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6. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 9.6/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 19. März 2011 in Lutherstadt Wittenberg

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6. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 9.6/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 17. bis 19. März 2011 in Lutherstadt Wittenberg

Antrag der Synodalen Greim-Harland und Görbert - Zum neuen Finanzgesetz betr. Finanzierung der Deckungslücke des Religionsunterrichts und für die Aufnahme von Verhandlungen zur Verbesserung der staatlichen Finanzierung des Religionsunterrichtes durch kirchliche Angestellte und Pfarrerinnen und Pfarrer (Schulpfarrer)

Die Landessynode möge beschließen:

„Das Landeskirchenamt wird gebeten, durch Neuverhandlung der staatlichen Finanzierung des kirchlich verantworteten schulischen Religionsunterrichtes mit den betreffenden Bundesländern einen stabilen und finanziell ausreichenden Personaleinsatz für die Mitarbeitenden der

Kirchenkreise im schulischen Religionsunterricht zu ermöglichen.

Bis zu einer entsprechenden Neuregelung wird den Kirchenkreisen die Differenz zwischen den tatsächlichen Personalkosten und den refinanzierten Stellenanteilen für den erteilten

Religionsunterricht durch landeskirchliche Mittel erstattet.“

Begründung:

Die positive Haltung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland zu ihrer eigenen kontinuierlichen Verantwortung für den staatlichen Religionsunterricht ist unstrittig und sowohl durch landeskirchliche Verlautbarungen als auch durch Bekundungen der Kirchenkreise, auch innerhalb des

Stellungnahmeverfahrens zum Gemeinsamen Finanzsystem, hinreichend belegt.

Die erheblich voneinander differierenden Kostenerstattungssätze der auf dem Gebiet der EKM befindlichen Bundesländer stellen die Kirchenkreise hinsichtlich ihrer Verantwortung für die

Bereitstellung kirchlicher Mitarbeitender für den schulischen Religionsunterricht vor unterschiedlich z.T.

hohe finanzielle Herausforderungen.

Besonders der mit dem Freistaat Thüringen vereinbarte Gestellungsvertrag führt zu einem hohen Defizit, das vom jeweiligen Anstellungsträger – d.h. von den Kirchenkreisen der ehemaligen EKKPS schon jetzt von diesen, für die Kirchenkreise der ehemaligen ELKTh noch von der Landeskirche, mit dem neuen Finanzsystem auch hier von den Kirchenkreisen – zu tragen ist.

In Frage gestellt sind die derzeit von der Landeskirche verantworteten Schulpfarrstellen im Bereich der ehemaligen ELKTh, die im Gemeinsamen Finanzsystem ab 2012 in die Stellenpläne der Kirchenkreise integriert werden. Angesichts ihrer Befristung werden die Schulpfarrstellen entweder von den

Kirchenkreisen, deren Stellenzahl durch die Übernahme der Schulpfarrstellen größer würde, nicht übernommen oder zur dauerhaften Variable der jährlichen Stellenanpassungen. Als verlässliche Träger des kirchlich verantworteten Religionsunterrichts sind sie unverzichtbar, da der von ihnen

wahrgenommene Religionsunterricht nicht durch den Einsatz von Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern kompensiert werden kann.

Es dient der Einhelligkeit in der Wahrnehmung von Kirche im außerkirchlichen Kontext Schule, wenn alle Kirchenkreise die gleichen Voraussetzungen für die Gewährleistung ihres Dienstes in den Schulen haben.

Die Landeskirche wird darum gebeten, durch entsprechende Lenkung ihrer finanziellen Ressourcen vergleichbare Bedingungen für alle Kirchenkreise zu schaffen. Dies gilt besonders für den kirchlich verantworteten schulischen Religionsunterricht.

Nur die Landeskirche kann durch Verhandlungen mit den Ländern die Voraussetzungen für den schulischen Religionsunterricht verbessern.

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