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Erklärung der 72 Lehren (mTin) unklar bleibt (etwa der 72 nach der Annahme der Mohammedaner bestehenden Secten?)"

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(1)

von S. Noja, Turin

Ismä'il ^j^J\ in seiner Schrift cjjj y >^j öoJVI j- J. Diese letzt¬

genannte Schrift ist wohl nicht identisch mit dem Mosesbuche, und wir

erfahren hiermit noch von einem andern Werke des Mannes, wenn auch

der Titel ,, Erklärung der 72 Lehren (mTin) unklar bleibt (etwa der 72

nach der Annahme der Mohammedaner bestehenden Secten?)". Mit

diesen Worten fragte sich A. Geiger in dieser Zeitschrift vor fast

100 Jahren*, was diese 72 Ojj^; der Samaritaner, welche den Titel des

Werks zum Gegenstand hatten, Js^W wohl sein könnten. Diese

Frage stellte Geiger nicht nur sich selbst, sondern natürlich auch

allen anderen Fachgenossen.

Es soll hier nicht unterlassen werden festzustellen, daß wir von der

Existenz dieses Werkes sozusagen nur aus zweiter Hand Kenntnis

erhalten haben, weil es lediglich zitiert worden war. In der europäischen

sich mit den Samaritanem befassenden Literatur wird das Werk als

zum samaritanisehen Schrifttum gehörig nur in zweien der drei vor¬

handenen, diesen Namen überhaupt verdienenden Geschichten oder

Verzeichnissen desselben genannt, ausgenommen natürlich die oben

erwähnte Anführang Geigers.

Die Schrift wurde nämlich im Jahre 1875 von Nutt erwähnt, welcher

sich darauf beschränkte, in einer Anmerkung über diesen Autor folgendes

zu sagen: ,,the same author also wrote a book termed i>i«-«<j ir^H\ -^j^

Cjjjy or an explanation of the 72 laws"*, wobei er sich auf den Artikel

Geigers bezog. Auf dieses Zitat von Nutt hin folgte denn auch im Jahre

1902 die regelrechte Aufnahme in das Verzeichnis der samaritanisehen

Autoren und Werke (lediglich in Arabisch) durch Steinschneider, jenen

großen Manuskript-Verschlinger, mit der Eintragung: ,, Erklämng der

72 Doctrinen-Secten ?" und stets unter Angabe der ZDMG». Die Schrift

ist hingegen nicht in der ,, Samaritan Literature" Gasters* erwähnt.

* A. Geiger Neuere Mittheilungen üher die Samaritaner, VII, in ZDMG

XXn (1868) s. 531.

» J. W. Nutt, A sketch of Samaritan History, Dogma and Literature (pub¬

lished as an introduction to "Fragments of a Samaritan Targum edited from a Bodleian Ms."), London, 1874, s. 133.

' M. Steinschneider, Die Arabische Literatur ..., Frankfurt a. M. 1902,

8. 327.

* M. Gaster, The Samaritan Literature in the Encyclopaedia of Islam,

Leyden, 1925.

(2)

Erklärung der 72 Lehren der Samaritaner 271

Hier sollte wohl auch noch eine dritte Nennung durch Rosenberg,

1901 *, hinzugefügt werden, aber in dieser kommt es nur zu einer Er¬

wähnung, ganz ohne Quellenangabe und nicht einmal mit Angabe des

Autors.

Im Jahre 1875 wurde die Frage von Harkavy in den zusätzlichen

Anmerkungen zu seinem Katalog» angeführt. Auch er fragte sich, immer

aus Geiger den Titel dieses Werks anführend, um was es sich wohl

handeln mochte, dabei die Mutmaßung vorbringend, es könne da eine

Unterteilung des Pentateuchs nach einem besonderen, unbekannten

System vorliegen.

Nach diesen Vorbemerkungen möchte ich nicht unterlassen noch zu

erwähnen, daß der Titel des Werkes von Anfang an meine Aufmerksam¬

keit erregt hatte, seit ich bei Durchsicht der sich auf Samaritaner

beziehenden europäischen Manuskript- und Schriften-Kataloge nach

Material für die Zusammenstellung eines Corpus Iuris der Samaritaner

suchte'.

Als ich den Text des Kitäb al-käfl vorbereitete und übersetzte,

fand ich im XVIII. Abschnitt „De voto religioso" folgenden Satz:

C««aS>-l ^CJjy li-UI J)C tJ^>-Ü J jjL:JI Ui jMXi JbtjO ^li <.VI iyr J ü* J

.^j~ßi ojjA tjj^ iSji^ J^*^' fjH. j-'' jjj' irf^J ij^' H

Er machte mir den Zusammenhang zwischen den ,,72 Lehren" und

den berühmten Verfluchungen des Deuteronomiums* klar. Wie leicht

festgestellt werden kann, war es natürlich nicht möglich, die Zahl 72

unter jenen Verfluchungen, wie sie in der Heiligen Schrift gebracht

werden, angeführt zu finden.

Zwecks Ausfindigmachung von etwaigen juristischen, wenn auch mu:

indirekten Erwänungen kam ich beim Lesen von Marqah's Buch" auf

einen Absatz, welcher die vorerwähnten Verfluchungen zum Gegenstand

hatte. Alle oder besser gesagt, fast alle diese Verfluchungen bildeten den

Anlaß zu Unterteilungen, die wieder in einer bestiounten Weise zusam¬

mengezählt die Zahl 72 ergeben konnten.

• RoSBNBEBG, Lehrbuch der samaritanisehen, Sprache und Literatur, Wien,

1901, 8. 84.

' Vgl. A. fl. FapKaBH - Onncame caMapHTancKHXT. pyKonnceft xpanamaxca wh

HunepaTopcKoö nyöjinqnofl ÖiiömorsKi, CanKTnerepöyprB 1875 s. V, 50.

' G. Galbiati, I "Materiali per un Corpus Iuris dei Samaritani" nei

Fontes Ambrosiani Kitäb al-Käfi in Milanges Eugene Tisserant, Vol. I,

(Studi e Testi, 231), Cittä del Vaticano, 1964.

» Die überstrichenen Wörter sind im Original mit samaritanisehen Buch¬

staben geschrieben.

» Deut. 27, 15—26.

»0 In der Manuskript-Ausgabe (Offset ?): Sefer pSlVatah Holon 3602/1962, in parallelen Spalten, Samaritanisch und Arabisch.

(3)

Inzwischen ist das gesamte Werk Marqah's endhch, von J. Mao¬

donald glänzend übersetzt und herausgegeben, imd mit einer Einleitung

von P. Kahle, versehen erschienen. Geme nehme ich diese Gelegen¬

heit wahr, die Arbeit Macdonald's rückhaltlos zu loben, nicht nur,

weil das Werk Marqah's es mehr als verdient, vollständig übersetzt und

ediert zu werden, sondern auch besonders in Anerkermung des Mutes,

sich an eine solche Arbeit heranzuwagen und dazu auch noch die Fähig¬

keit zu besitzen, sie voll zum Abschluß zu bringen.

Hinzu kommt, daß nun davon abgesehen werden kann, eine Ver¬

öffentUchung hier vorzunehmen, da das Werk ja jetzt im Originaltext

und in Übersetzung vorliegt und somit den sich mit dem Gregenstand

Befassenden ganz zugänghch ist**.

Hier möchte ich aber doch noch die Hypothese vorbringen, daß der

Autor der ,, Erklärung der 72 Lehren" sich auf die von Marqah erwähnten

„72 Cjjjy", bezieht.

Ob man mm sagen darf, daß bereits vor Marqah die genannten ,,72"

mit den 72 Lehren identifiziert worden waren, oder daß Marqah der

erste gewesen ist, der die ,,72" über einen Erweiterungsvorgang aus

den wenigen im bekannten Absatz des Deuteronomiums genannten

Verfluchungen ableitet, oder daß es gar andere nach Marqah, gewesen

sind, denen es gelungen war, auf Grund des Textes die ,,72" zu identi¬

fizieren, weiß ich nicht. Was mir aber ohne weiteres wahrscheinhch

dünkt, ist, daß der Satz des Kitäb al-käfi an diesen Absatz Marqah's

gebunden sein dürfte.

Ganz abzulehnen hingegen ist die Vermutung, in den ,,72" die „mo¬

hammedanischen Sekten" zu erkennen, etwas, was wohl zu anerkannt

sein dürfte, als daß man hier noch davon sprechen müsste. Es steht ja

fest, daß diese Zahl 72 im Orient von Tradition zu Tradition immer

wieder auftaucht. Man findet sie bei den Mohammedanem und den

Christen, und sie ist, um auf unserem Gebiete zu bleiben, eine Zahl,

die den Samaritanem ganz besonders teuer war, wie es z.B. die Zahl 7**

war. Darüber schrieb auch Geigek, wobei er einige Beispiele anführte**,

zu welchen man bei dieser Gelegenheit auch jene hinzufügen kann, die

Gasteb betreffs des Namen Gottes angeführt hat**.

** Memar Marqah, The Teaching of Marqah, edited and translated by

John Macdonald, Berlm, 1963. Volume I, The Text s. 67—77, Volume II

The Translation, s. 106—125.

*" Vgl. z. B. bezüglich der Genealogien: M. Gasteb, The Chain of Samari¬

tan High Priests (repr. from the, Joumal of the Royal Asiatic Society, April, 1909), passim.

*' Geigeb, op. cit. s. 532.

** M. Gasteb, Samaritan Phylacteries and Amulets, (Reprinted from the.

Proceedings of the Society of Biblical Archaeology) 1, March 1915, s. 100.

(4)

Erklärung der 72 Lehren der Samaritajier 273

Ob dies die Anwort auf die von Geiger vor fast 100 Jahren auf¬

geworfene Frage ist, bleibe dahingestellt, es drängt sich einem aber

lebhaft beim Betrachten dieser Zeitspanne die den Worten Seneca's

zugrundeUegende Erkenntnis auf: Multum adhuc restat operis multum-

que restabit, nec lüli nato post mille saecula praecludetur occasio aliqidd adhuc adiciendi.

(5)

Eine quellenkritische Studie

zur frühislamischen Historiographie

Von AiBEECHT Noth, Bonn

In Tabäei's Tärih ar-rusul wa 'l-mtdük finden sich nebeneinander zwei

voneinander grundverschiedene Berichte über den Kampf der Muslims

um die persische Stadt Isfahan*. Der zweite dieser Berichte soll hier ein¬

mal eingehend untersucht werden, nicht etwa weil er eine besonders gute

Quelle für die Eroberung der persischen Stadt ist, sondern weil sich an

ihm einige wichtige Beobachtungen zur firühen islamischen Greschichts-

schreibung machen lassen.

Mit unwesentlichen Varianten oder mehr oder weniger starken Kür¬

zungen überliefern den Bericht auch Abü Yüsuf*, Baläduei*, Mas'üdi*,

Abü Nu'aim* und Ibn Al-Atie»; er hat also eine einigermaßen große

Verbreitung gefunden. Seine Entstehimgszeit läßt sich annähernd genau

bestimmen. Da er schon bei Abü Yüsuf (st. 182/798) erscheint, gehört er

auf jeden Fall noch in die zweite Hälfte des 8. Jhs. Sein Isnäd erlaubt

noch eine nähere Eingrenzung. Das erste gemeinsame Güed in den ver¬

schiedenen Isnäd-Versionen' ist der basrische Traditionarier Hammäd

B. S at, AMA (st. 167/784)*. Diesen Hammäd — und nicht etwa den am

Ende des Isnäd stehenden Augenzeugen der Ereignisse® — haben wir

* Der erste Bericht a. 21 I (5) S. 2637, 14—2640, 12; der zweite ebd.

S. 2641, 17—2645, 4.

2 Kitäb al-harä^, Bd. Bulak 1302h. S. 18f.

» Futüh al-buldän, ed. de Goeje (Leiden 1866) S. 303f.

* Murü^ ad-dahab, ed. Baebieb de Meynabd (Paris 1865) IV, 230fF.

* Dikr ahbär I§bahän, ed. S. Dedebing (Leiden 1931fr.) I, 21ff.

' Kämil at-tawärih, ed. Tobnbebg (Leiden 1866ff.) HI, 14.

' Vollständige Isnäde bei Tabari, Baläduri und Abü Nu'aim.

' Er bleibt trotz der vielen biographischen Nachrichten, die über ihn exi¬

stieren (vgl. die Angaben bei Flügel, Fihrist H [Leipzig 1872] S. 95 imd 99

[= Anm. zu I S. 219, 10 und 227, 4] und ZibiqlI, Al-a'läm. Qämüs tarä^im

li-aShar ar-ri^äl wa'n-nisä' ... [2. Aufl. Kairo 1954ff.] II S. 302b + Anm. 1), wie viele seiner Zeitgenossen eine völlig schattenhafte Figur.

° Ma'qU b. Yasär. Zur geringen Vertrauenswürdigkeit solcher „schöner"

Augenzeugen-Isnäde (im Hadit und im Recht würde diesem ein Isnäd mit

dem Propheten als letztem Ghed entsprechen) vgl. J. Schacht, The Origins

of Muhammadan Jurisprudence (Oxford 1960) S. 163ff. und passim.

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