Leitfaden
E-Mobilität für Private
Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen
Bundesregierung im Rahmen des Aktionspakets zur Förderung der
Elektromobilität von bmvit und BMLFUW in Zusammenarbeit mit den
Autoimporteuren und Zweiradimporteuren
Vorwort
Im letzten Jahr wurden wichtige Weichen in Sachen Klima- und Energiepolitik auf nationaler und internationaler Ebene gestellt. Als am 12. Dezember 2015 nach langwierigen, zähen Verhandlungen in Paris das neue UN-Klima- abkommen beschlossen wurde, rechnete noch niemand damit, dass dieser ambitionierte neue Vertrag bereits nach weniger als einem Jahr in Kraft treten würde. So rasch wie dieses Abkommen wurde noch nie ein
internationales Abkommen ratifiziert. Dank dieser raschen Ratifizierung durch mehr als 55 Staaten – unter ihnen neben den größten Treibhausgas-Verursachern wie China, USA und Indien auch die Europäische Union – gilt es nun, die in Paris beschlossenen Vorgaben und Ziele zügig umzusetzen.
Dies ist Herausforderung und Verpflichtung zugleich. Nun sind alle Hebel in Richtung Dekarbonisierung, also des Ausstiegs aus der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas, zu stellen. Denn die Zeit läuft davon, wenn wir die Folgen der Klimaveränderung wie Ernährungskrisen, Dürre, Unwetterkatastrophen und massive wirtschaftliche Schäden für uns und folgende Generationen vermeiden wollen.
Zur Unterstützung dieses Umstiegs fördert der Klima- und Energiefonds erstmals die Anschaffung von Elektro- fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb (PKW, Mopeds und Motorräder). Eingebettet in ein E- Mobilitäts-Paket des Bundes, ist diese Fördermaßnahme des Klima- und Energiefonds ein wichtiger Schritt, um Dynamik in die E-Mobilität zu bringen. Bis zu 4.300 Euro Preisvorteil sind durch diese Förderaktion beim Ankauf eines Fahrzeuges zu lukrieren. Beim Vergleich der Gesamtkosten eines Elektrofahrzeuges und der Gesamtkosten eines fossil betriebenen Fahrzeuges überwiegen in vielen Fällen bereits die Vorteile eines Elektrofahrzeuges.
Neben dem guten Gefühl, umweltfreundlich unterwegs zu sein.
Lassen Sie sich von den Vorteilen der Elektromobilität anstecken und nutzen Sie die Chance, Vorreiter einer neuen Mobilitätsepoche zu sein.
IngmarHöbarth TheresiaVogel
GeschäftsführerKlima undEnergiefonds GeschäftsführerinKlima undEnergiefonds
Ziele der Förderaktion
E‐MobilitätmiterneuerbarerEnergieistwesentlich fürdieUmsetzungdesWeltklimavertragesvonParis undfürdieVerbesserungderLuftqualität.Siestärkt innovativeindustrielleWertschöpfunginÖsterreich undbringtneueTätigkeitsfelderfürdieösterreichische Automobilzulieferindustrie.DerKlima undEnergie
fondsderösterreichischenBundesregierungunterstützt daherimRahmendesgemeinsamenEMobilitätspakets vonbmvitundBMLFUWdenAnkaufvonklimaschonen
denundumweltfreundlichenFahrzeugenmitElektro
antrieb.GegenständlichesFörderprogrammträgt somitzurErfüllungdesvonÖsterreichratifizierten Weltklimaabkommensbei.Ebensounterstütztesdie ZielerreichungimRahmenderKlima undEnergie
vorgabenderEuropäischenUnion.
Fördergegenstand
GefördertwirddieAnschaffungvonneuenFahrzeugen mitreinemElektroantrieb(BEV),Brennstoffzellen
fahrzeugen(FCEV),PluginHybridfahrzeugen(PHEV) sowieElektrofahrzeugenmitRangeExtenderbzw.
Reichweitenverlängerer(REXbzw.REEV)zurPerso
nenbeförderung(KlasseM1)bzw.zurGüterbeförderung (KlasseN1und≤2,5TonnenhöchstzulässigesGesamt
gewicht).
SämtlicheModellederElektroZweiräderderKlassen L1e(EMopeds)undL3e(EMotorräder)werden ebenfallsgefördert.InformationenzurFahrzeug
klassefindenSieaufderZulassungsbescheinigung derbeantragtenFahrzeuge.EinebeispielhafteAuf
zählungvonförderfähigenEPKWfindenSieunter www.emob.klimafonds.gv.at/pkw
ImZugedesKaufseinesEPKWswirdauchdieAn
schaffungeinerWallbox(Heimladestation)odereines intelligentenLadekabelsgefördert.WeitereInforma
tionendazufindenSieindenhäufiggestelltenFragen (FAQs).
PHEV,REEVbzw.REXmitDieselantriebbzw.PKW, derenelektrischeReichweitewenigerals40km beträgt,sowieFahrzeuge,derenBruttoListenpreis (BasismodellohneSonderausstattung)50.000Euro überschreitet,sindvoneinerFörderungausge
schlossen.
GebrauchteFahrzeugewerdennichtgefördert.Fahr
zeugemitTageszulassungenundFunktionsfahrzeuge (z.B.Vorführwägen)vonHändlernsindförderfähig.Für
zurFörderungeingereichteFahrzeugedieserArtdarf derZeitraumzwischenErstzulassungderFahrzeuge undRechnungsdatumdesgegenständlichenKaufs nichtmehrals12Monatebetragen.
Voraussetzungen
VoraussetzungfürdenErhaltderFörderungist,dass seitensdesFahrzeughändlersbeimKaufdesFahrzeuges einEMobilitätsBonusinderHöhevon1.500Eurobei Elektro undBrennstoffzellenfahrzeugenbzw.750Euro beiPluginHybridfahrzeugensowieElektrofahrzeugen mitRangeExtenderbzw.Reichweitenverlängererbzw.
375EurobeiEMopedsbzw.EMotorrädern(jeweils netto)proFahrzeuggewährtwurde.
DieserBonusmussgemeinsammiteinemdernach
stehendenInformationstextezurFörderaktion„EMobi
lität“aufderFahrzeugrechnungausgewiesenwerden.
InformationstextfürdieFörderungvonEPKW:
„ImRahmeneinergemeinsamenFörder
aktionfürEMobilitätmiterneuerbarerEnergie gewährendasBundesministeriumfürLand
undForstwirtschaft,UmweltundWasserwirt
schaft(BMLFUW)unddasBundesministerium fürVerkehr,InnovationundTechnologie(bmvit) gemeinsammitdenAutoimporteureneinen EMobilitätsBonusfürEPKW.DieserEMobi
litätsBonuswirdunabhängigvonetwaigen zusätzlichenNachlässenvonAutoimporteuren bzw.Autohandelgewährt.DerEMobilitäts
BonusAnteilderAutoimporteurefürdenAn
kaufvonEPKWistaufdieserRechnungextra ausgewiesen.DerEMobilitätsBonusAnteil vonBMLFUWundbmvitfürdenAnkaufvonE
PKWkann–sofernalleVoraussetzungenim SinnederFörderaktionerfülltsind–nachzuerst erfolgterRegistrierungundanschließender FördereinreichungbeiderAbwicklungsstelle KPC(KommunalkreditPublicConsultingGmbH) unterwww.umweltfoerderung.atzurAus
zahlunggelangen.BittebeachtenSie,dass eineAuszahlungderFörderungnurdann möglichist,wennalleVoraussetzungender Förderaktion–diesefindenSieimDetailunter www.umweltfoerderung.at–erfülltsind.Der zumBetrieberforderlicheStrombzw.Wasser
stoffmussnachweislichmiterneuerbaren Energieträgernproduziertwerden.Diese FörderaktionEMobilitätsBonusfürEPKW vonBMLFUWundbmvitundAutoimporteuren
erfolgtimRahmendesKlima undEnergie
fonds,desklimaaktivmobilProgrammsund derUmweltförderungimInland.“
InformationstextfürdieFörderungvonEMopeds undEMotorrädern:
„ ImRahmeneinergemeinsamenFörder
aktionfürEMobilitätmiterneuerbarerEnergie gewährendasBundesministeriumfürLand
undForstwirtschaft,UmweltundWasserwirt
schaft(BMLFUW)unddasBundesministerium fürVerkehr,InnovationundTechnologie(bmvit) gemeinsammitdenImporteureneinenE
MobilitätsBonusfürEZweiräder.
DieserEMobilitätsBonuswirdunabhängig vonetwaigenzusätzlichenNachlässenvon Importeurenbzw.Handelgewährt.
DerEMobilitätsBonusAnteilderImporteure fürdenAnkaufvonEZweirädernistaufdieser Rechnungextraausgewiesen.
DerEMobilitätsBonusAnteilvonBMLFUW undbmvitfürdenAnkaufvonEZweirädern kann–sofernalleVoraussetzungenimSinne derFörderaktionerfülltsind–nachzuerst erfolgterRegistrierungundanschließender FördereinreichungbeiderAbwicklungsstelle KPC(KommunalkreditPublicConsulting GmbH)unterwww.umweltfoerderung.atzur Auszahlunggelangen.BittebeachtenSie, dasseineAuszahlungderFörderungnur dannmöglichist,wennalleVoraussetzungen derFörderaktion–diesefindenSieimDetail unterwww.umweltfoerderung.at–erfülltsind.
DerzumBetrieberforderlicheStrommuss nachweislichmiterneuerbarenEnergieträgern produziertwerden.DieseFörderaktionEMobi
litätsBonusfürEZweirädervonBMLFUWund bmvitundImporteurenerfolgtimRahmendes Klima undEnergiefonds,desklimaaktivmobil
ProgrammsundderUmweltförderungim Inland.“
NurwennderentsprechendeEMobilitätsBonusgemäß obenstehendemInformationstextaufderRechnung bzw.imLeasingvertragangeführtist,kannauchder vereinbarteBundesanteilzurAuszahlunggelangen.
FörderanträgemitRechnungenbzw.Leasingverträgen, diedieseVoraussetzungbeiderErstvorlagenichter
füllen,werdenabgelehnt.
DieFahrzeugemüssenmitStrom(bzw.Wasserstoff) auserneuerbarenEnergieträgernbetriebenwerden.
EineErklärungzudenNachweismöglichkeitenfinden
SieimAbschnitt„BestätigungüberdenBezugvon StromausausschließlicherneuerbarenEnergieträ
gern“ aufderSeite5.
DieFörderungvongeleastenFahrzeugenistzulässig.
IndiesenFällenistdieLeistungeinerDepotzahlung bzw.einerVorauszahlungvonmindestens2.500bzw.
750 bzw.375Euro(netto)vorderAntragstellung (Schritt2)erforderlich.
DieBehaltefristfürgeförderteFahrzeugebeträgt4 Jahre.ProFahrzeugkannnur1Bundesförderungbe
antragtwerden.ProAntragstellerkönnenjedochmeh
rereAnträgefürunterschiedlicheFahrzeugegestellt werden.
Antragsberechtigte und Fördersätze
DerFörderantragkannausschließlichvonPrivatper
sonengestelltwerden.
DieFörderungbeträgt:
• 2.500EuroproFahrzeugfürreineElektro und Brennstoffzellenfahrzeugebzw.
• 750EuroproFahrzeugfürPluginHybridfahr
zeugesowieElektrofahrzeugemitRangeExtender bzw.Reichweitenverlängerer
• 375EuroproEMopedbzw.EMotorrad
• 200EurofürWallbox(Heimladestation)oder intelligentesLadekabel(einmalig,nurbeigleich
zeitigemKaufeinesEPKWs).
DieFörderungwirdalsnichtrückzahlbarerZuschuss ausbezahltundistmit30%derAnschaffungskosten begrenzt.BeigeringenInvestitionskostenistdaher eineReduzierungderobenangeführtenPauschal
beträgemöglich.
Einreichverfahren
DieEinreichungfürdieFörderaktion„EMobilitätfür Private“verläuftineinem2stufigenVerfahren.
Schritt1–Registrierung Schritt2–Antragstellung
EineRegistrierungistlaufendmöglich.Siefindenden aktuellenStanddernochzurVerfügungstehenden Fördermittelunterwww.emob.klimafonds.gv.at/budget.
IhrWegzurFörderung dieAntragsunterlagenüberdieOnlinePlattformzu 1. InformierenSiesichüberIhrWunschfahrzeugund
dieerforderlicheLieferzeit.
2. PrüfenSiedasvorhandeneFörderbudget.Wenn ausreichendFörderbudgetvorhandenistunddie LieferungundZulassungIhresWunschfahrzeuges innerhalbvon24Wochengesichertist,könnenSie das2stufigeFörderverfahrenstarten.
3. Schritt1–Registrierung:EinmaligeRegistrierung IhresFahrzeuges.DasFahrzeugmussnuninner
halbvon24Wochenübernommen,bezahltundzu
gelassensein.PlanenSieeinenZeitpufferein!Das FörderbudgetistnunfürSiereserviert.
4. Schritt2–Antragstellung:DerkonkreteFörder
antragwirdnunüberdieOnlinePlattformgestellt (inkl.ÜbermittlungderRechnung[en]undsonstiger Unterlagen[siehe„DetailszurAntragstellung“]).
5. Auszahlung:DieAuszahlungderFörderungerfolgt üblicherweiseinnerhalbvon8Wochennachdem EinlangenIhrervollständigenAntragsunterlagen.
Details zur Antragstellung
UmeinenAntragaufFörderungstellenzukönnen, isteineRegistrierungfürdasumgesetzteProjekt erforderlich.
Registrierung(Schritt1)
DieRegistrierungerfolgtausschließlichonline unterwww.emob.klimafonds.gv.at/registrierung ab01.03.2017undistinAbhängigkeitdeszurVerfü
gungstehendenBudgetslängstensbis31.12.2018 möglich.
FolgendeDatenwerdendafürbenötigt:
• Angabenzum/zurAntragstellerIn(Vor undNach
nameundGeburtsdatum)
• Postadresse(Straße,Hausnummer,Postleitzahl, Ort,Bundesland)
• EMailAdresse(fürdenweiterenSchriftverkehr) undTelefonnummer
• Projektdaten(ArtdesElektrofahrzeuges;voraus
sichtlichesLieferdatumdesFahrzeugesbzw.
Rechnungsdatum)
Der/DieAntragstellerInerhältinnerhalbvon24Stunden nachAbschlussderRegistrierungeinBestätigungs
EMailinkl.Registrierungsnummerundpersönlichem LinkzurOnlinePlattformderAntragstellung.
Innerhalbvon24WochennachderRegistrierungsind
übermitteln.
DieRegistrierungsolltedahererstdannerfolgen,wenn sichergestelltist,dassdieAnmeldungdesFahrzeuges innerhalbder24wöchigenFristmöglichistundalle fürdieAntragstellungnotwendigenUnterlageninner
halbdieserFristvorliegen.PlanenSieeinenZeit
pufferein!DieFördermittelsindmiterfolgreichem AbschlussderRegistrierungfürSiereserviert.Sollte eineAntragstellungnichtinnerhalbvon24Wochen erfolgen,verfälltdieRegistrierung.Eineerneute RegistrierungistwährenddieserFörderaktionnicht mehrmöglich.
Anträge,beidenendasElektrofahrzeugvordem 01.01.2017geliefertwurde,könnennichtgefördert werden.
NacherfolgterRegistrierung(Schritt1)undErhalt desBestätigungsEMailshabenSie24WochenZeit, einenAntragzustellen(Schritt2).DasFahrzeug musszudiesemZeitpunktgeliefert,bezahltund zugelassensein.
Antragstellung(Schritt2)
DieAntragstellungfürdieFörderungkannerstnach derOnlineRegistrierungsowiedemKaufundderZu
lassungdesFahrzeugesdurchden/dieFahrzeughalterIn erfolgen.DieAntragstellunginkl.allerDokumente (sieheunten)erfolgtausschließlichonlineunterdem persönlichenLinkzurOnlinePlattformderAntragstel
lung.DasFahrzeugmusszudiesemZeitpunktüber
nommen,bezahltundzugelassensein.
FürdieEinreichungdesFörderantrageswerden folgendeAngabenbenötigt:
• IBAN(BICnurbeiausländischenBankverbindungen)
• Projektdaten(Fahrzeugidentifikationsnummer[FIN], Zulassungsdatum,DatumderErstzulassung,An
schriftlautZulassung,Fahrzeugkosten)
FolgendeDokumentesindinelektronischerFormzu übermitteln(möglicheDateiformate.pdf,.jpg,.tif):
• unterfertigtesFormular„Förderungsabrechnung“:
zurBestätigungderFörderbestimmungen;auch zuübermitteln,wennSienurübereineRechnung verfügen
• Rechnung(en):überdieAnschaffungdesFahr
zeuges,adressiertanden/dieAntragstellerIn
• imFalleeinerLeasingfinanzierung:Leasing
vertragmitvereinbarterDepotzahlungbzw.Voraus
zahlungvonmindestens2.500,750bzw.375Euro (netto)
• ZulassungsbescheinigungdesFahrzeuges
• BestätigungüberdenEinsatzvonStromausaus
schließlicherneuerbarenEnergieträgern(die zulässigenMöglichkeitenzurErbringungdesNach
weisessindnachfolgendbeschrieben)
• beiInstallationeinerWallbox:Rechnungund BestätigungdesausführendenElektroinstallateurs überdieerfolgteInstallation,adressiertanden/die AntragstellerIn
• beiAnschaffungeinesintelligentenLadekabels:
RechnungdesintelligentenLadekabels,adressiert anden/dieAntragstellerIn(DetailsfindenSieinden FAQs)
DasFormular„Förderungsabrechnung“sowieweitere DokumentesindalsDownloadunterwww.emob.klima
fonds.gv.atfürSiebereitgestellt.
SolltekeinScannerzurVerfügungstehen,könnendie UnterlagenauchperKameraoderSmartphoneabfoto
grafiertundhochgeladenwerden.
NacherfolgreicherAntragstellungwirdderAntrag durchdieAbwicklungsstellegeprüftunddemPräsidium desKlima undEnergiefondszurGenehmigungvor
gelegt.NachderGenehmigungdurchdasPräsidium erhältder/dieAntragstellerIneineVerständigungper EMailüberdieAuszahlungderFördermittel.DieAus
zahlungderFörderungerfolgtüblicherweiseinnerhalb von8WochennachdemEinlangenIhrervollständigen Antragsunterlagen.
DerletzteZeitpunktfürdieEinreichungderoben angeführtenerforderlichenAntragsunterlagenist 24WochennachRegistrierung.
BestätigungüberdenBezugvonStromausaus
schließlicherneuerbarenEnergieträgern
FürjenenStandort,andemdasFahrzeughauptsächlich geladenwird,istderNachweisüberdenBezugvon StromausausschließlicherneuerbarenEnergieträgern aufeinederfolgendenArtenzuerbringen:
• WirdderStromauserneuerbarenEnergieträgern zugekauft:
– StromliefervertragmiteinemderEnergiever
sorger,dietaxativimjeweilsaktuellstenStrom
kennzeichnungsberichtderecontrol(Tabelle
„Stromkennzeichnungenderevaluierten LieferantenimVergleich“)als„Grünstrom
anbieter“angeführtwerden oder
Formular„BestätigungdesStrombezugsaus erneuerbarenEnergieträgern(EET)“,welches vomEnergieversorgungsunternehmenzu bestätigenist
oder
– VertragüberdieLadeberechtigung,sofern Ladungenhauptsächlichanöffentlichzugäng
lichenLadestellenerfolgen
• WirdderStromhauptsächlichauseinereigenen stromproduzierendenAnlage(z.B.PVAnlage)be
zogen,isteingeeigneterNachweis(Rechnungder Anlage)vorzulegen.MitdieserAnlagemussder JahresbedarfdesElektrofahrzeuges(fürPKW mind.2.500kWh,fürZweirädermind.250–500kWh) abgedecktwerdenkönnen.
UnvollständigeAnträgebzw.AnträgemitfalschenAn
gabenwerdenimRahmenderAntragsprüfungstorniert.
BittebeachtenSie,dassdasRechnungsdatumfür dasangeschaffteFahrzeugnachdem01.01.2017 liegenmussundzumZeitpunktderAntragstellung nichtmehrals6Monatezurückliegendarf.
BeileasingfinanziertenFahrzeugenistdasDatumder RechnungfürdieDepotzahlungbzw.Vorauszahlungen ausschlaggebend.
ZurEinhaltungderPublizitätsmaßnahmenist aufgefördertenFahrzeugeneinAufkleber(Größe 420mmx148mmbzw.210mmx74mmbeiZwei
rädern)desFörderprogrammsanzubringen.Diesen AufklebererhaltenSiemitdemAuszahlungsbriefzu IhremFörderantrag.
Der/DieAntragstellerInstimmtimRahmenderAntrag
stellungzu,dasssein/ihrName,derStandort,dieTat
sacheeinergewährtenFörderung,dieFörderhöhe,die FahrzeugdatensowiederTiteldesProjektsunddas AusmaßderdurchdieFörderungangestrebtenUmwelt
entlastungveröffentlichtwerdenkönnen.
Mittelvergabe
FürdieFörderaktion„EMobilitätfürPrivate“stehen 5Mio.EurozurVerfügung.EineAufstockungauf10Mio.
EuroistdurchEntscheidungdesPräsidiumsdesKlima
undEnergiefondsmöglich.
Gefördertwerdenalleordnungsgemäßregistrierten Fahrzeuge,fürdieinnerhalbderFristvon24Wochen abOnlineRegistrierungeinvollständigerFörderan
tragüberdieOnlinePlattformgestelltwurdeundbei denenalleFörderbedingungenentsprechenddiesem Leitfaden,denAllgemeinenVertragsbedingungenund der„klima:aktivmobilFörderungsrichtlinie2013“
eingehaltenwerden.
DieRegistrierungsplattformistbis31.12.2018geöff
net.SolltendiezurVerfügungstehendenFördermittel vordiesemDatumausgeschöpftsein,kanneinevor
zeitigeBeendigungderFörderaktionunddamitder RegistrierungsmöglichkeitvomKlima undEnergie
fondsfestgelegtwerden.
InformationenüberdasnochvorhandeneFörderbudget findenSieunterwww.emob.klimafonds.gv.at/budget
Inanspruchnahme weiterer Förderungen
DieKombinationdieserBundesförderungmitLandes
förderungenistmöglich.NähereInformationenerhalten SiegegebenenfallsbeidenzuständigenLandesförde
rungsstellen.DieKommunalkreditPublicConsulting GmbHübernimmtimAuftrageinigerBundesländer dieAbwicklungderLandesförderungen.Indiesen FällenüberprüftdieAbwicklungsstelleimZugeder Antragstellung,obIhrProjektdurcheinezusätzliche Landesförderungunterstütztwerdenkann.Informa
tionenzudenFörderprogrammenderBundesländer findenSieaufderHomepagewww.emob.klimafonds.gv.at SoweitdieausdiesemFörderprogrammgeförderten MaßnahmenalsEndenergieverbrauchseinsparungen imSinnedesEEffGanrechenbarsind,werdendiesezur GänzedemKlima undEnergiefondsalsstrategische Maßnahmegemäߧ5Abs.1Z17EEffGzugerechnet.
EineteilweiseodergänzlicheGeltendmachungderan
rechenbarenMaßnahmendurchDritte,insbesondere durchÜbertragungdurchden/dieFördernehmerInzum ZweckederAnrechnungaufIndividualverpflichtungen gemäߧ10EEffG,istnichtmöglich.
Rechtsgrundlage
klima:aktivmobilFörderungsrichtlinie2013.
Kontakt und Informationen
AntwortenzuhäufiggestelltenFragen(FAQs)finden Sieunterwww.emob.klimafonds.gv.at/faq
FürweitereAuskünftestehtIhnendasServiceteam EMobilitätfürPrivatederKommunalkreditPublic ConsultingGmbHtelefonischunter01/31631733 oderperEMailanemobilitaet@kommunalkredit.at gernezurVerfügung.
Impressum
Eigentümer,HerausgeberundMedieninhaber:
Klima undEnergiefonds,GumpendorferStraße5/22,1060Wien ProgrammManagement:
StefanReininger,www.emob.klimafonds.gv.at Programmabwicklung:
KommunalkreditPublicConsultingGmbH,Türkenstraße9,1092Wien GrafischeBearbeitung:
r+kkowanz Fotos:
Klimafonds/HansRinghofer,Shutterstock/MikeFlippo Herstellungsort:
Wien,März2017