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Bürgermeisterin Mathilde Kamprad Hauptstraße 4 06542 Winkel

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Vereinfachte Ausschreibung/Öffentliche Bekanntmachung der GEMEINDE WINKEL

gemäß § 6 Abs. 2 der

„Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt“ (Gem. RdErl. vom 5.5.2009, MBl. LSA, S. 337, mit Änderung vom 16.01.2010, MBL. LSA, S 89-91)

ABSCHNITT I: KOMMUNALE GEBIETSKÖRPERSCHAFT I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle:

GEMEINDE Winkel

Bürgermeisterin Mathilde Kamprad Hauptstraße 4

06542 Winkel

Telefon: (034652) 626 Fax: (034652) 626

E-Mail:Gemeinde Winkel [geminde.winkel@freenet.de]

I.2) Verfahrensgrund / Gegenstand des öffentlichen Interesses:

Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im öffentlichen Raum

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:

Investitionsmaßnahme zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet II.2) Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistungen:

Die ausschreibende Stelle führt eine vereinfachte öffentliche Ausschreibung durch, um potentielle Netzbetreiber / Telekommunikationsanbieter aufzufordern, eine verbindliche

Bereitschaftserklärung für die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2.000 kBit/s (downstream) in der:

- GEMEINDE WINKEL

- Landkreis Mansfeld-Südharz abzugeben.

Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem der 120 privaten Haushalte (Einwohnerzahl: 320) sowie jeder Institution zur Verfügung stehen. Den 12 Gewerbetreibenden soll mindestens eine

Übertragungsgeschwindigkeit von 6.000 kBit/s angeboten werden.

Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen. Die Versorgung der Teilnehmer soll zu marktüblichen Preisen erfolgen. Eine Bezuschussung des Ausbaus der Infrastruktur ist zunächst nicht vorgesehen.

Das Angebot soll auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf

Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen.

Die Infrastruktur bzw. das mit Ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden.

Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass

voraussichtlich mit etwa 64 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann.

In den einzureichenden Bereitschaftserklärungen sind auch Angaben zu den folgenden qualitativen Parametern zu machen:

(2)

-2- - Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzangaben),

- Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit, - Angaben über die Mindestbandbreite am Netzknoten,

- Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis und das Abrechnungsverfahren, - Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen gegen Dritte, - Stellungnahme zur technischen Möglichkeit der Erweiterung der Bandbreite spätestens nach Ablauf von 5 Jahren auf mindestens 50MBit/s.

Die genannten Bandbreiten sind in mindestens 90% der Zeit sicherzustellen.

Die Abgabe von Bereitschaftserklärungen ist auf eine Frist von einem Monat nach der Bekanntmachung begrenzt. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.

Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl des ermittelten Kundenpotentials oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle.

Eine Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgt sein.

Der frühestmögliche Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist zu nennen.

II.3) Sonstige Informationen:

Wird für den Betrieb der Infrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

Anforderungen an das Informationsangebot

Es können Lösungen auf der technischen Basis von:

Festnetzversorgungen (einschließlich LWL- Anschlüssen),

Funklösungen (UMTS, WiMAX) oder

Breitbandnetzen (BK, HFC, TV-Verteilnetze)

und deren Kombinationen realisiert werden. Es wird keine Zugangstechnik vorgeschrieben oder bevorzugt.

Die Informationsangebote müssen beinhalten:

1. Das technische Konzept mit Nachweis der mittleren realen Datenrate mit einer für Fachleute nachvollziehbaren Aussage zu/ zur:

a) Übertragungskapazitäten, b) garantierter Versorgungsgrad,

c) versorgbaren Einheiten (Gewerbe, Haushalte),

d) Besonderheiten des Anschlusses wie Servicelevel, VPN-Möglichkeiten, QoS-Parametern, Verfügbarkeiten, Einschränkungen,

e) Kooperationspartnern,

f) Erweiterbarkeit der Übertragungsrate und des Versorgungsgrades,

g) notwendigen Technik incl. zu installierende Verbindungsleitungen beim Kunden, h) bei Funklösungen: indoor-/outdoor-Versorgung.

2. Eine nachvollziehbare Bezifferung der Wirtschaftlichkeitslücke, aufgeschlüsselt nach

gedeckten Investitionskosten und Fehlbetrag zur Deckung der gesamten Investitionskosten.

Der Fehlbetrag ist zu begründen, indem die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungs-Maßnahmen (nur einmalige Kosten) und das zugrunde gelegte Nachfragepotenzial dargelegt werden.

3. Auf welche bekannte Infrastruktur wird bei der Kostenabschätzung zurückgegriffen.

(3)

-3- 4. Beschreibung der Dienste.

5. Höhe der Endkundenpreise incl. Bereitstellungsgebühr und Kosten für zusätzliche Geräte.

6. Realisierungsdauer der Investition nach Auftragserteilung und die daraus folgende Frist der Betriebsbereitschaft für die Endkunden.

7. Erklärung der Bereitschaft, die neugeschaffene Netzinfrastruktur einer Zweckbindungsfrist von mindestens sieben Jahren zu unterwerfen.

8. Die üblichen Referenzen, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangt werden.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Informationen werden unbeteiligten Dritten nicht zur Kenntnis gegeben, insbesondere erhalten Wettbewerber keine Informationen.

Die erste vereinfachte Ausschreibung zur Feststellung des Marktversagens ist in der Zeit vom 27.05.2010 - 27.06.2010 abgelaufen.

M. Kamprad Bürgermeisterin

Referenzen

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