaltige Projekte Financial Advice Benchmarks Nachhaltig- keitsratings Nachhaltig- keitspflichten Aufsichtsvor- schriften Offenlegungs- pflichten Unternehmens- führung

Einrichtung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

Schaffung von Normen und Kennzeichen ür umweltfreundliche Finanzprodukte

Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Finanzberatung Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks Bessere Integration von Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nach- haltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapital- märkten

Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

• Um die Klima- und Energieziele der EU bis 2030 zu erreichen, muss eine Lücke von jährlich 180 Mrd. EUR geschlossen w erden.

• Schaffung einer widerstands- und wettbewerbs- fähigeren Wirtschaft aufgrund effizienterer Pro- duktionsabläufe und durch eine Umwandlung in ein umweltfreundlicheres Kreislaufsystem.

• Begrenzung der finanziellen Auswirkungen von ökologischen und sozialen Risiken.

• Angemessene Berücksichtigung von Umwelt-, Governance- und sozialen Risiken durch den Finanzsektor bei der Risikoanalyse.

• Transparenz als Grundlage, damit die Finanz- markt-teilnehmer die langfristige Wertschöp- fung von Unternehmen und ihr Management von Nachhaltigkeitsrisiken angemessen bewerten können.

• Unternehmen in eine nachhaltigere und langfristigere Richtung lenken.

Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit

HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND

INTERNATIONALE ABKOMMEN DEFINITION

NACHHALTIGKEIT NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT IM

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HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND

INTERNATIONALE ABKOMMEN DEFINITION

NACHHALTIGKEIT NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT IM

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Finanzinstitute benötigen eine Nachhaltigkeits- strategie oder müssen ihre bestehende Strategie entsprechend anpassen

In Deutschland wurde Ende 2019 das BaFin-Merk- blatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, in Österreich der FMA-Leitfaden publiziert. Grundlage beider Dokumente bilden die Sustainable Develop- ment Goals (SDGs) und die Agenda 2030. Erklärtes Ziel ist die Aufnahme von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement. Den Unternehmen soll es als Orientierungshilfe dienen und sie auf die Um- setzung der Disclosure- und Taxonomie-Verordnung der EU vorbereiten. Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei keine neue Risikoart – sie können sich aber stark auf die bestehenden Risikoarten auswirken. Dement- sprechend sollen sie in die Risikostrategie und in das Risikomanagement integriert werden. Damit wird eine neue Risikokultur entstehen. Dabei wird explizit gefordert sein, zu untersuchen, wie sich (physische und transitorische) Nachhaltigkeitsrisiken auf die be- stehende Risikolage im Institut auswirkt.

1.2 ÜBERBLICK DER RELEVANTEN REGULARIEN

Abbildung 4: Überblick über die relevanten Regularien Quelle: In Anlehnung an Europäischen Kommission

ÜBERBLICK ÜBER RELEVANTE REGULARIEN BASIEREND AUS DEM EU-AKTIONSPLANS UND DEM FMA /BAFIN LEITFADEN

TAXONOMIE

OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

MiFID II

BaFin Merkblatt - FMA LEITFADEN

• Ziel ist es, ein EU-Klassifikationssystem für eine ökolo- gisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit zu schaffen

• Finanzmarktteilnehmer müssen offenlegen, wie und in welchem Umfang die dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten einzustufen sind

• Die Offenlegung muss in vorvertraglichen Informationen und in regelmäßige Berichte erfolgen

• Das Portfolio muss einen Mindestprozentsatz der In- vestitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit vornehmen, um zukünftige EU Ecolabels zu erhalten

• Die Offenlegungsvorschriften verlangen, dass Finanz- marktteilnehmer und Finanzberater offenlegen, wie Nach- haltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungspro- zess bzw. in der Anlageberatung berücksichtigt werden

• Finanzmarktteilnehmer müssen eine Produktklassifizie- rung vornehmen, d.h. welches Produkt ein „Mainstream“,

„light green“ und „dark green“ Produkt ist

• Offenlegungen erfolgen auf der Website, in regelmäßigen Berichten und in vorvertraglichen Informationen (z.B.

Fondsprospekt)

• BaFin (D) veröffentlichte im Herbst 2019, die FMA im Juli 2020 ein Merkblatt bzw. einen Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

• Es ist ein Kompendium aus unverbindlichen Verfahrens- weisen für die beaufsichtigte Unternehmen, insbesondere wie Nachhaltigkeitsrisiken in die Organisation gesamtein- heitlich integriert werden können.

• Beide Organisationen erwarten, dass Unternehmen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei der Identi- fizierung, Bewertung, Überwachung und Steuerung aller (wesentlichen) Risiken berücksichtigt und entsprechend dokumentiert werden

• Nachhaltigkeitsrisiken müssen bewertet und in Richtlinien und Prozesse integriert werden

• Der Zielmarkt für jedes Finanzinstrument muss um ESG Kriterien erweitert werden

• Nachhaltigkeitsaspekte müssen in Prozesse, Systeme und Kontrollen berücksichtigt werden

• Nachhaltigkeitspräferenzen müssen bei der Anlagebera- tung abgefragt und in der Geeignetheitsprüfung berück- sichtig werden

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HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND

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Der europäische Grüne Deal ist der Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft. 

Dieses Ziel werden wir dadurch erreichen, dass wir klima- und umweltpolitische Herausfor- derungen in allen Politikbereichen als Chancen sehen und den Übergang für alle gerecht und inklusiv gestalten. Der europäische Grüne Deal umfasst einen Aktionsplan zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforien- tierten Wirtschaft zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung der Umweltver- schmutzung.

Der Plan zeigt auf, welche Investitionen erforderlich sind und wie diese finanziert werden kön- nen. Er erläutert, wie ein gerechter und inklusiver Übergang gelingen kann. Die EU möchte 2050 klimaneutral sein. Darauf aufbauend wurde ein Europäisches Klimagesetz vorgeschlagen, um diese politische Verpflichtung in eine rechtliche Verpflichtung umzuwandeln.

1.3 GREEN DEAL – WACHSTUMSPLAN FÜR EUROPA

503 MRD.

EURO

EU-Budget

Private/öffentliche

Investitionen Nationale Co- Finanzierungen

Übergangs- mechanismen*

* Für kohle-/ölabhangige Regionen, Unternehmen, Arbeitnehmer

Emissionshandel

279 143 114 25

Abbildung 5: EU Green Deal

Quelle: In Anlehnung an Europäischen Kommission Ambitionierte Klimaschutzziele

der EU für 2030 und 2050

Energie- und ressourcenschonen- des Bauen und Renovieren Mobilisierung der Industrie für eine saubere und kreislauforientierte

Wirtschaft

Versorgung mit sauberer, erschwing- licher und sicherer Energie

„Vom Hof auf den Tisch“ eine faires, gesundes und umweltfreundliches

Lebensmittelsystem

Raschere Umstellung auf eine nach- haltige und intelligente Mobilität Ökosystem und Biodiversität erhalten und wiederherstellen Null-Schadstoff-Ziel für eine

schadstofffreie Umwelt

Finanzierung der Wende

Niemanden zurücklassen (gerechter Übergang)

Alle Wirtschaftssektoren müssen einen aktiven Beitrag leisten:

• Investitionen in neue, umweltfreundliche Technologien

• Unterstützung der Industrie bei Innovationen

• Einführung umweltfreundlicherer, kostengünstigerer und gesünderer Formen des privaten und öffentlichen Verkehrs

• Dekarbonisierung des Energiesektors

• Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden

• Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Verbesserung weltweiter Umweltnormen

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HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND

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NACHHALTIGKEIT NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT IM

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Im Juni 2018 wurde eine technische Expertengruppe (Technical Expert Group; TEG) zur Beratung der Europäischen Kommission bei spezifischen Fragen zu den Legislativvorschlägen und deren weitere Entwicklung einberufen. Sie hatte konkret folgende Schwerpunkte:

Die EU-Taxonomie ist verpflichtend, d. h. Finanzprodukte können nur dann „ökologisch nach- haltig“ sein, wenn sie wirtschaftliche Aktivitäten finanzieren, welche die Kriterien der Taxonomie erfüllen. Diese sieht sechs Umweltziele vor; zu mindestens einem davon muss die Tätigkeit

„wesentlich“ beitragen, ohne ein anderes Ziele „erheblich“ zu beinträchtigen. Auch „ermög- lichende Aktivitäten“ und „Übergangsaktivitäten“ sind als besondere Kategorien „nachhaltiger Aktivitäten“ vorgesehen.

Die EU-Taxonomie ist Bestandteil des im März 2018 vorgestellten „Aktionsplans zur Finanzie- rung von nachhaltigem Wachstum“. Zu ihr wurde im Dezember 2019 eine politische Einigung zwischen EU-Parlament und Rat erzielt, deren Ergebnis die Taxonomie-Verordnung ist.

Da die Verordnung selbst auf eher abstrakte Weise Umweltziele und ein Verständnis von Umweltnachhaltigkeit bei Wirtschaftsaktivitäten definiert, erfolgt eine Konkretisierung anhand technischer Kriterien. Hiermit hat die EU-Kommission die Technical Expert Group (TEG) betraut, welche im März 2020 einen entsprechenden Bericht vorgestellt hat. Dem Bericht waren umfas- sende Konsultationen mit über 200 Industrievertretern und Wissenschaftlern vorausgegangen.

1.4 EU TAXONOMIE – „NEUE“ DEFINITION VON NACHHALTIGKEIT

ARBEITSGRUPPEN

IST MANDAT

IST NICHT Taxonomie

Technische Screening-Kriterien für ökologisch-nachhaltiges

Wirtschaften

Eine Bewertung von guten oder schlechten Unternehmen.

Mindeststandards für klimabe- zogenen Benchmarks

Beurteilung der finanziellen Per- formance einer Investition – nur

die Umweltleistungen Kennzahlen zur Verbesserung der

Offenlegung von klimabezogenen Informationen durch Unternehmen

Unflexibel oder statisch.

Dynamisch, um auf Veränderungen in der Technologie, Wissenschaft, neuen Aktivitäten und Daten zu reagieren.

Basierend auf den neusten wissenschaftlichen industrielllen Erfahrungen und Erkenntnissen.

Flexibel abpassbar an unterschied- liche Anlagestile und –strategien.

Eine Liste der wirtschaftlichen Tätigkei- ten und der relevanten Kriterien.

EU Green Bond Standard

Eine obligatorische Liste der Investitionen EU Green Bond Standard

Benchmarks

Unternehmensoffenlegung

Abbildung 6: Mandate der TEG-Arbeitsgruppe Quelle: In Anlehnung an Europäischen Kommission

Abbildung 7: Was ist die Taxonomie – und was nicht?

Quelle: TEG

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HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND

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Die Taxonomie-Verordnung verpflichtet große Unternehmen (ab 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro bzw. einen Umsatz von über 40 Millionen Euro) von

„öffentlichem Interesse“ offenzulegen, zu welchem Anteil ihre Umsätze, Gesamtinvestitionen und Ausgaben mit Aktivitäten in Verbindung stehen, die laut Taxonomie „nachhaltig“ sind.

Die Verordnung ist unmittelbar anwendbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.

Laut der Taxonomie-Verordnung gilt eine Wirtschaftsaktivität dann als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leistet, ohne den anderen zuwiderzulaufen (Do No Significant Harm – DNSH). Zugleich müssen gewisse Mindestanforderungen, z. B. in Bezug auf Soziales und Menschenrechte, erfüllt werden.  

Nach Artikel 8 Absatz 2 der Taxonomie-Verordnung müssen Nicht-Finanzunternehmen künftig folgende Informationen veröffentlichen:

1. den Anteil ihrer Umsatzerlöse, der mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig einzustufen sind; und 2. den Anteil ihrer Investitionsausgaben und, soweit zutreffend, den Anteil der Betriebsausga- ben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit Wirtschaftstä- tigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig einzustufen sind.

Im Sinne der Taxonomieverordnung sind technische Screening-Kriterien qualitative und quanti- tative Indikatoren, die bestimmen, ob und in welchem Umfang eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch-nachhaltig betrachtet werden kann. Der Regulierung entsprechend soll die Ent- wicklung der technischen Screening-Kriterien die Auswirkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten auf den Wettbewerb und die Märkte, auf bestehende grüne Finanzprodukte, auf die finanzielle Stabilität, auf die Marktliquidität sowie auf das Risiko, inkonsistente Anreize zu schaffen, berück- sichtigen.

1.4 EU TAXONOMIE – „NEUE“ DEFINITION VON NACHHALTIGKEIT

1. KLIMASCHUTZ

2. KLIMAWANDELANPASSUNG

3. NACHHALTIGE NUTZUNG VON WASSERRESOURCEN

4. WANDEL ZU EINER KREISLAUFWIRTSCHAFT

5. VERMEIDUNG VON VERSCHMUTZUNG

6. SCHUTZ VON ÖKOSYSTEMEN UND BIODIVERSITÄT

Abbildung 8: Umweltziele der Taxonomie Quelle: TEG

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HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND

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1.5 ENTWICKLUNG BEIM KUNDEN – NACHHALTIGKEIT IST AUCH DORT ANGEKOMMEN

Die Sinus-Milieus sind das Ergebnis von 40 Jahren sozialwissenschaft- licher Forschung (seit 1978). Die Zielgruppenbestimmung von SINUS orientiert sich an der Lebensweltanalyse unserer Gesellschaft.

Die Sinus-Milieus gruppieren Menschen, die sich in ihrer Lebensauffas- sung und Lebensweise ähneln. Die Sinus-Milieus beschreiben differen- ziert die Lebenswelt eines Menschen, denn die Unterschiedlichkeit von Lebensstilen ist oft bedeutsamer für Konsum und Markenpräferenzen als sozioökonomische Lebensbedingungen.

Abbildung 9 zeigt die Nähe zu Nachhaltigkeit der einzelnen Segmente.

Während vor rd. 10 Jahren Nachhaltigkeit primär nur einer Zielgruppe – den sogenannten LOHAS (Lifestyles of Health and Sustainability) – zugeschrieben wurde, ist sie jetzt in allen Kundensegmenten Thema.

Gut zu beobachten ist dieses Phänomen auch in den Entwicklungen der Inhalte fast aller politischer Parteien in den letzten Jahre.

Abbildung 9: Nähe zu Nachhaltigkeit und Grundeinstellung Quelle: Sinus 2019

(12)

Überlegen Sie, welche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen aufgrund der sich veränderndenRahmenbedingungen zukommen werden.

Welche Chancen können sich daraus entwickeln?

Was haben Sie in ihrer Verantwortung konkret zu tun?

Notieren Sie sich Ihre Überlegungen und/oder tauschen Sie sich mit Kollegen im Unternehmen dazu aus.

FOOD FOR

THOUGHT

(13)

DEFINITION

NACHHALTIGKEIT

Nachhaltigkeit wird heute nicht mehr einfach nur als Dreiklang zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Überlegungen gesehen.

Es geht zwischenzeitlich um weit mehr. Es geht darum, die Themen integriert darzustellen, unser Wirtschaftssystem neu zu denken und an der Unversehrtheit von Natur und Menschen auszurichten.

02.

VON DER „TRIPLE BOTTOM LINE“ ZU DEN „NESTED CIRCLES“

VALUE FOR SHAREHOLDERS SHARED VALUE VALUE FOR THE SYSTEM

Abbildung 10: Einordnung Nachhaltigkeit Quelle: Terra Institute (eigene Darstellung)

BUSINESS

BUSINESS

BUSINESS

SOCIETY SOCIETY

SOCIETY

ENVIROMENT ENVIROMENT

ENVIROMENT

Der Hauptzweck von Unternehmen ist es, Gewinne zu erzielen und die finanziellen Erträge zu maximie- ren. Die externen Kosten (z.B. Kosten des Gesund-

heitssystems aufgrund durch Luftverschmutzung bedingten Erkrankungen) werden nicht internali-

siert, Gewinne schon.

Der Fokus verlagert sich auf „gutes Wirtschaften“.

Einige der externen Kosten werden internalisiert, jedoch ist der Ansatz nicht tiefgreifend genug, da

„schadende Aktivitäten“ mit „guten Aktivitäten“

ausgeglichen werden.

Wirtschaft fördert die Zukunftsfähigkeit und den Fortschritt der Gesellschaft und der Umwelt.

Es geht nicht darum, „weniger zu schaden“, sondern „Gutes zu tun“.

• 17 Ziele, 169 Unterziele und 242 Indikatoren

• Breites Entwicklungsverständnis: 

soziale, ökologische & wirtschaft- liche Dimension gleichermaßen und Aspekte von Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

• Neue globale Partnerschaft: Globale Probleme sind nur durch intensive Zu- sammenarbeit in einer neuen globalen Partnerschaft lösbar

• Unteilbar und bedingen einander

• Messbar: Konkrete Indikatoren (von Statistikkommission ausgearbeitet) um Erreichung der Ziele messbar zu machen

• Universell gültig: gelten genauso für Industriestaaten, wie für Schwellenlän- der & Länder des globalen Südens, für Organisationen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft

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HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND

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2.1 NACHHALTIGKEIT UND BANKEN

Aufgrund der neuesten Entwicklungen stehen gerade Banken und Finanzdienstleister vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen einerseits das Thema Nachhaltigkeit für ihre eigene Organisation definieren und darstellen (Nachhaltigkeitsbericht), andererseits aber auch all die verschiedenen neuen Themen wie:

• Taxonomie

• MiFID II

• Offenlegungsverordnung

• BaFin Merkblatt, FMA Leitfaden

Eine allgemeingültige Definition von Nachhaltigkeit im Bankbereich gibt ebenso wenig wie in den anderen Branchen.

Der Nachhaltigkeitsbericht der Bundesregierung spricht von einer

„wirtschaftlichleistungsfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch verträglichen Entwicklung“. Basis ist die Generationengerechtigkeit.

So heißt es im Brundtland-Bericht von 1987, der als Beginn des welt- weiten Diskurses über Nachhaltigkeit gilt: „Dauerhafte Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“.

ÖKONOMIE SOCIETY ENVIROMENT

ÖKOLOGIE ERNEUERBARE ENERGIEN VERBRAUCH NATÜRLICHER RESSOURCEN

EMISSIONEN UND AUSGLEICH NACHHALTIGE MOBILITÄT

ÖKOLOGIE & SOZIALES HERKUNFT VON VERWENDETEN

MATERIALIEN/PRODUKTION (LOKAL, FAIR UND UMWELTVERTRÄGLICH)

ÖKOLOGIE & ÖKONOMIE RESSOURCENEFFIZIENT

UMWELTFREUNDLICH PRODUZIERT REGIONAL WERTSCHÖPFEND

ÖKONOMIE VERTRIEBSUNTERSTÜTZEND

KOSTENSPAREND

SOZIALES & ÖKONOMIE

ARBEITSFREUNDLICH UND MOTIVIEREND BILDEND, AUFKLÄREND STIMMUNGSFÖRDERND EINFACH UND INTUITIV

KOOPERATIV

SOZIALES, ÖKOLOGIE

UND ÖKONOMIE GESUNDHEITS-FÖRDERND ZUKUNFTSFÄHIG UND INNOVATIV

TRANSPARENT UND KOMMUNIKAIV

SOZIALES GLEICHBERECHTIGT GENERATIONENÜBERGREIFEND

Abbildung 11: Beispiele Nachhaltigkeit im Bankenbereich Quelle: Terra Institute (eigene Darstellung)

· 14

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2.2 WO STEHEN BANKEN HEUTE?

Banken werden auch selbst über Nachhaltigkeit zu berichten haben. Banken werden das Thema auch in ihrer Strategie und in verschiedenen Prozessen integrieren haben. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Beschäftigung mit dem Thema zumeist viele Energien mobilisiert – auch und vor allem bei den Mitarbeitern.

MINIMUM CSR SELEKTIVE

EINZELMASSNAHMEN NACHHALTIGE

PRODUKTE GANZHEITLICHE

AUSRICHTUNG PIONIER /

ZUKUNFTSGESTALTER

Erfüllung regulatorischer

Pflichten und Mindestkommunikation

unternehmen.

Sozialverantwortung (Corporate Social

Responsibility)

Erfüllung regulatorischer Pflichten sowie unsystematische Einzelmaßnahmen

in Bezug auf Nachhaltigkeit

Sozial-ökologische Produkte bzw. Produkt-

linien, vor allem in den Bereichen nachhaltige Investments, Kredite

sowie Kontomodelle

Ganzheitlich nachhaltig orientierter unter- nehmenspolitischer Ansatz mit erweitertem Spektrum nachhaltiger

Angebote

Konsequent nach- haltig eusgerichtete Bank ohne Nachhal- tigkeitskompromisse mit gesellschaftlichem

Gestaltungsanspruch STOSSRICHTUNGVERTEILUNG BANKEN (INDIKATIV)

NIEDRIG

INTEGRATIONSGRAD NACHHALTIGKEIT INS KERNGESCHÄFT

Banken stehen vor besonderen Herausforderungen. Integration in Kultur und Produkt – nur so kann es glaubwürdig umgesetzt werden; viele Banken tun sich noch schwer, den richtigen Zugang und Prozess für sich zu finden und zu starten. Es ist jedoch unumgänglich.

Wir empfehlen einen partizipativen Prozess und die Integration in Strategie und Risiko-Ma- nagement. Wir empfehlen weiters, die Kunden ebenso mit zu integrieren und sie vom Nutzen all dieser Aktivitäten zu überzeugen. Dies bedarf begeisterte Mitarbeiter, die von innen heraus das Thema gern ansprechen. Damit kann es für die Bank selbst zum Differenzierungsfaktor werden und die manchmal verlorengegangene Sinnfrage klären.

Abbildung 12: Integrationsgrad Nachhaltigkeit ins Kerngeschäft Quelle: zeb – Nachhaltigkeitsstudie 2020

HOCH

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HERLEITUNG: ENTWICKLUNGEN UND

INTERNATIONALE ABKOMMEN DEFINITION

NACHHALTIGKEIT NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT IM

BANKBEREICH AUFSICHTSRECHTLICHE

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2.3 NACHHALTIGKEIT UND GENOSSENSCHAFTLICHE FINANZGRUPPE

SELBSTVERPFLICHTUNG DEUTSCHER SPARKASSEN FÜR KLIMAFREUNDLICHES UND NACHHALTIGES WIRTSCHAFTEN

Der BVR hat im Januar 2021 für die genossenschaftliche Finanz Gruppe eine soge- nannte Unterstützererklärung – „Stakeholder Endorsement“ – zu den Prinzipien der Vereinten Nationen (UN) für ein verantwortliches Bankwesen unterzeichnet.

„Mit unserer regionalen Verwurzelung, unserer Mitglieder- und Kundennähe sowie mit unseren genossenschaftlichen Werten können wir das Thema Nachhaltigkeit glaubwürdig leben“, betont BVR-Präsidentin Marija Kolak. Damit übernimmt der Ver- band die Verpflichtung, die Prinzipien in seinem Netzwerk zu verbreiten und seine Mitglieder bei der Umsetzung zu unterstützen.

Ausgangspunkt ist das 2020 entwickelte Nachhaltigkeitsleitbild der Genossenschaft- lichen FinanzGruppe, das ein Bekenntnis zu den Zielen der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens beinhaltet. Auch in seinem Positionspapier „Nachhaltig- keit fördern – Finanzstabilität bewahren“ vom November 2020 bezieht der BVR klar Stellung: „Nachhaltigkeit gehört zum Markenkern der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.“

Sparkassen unterstützen in ihren Geschäftsgebieten mit geeigneten Finanzdienstleistungen Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen auf ihren jeweiligen Wegen zu mehr Nachhaltigkeit und für einen wirksamen Klimaschutz.

Vier Faktoren prägen maßgeblich das Nachhaltigkeitsverständnis der Sparkassen:

• Verantwortungsvolles Handeln im jeweiligen Geschäftsgebiet

• öffentlicher Auftrag

• unternehmerisches Selbstverständnis sowie

• die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen der Vereinten Nationen, die Principles for Responsible Banking der Finance Initiative des United Nations

Environment Programme (UNEP) Quelle: www.dsgv.de/unsere-verantwortung/selbstverpflichtung-klimaschutz

NACHHALTIGE PERSONALPOLITIK

GESELLSCHAFTLICHE, REGIONALES ENGAGEMENT VERANTWORTLICHES

MARKETING UND EHRLICHE KOMMUNIKATION

KOMMUNI- KATION

GESELL- SCHAFT SOZIALES ÖKOLOGIE

ÖKONOMIE NACHHALTIGE

GESCHÄFTS- UND RISIKOSTRATEGIE

ENERGIE- UND RESSOURCEN-

EFFIZIENZ

Abbildung 13: Nachhaltigkeit Genossenschaftlichen FinanzGruppe Quelle: Diverse Veröffentlichungen BVR – Veröffentlichung DG Verlag (Whitepaper)

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Das Nachhaltigkeitsverständnis erstreckt sich auf die ökonomische, soziale und ökologische Dimension der Nachhaltigkeit und bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Das Nachhaltig- keitsmanagement umfasst daher Ziele und Maßnahmen im Kundengeschäft, Personalbereich, Geschäftsbetrieb, bei Finanzierungen und Eigenanlagen der Institute sowie im lokalen Förder- engagement.

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FOOD FOR THOUGHT

Überlegen Sie, wo Ihr Unternehmen im Kontext der Nachhaltigkeit steht

und was aufgrund der sich abzeichnenden Chancen zu tun ist.

Welchen Impact wollen Sie erreichen?

Wo liegt Ihr Purpose (Sinn, Seinszweck)?

Denken Sie für die Bank, aber auch für Sie persönlich. Was macht für Sie Sinn?

Wo möchten Sie sich verstärkt einbringen?

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NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT IM BANKBEREICH

03.

SPANNENDE UND WERTHALTIGE ENTWICKLUNG IN DEN LETZTEN JAHREN AUSWIRKUNGEN AUF DAS BANKGESCHÄFT

Nachhaltigkeit gilt auch im Bankbereich als Game Changer. Insbesondere der Klimawandel kann als zentraler Transformationstreiber der postindustriellen Revolution auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene definiert werden:

• Nachhaltigkeit ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen

• Auch die Entscheider von Unternehmen haben die Relevanz erkannt

• Politik hat Klimaschutz als Jahrhundertaufgabe verstanden Auswirkungen auf das Bankgeschäft:

• Nachhaltigkeit beeinflusst immer stärker das Konsumenten verhalten

• Zusatzpotenziale im PK- und FK-Geschäft vorhanden

• Messen und Managen neuartiger Kreditrisiken erforderlich

• Zunehmende Regulatorik aufgrund Transmissionsfunktionabsehbar

• Gesamte Wertschöpfungskette der Banken betroffen Transformation zur nachhaltigen Bank:

• Klarheit über Betroffenheit, Positionierungspotenziale und aktuellen Reifegrad schaffen

• Ganzheitliche und individuell glaubwürdige strategischePositionierung erarbeiten

• Strategische Roadmap für den individuellen Transformationspfad aufsetzen

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3.1 NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE – STRATEGIE DER NACHHALTIGKEIT

Jede Bank wird sich dem Thema annehmen und alle Bankprozesse durchleuchten müssen Alle Banken stehen derzeit vor der Herausforderung, das eigenen Nachhaltigkeitsverständnis für sich zu definieren und entsprechende Inhalte in eine klare Strategie zu überführen.

Gleichzeitig müssen die ESG-Themen auch in sämtliche Produkte überführt werden und im Risk-Management mit abgebildet werden. Dies betrifft sowohl den Großteil der operativen Prozesse als auch der Support-Prozesse.

STRATEGIE

GOVERNANCE

RISIKO-MANAGEMENT

KENNZAHLEN UND ZIELE

Definition der strategischen Schwerpunkte; kurz-/mittelfristige Auswirkungen der Klimaschutzrisiken auf Geschäftsmodell und Strategie. Ableitung von Zielen für die wesentlichen Handlungsfelder und Verbindung mit SDGs.

Entscheidung und Darstellung der strukturellen Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen. Definition der Informationsprozesse und des Reportings.

Entwicklung und Erläuterung der Prozesse zur Bewertung, dem Management und der Priorisierung von Klima- und ESG Risiken, inkl. Taxonomie, MiFID II und Offenlegungsverordnung.

Quantitative/qualitative Darstellung zur Bewertung von ESG- bezogenen Risiken/Chancen. Ziel definition zur Bewertung der Unternehmensleistung – Kennzahlen und Ziele für die Risiko- und Chancenbewertung.

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3.1 NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE: BEISPIELHAFTER NACHHALTIGKEITSPROZESS EINER BANK

Idealtypischer Ablauf und ganzheitliche Betrachtung einer Nachhaltigkeitsstrategie Wie bereits dargestellt stehen die Banken derzeit in einem besonderen Spannungsfeld.

Einerseits sind sie gefordert, für sich selbst den Begriff Nachhaltigkeit und die wichtigsten Handlungsfelder zu definieren. Ein Stakeholderdialog – sprich der Blick von Außen – ist hierfür empfehlenswert. Andererseits werden sie aufgrund der sich darstellenden Regulatorik gefordert, ESG-Themen in ihre Risikoüberlegungen und in allen Kernprozessen entsprechend zu integrie- ren. Hier raten wir systematisch eine Betroffenheits- und GAP-Analyse vorzunehmen.

In der Folge sollten alle Themen in die strategische Ausrichtung der Bank einfließen, die Zielfunktion bestimmen und entsprechend nach Innen (Mitarbeiterschulung) und Außen (Nachhaltigkeitsbericht) kommuniziert werden.

Nachhaltigkeit ist damit wirklich im Unternehmen und in der Strategie verankert und nicht eine isolierte Abteilung im Unternehmen oder ein weiterer Bericht, der nicht gelebt wird.

ORIENTIERUNG

Schaffung der Basis für eine Kultur und Strategie der Nachhaltigkeit – 3 Ebenen

AUSRICHTUNG

Strategische GrundausrichtungNachhaltigkeit

INTEGRATION

Vertiefende Auseinander-setzung mit der definiertenAusrichtung

OPERATIONALISIERUNG Überführung in eine Nachhaltigkeitsagenda

und Umsetzungsprojekt

GESAMTBANKEBENE

Grundbausteine der Nachhaltigkeit (Definition, SDGs, STK Dialog, Wesentlichkeitsmatrix, Handlungsfelder)

STRATEGIE IMPACT NACH INNEN –

KULTUR / STRUKTUR DER NACHHALTIGKEIT

IMPACT NACH AUSSEN – INTEGRATION STRATEGIE 2022

IMPACT IN DER REGION - UMSETZUNG

IMPACT RICHTUNG ANDEREN BANKEN (VERBUND) NACHHALTIGKEITSBERICHT Z.B. NACH GRI

KNOWHOW TRANSFER UND MITARBEITER-SCHULUNG PILOTUMSETZUNG REGULATORIK

AUF KUNDENEBENE

GREEN BONDS UND WEITERFÜHRENDE PRODUKTIDEEN

REDUKTION CO2-EMISSIONEN UND KLIMANEUTRALITÄT UMSETZUNGSLEITFADEN GOVERNANCE

RISIKO-MANAGEMENT

KENNZAHLEN UND ZIELE PROZESS-/PRODUKTEBENE

Produktentwicklung, Risk Management und Regula- torik und deren Auswirkungen auf die Bank

KLIMANEUTRALE BANK Berechnung der CO2-Emissionen und Darstellung möglicher Klimaneutralität

01/2020 06/2020 10/2020

Abbildung 14: Prozess ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie

Quelle: eigene Darstellung · 20

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3.2 KULTUR DER NACHHALTIGKEIT – PERSÖNLICHE ENTWICKLUNG

Ganzheitliche Implementierung

Um die Strategie langfristig und glaubwürdig zu implementieren, ist neben der Strategie- arbeit auch eine Kulturarbeit erforderlich. Diese startet i. d. R. bei der obersten Führung und wird dann auf alle Bereiche ausgeweitet. Im Terra Institute sprechen wir hierbei von innerer Arbeit bzw. Persönlichkeitsentwicklung. Erfahrungen haben gezeigt, dass die nachhaltige Ausrichtung dann ihre größte Stärke erlangt, wenn sich die Menschen persönlich mit dem Thema identifizieren können. Sinnvollerweise sind dabei nicht ledig- lich banktechnische Themen anzusprechen, sondern das Thema „Nachhaltigkeit“ sollte auch hier ganzheitlich betrachtet werden:

• Was heißt es für mich persönlich?

• In meinem persönlichen Umfeld?

• Wo kann ich auch privat Dinge ansetzen, die dieser Grundlogik entsprechen?

• Warum mache ich es, warum mache ich es nicht?

• Was sind in der Bank, in meiner Abteilung, in meinem Wirkungsfeld die wichtigsten Handlungsfelder?

• Wie sehen es meine Kollegen?

• Wie sehen es meine Kunden?

• Wo kann ich selbst ansetzen?

• Wie schaut mein persönliches Konsumverhalten aus?

• Wie geht es anderen Unternehmen damit – wo gibt es Best Practice, wo sehe ich Greenwashing?

• …

Es geht darum, für sich selbst und das eigenen Unternehmen Nachhaltigkeit glaubwür- dig darzustellen. Dies kann nur erreicht werden, wenn ich mich persönlich mit dem Thema beschäftige, einen Knowhow-Transfer ermögliche und persönlich im Unter- nehmen Akzente für ein (neues) Bewusstsein schaffe. Auch das ist Aufgabe moderner Führung. Authentizität und Glaubwürdigkeit sind die Haupttreiber für Mitarbeiterengage- ment und „Employer Branding“.

E G

GLOBALE PERSPEKTIVE

WIRTSCHAFT ALLGEMEIN BANKENWELT INSGESAMT BANK SELBST

PERSÖNLICHE EBENE

FORMATE:

IMPULSVORTRÄGE PANEL-DISCUSSION INTERVIEWS

S

Abbildung 15: Schulungsebenen ESG Quelle: in Anlehnung an Hauck & Aufhäuser

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3.3 NACHHALTIGKEIT AUF PRODUKTEBENE - DAS „GRÜN“ IN NACHHALTIGEN FINANZPRODUKTEN

Definition:

Green Finance beinhaltet die Finanzierung öffentlicher und privater grüner Investitionen (einschließlich Kosten der Bereitstellung sowie Kapitalkosten) in den folgenden Bereichen:

• ökologische Güter und Dienstleistungen (wie Wasserwirtschaft oder Schutz der Biodiversität und Landschaftsschutz)

• Vermeidung und Minimierung von und Ausgleich für Umwelt- und Klimaschäden (wie Energieeffizienz oder Staudämme)

• Finanzierung öffentlicher Maßnahmen (einschließlich operativer Kosten) zur Förderung von Projekten und Initiativen mit Umweltbezug, zur Umweltschadens- begrenzung oder Anpassung (z. B. Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien)

• Komponenten des Finanzsystems, die sich ausdrücklich mit grünen Investitionen beschäftigen, wie der Green Climate Fund oder Finanzinstrumente für grüne Investitionen (z. B. Green Bonds und grüne Strukturfonds) einschließlich ihrer spezifischen rechtlichen, wirtschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen

• Quelle: Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Übersetzt aus dem Englischen) Finanzierungen, die unter den Begriff Green Finance fallen, lassen sich grob in zwei Kategorien aufteilen.

Instrumente aus der ersten Kategorie dienen dazu, konkrete nachhaltige Projekte zu finanzieren.

Die Verwendung der Mittel, die über so ein Instrument eingesammelt werden, sind also zweck- gebunden. Unter die nachhaltigen Projektfinanzierungen fallen unter anderem die folgenden Instrumente.

Förderkredite

Staatliche Förderbanken geben schon lange besondere Finanzierungen für diejenigen aus, die in nachhaltige Projekte finanzieren wollen. In der Unternehmenswelt können dazu beispielswei- se Sanierungen für mehr Energieeffizienz fallen oder Projekte, die Abwärme aus dem Produk- tionsprozess bestmöglich nutzen. In der Diskussion über Green-Finance-Instrumente spielen diese Kredite allerdings eine untergeordnete Rolle, da es hier um staatliches Kapital geht. In der aktuellen Debatte steht die Steuerung der privaten Kapitalflüsse im Fokus.

Das FNG (Forum Nachhaltige Geldanlagen), der Fachverband für Nach- haltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, repräsentiert über 200 Mitglieder, die sich für mehr Nachhal- tigkeit in der Finanzwirtschaft einsetzen. Dazu zählen Banken, Kapital- anlagegesellschaften, Ratingagenturen, Finanzberater, wissenschaft- liche Einrichtungen und Privatpersonen. Das FNG fördert den Dialog und Informationsaustausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und setzt sich seit 2001 für verbesserte rechtliche und politische Rahmenbedingungen für nachhaltige Investments ein.

www.forum-ng.org

The Energy Efficient Mortgages Initiative is a global, market-led initia- tive with the aim of mobilising capital markets and implementing ESG best practices in the financial sector in support of the objectives of the EU Green Deal and Renovation Wave Strategy.

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DIE WICHTIGSTEN GREEN-FINANCE-INSTRUMENTE

Green Bonds

Grüne Anleihen stellen wohl das bekannteste Green-Finance-Instrument dar. Der Markt ist zwar noch recht jung, doch inzwischen hat sich das Finanzierunginstrument sowohl bei staatlichen Akteuren wie auch Unternehmen etabliert. Der Erlös eines Green Bonds kann nur für nachhal- tige Projekte verwendet werden. Welche das sind, legt das Unternehmen selbst fest. Einen re- gulatorischen Rahmen haben solche Bonds nicht, allerdings hat sich inzwischen mit den Green Bond Principles ein Marktstandard entwickelt. Zudem ist es üblich, sich im Vorfeld einer Green- Bond-Emission eine sogenannte Second Party Opinion einzuholen. Dieses externe Gutachten von einer spezialisierten Nachhaltigkeitsagentur bestätigt, dass die Projekte geeignet sind und das der Emittent die Anforderung des Marktes an Green Bonds erfüllt. Die EU hat inzwischen ebenfalls einen Green Bond Standard entwickelt, der allerdings nicht verpflichtend ist.

Green Loans und Green Schuldscheine

Nach dem gleichen Prinzip, lässt sich jedes Schuldinstrument zu einer grünen Finanzierung machen. Auch Kredite können speziell für nachhaltige Kredite vergeben werden. Das spezifisch deutsche Finanzierungsinstrument Schuldschein wird ebenfalls dafür genutzt, Kapital zur Finan- zierung oder Refinanzierung von nachhaltigen Projekten zu verwenden. Die Rahmenbedingun- gen dafür ähneln denen eines Green Bonds. Auch für solche Finanzierungen wird in der Regel eine Zweitmeinung, also eine Second Party Opinion, angefordert.

Quelle: www.dertreasurer.de/themen/green-finance-was-nachhaltigkeit-dem-treasury-bringt/

Green Bonds entstanden in den vergangenen Jahren als Antwort auf die Notwendigkeit, Kapital zur Unterstützung der UN-Nachhaltigkeitsziele und der Ziele des Pariser Klima- abkommens zu mobilisieren. Die Länder bewegen sich auf eine emissionsarme, klima- resistente Zukunft zu, und der Wunsch nach innovativen Finanzierungslösungen ist seither gewachsen. Green Bonds können Ressourcen aus inländischen und internationalen Kapitalmärkten für die Bekämpfung des Klimawandels, erneuerbare Energien/erneuerbare Energieprojekte sowie weitere umweltfreundliche Projekte, wie im Bereich Abfallwirt- schaft, erschließen.

Die vier Kernkomponenten der GBP sind:

1. Verwendung der Emissionserlöse (Use of Proceeds) 2. Prozess der Projektbewertung und -auswahl (Process for

Project Evaluation & Selection)

3. Management der Erlöse (Management of Proceeds) 4. Berichterstattung (Reporting)

Sustainability Linked Bonds (SLB) are a forward-looking performance-based instrument. The Bonds financial or structural characteristics (such as the coupon rate) are adjusted depending on the achievement of pre-defined sustainability targets. The adjustment can be in both directions, e.g. an increase in coupon rate if targets are not met or a decrease in coupon rate if targets are met. Key difference with Green/Social/Sustainability Bonds is that the proceeds can be used for general corporate purposes.

The SLBP have five core components:

1. Selection of Key Performance Indicators (KPIs)

2. Calibration of Sustainability Performance Targets (SPTs) 3. Bond characteristics

4. Reporting 5. Verification

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DIE WICHTIGSTEN GREEN-FINANCE-INSTRUMENTE

Finanzierungen, die unter den Begriff Green Finance fallen, lassen sich grob in zwei Kategorien aufteilen.

Die zweite Kategorie der Green-Finance-Instrumente hat sich erst später entwickelt. Sowohl In- vestoren als auch Unternehmen selbst hatten zuvor nach Finanzierungswegen gesucht, die die Nachhaltigkeitsleistung des ganzen Unternehmens in den Mittelpunkt stellen. So sind Finanzie- rungen mit Nachhaltigkeitskomponente entstanden, bei denen die Finanzierungskosten je nach Nachhaltigkeitsperformance sinken oder steigen. Die Mittel solcher Transaktionen sind nicht projektgebunden und können für alle Unternehmenszwecke verwendet werden.

 • ESG-linked Loans

Inzwischen sind Kreditvereinbarungen, bei denen die Marge an eine Nachhaltigkeitskompo- nente gekoppelt ist, weit verbreitet. Sie werden ESG-linked Loan oder Sustainability-linked Loan genannt. Vor allem deutsche Großkonzerne haben diese Variante bei Konsortialkrediten für sich entdeckt. Meist ist die Marge an ein ESG-Rating, also an die Nachhaltigkeitsbewer- tung des Unternehmens bei einer spezialisierten Nachhaltigkeitsagentur, geknüpft. Es ist aber auch möglich, die Finanzierungskosten an individuell vereinbarte Kennzahlen zu knüp- fen. Das kann etwa der CO2-Ausstoß oder der Anteil der erneuerbaren Energien sein. Aber auch viele andere Kennzahlen und soziale Leistungsindikatoren sind möglich.

• ESG-linked Schuldschein

Analog zum Kredit lässt sich eine Nachhaltigkeitskomponente auch bei einem Schuldschein einbauen. Die Funktion ist die gleiche, die Zinsmarge kann sinken oder steigen, je nachdem ob das Unternehmen sich beim Rating verbessert oder verschlechtert, bzw. bei den Nachhal- tigkeitsindikatoren gut oder schlecht abschneidet.

• ESG-linked Bond

Am Bondmarkt hat sich der Einbau dieser Komponente bislang nicht etabliert. Erste Geh- versuche gab es allerdings bereits. Der italienische Stromkonzern Enel hat 2019 einen Bond platziert, dessen Zinsmarge an ein Nachhaltigkeitsziel gekoppelt ist, konkret das Verspre- chen, seinen Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern. Erreicht der Konzern das Ziel nicht, so steigt der Kupon.

 

Quelle: www.dertreasurer.de/themen/green-finance-was-nachhaltigkeit-dem-treasury-bringt/

„Ein Social Impact Bond ist eine potentielle Finanzierungsoption, die für erfolgsabhän- gige Zahlungsmodelle zur Verfügung steht. Social Impact Bonds bringen die öffentliche Hand, Dienstleister und Investoren/Geldgeber zusammen, um vorhandene und bewährte Programme zur Erreichung eindeutig definierter Auswirkungen („Outcomes“) zu implemen- tieren. Investoren/Geldgeber verschaffen die anfängliche Kapitalhilfe, und die öffentliche Hand leistet nur dann Zahlungen für das Programm, wenn die Outcomes erreicht werden.

Damit zahlt die öffentliche Hand für den Erfolg.“ Quelle: Third Sector Capital Partners (Übersetzt aus dem Englischen)

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3.4 KENNZAHLEN UND ZIELE: ESG-ASSESSMENT & RISIKOMANAGEMENT

Die BaFin (D) und auch die FMA (Aut) nimmt die aus dem Klimawandel resultierenden Risiken ernst. Die daraus resultierenden Schäden könnten sich bei Fortschreibung der gegenwärtigen Entwicklung nach jüngeren Modellrechnungen auf weltweit bis zu 550 Billionen US$ summie- ren. Darum wird angeregt, dass die von ihnen beaufsichtigten Unternehmen diese Risiken noch stärker in den Fokus nehmen. Nachhaltigkeit sollte sich aber nicht in Klimafragen erschöpfen;

auch andere ökologische und soziale Trends können gravierende Finanzrisiken für beaufsich- tigte Unternehmen darstellen. So sind zum Beispiel eine Million Tier und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, viele davon innerhalb weniger Jahrzehnte. Dieser Verlust der Biodiversität könnte ähnlich schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben wie der Klimawandel; so kann sich beispielsweise das Risiko für die Landwirtschaft durch den Verlust von Bestäubern nach wissenschaftlichen Schätzungen auf bis zu 577 Mrd. US$ jährlich belaufen. Aus diesem Grund sollten daher alle ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) berücksichtigt werden.

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können; dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein.

Physische Risiken: Diese Risiken entstehen anlassbezogen oder aufgrund längerfristig veränder- ter Klimaverhältnisse durch den Klimawandel, die durch die unmittelbare Beschädigung von Vermögenswerten oder mittelbare Folgen durch die Unterbrechung der Lieferkette finanzielle Konsequenzen haben.

Transitionsrisiken: Diese Risiken können umfangreiche politische, technologische und marktbe- zogene Veränderungen sein, die bei der Einhaltung von Bestimmungen zur schnelleren Umset- zung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft entstehen.

ESG

ENVIROMENT SOCIAL GOVERNANCE

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3.4 KENNZAHLEN UND ZIELE:ESG-ASSESSMENT FIRMENKUNDEN – TERRA ESG-RISK ASSESSMENT TOOL

Aufbauend auf den sich abzeichnenden Entwicklungen hat ein Team im Terra Institute ein Online-Tool entwickeln, mittels dessen Banken Firmenkunden auf Einzelkundenbasis in Bezug auf ESG bewerten und die Ergebnisse dann in ihren eigenen Risikobewertungen mit einfließen lassen können:

• ESG-Bewertungstool auf Einzelkundenbasis (Firmenkunden)

• Mit branchenspezifischen Fragen-Schwerpunkten (Wesentlichkeit)

• Fokus auf Mittelstands-Unternehmen

• Für die Bank super schnell und effizient anwendbar

• Mit verschiedensten Auswertungsmöglichkeiten für mögliches Reporting (EBZ)

• Für Bankberater mit notwendigem Hintergrundwissen (Schulung)

• Für Unternehmen mit wertigen Zusatznutzen (keine mühsame, weitere Bürokratie)

• Sehr ansprechende Customer Experience und Darstellung Der Prozess ist dabei sehr einfach konzipiert

Online-Konfiguration des Befragungsmoduls

Nachhaltigkeits- bewertung

Sustainability Management Self-Assess-

ment & CO2 Berechnung

ESG-Risiken Management Bewertung und

SDGs-Check

Abbildung 16: Dashboard Auswertung ESG-Assessment Firmenkundenbasis Quelle: Terra Institute

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Referenzen

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