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Studieren im Ausland Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten

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Academic year: 2022

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Studieren im Ausland – Bewerbungsverfahren

und Fördermöglichkeiten

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I. Studieren im Ausland Bewerbungsverfahren, Fördermöglichkeiten

Überblick:

I. Das Programm Erasmus+

- Bewerbung, Vergabe der Plätze, Förderung, Urlaubssemester - Anerkennung von Prüfungsleistungen

II. Partneruniversitäten weltweit - Bewerbung

III. Freemover-Aufenthalt/Visiting Student IV. Finanzierungsmöglichkeiten

(3)

I. Studieren im Ausland Bewerbungsverfahren, Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Ausland zu studieren:

1. an Partneruniversitäten:

- im Rahmen des Programms Erasmus+

- außerhalb Europas

2. „auf eigene Faust“ als Freemover/

visiting student

(4)

I. Das Programm Erasmus+

• Austausch in Europa bzw. in assoziierten Ländern (Türkei, Island)

• das Programm Erasmus+ basiert auf Partnerschaftsverträgen (jeweils bestimmte Anzahl an Plätzen für einen Fachbereich bzw. Studiengang abgeschlossen)

(5)

I. Partneruniversitäten

Informationen zu den Partneruniversitäten:

• Übersicht der Partneruniversitäten und der zur Verfügung stehenden Plätze unter www.uni-passau.de/international/partneruniversitaeten/

 wenn nicht anders angegeben, können Plätze für 2 Semester auch nur für 1 Semester in Anspruch

genommen werden

• Info-Raum mit Erfahrungsberichten (Raum 226 NK); Berichte ab 2019/20 online verfügbar!

Wichtig: Plätze unter Vorbehalt,

(6)

I. Voraussetzung für eine Förderung über Erasmus+

Staatsangehörigkeit eines Erasmus+ Teilnehmerlandes

• Staatsangehörige von Drittstaaten, die ihr gesamtes Studium regulär an einer deutschen Hochschule absolvieren

Aufenthaltsdauer: 2 bis 12 Monate

Erfolgreiche Bewerbung im Akademischen Auslandsamt

(Bewerbungsfristen beachten!); im Anschluss ist zusätzlich eine Bewerbung bei der Partneruniversität nötig!

(7)

I. Bewerbungsfristen Erasmus+

Bewerbungsfristen Erasmus+

– Philosophische Fakultät: 15.01.2022 – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:

– Fakultät für Informatik und Mathematik:

– Juristische Fakultät:

Anmeldung jeweils für WS 2022/23 und/oder SS 2023!!

01.02.2022

(8)

I. Bewerbungsantrag

Online-Bewerbung unter

www.uni-passau.de/online-bewerbung-auslandsstudium

1. Online-Formular ausfüllen

2. Automatisch erstelltes PDF-Dokument ausdrucken, unterschreiben und mit den benötigten Anlagen fristgerecht im Akademischen Auslandsamt einreichen

Die Bearbeitung dauert ca. 6-8 Wochen ab Bewerbungsschluss.

(9)

I. Bewerbungsunterlagen

dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Tabellarischer Lebenslauf (in Hauptunterrichtssprache) ggf. verschiedensprachige Lebensläufe

2. Motivationsschreiben für die primär beantragte Hochschule (in Hauptunterrichtssprache)

– ggf. verschiedensprachige Motivationsschreiben – max. 1,5 Seiten, ca. 3.000 Zeichen

Ausnahme Informatik: Falls die Hauptunterrichtssprache weder Englisch noch Deutsch ist, zusätzlich noch in einer dieser Sprachen!

(10)

I. Bewerbungsunterlagen

3. Leistungsnachweise – Auszug aus HISQIS

– Kopie Zwischenprüfungszeugnis (soweit vorhanden)

– Zusätzlich für Master: Bachelor-Zeugnis (für Plätze im Masterbereich) – Sprachnachweis

Eine Beglaubigung ist nicht nötig!!

4. Studienverlaufsbescheinigung

(11)

I. Bewerbungsunterlagen

Wichtig:

Für alle Bewerbungsfristen, die nach dem 1.1.2022 liegen, müssen die Bewerbungsunterlagen nur noch als PDF an

bewerbung.auslandsstudium@uni-passau.de eingereicht werden.

Bitte alle Unterlagen in einer PDF zusammenfassen (Dateigröße beachten)!

Für die Bewerbungsfrist am 1.12.2021 bitte wie bisher die

Bewerbungsunterlagen in Papierform im Akademischen Auslandsamt

einreichen.

(12)

I. Kriterien des Auswahlverfahrens

Alle Fakultäten:

• Vollständige Bewerbungsunterlagen

• Nachweis der Sprachkenntnisse

– z. B. Zeugnisse der FFA-Ausbildung – UNIcert

– sonstige Sprachnachweise

(Sprachkenntnisse sind sehr wichtig!)

(13)

I. Kriterien des Auswahlverfahrens - JUR

Juristische Fakultät:

• 75 %: Bewertung der juristischen Leistungen

• 25 %: Sprachkenntnisse

• Auswahl durch den Vorsitzenden des Auslandsausschusses

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I. Kriterien des Auswahlverfahrens - WIWI

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:

Bachelorstudiengänge

• studienbegleitende Leistungen 1.-3. Semester (Durchschnittsnote)

Masterstudiengänge

• Bachelor-Zeugnis

• speziell: Nachweis der Prüfungsleistungen der Wirtschafts- wissenschaftlichen Fakultät

• bisherige studienbegleitende Leistungen

 Auswahl durch den Faculty Coordinator for International Affairs

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I. Kriterien des Auswahlverfahrens – PHIL, FIM

Philosophische Fakultät:

• Studiengang

• studienbegleitende Leistungen

• Motivationsschreiben

Fakultät für Informatik und Mathematik:

• studienbegleitende Leistungen

 Auswahl durch die einzelnen Programmbeauftragten/Lehrstühle

(16)

I. Auswahlverfahren

Mitteilung über die Zusage/Absage des Studienplatzes:

• in mehreren Stufen ab März/April

• schriftlich

• Studierende ohne Platz können ggf. Restplatz in Anspruch nehmen

Plan B überlegen!

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I. Förderung / Vorzüge durch Erasmus+

Befreiung von Studiengebühren an der Partneruniversität

Mobilitätszuschuss

Status „Erasmus“

Vorteil bei Wohnungssuche, Orientierungswochen, Exkursionen, Sprachkursen an der Partneruniversität etc.

Vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

• 2021/22 nehmen ca. 420 Studierende der Universität Passau am Programm Erasmus+ teil

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I. Förderung / Vorzüge durch Erasmus+

Mobilitätszuschuss

Ländergruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten; 450 EUR/Monat*):

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

Ländergruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten; 390 EUR/Monat*):

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten; 330 EUR/Monat*):

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Mobilitätszuschuss wird bis 300€/Monat nicht auf BAföG angerechnet!

kein eigener Antrag für den Zuschuss nötig!

Überweisung in einer Summe (80%); zweite Rate nach Ende des Auslandsaufenthaltes (20%)

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I. Förderung / Vorzüge durch Erasmus+

Top-Ups und Sonderförderungen

To-Up für nachhaltiges Reisen („Green Erasmus“)

• Bei Anreise mit Bus/Bahn/Fahrgemeinschaft

Einmalig 50 EUR

Voraussichtlich zwei zusätzlich geförderte Tage

Sonderförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit

GdB ab 20

Ärztl. Nachweis über Vorliegen einer chronischen Krankheit, die zusätzliche Kosten während des Auslandssemesters verursacht

Top-Up i.H.v. 250 EUR/Monat bzw. Realkostenantrag Sonderförderung für Studierende mit Kind

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I. Förderung / Vorzüge durch Erasmus+

Sprachenförderung

• Sprachtest vor Beginn und nach Ende des Auslandsaufenthalts (verpflichtend)

• Vergabe von Lizenzen für einen tutorierten Online-Sprachkurs (freiwillig)

• Sonderförderung von vorgeschalteten kostenpflichtigen Sprachkursen

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I. Informationen zum Urlaubssemester

Beurlaubung

• Antragstellung beim Studierendensekretariat:

Sommersemester: bis zum 30. April des betreffenden Semesters

Wintersemester: bis zum 31. Oktober des betreffenden Semesters

• Dennoch ist die Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags erforderlich.

• Es dürfen während der Beurlaubung an der Universität Passau keine

Leistungen erstmalig abgelegt werden! Auch Notenverbesserung ist nicht möglich.

• Konsequenz: Zählung der Fachsemester wird für die Dauer der Beurlaubung angehalten.

 Werden später aber 25 oder mehr ECTS-Credits anerkannt, erfolgt im

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I. Learning Agreement/Studienvertrag

Das Learning Agreement

• muss bei Antritt des Auslandsaufenthalts unterschrieben dem AAA vorliegen

• Absprache des Kursprogramms und der Anerkennung

 Versand zusammen mit der Zusage des Studienplatzes bzw. im Download Center (www.uni-passau.de/download-center-auslandsamt)

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I. Anerkennung von Prüfungsleistungen

PHIL, WIWI, FIM

Abschluss eines speziellen Einzel-Learning Agreements pro Kurs mit dem jeweiligen Fachvertreter bzw. der Studiengangskoordination (vor der Abreise)

Notenumrechnung zentral vorgenommen (Studiengangskoordination / Dekanat WIWI / Hr. Mages)

Anerkennung eines Pflicht-Auslandsaufenthalts (z. B. B.A. ICBS / European Studies) über die Studiengangskoordination

JUR

Pflichtfremdsprachenschein gem. § 24 II JAPO (Nachweis über eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich

ausgerichteten Sprachkurses)

Anerkennung im Rahmen der FFA für Juristen (bis zu 4 Semester bis FFA HS 1.2.)

als Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“

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I. Anerkennung von Prüfungsleistungen - JUR

Schwerpunktstudium „Ausländisches Recht“

a) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit:

• Universidad de Castilla-La Mancha, Toledo, Ciudad Real

• Karlsuniversität Prag

• Università degli studi di Trento

• Staatsuniversität St. Petersburg

• Sibirische Föderale Universität Krasnojarsk, Sibirien

• Université de Toulouse I Capitole

• Ohio State University/Tulane University (zzgl. Kurse in Passau) b) an einer sonstigen Hochschule (ohne Kooperationsvertrag)

c) in Passau im Rahmen des LL.B der University of London

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I. Anerkennung von Prüfungsleistungen - JUR

• Informationen zum Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“:

Andrew Otto (E-mail: andrew.otto@uni-passau.de)

• Informationsblatt zur Anerkennung eines Auslandsstudiums als Schwerpunktbereichsstudium:

www.uni-passau.de/download-center-auslandsamt

• bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt:

nach dem 4. Semester

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I. Transcript of Records

Transcript of Records

• Bescheinigung über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (= Abschlusszeugnis)

• pro Auslandssemester müssen 20-30 ECTS erbracht werden

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I. Wichtig zu wissen…

Wichtig zu wissen…

• Förderung in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD) für jeweils maximal 12 Monate über Erasmus+ möglich (Staatsexamen: 24 Monate)

• Aufteilung auf Erasmus-Studium und Erasmus-Praktikum sowie auf mehrere Erasmus-Aufenthalte möglich (Mindestdauer Studium bzw.

Praktikum: 2 Monate)

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II.Partneruniversitäten weltweit

Studienaufenthalt an einer Partneruniversität außerhalb des Programms Erasmus+:

• Lateinamerika (u. a. Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Mexiko)

• Russland, Ukraine, Kasachstan, Usbekistan

• USA, Kanada

• Südafrika

• Indien

• Asien (u. a. Vietnam, Indonesien, Philippinen, Thailand, China, Südkorea)

 Semesterzeiten beachten!

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II. Partneruniversitäten

• aktuell: über 250 Partneruniversitäten weltweit

• Anzahl der Austauschplätze unter:

www.uni-passau.de/international/partneruniversitaeten/

Eine Bewerbung außerhalb Europas pro Jahr möglich (mit bis zu drei Wunschuniversitäten derselben Frist). Bei einer Absage ist eine weitere Bewerbung zu einer späteren Frist möglich.

(30)

II. Bewerbungsfristen

Anstehende Termine:

1.12.: Lateinamerika, Asien

15.1.: USA, Kanada, Israel, Südafrika, Tunesien

Sämtliche Bewerbungsfristen unter:

www.uni-passau.de/bewerbungsfristen-weltweit

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II. Bewerbungsverfahren

Bewerbungsantrag

• gleicher Antrag und gleiche Unterlagen wie für Partneruniversitäten im Programm Erasmus+; es gelten dieselben Auswahlkriterien

Vorteil

• i.d.R. Erlass bzw. Reduzierung der Studiengebühren

• vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

• Studienpläne i.d.R. abgesprochen

• aber: keine finanzielle Förderung!

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III. Freemover-Aufenthalt/Visiting Student

Studienaufenthalt außerhalb eines Partnerschaftsabkommens (weltweit)

Vorteil: relativ sicherer Studienplatz

Nachteile:

• i.d.R. Studiengebühren

• i.d.R. schwierige Bewerbung und Anmeldung

• Anerkennung evtl. schwieriger

Akademisches Auslandsamt kann ggf. Bestätigung ausstellen

 vorher Online-Bewerbungsformular ausfüllen

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IV. Finanzierungsmöglichkeiten

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD):

Bewerbung für Jahresstipendien für Studierende/Graduierte

Vorteile/Nachteile:

• Zuschuss zu Studiengebühren

• Reisekostenpauschale, Krankenversicherungszuschuss

• höheres Stipendium (z.B. Brasilien 1.175 €/Monat)

• aufwendigeres Bewerbungsverfahren (z. B. Gutachten)

• Konkurrenz zu Bewerbern aus ganz Deutschland

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

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IV. Informationen zur DAAD Bewerbung

• Erhalt eines Jahresstipendiums nur einmal pro Ausbildungsabschnitt möglich

• Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 2. Semester

befinden

• Nur für Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus-Raums (neu!)

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IV. Informationen zur DAAD Bewerbung

• aktuelle Ausschreibungen mit Programmbeschreibungen in der DAAD- Stipendiendatenbank:

www.daad.de/ausland/de/

• Hinweise zur DAAD-Bewerbung (Portalbewerbung für

Stipendienprogramme) unter https://portal.daad.de/irj/portal und unter www.uni-passau.de/finanzierung-auslandsaufenthalt

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IV. PROMOS

PROMOS

Stipendienprogramm aus Mitteln des DAAD für Semesteraufenthalte (max. 6 Monate)

Sprach-/Fachkurse Praktika (ZKK)

Bewerbung über das Akademische Auslandsamt

(Online-Bewerbung) Auswahlgremium der Universität Passau

www.uni-passau.de/finanzierung-auslandsaufenthalt

nächste Bewerbungstermine:

31. März 2022 (Studienbeginn ab Aug./Sept. 2022) 31. Oktober 2022 (Studienbeginn ab Jan./Feb. 2023)

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IV. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

• Förderung der Internationalisierung (Reisekostenzuschuss)  bis 500 EUR innerhalb der EU, 1.000 EUR außerhalb der EU (Bewerbungsfrist 1.

April/1. Oktober)

• Stipendien durch Stiftungen (z. B. www.stiftungsindex.de)

• staatlich geförderte Stipendien (z.B. BFHZ, Fulbright/USA)

Auslands-BAföG: www.das-neue-bafoeg.de  ca. 6 Monate vor Abreise beantragen  je Zielland untersch. Ämter zuständig; bis 4.600 €

Studiengebühren

Bildungskredit: www.bildungskredit.de für Studierende in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase (Bundesregierung)

KfW-Studienkredit für Studierende, die noch nicht über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen

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IV. Informationsmöglichkeiten zum Auslandsstudium

Informationsmöglichkeiten zum Auslandsstudium

International Day (jedes Semester)

Gruppenberatungen (Termine siehe Homepage)

Facebook-Seite https://www.facebook.com/unipassauoutgoing

Info-Raum mit Erfahrungsberichten (Zi. 226 NK) – seit 19/20 auch online

Einzelberatungen im Akademischen Auslandsamt (Zi. 107, 108, 109 VW)

Ausländische Studierende  (AEGEE, Patenprogramm)

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IV. Kontakt zur Erstberatung und im weiteren Verlauf

Akademisches Auslandsamt/International Office

Zi. 106-111, Innstr. 41 (Verwaltungsgebäude) Tel.: 0851/509-1162

E-Mail: international@uni-passau.de www.uni-passau.de/auslandsamt

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