• Keine Ergebnisse gefunden

6. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 9.2/1(neu) der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 19. März 2011 in Lutherstadt Wittenberg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "6. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 9.2/1(neu) der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 19. März 2011 in Lutherstadt Wittenberg"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

6. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 9.2/1(neu) der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 17. bis 19. März 2011 in Lutherstadt Wittenberg

Antrag des Jugenddelegierten Leutritz - Friedensbildung, Schule und Bundeswehr Die Landessynode möge beschließen:

Die Ev. Kirche in Mitteldeutschland nimmt Gespräche mit den Kultusministerien der Länder auf, um konkrete Schritte zu vereinbaren, die die Präsenz von Kirchen und Anbietern von Friedens- und Entwicklungsdiensten in den Schulen zu sicherheitspolitischen Fragestellungen und zum Themenkomplex "Frieden und Versöhnung" regeln.

Die Ev. Kirche in Mitteldeutschland unterstützt die Anstellung von zurückkehrenden Friedensfach- kräften, um in Ausbildungen, Gemeinden und Schulen über die Erfahrungen der gewaltfreien Kon- fliktbearbeitung im Ausland berichten zu können.

Begründung:

In mehreren bisherigen Beschlüssen haben sich die Synoden von EKKPS und ELKTh zum Vorrang der Gewaltfreiheit bekannt und eine Stärkung der zivilen Friedensdienste gefordert (u.a. die Landessynode der ELKTh mit dem Beschluss „Gewalt überwinden – Frieden ermöglichen“ im Frühjahr 2002).

Auch die Friedensdenkschrift des Rates der EKD „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ spricht sich klar für bildungspolitische Maßnahmen aus, die zivile Konfliktbearbeitung fördern (2007, S. 170-183).

Die Schulen und die Ausbildungsstätten für Lehrerinnen und Lehrer sind wichtige Felder, auf denen dieser „Vorrang des Zivilen“ Umsetzung finden muss. Allerdings ist die friedens- und sicherheitspolitische Bildung1 und die Information über die verschiedenen Formen und Aufgaben der zivilen Konfliktbearbeitung noch keine Selbstverständlichkeit. Es sind sogar gegenteilige Entwicklungen zu beobachten. So gibt es bereits acht Kooperationsverträge zwischen Landesregierungen und der Bundeswehr, die die Zusammenarbeit hinsichtlich der Sicherheits- und Friedenspolitik regeln.

Da die Bundeswehr jedoch oftmals die einzige Organisation ist, die zu diesem Themenkomplex in den Schulen und in der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren Angebote macht, wird der sogenannte "Beutelsbacher Konsens" in Frage gestellt. Dieser formulierte bereits 1975 das

"Kontroversegebot" als wichtiges Prinzip der politischen Bildungsarbeit und soll gewährleisten, dass die für eine demokratische Diskussionskultur und Meinungsbildung wichtigen kontroversen Sichtweisen einer Gesellschaft sich auch in Schule und Unterricht wiederfinden.

Aktuelle politische Debatten zur Aussetzung der Wehrpflicht führen bereits jetzt zu wachsenden Angeboten der Bundeswehr in Schulen und Ausbildungsstätten mit dem Ziel neben Bildungs- und Informationsveranstaltungen auch für Ausbildungsmöglichkeiten und Nachwuchs zu werben. Deshalb halten wir es für unbedingt notwendig, dass in Schulen zum Themenkomplex „Sicherheit und Frieden“

auch die authentischen Erfahrungen von Vertreterinnen und Vertretern der zivilen Konfliktbearbeitung (z.B. Friedensfachkräfte) einen Platz haben und alternative Darstellungen gerade zu Sicherheitsfragen eingebracht wird.

(2)

Die Ev. Kirche in Mitteldeutschland soll Gespräche mit den Kultusministerien der Länder Sachsen- Anhalt und Thüringen aufnehmen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit mit den Kirchen und mit Anbietern von Zivil-, Friedens- und Entwicklungsdiensten zu intensivieren.

Die Kooperation zwischen der Evangelischen Akademie Thüringen und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Demokratieerziehung und Grundwerteorientierung ist ein Beispiel für gelungene Zusammenarbeit von Landesregierung und Ev. Kirche. Eine Kooperation auch auf das Gebiet der Friedenserziehung und der sicherheitspolitischen Fragestellungen zu erweitern ist sinnvoll und nötig.

In den evangelischen Schulen im Bereich der EKM sollten beispielhaft Erfahrungen der Friedens- und Entwicklungsdienste im Unterricht Raum haben, um die Möglichkeiten der gewaltfreien, zivilen Konfliktbearbeitung verstärkt in den Blick zu bekommen.

Entwicklungshilfe und Konfliktschlichtungseinsätze Deutschlands, sowie der Begegnung von Kriegs-, Katastrophen- und Klimaflüchtlingsströmen sind längst keine Herausforderungen der Zukunft mehr und müssen umfassend thematisiert werden. Dabei kann an Lehrplaninhalten angeknüpft werden.

Beispielhaft seien genannt: „Die Erde bewahren und friedlich zusammenleben“, „Vom Schlachtfeld zur guten Nachbarschaft“, „Frieden – Wege zum Frieden“ oder „Europäische Integrationspolitik“.

Da die kirchlichen Ressourcen, zu friedensethischen Themen in den Schulen präsent zu sein, begrenzt sind, machen wir aufmerksam auf die Aktion "zivil statt militärisch", die von der AGDF und der Friedensarbeit der EKM bei der Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD vorgestellt wurde und dort als eines von drei best-practice-Projekten für eine bundesweite Umsetzung empfohlen wurde.

Diese Aktion ermöglicht es, dass Friedensfachkräfte, die nach ihrem mehrjährigen Auslandseinsatz zurückkehren, in Gemeindekreisen und in Schulen über ihre Erfahrungen und Erlebnisse berichten. So wird eine Alternative zum militärischen Handeln bekannt und bekommt "ein Gesicht."

Wir unterstützen die Einsetzung einer Arbeitsgruppe als einen konkreten ersten Schritt. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die Friedenserziehung in Jugendarbeit und Schule zu stärken und dazu die verschiedenen Arbeitsfelder innerhalb der EKM zu vernetzen. Die Entwicklung einer Konzeption für die Friedensbildung in Schule und die Vorbereitung der Gespräche mit den Kultusministerien der Länder können weitere Aufgaben der Arbeitsgruppe sein.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Landessynode beauftragt das Landeskirchenamt, bis zum Frühjahr 2012 ein Konzept für das zukünftige friedensethische Engagement der EKM vorzulegen und dafür eine Arbeitsgruppe aus

Zu den zu finanzierenden Übergängen gehören insbesondere die von der Landeskirche auf die Kirchenkreise im Bereich der ehemaligen ELKTh gemäß Stellenüberleitungsgesetz übergeleiteten

Zuständig für die Wahl des Präsidenten, der Dezernenten und des Leiters des DW ist laut Verfassung der EKM die Landessynode (vgl. Artikel 64 Absatz 3 und Artikel 77 Absatz

„Der Vorstand besteht aus zwei hauptamtlich tätigen Mitgliedern, darunter einem ordinierten Theo- logen als Vorsitzenden und Leiter des Diakonischen Werkes. Der Leiter des

Die unterschiedlichen Aufga- ben der Ausschüsse (vgl. 3 Muster-GO Kreissynode) und die zwingenden Vorgaben für die Bildung von Synodenausschüssen lassen eine ständige Zusammenfüh-

Anliegen des Antrags zur Änderung des Gemeindekirchenratswahlgesetzes war es, die Wählbarkeit in die Kreissynode und in die Landessynode nicht an die Voraussetzungen zu knüpfen,

1 Aus dieser Verantwortung heraus bekennt die Synode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, dass eine homosexuell geprägte Lebensgemeinschaft nicht mit Schrift

„Das Landeskirchenamt wird gebeten, durch Neuverhandlung der staatlichen Finanzierung des kirchlich verantworteten schulischen Religionsunterrichtes mit den betreffenden Bundesländern