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30. Mai 2018

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Caroline Schachenmann, EVP

Anzug

Bearbeitung

dir. Erledig.

tfz.K.

Bern. / Frist:

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Vis: £A^

30. Mai 2018

Riehen Gemeinde

FF: Bearbeitung

dir. Erledig.

z.K.

Bern. / Frist:

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Vis:

1 Reg. Nr.:

-vœ-SCHOÏ

Das neugestaltete Dorfzentrum mit der rötlichen Pflästerung gefällt ästhetisch. Aber wie schon vor der Realisierung befürchtet, ist die Begeh- und Befahrbarkeit im Vergleich zum früheren Asphaltbelag schwieriger geworden.

Die unebenen Bodenflächen bedeuten für Menschen mit einer Beeinträchtigung der Mobilität eine meist unangenehme Herausforderung: Wer mit schmerzendem Gelenk oder an Krücken geht, muss extrem aufpassen, um nicht zu stolpern. Wegen der kleinen Führungsräder am Rollator und vorne am Rollstuhl holpert das Gefährt so stark, dass die Erschütterungen nicht nur höchst mühsam, sondern gefährlich sind. Für Menschen, die sich im elektrischen

Rollstuhl bewegen, bedeuten die Vibrationen je nachdem Schmerzen oder ein Verlust der Steuerungskontrolle. Bei den Kleinsten im Kinderwagen wissen wir kaum, ob ihnen das Schütteln zusagt.

Andernorts ist schon länger die Erkenntnis gereift, dass sich Ästhetik und Bequemlichkeit nicht auszuschliessen brauchen. Es gibt einige gelungene Beispiele in verschiedenen Städten der Welt. Bei uns konnte sowohl auf dem Münsterplatz wie vor der Dorfkirche durch eine Oberflächenbearbeitung der Pflästerung erreicht werden, dass wenigstens ein Korridor als Hauptverkehrsachse hindernisfreier begeh- und befahrbar ist. In Riehen, mit seinem relativ hohen Anteil an aktiven mobilitätseingeschränkten Personen, sollte sich dringend eine für alle erfreuliche Lösung finden.

Wir ersuchen daher den Gemeinderat, zu prüfen und zu berichten

1. welche Anforderungen oder Normen für hindernisfreie Verkehrswege im öffentlichen Raum bestehen

2. wie eine Verbesserung der Begeh- und Befahrbarkeit der gepflästerten Flächen im Dorfzentrum erreicht werden kann

3. wie der planerische Zeitrahmen für die Realisierung aussehen könnte

4. ob gegebenenfalls betroffene Personen in eine Lösungsfindung einbezogen werden könnten

5. inwiefern eine Verbesserung der Begeh- und Befahrbarkeit der gepflästerten Flächen auch für die Neugestaltung der Rössligasse aufzunehmen wäre.

Mit bestem Dank für die Klärungen

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