• Keine Ergebnisse gefunden

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 40/2016 ausgegeben am: 13

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 40/2016 ausgegeben am: 13"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen

am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck

Ausgabe - Nr.: 40/2016 ausgegeben am: 13. Juli 2016

Sitzung des Ortsbeirates Rheingönheim

Die Mitglieder des Ortsbeirates Rheingönheim treten am

Freitag, 15. Juli 2016, 17 Uhr,

Sitzungszimmer, Gemeindehaus Rheingönheim, Hauptstraße 210,

zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

T a g e s o r d n u n g:

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung eines neuen Ortsbeiratsmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde

3. Bericht Ortsvorsteherin

4. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion mit Unterstützung des FDP- Ortsbeiratsmitgliedes

Brunnen am Kantor-Josef-Jacob-Platz

5. Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion Lärmaktionsplan

6. Anfrage der Ortsvorsteherin Müllsammelplätze im Neubruch

7. Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion Ausbau Königstraße

8. Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion

Neuer Flächennutzungsplan für die Stadt Ludwigshafen am Rhein 9. Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion

"Verkehrsberuhigung Hilgundstraße" an der Kreuzung vor der Mozartschule 10. Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion

Zustand des Straßennetzes im Ortsbezirk 11. Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion

Grünflächenpflege auf privaten Grundstücken und Pflegezustand von Grünstreifen und Gehwegen im Neubruch

12. Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion Brücken im Neubaugebiet Neubruch

(2)

13. Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion

Baumpflanzungen auf leeren Baumfeldern im Hoher Weg 14. Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion

Grabensystem im Neubaugebiet Neubruch 15. Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion

Parken von gewerblichen Fahrzeugen im Neubruch

Ludwigshafen am Rhein, 12.07.2016

gez.

Julia Caterina Appel Ortsvorsteherin

Sitzung des Ortsbeirates Friesenheim

Die Mitglieder des Ortsbeirates Friesenheim treten am

Dienstag, 26. Juli 2016, 16 Uhr,

Sitzungszimmer, Gemeindehaus Friesenheim, Luitpoldstraße 48,

zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

Einziger Punkt der Tagesordnung:

1. Bauvorhaben BASF Wohnen und Bauen in Friesenheim

Ludwigshafen am Rhein, 12.07.2016

gez.

Günther Henkel Ortsvorsteher

Vollzug der Wassergesetze:

Wasserrechtliches Verfahrens gem. §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Umgestaltung der Wassergewinnung im Gewinnungsgebiet Maudach – Oggersheim

B E K A N N T M A C H U N G

Die Technischen Werke Ludwigshafen AG, Industriestraße 3, 67063 Ludwigshafen haben Antrag auf Durchführung eines wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens nach §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Umgestaltung der Wassergewinnung im Gewinnungsgebiet Maudach-Oggersheim gestellt.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen bei der

(3)

Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt

Bismarckstraße 29 Zimmer Nr. 507 67059 Ludwigshafen während eines Monats vom

18. Juli 2016 bis 17. August 2016

zu jedermanns Einsicht aus.

Außerdem können die Planunterlagen auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (www.sgdsued.rlp.de) unter der Rubrik

„Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

2. Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben können bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen sowie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße (unter Angabe des Aktenzeichens 312-111 – 4/16) bis spätestens

31. August 2016

schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

4. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

5. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche

Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

6. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekanntgegeben.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1,

Nr. 13.3.2 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für das eine allgemeine Vorprüfung im Einzelfall vorgesehen ist. Diese Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG hat ergeben, dass eine

Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können.

Ludwigshafen am Rhein, 07.07.2016

gez.

Dillinger Beigeordneter

(4)

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.029.000 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit

1 BauGB wird verzichtet; die Öffentlichkeit kann sich beim Bereich Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, Zimmer 301 über die allgemeinen Ziele und

Anfrage des Mitgliedes der GRÜNEN im Ortsbeirat Zunahme der Taubenpopulation in Ruchheim 12. Anfrage der

HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit

Der Entwurf der Dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) liegt für sechs Wochen.