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VA-140716-WIS-Nutzenbewertung-von-Radium-223-dichlorid

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 16. Juli 2014

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Radium-223-dichlorid (Xofigo®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (AM-RL) um den Wirkstoff Radium-223-dichlorid zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 19. Juni 2014 in Kraft.

Den Beschlusstext finden Sie unter www.g-ba.de.

Xofigo® wird angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit kastrationsresistentem Pros- tatakarzinom, symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie zur Behandlung von Patienten

mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit multiplen Knochenmetastasen, für die ei- ne Behandlung mit Docetaxel infrage kommt, ist Docetaxel in Kombination mit Predni- son oder Prednisolon.

Ein Zusatznutzen konnte nicht belegt werden.

mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit multiplen Knochenmetastasen, für die ei- ne Behandlung mit Docetaxel nicht infrage kommt, ist „Best-Supportive-Care“1 (insbe- sondere adäquate Schmerztherapie, Behandlung mit Bisphosphonaten und/oder Radio- nukliden).

Es wurde ein Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt. Hierbei wird keine Unterteilung nach Bisphosphonat-Therapie für die Bewertung des Ausmaßes und der Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens vorgenommen.

Hintergrund:

In der Nutzenbewertung lagen für die Subgruppe a (Docetaxel-Population) keine relevanten Daten vor, die einen Zusatznutzen belegen. Aus den vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten randomisierten kontrollierten Studien, die von diesem als potenziell geeignet für einen „qualitativen indirekten Vergleich“ bezeichnet wurden, ließ sich kein Zusatznutzen von Radium-223 gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Docetaxel ableiten.

1 Als „Best-Supportive-Care“ (BSC) wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patienten- individuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.

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Verordnung Aktuell – Arzneimittel 16. Juli 2014

Seite 2

Für die Subgruppe b (BSC-Population) konnte zur Bewertung die Interimsanalyse der Place- bo-kontrollierten Phase-III-Studie ALSYMPCA herangezogen werden. Die Studienpatienten hatten entweder bereits eine Vorbehandlung mit Docetaxel erhalten oder waren nicht für eine Behandlung mit Docetaxel geeignet. In beiden Vergleichsarmen von ALSYMPCA erhielten die Patienten BSC als Add-On.

Bezüglich des Gesamtüberlebens zeigte sich für die BSC-Population ein statistisch signifi- kanter Vorteil für Radium-223 vs. Placebo (14,9 vs. 11,3 Monate).

Auch bei der Morbidität war für die gesamte BSC-Population ein statistisch signifikanter Vor- teil bei der Zeit bis zum ersten symptomatischen skelettalen Ereignis nachweisbar (15,6 vs.

9,8 Monate). Bei diesem Endpunkt (Zeit bis zum ersten symptomatischen skelettalen Ereig- nis), nicht jedoch bei anderen Endpunkten (z. B. dem oben erwähnten Gesamtüberleben) lag ein Hinweis auf eine Effektmodifikation bezüglich. einer Begleittherapie mit Bisphosphonaten vor. Während sich bei Patienten mit einer begleitenden Bisphosphonat-Therapie ein statis- tisch signifikanter Vorteil zugunsten von Radium-223 ergab, zeigte sich in der Gruppe ohne Bisphosphonat-Begleittherapie der Unterschied zugunsten von Radium-223 mit

11,8 vs. 8,4 Monaten lediglich als ein numerischer Unterschied, der statistisch jedoch nicht signifikant war.

Bezüglich der Nebenwirkungen zeigten sich deutlich mehr Vorteile (bei den schweren und schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen) als Nachteile (Diarrhoen, die „na- hezu ausschließlich nicht schwer waren“) unter Radium-223 im Vergleich zu BSC.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – von unseren Pharmakotherapie- Beratern. Sie finden unsere Berater unter

www.kvb.de > Praxis > Service und Beratung > Präsenzberatung > Verordnungen

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