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Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Maxim-Gorki-Straße 7 06114 Halle (Saale)

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Anlage 7 (zu Abschnitt A Nr. 9.6 Satz 1)

Name, Anschrift der Gemeinde Ort, Datum

Telefon Fax

E-Mail Auskunft erteilt:

Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Maxim-Gorki-Straße 7 06114 Halle (Saale)

Zutreffendes bitte ankreuzen X bzw. ausfüllen

Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes Stadtumbaumaßnahmen

Maßnahmen der Sozialen Stadt

Maßnahmen zur Förderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren Maßnahmen zur Förderung Kleinerer Städte und Gemeinden

Lfd. Nr. IBAN BIC

Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen gemäß Abschnitt A Nr. 2 Abs. 1 dieser Richtlinien, Bezeichnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme:

Bezug:Bewilligungsbescheid vom Az.::

Anforderung von Städtebauförderungsmitteln

*)

für Förderprogramme im Kapitel 1407

Bankverbindung:

Kreditinstitut Überweisung auf das Konto

(Kontoinhaber):

Seite 1 von 2 weitere Programme; die Eintragung der Programmbezeichnung erfolgt durch die Kommune

Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader ab Version 11 empfohlen!

(Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

(2)

Lfd.

Nr.

Förder- programm

Zuwendungs- empfänger

Programm- jahr

Auszahlungsbetrag der Fördermittel

Euro

Erklärungen des Zuwendungsempfängers:

Es wird versichert, dass die angeforderten Städtebauförderungsmittel fristgerecht gemäß Nummer 7.2 der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-GK) zu § 44 Abs. 1 LHO in Verbindung mit Nummer 1.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (ANBest- Gk) verwendet werden und zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der in das Landesprogramm aufgenommenen und geförderten Maßnahmen erforderlich sind.

Es wird versichert, dass im Hinblick auf die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und die hierfür angeforderten Städtebauförderungsmittel gleichzeitig die anteiligen Eigenmittel der Gemeinde bereitgestellt und eingesetzt werden.

Es wird bestätigt, dass die Möglichkeiten der vorrangig in Anspruch zu nehmenden Fördermittel anderer Förderprogramme ausgeschöpft wurden.

Es ist bekannt, dass nicht fristgerecht verwendete Städtebauförderungsmittel gemäß Nummer 8.6 VV-GK zu verzinsen sind.

Es wird versichert, dass bei der Vergabe von Bauleistungen die Bestimmungen der Nummer 3 ANBest-Gk eingehalten wurden.

Es wird versichert, dass sämtliche sonstigen auszahlungsrelevanten Auflagen und Nebenbestimmungen des Bewilligungs- bescheides eingehalten wurden.

Dienstsiegel rechtsverbindliche Unterschrift

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