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Private Altersvorsorge

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Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Private Altersvorsorge

Die richtige Strategie

Handwerkskammer Schwaben 2018

Fahrplan: Finanzen und Vorsorge

I. Ausgaben im Griff haben!

a. Wie hoch ist der monatliche Einkommensüberschuss?

b. Keine Schulden machen, Kredite tilgen!

II. Existenziellen Risiken versichern!

a. Kranken-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung b. Bei Familien: Risiko- und Kinderinvaliditätsversicherung

III. Finanzplan für Altersvorsorge aufstellen!

a. Kassensturz: Ausgabenbedarf und Einkommen im Alter b. Altersvorsorge-Sparrate berechnen

IV. Geeignete Anlage-/Sparprodukte auswählen!

a. Sparrate/Vermögen in Anlageklassen nach Anlegerprofil aufteilen

b. Transparente kostengünstige Anlageprodukte einkaufen

(2)

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Finanz- und Altersvorsorgefahrplan

I. Ausgangssituation: Ausgaben im Griff haben!

Das heißt:

a. Ausgaben kennen und budgetieren

b. Sparen für unregelmäßige und spätere Ausgaben (Sparraten für Notreserve und Rücklagen als

Ausgaben berücksichtigen)

c. Kredittilgung geht vor Altersvorsorge!

Keine neuen Kredite aufnehmen!

(Konsumentenkredit, Dispokredit, Leasing)

7

Finanz- und Altersvorsorgefahrplan II. Existenzielle Risiken versichern!

Die folgenden Versicherungen schützen Ihren Lebensstandard bis Rentenbeginn Ihr Altersvorsorgevermögen und

Ihre Altersvorsorgefähigkeit

1. Haftpflichtversicherung(en)

2. Berufsunfähigkeitsversicherung

3. Risikolebensversicherung (Familie)

4. Invaliditätsversicherung für Kinder

(3)

Was Personen in Ehe oder Partnerschaft bei Versicherungen & Co. beachten sollten:

1. Achten Sie darauf, dass Sie, Ihre Kinder ( und ggf. Ihr/e Ehemann/

Ehefrau bzw. Partner) ausreichend gegen die Folgen existenzieller Risiken abgesichert sind!

2. Achten Sie auf eine auf Sie und ggf. Ihre/n Partner bzw. Ehemann rechtssichere Testamentformulierung, damit der Hinterbliebene im Falle des vorzeitigen Ablebens des Partners nicht durch

Pflichtteilauszahlungen seine finanzielle Liquidität verliert!

3. Besprechen Sie gemeinsam mit vertrauten Personen

(gegebenenfalls Ihrem Partner) Ihren Versicherungsbestand und einen Ablaufplan für Meldungen an Ihre Versicherungsgesellschaften im Schadensfall (Fristen)

4. Setzen Sie sich mit der Problematik Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auseinander!

22 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Trennen Sie vertraglich

Versicherungsschutz

von

Geldanlage!

Altersvorsorge = Zusatzentnahme Altersvorsorge Versicherung!

Eine Renten- oder Kapitalversicherung ist eine Geldanlageform. Diese hat nur dann eine Berechtigung als

Altersvorsorgesparkomponente, wenn ihre realistische Renditeerwartung unter Berücksichtigung ihrer Vertragskosten

und Steuern nachgewiesenermaßen höher sein kann als ein Ansparplan oder eine andere Nichtversicherungs-

Geldanlage. Koppeln Sie nicht den Berufsunfähigkeitsschutz an eine Kapitallebens-, Renten- oder Rürupversicherung!

(4)

Zu II. Ineffiziente „Versicherungs-Geldanlagen“

1. Unflexibler Versicherungsschutz:

- Kapital-/ Fondslebensversicherung

- Sterbegeldversicherung - Unfallversichersichg. mit Beitragsrückgewähr 2. Blackbox als Geldanlage:

- Englische und gemanagte Fondspolice - klassische Rentenversicherung

- Indexpolicen (nicht zu verwechseln mit Indexfondspolicen/ETF-Fondspolicen)

3. Entbehrlicher teurer Steuerschutz für Kinder:

- Ausbildungs- und „Enkel“versicherung

29 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Finanz- und Altersvorsorgefahrplan

Wenn nach Punkt II. monatlich Geld übrig ist:

III. „Finanzplan“ aufstellen!

a. Wie viel Geld ist übrig?

b. Wie viel Geld sollte ich sparen, um später einen moderaten Lebensstandard bezahlen zu können?

(Eine solche „Altersvorsorgeplanung“ sollte angestellt werden, sobald das erste

Einkommen nach dem Berufsstart verdient wird und sich das persönliche

Ausgabeverhalten eingependelt hat)

(5)

Mögliche Dimensionen des Altersvorsorgebedarfs

33 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Gewünschtes monatliches Brutto-

Einkommen ab Renteneintritt: 2.500 €

(heutige Preise)

Inflationswirkung über 35 Jahre ( ∅ 2,00% p.a.)

Zukunfts-/ Zielwert monatliches Brutto-

Einkommen ab Renteneintritt: 5.000 €

(ab Renteneintritt jährlich weiter um 2% steigend)*

* Kapitalentnahme aus 1.300.000 € über 28 Jahre mit 2,00% p.a. Rendite

Mögliche Dimensionen des Altersvorsorgeaufwands

Zukunfts-/ Zielwert monatliches Brutto-

Einkommen ab Renteneintritt: 5.000 €

(ab Renteneintritt jährlich weiter um 2% steigend)*

Ansparprozess über 35 Jahre

(3,50% p.a. Renditeerwartung)

Konstante monatliche durchschnittliche

Altersvorsorge-Sparrate: 1.600 €

* Kapitalentnahme aus 1.300.000 € über 28 Jahre mit 2,00% p.a. Rendite

(6)

Zu III.b. Kassensturz!

(für die Zeit zu Beginn des Rentenbeginns)

Die Renten-Lücke mit Rentenbeginn (in 40 Jahren) :

a. Voraussichtliche Ausgaben 5.180 €

(unter Berücksichtigung von 2,0% p.a. Inflation, von Steuern und Kranken-/Pflegeversicherung im Rentenalter!)

b. Voraussichtliche Einnahmen 3.480 €

(aus gesetzlicher Rente, Beamtenpension, AG-finanzierten Betriebsrenten usw.)

Fehlende Einnahmen = Versorgungslücke 1.700 €

(entspricht einem fehlenden Verrentungs-Kapital in 40 Jahren von 566.000 €)

konstante monatl. Sparrate (3,5% Rendite p.a.) 550 €

35 Beispiel: Alex, 27 Jahre, Single © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Gesucht: Zusatzrente = 100 Euro (bis 95. Lebensjahr, jährlich steigend um 2,00% zwecks Inflationsausgleich)

= Kapital: 33.300 Euro (ab 67. Lebensjahr)

Spardauer monatl. Sparrate

50 Jahre 21 Euro

40 Jahre 32 Euro

30 Jahre 53 Euro

20 Jahre 96 Euro

10 Jahre 232 Euro

(angenommene Verzinsung im Rentenalter: 2 % p.a.; angenommene Verzinsung/Rendite in der Ansparphase: 3,5% p.a.)

Zu III. Gesucht: Altersvorsorgesparrate

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Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Finanz- und Altersvorsorgefahrplan

IV. Geeignete Sparformen für die Altersvorsorgeprodukte auswählen!

Kriterien, die bei Geldanlagen (Sparprodukten) für die Altersvorsorge für den Erfolg (hohe Zusatz-“Rente“) entscheidend sind:

a. Niedrige Kosten b. Keine Managerfehler

c. Flexibilität und Liquidität der Anlageprodukte d. Mix unterschiedlicher Geldanlageklassen nach

persönlichem Risikoprofil (gilt auch für regelmäßiges Sparen)

46

Zu I. Inflationssatz/ Teuerungsrate!

Zinssatz/Renditeerwartung vs. Inflation/Teuerung

a. Für kurzfristige Geldanlagen (u.a. Rücklagen):

- Aktuelle Teuerungsrate beachten!

- zzt. etwa -0,2% bis 1,8% p.a. (sehr volatil)

b. Für langfristige Geldanlagen (u.a. Altersvorsorge):

- Zukünftige mögliche Inflationserwartung beachten!

- etwa 1,5% bis 2% p.a.

(8)

48

Vergleich Festgeld/

Sparbriefe

(Quelle: Finanztest)

Renditewunsch-Formulierung Ich möchte möglichst

- eine so hoch wie mögliche Rendite, die der Markt* mir bieten kann

- bei - vom Anleger zu akzeptierenden - Geldanlagerisiken, die dem individuellen Anlegerprofil und Anlagezweck entsprechen - nach Abzug von Kosten

- nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben

* „der Markt“ bedeutet: die gewählte(n) Anlageklasse(n)

(9)

Zu IV. Anlageklassen

Jedes üblicherweise „im Handel“ erwerbbare Geldanlageprodukt ist quasi die „Verpackung“

von mindestens einer Anlageklasse:

Geldwerte (verzinste Produkte) Aktien

Rohstoffe Edelmetalle Immobilien

Die meisten Anlageklassen können selbstverständlich auch direkt ohne „Verpackung“

erworben werden: z.B. die einzelne Aktie, die BRD-Staatsanleihe, die Goldmünze, das Haus.

52 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Die Haupteigenschaften der Hauptanlageklassen

Geldwerte Aktienmarkt

(Anleihen und einlagen- gesicherte Verträge mit Zinsvereinbarung)

Hauptrisiko Inflationsanfälligkeit Kurs-/Wertschwankungen

Besondere Eigenschaften - geringe Wertschwankungen Miteigentum an - Rendite selten höher als Wirtschaftsbetrieben

Inflationsrate (nach Steuern)

Funktion im Portfolio Steuerung des zeithorizont- - Vermögensvermehrung durch

abhängigen Liquiditäts- langfristig höhere Renditen

bedarfs des Anlegers aufgrund Akzeptanz höherer

(Liquiditätsreserven für ge- Risiken (Kursschwankungen)

plante und ungeplante - Inflationsabsicherung

Liquiditätsbedürfnisse)

(10)

Zu IV.a.: Beispiel für

Produkt“verpackungen“ von Anlageklassen

(Wirkung von Abschluss-/Kauf- und Verwaltungskosten)

Klassische Rentenversicherung

Alter: 27, Beitragsdauer: 40 Jahre; Monatsbeitrag: 550 Euro (Gesamtbeitragssumme: 264.000 Euro) Garantiezins: 0,90%

(Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn, 10 Jahre Rentengarantie ab Rentenbeginn)

Versicherung Auszahlsumme Rendite Auszahlsumme Rendite

(garantiert) (aus 0,90 % p.a. (mit nicht garant. Überschüssen) Garantiezins)

Kostengünstiger 303.105 Euro 0,68% p.a. 475.708 Euro 2,73 % p.a.

Versicherer

Teurer 259.299 Euro - 0,09 % p.a. 371.683 Euro 1,63 % p.a.

Versicherer

Sparplan ohne Kosten 317.625 Euro 0,90 % p.a. (Vergleichsprodukt; es gibt besser verzinste

Quelle: Morgen & Morgen 6/2017

Bank-Sparpläne!)

61 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV.b.: Managementregel Empirische Erkenntnis:

Aktives Management (Stock Picking, Market Timing) bringt gegenüber passiver Anlage keinen Mehrwert.

Langfristig überwiegen schlechtere Anlageergebnisse durch aktives Management die Anlageergebnisse des passiven Marktes (Index).

Werbung für „Top-Manager“, „Renommiertheit u.ä.

= Marketing-Gag!

Meiden Sie aktives Geldanlagemanagement!

(11)

Zu IV.c.: Flexibilität und Liquidität von (Altersvorsorge)produkten

1. Flexibilität: Ist es möglich, Spar-/Versicherungs- beiträge zu reduzieren, aufzustocken,

auszusetzen? Einmalzahlungen?

Abhängig von:

• Vertraglichen Regelungen (Immobilienfinanzierung, Rentenversicherung)

• Wirtschaftlichen Folgen (Abschlusskosten wie Provision, Ausgabeaufschlag,…)

Meiden Sie unflexible Verträge, wenn Sie nicht sicher sind, die Verträge dauerhaft bedienen zu können!

67 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV.c.: Flexibilität und Liquidität von (Altersvorsorge)produkten

2. Liquidität: In welcher Zeitspanne ist es möglich, das Produkt in Geld umzuwandeln?

Mögliche Gründe (nicht abschließend) :

• Finanzieller Engpass, Immobilienfinanzierung, Wechsel in Selbständigkeit

• Notwendigkeit einer Umschichtung von einer Anlageklasse in eine andere

Abhängig von

• Vertraglichen Regelungen (Immobilie, „Rürup-Rente“, Betriebsrente, Geschlossene Fonds)

• Wirtschaftlichen Folgen (Abschlusskosten)

Meiden Sie Verträge, die nicht Ihrem Liquiditätserfordernis entsprechen!

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69 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV.d.: Risiken von Geldanlagen

1. Totalverlust 2. Konkurs

3. Wertschwankungen

4. Inflation bis hin zu Hyperinflation und Währungscrash

5. Währungskursschwankungen 6. Zinsschwankungen

7. Managementqualität (Renditerisiko) 8. Illiquidität

9. Steueränderungen 10. Individuelle Risiken

Es gibt keine Geldanlageklasse und damit auch kein Geldanlageprodukt ohne erhebliche Einzelrisiken.

Deshalb müssen Risiken akzeptiert werden. Hierzu ist es wichtig, sich mit Geldanlagerisiken zu beschäftigen, um herauszufinden, welche Risiken toleriert und beherrscht werden können.

Zu IV.d.: Sparen (Anlegen) nach dem eigenen Risikoprofil

a. Die Anlageklassen haben verschiedene Risiken.

b. Eine Mischung verschiedener Anlageklassen verringert das durchschnittliche Gesamtrisiko für das Anlagevermögen und kann die

durchschnittliche Rendite erhöhen.

c. Die Zusammenstellung der Anlageklassen und deren Produkte („Asset Allocation“) sollte nach dem persönlichen Risikoprofil erfolgen.

d. Das persönliche Risikoprofil sollte nach mentaler Risikobereitschaft, Anlagezielen und

Risikotragfähigkeit erarbeitet werden.

(13)

Risikoprofil

Hauptkriterien:

- Liquiditätserfordernis: Welcher Portfolioanteil darf nicht in Aktien-/ Rohstoff-/ Immobilienfonds angelegt werden, da ich dieses Geld zu bestimmten Zeitpunkten benötige oder eventuell benötigen könnte?

- Psychologie: Ab welchem Anteil an Aktien-/ Rohstoff-/

Immobilienfonds im Gesamtportfolio werde ich auch bei extremen Kursrückgängen definitiv nicht „aus Panik“ verkaufen?

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V. 71

Zu IV.d.: Risikoprofil

Beispielhafte Risikoprofile:

- „risikoavers“

- „konservativ“ (defensiv) - „ausgewogen“ (balance)

- „wachstumsorientiert“ (dynamisch)

- „spekulativ“

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77 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV. Sparen für die Altersvorsorge:

1. Wahl

1.a. Kostengünstig, flexibel und mit höheren Renditechancen – jedoch mit Kursschwankungen:

Aktienindexfonds-Sparpläne (Aktien-ETF)

1.b. Kostenfrei, als wertschwankungsarme Komponente – jedoch Inflationsrisiko:

Banksparplan (verzinst)

2. Bei sehr hohem Steuersatz oder sehr geringem Bruttoeinkommen mit Kindern lohnenswert – geringe Auswahl kostengünstiger Produkte ohne Managementrisiko:

Riester-Vertrag*: - Riester-Banksparplan - Riester-ETF-Sparplan

* wenn förderfähig und attraktive Förderrendite

= Mix aus Sparanlagen mit verschiedenen Eigenschaften

Zu IV. Vorsorgesparen:

2. Wahl = als Ergänzung?

Nur unter ganz speziellen Voraussetzungen sinnvoll, oft nicht empfehlenswert:

1. Als Arbeitnehmer: ab Arbeitgeberzuschuss von mindestens 100 % auf Gehaltsumwandlungsbetrag (= min. 50 % des Gesamtbeitrages):

Betriebsrente

2. Steuermindernd, allenfalls als Ergänzung:

(nur Tarife mit ETF, wenn Vertragskosten niedrig, z.B. Honorar-/Direkttarife):

Fondsgebundene Rentenversicherung

3. Lieb, aber teuer; Unterhaltungskosten beachten!:

Selbstgenutzte Immobilie

4. Für ältere gesunde Gutverdiener mit vermutlich langer Lebenserwartung oder für akut Hartz-IV-Bedrohte:

Rürup-Rente (Basisrente)

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82 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV. Sparen für die Altersvorsorge:

1. Wahl

1.a. Flexibel und mit höheren Renditechancen, jedoch mit Kursschwankungen:

Aktienindexfonds-Sparpläne (Aktien-ETF)

= Mix aus Sparanlagen mit verschiedenen Eigenschaften

Quelle: onvista.de

Fondsanlage*

Investmentfondsanlage = „Vermögensverwaltung“

als Wertpapier

Anlage in Investmentfonds =

langfristige Teilnahme an der Wertschöpfung der Finanzmärkte (Aktien, Renten, Immobilien, Rohstoffe)

Historischer Chart des Dow Jones Industrial Average (USA, log.)

* Gemeint sind hier offene Investmentfonds

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Variationen offener Investmentfonds

• ☺ Indexfonds/ETF (auf breit streuende Indices, z. B. auf MSCI World, FTSE All-World, MSCI ACWI, MSCI Europe, DJ Stoxx 600, Euro Stoxx, MSCI North America, MSCI Pacific, MSCI Emerging Markets, DJ Euro Stoxx, Sustainability 40, iBoxx ***, eb.rexx Gov. ***, EuroMTS ***, DJ-UBS Commodities, Arero-Weltfondsindex

• Gemanagte Aktien-, Renten-, Mischfonds (Aktien und Anleihen:

defensiv, ausgewogen, dynamisch und flexibel)

• AS-Fonds (Aktien, Anleihen und Immobilienfonds)

• Dachfonds

• Garantiefonds

• Superfonds, Multi-Asset-Funds (Aktien, Aktienfonds, Anleihen, Rentenfonds, Mischfonds, Derivate, Futures und Immobilienfonds)

• Hedge-Dachfonds

• Total Return Fonds, Absolute Return Fonds

84

Unterschiede bei Kaufgebühren für Investmentfonds:

Anlage von 10.000 Euro in einem defensiven Mischfonds

1. Über Fondsgesellschaft (Filialbank): 5 % Ausgabeaufschlag 500,00 € 2. Börse (über Hausbank): 1,50%, aber mindestens 30,00 € 150,00 € 3. Börse (über Direktbank): 0,25 %, aber mindestens 10,00 € 25,00 € 4. Direkthandel (über Direktbank): Pauschalpreis 0,00 - 10,00 € 4. Fondsplattform (ohne Beratung): bei vielen Fonds: 0,00 %, 0,00 €

(siehe auch Finanztest 05/2011: „Bloß weg von teuren Banken“)

Investmentfonds - Erwerbskosten

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Finanz- und Altersvorsorgefahrplan

720.000 € 1.200.000 €

Monatssparrate: 550 €

Wertentwicklung: 7% p.a. vor Kosten 40 Jahre

86

Mit Indexfonds regelmäßig sparen

Detaillierte Konditionen für Wertpapierdepots: siehe u.a. Finanztest Spezial „Anlegen mit ETF“ Dezember

2017 (80001)

(18)

92 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV. Sparen für die Altersvorsorge:

1. Wahl

1.b. Kostenfrei, als wertschwankungsarme Komponente, aber Inflationsrisiko:

Banksparplan (verzinst)

= Mix aus Sparanlagen mit verschiedenen Eigenschaften

Banksparplan

Laufzeiten bis zu 30 Jahren

Grundverzinsung meist variabel zzgl.

Stufenbonuszins

feste Sparraten, die monatlich vierteljährlich oder jährlich geleistet werden können

unterliegt der gesetzl. Einlagensicherung, wenn Bank den Hauptsitz in einem EU Land hat

manche Banksparpläne unterliegen der Riester

Förderung (staatl. Zertifizierung notwendig)

Kündigung mit 3-monatiger Kündigungsfrist

möglich, aber keine vorzeitige Teilverfügung

(19)

Banksparplan

Faktisch kostenfreies Finanzprodukt. Gewinn der Bank resultiert aus der Zinsmarge

Praktische Auswahl:

- Auswahl nach Rendite für eine bestimmte Laufzeit (= variabler Zinssatz zzgl. Boni)

- In Zeiten niedriger Zinsen sind Sparpläne mit festem Zinssatz für lange Laufzeiten eher nicht zu empfehlen.

- Auswahl: Internetportale wie www.biallo.de

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V. 94

Banksparplan

Quelle:

biallo.de

(20)

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

www.biallo.de

96

Zu IV. Sparen für die Altersvorsorge:

1. Wahl

2. Bei sehr hohem Steuersatz oder sehr geringem Bruttoeinkommen mit Kindern:

Riester-Vertrag*: - Riester-Banksparplan - Riester-ETF-Sparplan

* wenn förderfähig

= Mix aus Sparanlagen mit verschiedenen Eigenschaften

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Zu IV. Staatlich und steuerlich geförderte Altersvorsorge-Sparformen (nachgelagert besteuert)

98 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

- Riester-Rente

- Betriebliche Entgeltumwandlung - Basis-Rente (Rürup-Rente)

Die Nutzung staatlich und steuerlich geförderter Altersvorsorge- Sparformen ist allerdings nur sinnvoll, wenn die Wahrscheinlich- keit hoch ist, dass die:

Summe des Mehrertrages durch die Förderung

> (größer als)

Summe der Vertragskosten des geförderten Finanzproduktes

(insbesondere unter Berücksichtigung der Rentenphase)

=> Zusatz-“Zins“ („Förder-Rendite“)

Zu IV. Staatlich und steuerlich geförderte Altersvorsorge-Sparformen

Beispiel:

Riester-Rentenversicherung:

Rendite des Vertrages ohne Förderung: 2,00 % p.a.

(+) Rendite unter Berücksichtigung der Förderung: 4,00 % p.a.

( ̶ ) Rendite unter Berücksichtigung der Förderung: 1,00 % p.a.

Diese „Förder-Rendite“ sollte unbedingt berechnet werden,

bevor ein solcher Vertrag unterschrieben wird!

(22)

102 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zulagen- und steuergeförderte Riester-Produkte:

Riester-Banksparpläne Riester-Fondssparpläne

Riester-Rentenversicherungen (klassisch und fondsgebunden ) Wohn-Riester

• Riester-Bauspardarlehen

• Riester-Tilgungsdarlehen

• Riester-Bausparvertrag

Wer wird gefördert?

Alle in der Gesetzlichen Rente Pflichtversicherten (Status klären?) Beamte

Zu IV. „Riester-Rente“:

106

Verfügbarkeit des Geldes in der Ansparphase bis 62. Lebensjahr unter Rückzahlung der Förderung (Renditen auf Eigenbeiträge und auf die Förderung bleiben erhalten, werden wie Kapitalerträge bei Rentenversicherungen mit Abgeltungsteuer besteuert; je nach Produkt: Stornokosten)

Leistung ab 62. Lebensjahr (gefördert): Lebenslange Rentenzahlung mit bis zu 30 Prozent Kapitalzahlungsmöglichkeit

Leistung ab 62. Lebensjahr („forderschädlich“): Kapitalzahlung mit Rückzahlung der Förderung, jedoch Behalt der Erträge auf die Förderung. Lediglich auf die Hälf- te der Erträge wird Einkommensteuer berechnet, wenn Vertrag 12 Jahre gelaufen Rentenauszahlungen im Alter sind vollständig steuerpflichtig

Bei Alterswohnsitznahme im Nicht-EU-Ausland muss die Förderung

zurückgezahlt werden, auf Antrag bei der Zulagenstelle in Form eines laufenden Abzuges von 15 Prozent der auszuzahlenden Rente

Riester-Guthaben sind abzüglich der Förderung im Todesfall vererbbar je nach Produktlösung, unter Ehegatten auch einschließlich der Förderung bei Über- tragung auf den Ehegattenvertrag

Wenn ein Riestervertrag über den Betrieb abgeschlossen wird: Abzug des vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssatzes von der Rente (außer bei privat Krankenversicherten)

„Riester-Rente“:

Besonderheiten

(23)

„Riester-Rente“: Förderung seit 2008

Beiträge (inklusive staatl.

Zulagen)

Staatl. Jahres-Zulagen für

Jahr

vom Vor- Jahres- Einkom-

men

Jahres- höchst- beitrag

Monats- höchst- beitrag

Alleinste- hende

Je Kind (vor 2008 geboren)

Je Kind (ab 2008 geboren) Seit

2008 4 % 2100 € 175,00

175 € (vor 2018:

154 €

185 € 300 €

Einmaliger Startbonus für unter 25jährige: 200 €

„Riester“-Beiträge können im Zuge der Steuererklärung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (Anlage AV). Das Finanzamt schreibt dann den - die Zulagen übersteigenden - Steuervorteil gut.

107 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Fazit Riester-Rente

Laut Berechnungen der Verbraucherzentrale Bayern lohnt sich der Abschluss eines staatlich geförderten Altersvorsorgevertrages (Riester-Rente) für Personen bzw. Haushalte jüngeren und mittleren Alters

pauschal nur dann (d.h. ohne die Notwendigkeit einer genaueren Förder-Renditeberechnung), wenn die Summe der jährlichen Förderung (Zulagen zuzüglich der voraussichtlichen Steuererstattung) höher als 35%

des Gesamtbeitrages ist.

Eigenaufwand max. 65% Staatliche Zulagen- und Steuerförderung min. 35%

Gesamtbeitrag

(24)

(Vorab-) Eigenbeitrag = 1.625 €

Zulage = 175 € muss vorab nicht eingezahlt werden!

Zusätzliche Steuer- Rückzahlung vom Finanzamt= 515 €

Für diesen Sparer lohnt es sich, freiwillig zusätzliche Sparraten bis zum geförderten Höchstbeitrag (2.100 Euro p.a.) zu erbringen, um noch mehr steuerliche Förderung zu erhalten.

1.046 € 154

Ledig, Jahres-Bruttoeinkommen: 45.000 Euro Jahresbeitrag ( = 4 % vom Vorjahreseinkommen): 1.800 Euro

- abzügl. Staatliche Zulage: 175 Euro

= Eigenbeitrag jährlich: 1.625 Euro

Steuervorteil (zu verst. EK: 36.000 Euro inkl. Soli + KirchSt. ): 690 Euro

Eigenaufwand (nach Steuern):

1.110 €

515 € 175

Die „Riester-Rente“: Beitragsbeispiel

114 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV. Vorsorgesparen:

2. Wahl = als Ergänzung?

Nur unter ganz speziellen Voraussetzungen sinnvoll, oft nicht empfehlenswert:

1. Betriebsrente

a. Betriebliche Entgeltumwandlung

- Arbeitnehmer: Arbeitgeberzuschuss von mindestens 100 % auf Gehaltsumwandlungsbetrag (= min. 50 % des Gesamtbeitrages)

b. Beherrschende GmbH-

Gesellschafter/Geschäftsführer!

Besondere Altersvorsorgemöglichkeiten sorgsam abwägen:

- GmbH-finanzierte Direktversicherung für GS/GF

- GmbH-finanzierte GS/GF-Versorgungszusage (mit/ohne Rückdeckung) - Steuerliche Risiken in der Auflösungsphase beachten

- Nachteiliger Einfluss auf Unternehmensbewertung möglich

(25)

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Rentenzusage über eine „Brutto- Entgeltumwandlung“) anbietet, müssen Sie auf Folgendes achten bzw. danach fragen:

1. Gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 100% (50% anteilig vom Gesamtbeitrag)? Wie hoch ist meine individuelle Förderrendite?

2. Sind Sie privat oder gesetzlich krankenversichert?

3. Vererbbarkeit: Passt die Regelung für den Todesfall in das Altersvorsorgekonzept Ihres Haushaltes?

4. Was passiert mit dem Guthaben bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatz- wechsel? Handelt es sich um einen vorverprovisionierten (gezillmerten) Tarif?

Siehe im jeweiligen Angebot: Tabelle „Rückkaufs-, Übertragungswerte“

5. Wie ist das Guthaben abgesichert im Konkursfall? (Arbeitgeber oder Versorgungsträger)

6. Passt die angebotene Anlage zu Ihrer bisherigen Altersvorsorgestruktur?

(Schwankungsrisiken und Flexibilität)

7. Gibt es als Leistung neben einer lebenslangen Rente auch die

Wahlmöglichkeit für eine Kapitalauszahlung? (Notlösung, meist mit hoher Versteuerung)

Brutto-Entgeltumwandlung: Checkliste

117 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) - das Sozialpartnermodell

- Ist ein mögliches zusätzliches Modell einer Versorgungseinrichtung ohne Haftung des AG oder der Gewerkschaften

- Weder Rentenleistung noch Beitragserhalt werden garantiert - AG müssen Teile der ersparten Sozialabgaben der BAV des AN

zuführen (15% des Umwandlungsbetrages), sofern der AN durch Entgeltumwandlung eine SV-Beitragsersparnis hat

- AG erhalten „lohnsteuerliche“ Förderung wenn sie Geringverdiener (Brutto unter 2200 €) mit 240-480 € bezuschussen (bei jedem Durchführungsweg)

- Vereinbarung über „Opt-Out“ möglich

(26)

121 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) - weitere Neuerungen ab 2019 in der BAV

- Der Arbeitgeber muss ab 2019 bei Neuabschlüssen

(Sozialpartnermodellverträge bereits 2018) einen Zuschuss von 15% zahlen. Dies gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, ), sofern der AN durch Entgeltumwandlung eine SV-Beitragsersparnis hat

- Bei vor 2019 abgeschlossenen Verträgen ist der Zuschuss erst ab 2022 zu zahlen.

- AG erhalten staatliche Förderung (30%), wenn sie Geringverdiener (Brutto unter 2200 €) mit 240 - 480 € bezuschussen (gilt nur für ungezillmerte Verträge)

- Bei ALG II / Grundsicherung werden die ersten 100€ sowie darüber hinaus 30%, max. jedoch weitere 108€ nicht angerechnet.

- Auf betriebliche Riester-Vertragsleistungen werden im Renten- bezug im Unterschied zu sonstigen betrieblichen Versorgungsbe- zügen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.

Fazit Betriebliche Entgeltumwandlung

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern lohnt sich der Abschluss eines betrieblichen - arbeitsrechtlichen – Vertrages zur Bruttoentgeltumwandlung nur, wenn sich…

…nach genauer Berechnung eines Einkommens-, Besteuerungs- und Rentenverlaufs in Erwerbs- und Rentenphase nach einem wahrscheinlichen Lebensmodell (bei Verheirateten einschließlich der steuerlichen

Mitberechnung des Ehegatten/der Ehegattin) eine attraktive positive Förder- Rendite ergibt.

Diese Förder-Rendite (beispielsweise erwünschte 2,00% p.a.) ist die Mehrrendite gegenüber der Rendite/Verzinsung eines ungeförderten Sparvertrages, um die Nachteile der Bruttoentgeltumwandlung (siehe oben) auszugleichen.

Dies ist regelmäßig nur mit einem erheblichen Arbeitgeberzuschuss zum

Umwandlungsbeitrag des Arbeitnehmers möglich (min. 100%, je nach Alter und

Steuersituation, anders ausgedrückt: AG-Zuschuss ≥ 50% des Gesamtbeitrages) .

(27)

123 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV. Vorsorgesparen:

2. Wahl = als Ergänzung?

Nur unter ganz speziellen Voraussetzungen sinnvoll, oft nicht empfehlenswert:

2. Fondsgebundene Rentenversicherung

- Steuermindernd, allenfalls als Ergänzung - nur Tarife mit (Aktien-)ETF

- nur Tarife mit niedrigsten Vertragskosten, z.B. Honorarberater- tarife mit geringfügigem Honorar bzw. Direkttarife

- aber bei Rentenbezug: Kaufkraftentwertungsrisiko und Verlustgefahr durch vorzeitigen Tod

Nachteile von Rentenversicherungen

• Der Rentenfaktor (pro 10.000 Euro Verrentungskapital) kann in der Regel noch kurz vor Rentenbeginn von der Gesellschaft an die spätere durchschnittliche

Lebenserwartung per Treuhänder angepasst werden. Das kann zu Rentenverringerungen bis zu 25 Prozent führen.

• Der Abschluss einer aufgeschobenen Rentenversicherung ist bei den meisten Anbietern nur sinnvoll, wenn man die Beitragszahlung unbedingt durchhalten wird und tatsächlich eine lebenslange Rente anstrebt. Allerdings kann man bei

Vertragsabschluss (Jahrzehnte vor Rentenbeginn) eigentlich nicht wissen, ob es zu Rentenbeginn nicht viel bessere Verrentungsmöglichkeiten für sein Kapital gibt.

• Auch ist nicht absehbar, ob später eine Leibrente überhaupt in den geänderten Lebensplan passen wird (Gesundheit, Einkauf in „Betreutes Wohnen“,

Vererbungspflichten, etc.)

• Es steht bei Fondspolicen nur ein begrenztes Spektrum an oft kostenungünstigen Investmentfonds zur Verfügung.

• Die Auswahl des geeigneten, kostengünstigen Versicherungsmantels ist entscheidend, für den Verbraucher jedoch sehr schwierig.

• Ab Rentenbeginn sind Rentenzahlungen aufgrund einer begrenzten Verzinsung des AV-Kapitals der Kaufkraftentwertung durch Inflation ausgesetzt. Das gilt für

Nichtaktienfonds basierte Verträge bereits in der Ansparphase.

(28)

126 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV. Vorsorgesparen:

2. Wahl = als Ergänzung?

Nur unter ganz speziellen Voraussetzungen sinnvoll, oft nicht empfehlenswert:

3. Lieb, aber teuer; Unterhaltungskosten beachten!:

Selbstgenutzte Immobilie

- Werterhaltungsrücklagen als Ausgaben berücksichtigen - ausreichend hohe geldliche Altersvorsorge sicherstellen

Zu IV. Vorsorgesparen:

2. Wahl = als Ergänzung?

Nur unter ganz speziellen Voraussetzungen sinnvoll, oft nicht empfehlenswert:

4. Rürup-Rente (Basisrente)

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern lohnt sich der Abschluss einer Basis-Rente…

…aus Risiko-, Rendite- und Liquiditätsgesichtspunkten für Niemanden.

In wenigen Ausnahmesituationen kann eine Basis-Rente nützlich sein:

- Schutz vor Anrechnung von Altersvorsorgevermögen vor Grundsicherung und Insolvenz - Schutz vor zu hoher Besteuerung von Abfindungen

- Steuersparmodell für ältere, gesunde Top-Steuerzahler

eine Alternative kann – in begrenztem Maße – die freiwillige Einzahlung in die

gesetzliche Rentenversicherung sein

(29)

Besonderheiten der „Rüruprente“ (Basisrente)

• Die eingezahlten Beiträge sind nie wieder und in keiner Lebenssituation mehr kapitalisierbar, auch nicht bei Vertragskündigung.

• Als Leistung ist ausschließlich eine lebenslange Rentenzahlung vorgesehen. Die Summe der ausgezahlten Renten erreicht erst im hohen Alter die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich Verzinsung.

• Das Vertragsguthaben ist nur gegen Zusatzbeitrag an Ehepartner und versorgungspflichtige Kinder - quantitativ stark begrenzt - vererbbar.

• Rürup-Verträge sind praktisch nur als Rentenversicherungen erhältlich.

• Ein eventueller, nicht vorhersehbarer, Steuervorteil (unter Berücksichtigung von Anspar- und Auszahlphase) zu einer - lediglich -begrenzten Mehrrendite

(Förderrendite). Diese Mehrrendite kann durch hohe Versicherungsvertragskosten, Missmanagement der Versicherungsgesellschaft oder der Fondsgesellschaften, aber auch durch eine „normale“ oder kurze Lebensdauer leicht zunichte gemacht und damit die Förderung egalisiert oder zur Minderrendite werden.

• Ab Rentenbeginn sind die Rentenzahlungen aufgrund einer begrenzten Verzinsung des AV-Kapitals der Kaufkraftentwertung durch Inflation ausgesetzt.

Das gilt für Nichtaktienfonds basierte Verträge bereits in der Ansparphase.

131 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu 4. Die Auswahl der individuell passenden Ansparprodukte

1. Teilen Sie Ihre vorab ermittelte Altersvorsorge - Sparrate je nach Zeithorizont bis zum Renteneintrittsalter und Risikoneigung in einen konservativen

(Zinsanlagen, Renten, Rentenfonds, offene Imobilienfonds) und einen Aktienfonds basiert anzulegenden Teil auf.

2. Überprüfen Sie, ob für Sie die Nutzung der Riester-Rente möglich ist! Nutzen Sie diese subventionierten Spar-Möglichkeiten vom Staat! Vor allem, wenn Sie Ihre Altersvorsorge - Sparrate nur schwer allein bewältigen können!

3. Suchen Sie sich konsequent nur Geldanlagen aus , die für Ihre weitere Lebensplanung flexibel genug sind.

4. Stimmen Sie Ihre Risikomentalität mit der Rendite-Notwendigkeit ab.

Informieren Sie sich gegebenenfalls über die Wechselwirkung von

Renditechancen und beherrschbaren Risiken von für Sie ungewohnten oder unbekannten Geldanlageprodukten.

5. Betriebliche Bruttogehaltsumwandlung kann in Einzelfällen für Arbeitnehmer als

Beimischung für die Altersvorsorge vorteilhaft sein (wenn der Arbeitgeber einen

Zuschuss von min. 100 Prozent gibt).

(30)

Einfach umzusetzende Vermögens- bzw. Sparratenaufteilung (Beispiel)

138 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

(Ausgewogenes Anlegerprofil) Rücklagen(bildung):

Tagesgeld

20%

langfristig:

Aktienindexfonds (ETF) auf MSCI World

mittelfristig:

Sparbriefe mit unterschiedli- chen Laufzeiten bzw. verzinster Banksparplan

40%

40%

Je nach Anlegerprofil und notwendiger Höhe von Rücklagen können die Bestandteile anteilig verändert werden.

Je nach Wissenstand und Beschäftigungsgrad können die Bestandteile ergänzt bzw. aufgesplit- tet werden - um beispielsweise

Renten-, Rohstoffe- ETFs,

Immobilien(fonds) und/

oder

- auf Regionen-Aktien- ETFs (MSCI Europa…)

Viele Anleger erzielen nicht die möglichen Renditen, die die verschiedenen Anlageklassen real erbracht haben/ erbringen. Ursachen sind vor allem darin zu finden, dass gegen Grundregeln der Geldanlage verstoßen werden.

Regeln für eine erfolgreiche (renditestarke) langfristige Geldanlage:

1. Anfängliche Anlagestrategie beibehalten:

- Aufteilung der prozentualen Anteile der gewählten Anlageklassen des Portfolios und/oder der Sparrate unbedingt beibehalten*

- Rebalancierung: Prozentuale Anfangsaufteilung nach Volumen- verschiebungen durch starke Kursveränderungen wieder herstellen

2. Keine Bauchentscheidungen durch euphorische oder

pessimistische (Meldungen über) Marktereignisse oder erwartete Tendenzen*

* Ausnahmen: 1. Fundierte Gründe einer zeitweiligen höheren Inflationsphase erfordern die Umschichtung von Geldwerten in Sachwerte.

2. Das Liquiditätserfordernis hat sich geändert.

Geldanlageregeln

(31)

Rentenfonds

Indexfonds auf Unternehmens- anleihen 100 €

Aktienfonds

Indexfonds auf

„MSCI World“

oder auf

„DJ Global Select Dividend 100“

oder auf

DJ Stoxx 600

150 €

Rentenfonds

Indexfonds auf Unternehmens- anleihen 100 €

Beispiel für die stark diversifizierte Aufteilung einer Sparrate für die Altersvorsorge (ausgewogen)

Sparrate 550 € Geldwerteorientiert

275 €

Sachwerteorientiert 275 €

(Verzinster) Banksparplan

175 €

Ansparzeit: 40 Jahre

Zielrendite in Ansparphase: 3,5%

p.a. nach (AbgeltSt.)

Rohstofffonds

Indexfonds auf

„Dow Jones-UBS Commodity Index“

50 € Aktienfonds

Indexfonds auf

„MSCI Emerging Markets“ 75 €

wird eventuell (teilw.) ersetzt durch

Betriebl. Entgelt- umwandlung

Direktversicherung

100 € , daraus Nettorate: 21 €

(50% AG-Anteil von Gesamtrate)

Eigenaufwand für Sparrate: 416 €

Grenzsteuersatz: 38%

(Verzinster) Banksparplan

175 €

wird ersetzt durch

Riesterbank- Sparplan 175 € , daraus Nettorate: 120 €

140 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Gleiche Kriterien wie bei nichtnachhaltigen Geldanlagen:

Einlagengesicherte Sparkonten sind akzeptabel für den defensiven Anleger (z.B. bei Umweltbank,GLS-Bank, Triodos, Ethikbank)

Ethische und ökologische (offene) Investmentfonds haben meist hohe Gebühren und ein erhebliches Managementrisiko

Bei entsprechender Themenakzeptanz des Anlegers können Indexfonds, die einen religiösen („Christian“, „Islamic“), ethischen/nachhaltigen

(„sustainability“, „social responsible“) oder ökologischen Branchenindex nachbilden, eine akzeptable Beimischung darstellen

Beteiligungen, auch Bürgerbeteiligungen an Windkraftanlagen,

Blockkraftwerken, Solar- oder Biomasseunternehmen, an geschlossenen

„grünen“ Fonds oder der Kauf von Anleihen oder Genussrechten aus diesen Branchen sind höchst riskant und selbst für einen wachstumsorientierten Anlegertypen allenfalls nach sorgfältiger Auswahl als kleine Beimischung denkbar („Grauer“ Kapitalmarkt)

Nachhaltige Geldanlagen

(ökologisch, ethisch)

(32)

143 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu IV. Finanzprodukte, die für eine sichere und effektive Geldanlage nicht geeignet sind

Produkte des „Grauen Kapitalmarkt“:

Unternehmensbeteiligungen und geschlossene Fonds Nachranganleihen/ -schuldverschreibungen

Genussrechte, Partiarische Darlehen Crowd Investing, Crowd Lending

Einzelaktien (nur bei eigenem hohen Know How)

Neu anzuschaffende Vermiet-Immobilie (nur bei eigenem hohen Know How) Kapital bildende Todesfall-Versicherungen (auch fondsgebundene bzw. britische Varianten)

(Klassische) Rentenversicherungen , vor allem auch Basis-(„Rürup“-) Verträge Nicht börsennotierte Wertpapiere

Wertpapierkonstruktionen, die nicht vergleichbar und kontrollierbar sind (u.a. gemanagte Investmentfonds, Dach-, Hedge- und Garantiefonds, Hebel-, Discount-, Express-, Bonus-, Garantiezertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte)

ACHTUNG Altverträge!?

Kapitallebens- und Rentenversicherungen (mit Garantiezins und Überschussbeteiligung), die vor länger als 8 Jahren abgeschlossen wurden, sollten fortgeführt werden:

hohe Garantieverzinsung

Abschluss vor 2005: steuerfreie Kapitalauszahlung

ggf. Vertrag optimieren

(33)

145 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Auf Provisionsbasis:

- Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertrieb) - Versicherungsmakler

- Mehrfachvermittler („Unabhängige“) - Bankberater

- „Vermögensberater“

- Vermögensverwalter auf Provisionsbasis

Zu IV. Einkaufs- und Beratungsquelle für Finanzdienstleistungen

Ohne Provision:

(wenn Beratung: Honorarbasis 50 -200 €/Stunde) - gerichtlich zugelassener Versicherungsberater - Verbraucherzentralen (nur Beratung)

- provisionsunabhängiger Finanzdienstleistungsberater auf Honorarbasis, evtl. Mitglied eines Honorarberater- verbandes (Vermittlung ohne Provisionen,

www. honorarberater-finden.de)

- Direktversicherer (nur Kauf, keine Beratung)

- Direktbanken und Fondsplattformen (nur Kauf, keine Beratung)

Zu IV. Einkaufs- und Beratungsquelle

für Finanzdienstleistungen

(34)

- Unterscheiden zwischen kostenpflichtiger (Honorar-) Beratung und scheinbar kostenlosem Verkaufsgespräch (Provisionshöhe?)!

- Eine echte Beratung entbindet nicht von selbst zu treffenden Entscheidungen.

- Gute Vorbereitung verhilft zu einer effizienten Beratung:

Übersicht von Einnahmen, (genauen) Ausgaben, vorhandenen Geldanlage-, Kredit- und Versicherungsverträgen

Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher oder sonstiger Versorgung klären

Wenn man mangels Zeit oder

komplizierter Situation eine Beratung in Anspruch nehmen möchte:

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V. 147

- Eine „echte“ Finanzberatung sollte alle finanziellen Belange des Haushaltes einbeziehen (Ganzheitlichkeit) und ergebnisoffen (hinsichtlich der Entscheidung ganz bestimmter Produkte) verlaufen.

- Sie sollte nicht dem Vergütungsinteresse des Beraters aus einem Finanzprodukt heraus dienen (Provision =

Renditeminderung).

- Sie kann nicht kostenfrei sein, da sie wertige Dienstleistungen erbringt (erbringen soll): siehe Beratungselemente (nächste Seite)

- Beratungspreis/Honorar soll bekannt/transparent sein bzw.

ausgehandelt werden.

Das Dienstleistungsprodukt Beratung (1)

(35)

- Beratungselemente sollten in einem Beratungsprotokoll festgehalten werden:

- Finanzielle Gesamtsituation, z.B. bestehende Kredite und Vermögenswerte, Liquidität, Absicherung existenzieller Risiken

- Anlageziele

- Anlegerprofil: Anlegermentalität und Risikobereitschaft - Überprüfung bestehender Verträge bzw. von Angeboten

- Auswahl der Anlageprodukte entsprechend der vorgenannten Voraussetzungen mit Begründung der Produktempfehlungen

- Das Protokoll sollte vom Anleger nicht unterschrieben werden, um nicht der Enthaftung des Beraters zu dienen.

- Nach der Beratung überprüfen, ob der Protokollinhalt dem Gesprächsinhalt entspricht.

- Sinn des Protokolls primär: Nachvollziehbarkeit der Entscheidung(swege) und Produktempfehlungen gemäß der Ausgangssituation

Das Dienstleistungsprodukt Beratung (2)

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V. 149

Zum Schluss: Nehmen Sie Ihre Finanzen in die eigene Hand! - Sie sind „Kunde König“!

1. Lassen Sie sich Finanzprodukte nicht passiv verkaufen!

2. Erstellen Sie sich eine (einfache) Finanzplanung!

3. Erwerben Sie Finanzprodukte auf die gleiche Art und Weise wie andere Produkte auch: durch Preis- Leistungsabwägung in einem „Geschäft“, welche Ihnen gute Konditionen im Einkauf bietet

4. Wenn Sie doch einen provisionsabhängigen

Vermittler einschalten: Überprüfen Sie unbedingt dessen Produktempfehlung

5. Kaufen Sie nur Geldanlagen, die Sie auch verstehen!

6. Entwickeln Sie Ihr Wissen und Gefühl für „passende“

Geldanlagen und Finanzprodukte immer weiter!

(36)

29.03.2018 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz © Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Weitere Informationsmöglichkeiten

• Unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale Bayern (www.verbraucherzentrale-bayern.de)

• Unabhängige Beratung der Honorar-Versicherungsberater (www.bvvb.de)

• Unabhängige Beratung der Honorar-Vermögensberater (www.honorarberater-finden.de oder www.vdh24.de oder www.bundesweitefinanzberatung.de oder www.berater-lotse.de)

• Zeitschrift „Finanztest“ (Stiftung Warentest): Monatliche und Spezialhefte

• Zeitschrift „Ökotest“

• Thematische Internetseiten:

www.test.de - Broschürenbestellung; Excel- und PDF-Finanz-Rechner,

u.a.

„vorsorgerechner.xls“, „Fondskostenrechner“;

Download von Testergebnissen, z.B. Riester-Banksparpläne

www.test.de/ETF - Themenhauptseite von Stiftung Warentest zu ETF

www.test.de/Ethisch-oekologische-Fonds-So-legen-Sie-sauber-an-4741500-0/ - Themenhauptseite zu eth.-ökol. Investmentfonds

www.test.de/Fondsbesteuerung - Fondsbesteuerung ab 2018

www.biallo.de / www.sparkonto.org / www.modern-banking.de / www.fmh.de - Konditionenvergleich Tagesgeld Festgeld u.a.

www.extra-funds.de; www.easyfolio.de; www.justetf.com - Indexfonds (ETF), Muster-Portfolios nach Anlegerprofil www.dasinvestment.com - Kostenfreie umfassende Fondsübersicht als PDF

www.fondsweb.de; www.onvista.de - Investmentfonds (gemanagt und ETF): Aufruf von Fondsporträts www.arero.de - Informationen über ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen

konstruiertes Anlagemodell und Investmentfonds auf Indexbasis

www.geld-bewegt.de - Informationen zu nachhaltiger Geldanlage

www.zinsen-berechnen.de - kostenloser Internetrechner zu Zinsen, Inflation und Steuern

www.vdata.de - Online-Rechner, u.a. für Beamtenversorgung und

Versorgungskassen des öffentlichen Dienstes (VBL, ZVK) www.deutsche-rentenversicherung.de - Gesetzliche Rentenversicherung

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Referenzen

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