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6. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 5.6/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 19. März 2011 in Lutherstadt Wittenberg

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6. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 5.6/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 17. bis 19. März 2011 in Lutherstadt Wittenberg

Die Landessynode möge beschließen:

Kirchengesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes DW.EKM Vom ...

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mit- teldeutschland vom 5. Juli 2008 (Kirchenverfassung EKM - KVerfEKM, ABl. S. 183) das folgende Kirchen- gesetz erlassen:

Artikel 1

Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz DW.EKM vom 20. November 2010 (ABl. S. 311) wird wie folgt geändert:

§ 21 wird wie folgt geändert:

Dem Absatz 1 wird folgender Satz 4 angefügt:

„Nimmt der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen sein Entsendungsrecht nach § 5 nicht bis zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt und auch nicht spätestens bis zum 30. Juni 2011 wahr, gilt dies als Verzicht auf das Entsendungsrecht im Sinne des § 7 Absatz 1, ohne dass es einer schriftlichen Erklärung bedarf; § 7 gilt in diesem Fall entsprechend.“

Artikel 2

Das Landeskirchenamt wird ermächtigt, das Arbeitsrechtsregelungsgesetz DW.EKM in der vom 1. April 2011 an geltenden Fassung neu bekannt zu machen.

Artikel 3 Dieses Kirchengesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 2011 in Kraft.

Lutherstadt Wittenberg, den ... März 2011 (4701-07)

Die Landessynode

der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Ilse Junkermann Wolf von Marschall Landesbischöfin Präses

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