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Eingangsqualifikation von Medizinphysik-Experten

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Eingangsqualifikation von Medizinphysik-Experten in Deutschland

Gemeinsame Erklärung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften:

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e.V. (DGMP) Deutsche Gesellschaft für Radiologie e.V. (DRG) Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V. (DEGRO)

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. (DGN)

Der medizinische Einsatz ionisierender Strahlung in Diagnose und Therapie hat zu großen Fortschritten in der Patientenbehandlung und in der medizinischen Forschung geführt. Die Radiologie sowie die nuklearmedizinische Diagnostik stellen die Grundlage praktisch jeder medizinisch-therapeutischen Maßnahme dar, die Strahlentherapie ist mit mehr als 200.000 behandelten Patienten pro Jahr eine der tragenden Säulen der Onkologie und auch die Nuklearmedizin führt über 60.000 Therapien im Jahr durch, davon etwa 10.000 im Bereich der Onkologie.

Vor dem Hintergrund, dass mit der Anwendung ionisierender Strahlung auch Risiken für Patienten und anwendendes Personal verbunden sind, hat die Europäische Union in ihrer Richtlinie 97/43/EURATOM die verantwortliche Mitarbeit des Medizinphysik-Experten (MPE) bei einer großen Zahl von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bei denen ionisierende Strahlung eingesetzt wird, festgeschrieben.

Die Qualifikation des Medizinphysik-Experten ist in der geltenden Strahlenschutz- und Röntgenverordnung festgelegt. Gemäß dieser ist er ein in Medizinischer Physik besonders ausgebildeter Diplom-Physiker mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz oder eine inhaltlich gleichwertig ausgebildete sonstige Person mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Seine in der Strahlenschutzgesetzgebung definierten Aufgaben sind im Wesentlichen:

- die Optimierung der Strahlenanwendung in Diagnostik und Therapie,

- die Entwicklung und Durchführung von Qualitätssicherungs­ und Qualitäts­

kontrollmaßnahmen für alle in der Diagnostik und Therapie eingesetzten Komponenten - die verantwortliche Mitwirkung bei der Planung, Anwendung und Optimierung von

medizinisch-physikalischen und medizinisch-technischen Untersuchungs­ und Behandlungsverfahren,

Die Umstellung der Studienabschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses hat eine Neudefinition der Eingangsqualifikation des Medizinphysik-Experten erforderlich gemacht, die im Auftrag des BMU1 von der Strahlenschutzkommission erarbeitet worden ist. In ihrer Stellungnahme vom 3.7.2008 empfiehlt die Kommission2, dass der Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten auf der Basis eines Master­

Abschlusses (M.Sc oder M.Eng.) in Verbindung mit einem Bachelor-Abschluss (B.Sc. oder BEng.), jeweils in physikalisch-technischer Ausrichtung, beruhen sollte."

Mit der Einführung des Medizinphysikalischen Assistenten (MPA), der basierend auf einem Bachelor-Abschluß unter der Verantwortung des MPE eine Vielzahl strahlenschutzrelevanter Aufgaben übernehmen kann, eröffnet die SSK darüber hinaus die Möglichkeit einer

1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

2 "Eingangsvoraussetzungen und Erwerb der erforderlichen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizinischen Physik", Stellungnahme der SSK vom 3.7.2008

(2)

verbesserten Organisationsstruktur innerhalb der medizinphysikalischen Arbeitsgruppen und Abteilungen in den Kliniken.

Die Festlegung der Eingangsqualifikation zukünftiger Medizinphysik-Experten allein auf einen Bachelor-Abschluss würde diese gestufte Kompetenz- und Verantwortungsstruktur im medizinischen Strahlenschutz hinfällig werden lassen und hätte aus Sicht der betroffenen Fachgesellschaften mittelfristig schwerwiegende Konsequenzen sowohl für die sichere Anwendung ionisierender Strahlung am Patienten als auch für den notwendigen Kompetenzerhalt in der Medizinischen Physik und im Strahlenschutz:

• Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz3 vermittelt ein Bachelor-Studium allein die Grundlagen eines Fachgebiets, nicht jedoch vertiefte Kenntnisse eines Spezialgebiets oder das Einüben des selbständigen kritisch-wissenschaftlichen Denkens, das für Medizinphysik-Experten bei der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen essentiell ist. Angesichts der Komplexität der anzuwendenden physikalischen Methoden im Bereich der Bildgebung (CT, PET/CT, MR) und der Strahlentherapie (IMRT4, IGRT5,

Partikeltherapie6) und der mit den modernen physikalisch-technischen Anlagen verbundenen Gesundheitsgefahren für die Patienten und das anwendende Personal ist eine Bachelor-Absolvent mit einer in der Regel lediglich dreijährigen theoretischen Ausbildung nicht in der Lage, den z.B. in der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin definierten Aufgaben verantwortlich nachzukommen.

• Mit Beginn des Bologna-Prozesses sind an einigen Hochschulen in Deutschland Masterstudiengänge im Bereich der Medizinischen Physik etabliert worden?, die in naher Zukunft etwa 100 Absolventen pro Jahr entlassen werden. Weitere Studiengänge und damit weitere Ausbildungskapazitäten sind in Planung. Mit der Etablierung dieser Masterstudiengänge ist es erstmals gelungen, das Fachgebiet der Medizinischen Physik an den Hochschulen sichtbar werden zu lassen und damit Studierende auf das Fachgebiet aufmerksam zu machen. Die derzeitigen Bewerberzahlen übersteigen deutlich die Zahl der vorhandenen Studienplätze was belegt, dass mit Einführen der Masterstudiengänge das Nachwuchsproblem im Bereich der Medizinischen Physik bei gleichzeitiger Verbesserung der theoretischen Ausbildung mittelfristig gelöst werden kann.

Bei Absenken der Eingangsqualifikation zukünftiger Medizinphysik-Experten wären diese Masterstudiengänge überflüssig, mit der Folge, dass die Medizinische Physik als wissenschaftliches Fachgebiet mittelfristig an den Hochschulen nicht mehr existent wäre und Deutschland in ein bis zwei Jahrzehnten seine im Wiederaufbau befindliche wissenschaftliche Kompetenz in diesem Fachgebiet erneut verloren hätte. Die Konsequenzen einer solchen Entwicklung sind derzeit in einer benachbarten Fachdisziplin, der Strahlenbiologie, sichtbar.

• Insbesondere nach den "Strahlenunfällen" der letzten Jahre in Spanien und Frankreich hat auf europäischer Ebene eine verstärkte Diskussion über Ausbildung, Kompetenz und

3 Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor­

und Masterstudiengängen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003

4 IMRT: Intensity Modulated Radiotherapy - Intensitätsmodulierte Strahlentherapie

5 IGRT: Image Guided Radiotherapy - Bildgeführte Strahlentherapie

6 Partikeltherapie: Strahlentherapie mit Protonen und Kohlenstoffionen, siehe z.B.: www.HIT.de)

? derzeit existieren insgesamt 9 akkreditierte Masterstudiengänge Medizinische Physik bzw.

Masterstudiengänge mit einem Schwerpunkt Medizinische Physik (siehe www.dgmp.de)

(3)

Verantwortung des MPE innerhalb der Europäischen Union begonnen. Ein Ergebnis dieser Diskussion ist der Auftrag der Europäischen Kommission zur Erarbeitung von Guidelines on Medical Physics Experts an eine europäische Task-Group Jahr 20098.

Ziel dieser zu erarbeitenden Empfehlungen ist unter anderem eine stärkere Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung in der Medizinischen Physik in Europa.

Vorarbeiten hierzu haben bereits gezeigt, dass zumindest in den europäischen Ländern:

Österreich, Schweiz, Niederlande, Spanien, Belgien, Polen, Portugal sowie in einigen kleineren osteuropäischen Ländern ein fünf jähriges Hochschulstudium (Master) als Eingangsqualifikation zur Ausbildung des MPE gesetzlich gefordert wird. Dies entspricht auch der Forderung der European Federation of Organisations for Medical Physics (EFOMP)9.

Mit Festlegung des Bachelor-Abschlusses als Eingangsqualifikation für den MPE wäre Deutschland damit einerseits das europäische Land mit der dritthöchsten medizinischen Pro-Kopf-Exposition der Bevölkerung10 und würde andererseits die niedrigste Qualifikation für diejenigen Experten fordern, die die Verantwortung für die Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung in Diagnostik und Therapie tragen!

Vor diesem Hintergrund appellieren die Präsidenten der betroffenen wissenschaftlichen Fachgesellschaften an die Verantwortlichen in der Politik, bei der anstehenden Novellierung der Strahlenschutzgesetzgebung, die in ihrer Stellungnahme "Eingangsvoraussetzungen und Erwerb der erforderlichen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizinischen Physik" von der SSK am 3.7.2008 ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen, insbesondere den akademischen Masterabschluss als Eingangsqualifikation zukünftiger Medizinphysik-Experten festzulegen.

22.12.2009

prof. ;;?;.

En~

Präsidentin DEGRO

Prof. Dr. G. Ada Präsident DRG

Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. A. Bockisch Prof. Dr. K. Zink

Präsident DGN Präsident DGMP

8 http://ec.europa.eu/dgs/energy_transportltenders/2009_en.htm

9 http://www.efomp.org/onlinelimages/docs/policy/EFOMP%20Statement%2012. pdf also published in Physica Medica (2009)

10 European Guidance on estimating population doses from medical x-ray procedures, Radiation Protection Report 154, 2008

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