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Vortrag von Herrn Dr. Dietrich Munz: Erwartungen der BPtK an das PsychVVG

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Academic year: 2022

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(1)

Erwartungen der BPtK an das PsychVVG

Dr. Dietrich Munz

Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer

Symposium „Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems“, 23. Juni 2016 in Berlin

(2)

Anforderungen an den PEPP-Entgeltkatalog

Leistungsgerechte und hinsichtlich ihrer Leistungen vergleichbare

Krankenhausbudgets lassen sich nur auf der Basis eines leistungsbezogenen

Entgeltkatalogs vereinbaren.

(3)

3

Beispiel PEPP-Entgeltkatalog 2016

(4)

Anpassungsbedarf PsychVVG

Klarstellung im § 17d KHG erforderlich:

Auftrag an das InEK, nicht nur

kostenhomogene

, sondern

leistungshomogene – d. h. in Bezug auf ihre Leistungen vergleichbare –

Patientengruppen zu bilden.

(5)

5

Mindestvorgaben für die Personalausstattung

 Leistungstransparenz ist auch relevant, um einen Bezug zu den Mindestvorgaben für die Personalausstattung herstellen zu können bzw. um ableiten zu können,

welches Personal eine Klinik braucht, um diese zu erfüllen.

(6)

Mindestvorgaben für die Personalausstattung

Gesetzgeberische Ziele:

 Sicherstellung der Versorgungsqualität

 Beförderung einer leitlinienorientierten Versorgung in Psychiatrie und

Psychosomatik

(7)

7

Anpassungsbedarf PsychVVG

 Leitlinienorientierung kann anhand einer aussagekräftigen Leistungsdokumentation überprüft werden

 Gesetzlicher Auftrag zur systematischen Überprüfung und Neukonzeption des

Operationen- und Prozedurenschlüssels notwendig (§ 301, SGB V)

(8)

Aussage- kräftiger

OPS

Leistungs- bezogener

Entgelt- katalog

Qualitäts-

Leistungsgerechtigkeit und Transparenz

(9)

9

Stationsäquivalente Behandlung

Versorgungslücke

(10)

Stationsäquivalente Behandlung

 stationäre Behandlungsbedürftigkeit, über die gesamte Behandlungsdauer

 Behandlung im „häuslichen Umfeld des Patienten“ durch das Krankenhaus

 Dauer, Intensität, Dichte und Komplexität sollen einer stationären Behandlung

(11)

11

Stationsäquivalente Behandlung

Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit als Voraussetzung der Inanspruchnahme

Stationsäquivalente Behandlung: ärztliche Visiten, Psychotherapie, psychiatrische

Krankenpflege, Ergotherapie etc. grundsätzlich aufsuchend?

Fazit: wenige Krankenhäuser werden wenige Patienten mit diesem Angebot versorgen

(12)

Ambulante Komplexbehandlung einführen

Patientengruppe: Schwer psychisch kranke mit komplexem Leistungsbedarf

Ziel: in akuten Krankheitsphasen und Krisen stationäre Aufnahmen vermeiden

Wer: Psychiatrische Institutsambulanzen und geeignete Netze ambulanter Leistungserbringer

Was: Multiprofessionelle Behandlung (Arzt,

Psychotherapeut, Psychiatrische Pflege und Soziotherapie) aus „einer Hand“

Aufsuchende Behandlung möglich, aber nicht Kernleistung

(13)

13

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Referenzen

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